Verkaufsprospekt
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zwischen dem Wert bzw. Preis der öffentlich bekanntgemachten<br />
M&A-Transaktion und dem Kurs der<br />
Wertpapiere, auf die sich die öffentlich bekanntgemachte<br />
M&A-Transaktion bezieht, zu profitieren. Die<br />
Differenz bzw. der Abschlag des Kurses gegenüber<br />
dem Transaktionswert entsteht in der Regel aus zwei<br />
Gründen: (i) dem Zeitwert von Geld und (2) einem<br />
Risikoaufschlag, da die Einstellung einer öffentlich<br />
bekanntgemachten M&A-Transaktion in der Regel mit<br />
einem Rückgang im Kurs der Wertpapiere des<br />
Zielunternehmens verbunden ist, der zu einem Anlageverlust<br />
führen kann.<br />
Für den Teilfonds gelten keine besonderen<br />
Anforderungen hinsichtlich der geografischen Diversifizierung.<br />
Er kann weltweit anlegen.<br />
Der Ansatz des Anlageverwalters konzentriert sich auf<br />
Analysen auf der Basis von Research hinsichtlich<br />
Fundamentaldaten und aufsichtsrechtlichen Fragen<br />
unter Ausnutzung seiner großen Erfahrung an den<br />
weltweiten Märkten.<br />
Bei der Strukturierung eines Portfolios aus Merger<br />
Arbitrage-Transaktionen wird der Anlageverwalter in<br />
der Regel versuchen:<br />
(i) Erträge mit einer geringen Korrelation zu der<br />
Entwicklung der Aktienmärkte zu erzielen;<br />
(ii) Verluste durch umfangreiche Risikokontrollen<br />
und Diversifizierung zu vermeiden; und<br />
(iii) einen beständigen Gesamtkapitalzuwachs mit<br />
geringer Volatilität anzustreben.<br />
Wenn eine M&A-Transaktion öffentlich bekanntgemacht<br />
wurde, wird der Anlageverwalter die Bedingungen der<br />
Transaktion und die Wahrscheinlichkeit, dass es zum<br />
Vollzug der Transaktion kommt, analysieren. Darüber<br />
hinaus werden die finanziellen und rechtlichen Aspekte<br />
der öffentlich bekanntgemachten M&A-Transaktion<br />
bewertet, unter anderem die Probleme, die sich durch<br />
Vorschriften des Gesellschafts-, Wertpapier- und<br />
Wettbewerbsrechts und Anforderungen von<br />
Aufsichtsbehörden ergeben können, die bilanziellen<br />
und steuerlichen Folgen, die Angemessenheit der<br />
angebotenen Gegenleistung, die Wahrscheinlichkeit,<br />
dass die Gegenleistung von dem übernehmenden<br />
Unternehmen oder einem Dritten erhöht wird, die<br />
Finanzierungszusage und ihre Realisierbarkeit unter<br />
den Marktbedingungen. Der Anlageverwalter wird<br />
feststellen, ob der Gewinn, der aus einer potenziellen<br />
Anlage erzielt werden kann, den Teilfonds in<br />
ausreichendem Maße für die von ihm eingegangenen<br />
Risiken entschädigt.<br />
In Übereinstimmung mit der Merger Arbitrage-Strategie<br />
wird der Anlageverwalter durch Einsatz der in diesem<br />
Absatz genannten Instrumente Long-Positionen in dem<br />
Zielunternehmen und synthetische Short-Positionen in<br />
dem übernehmenden Unternehmen eingehen. Daher<br />
kann der Teilfonds innerhalb der von der Zentralbank<br />
vorgegebenen Grenzen auch in Stammaktien, aktienbezogenen<br />
Wertpapieren wie American Depository<br />
Receipts (ADRs), International Depository Receipts<br />
(IDRs) und Global Depository Receipts (GDRs) und<br />
börsengehandelten Fonds, die an einer anerkannten<br />
Börse gemäß Anhang I zum Prospekt notiert sind,<br />
anlegen.<br />
Um Long-Positionen in Aktien einzugehen, kann der<br />
Anlageverwalter auf Aktien bezogene Total Return<br />
Swaps, Aktienoptionen und Aktien-Futures einsetzen,<br />
PineBridge Merger Arbitrage Fund<br />
wenn er der Ansicht ist, dass das Engagement in den<br />
zugrundeliegenden Aktien durch diese Instrumente<br />
angemessener oder kosteneffizienter eingegangen<br />
werden kann. Im Normalfall wird der Teilfonds Short-<br />
Positionen eingehen, wenn eine M&A-Transaktion die<br />
Übertragung von Wertpapieren des betroffenen<br />
Unternehmens beinhaltet. Der Teilfonds wird in der<br />
Regel versuchen, eine Long-Position in Höhe von bis<br />
zu 100 % seines Nettoinventarwerts aufzubauen. Zur<br />
Angleichung beabsichtigt der Teilfonds, eine<br />
entsprechende synthetische Short-Position in Höhe von<br />
bis zu 80 % seines Nettoinventarwerts aufzubauen,<br />
indem er synthetische Short-Positionen eingeht. Diese<br />
Anlagen müssen mit dem Anlageziel, der Anlagepolitik<br />
und den Anlagebeschränkungen des Teilfonds und den<br />
von der Zentralbank vorgegebenen Grenzen<br />
übereinstimmen. Synthetische Short-Positionen sind<br />
Positionen, die wirtschaftlich Short-Positionen<br />
entsprechen und durch den Einsatz von Derivaten<br />
eingegangen werden. Wenn der Anlageverwalter Short-<br />
Positionen in Aktien eingehen will, wird er dies nur<br />
synthetisch über den Einsatz von Total Return Swaps,<br />
Optionen (einschließlich Aktienoptionen), Futures auf<br />
Einzelwerte und Aktienindex-Futures tun.<br />
Total Return Swaps bilden synthetisch 1:1 die<br />
wirtschaftlichen Renditen ab. Geldzahlungen des<br />
Teilfonds an die Gegenpartei werden gegen die<br />
Rendite des Total Return Swap getauscht. Sowohl auf<br />
der Long-Seite als auch auf der Short-Seite versucht<br />
der Teilfonds, von der Wertentwicklung des<br />
zugrundeliegenden Wertpapiers zu profitieren. Falls der<br />
Kurs des zugrundeliegenden Wertpapiers um USD 1<br />
sinkt, gewinnt der Teilfonds USD 1. Das betreffende<br />
Wertpapier ist stets ein Wertpapier, das Gegenstand<br />
einer M&A-Transaktion, wie vorstehend beschrieben,<br />
ist. Falls beim Eingehen einer synthetischen Short-<br />
Position beispielsweise der Kurs des<br />
zugrundeliegenden Wertpapiers um USD 1 steigt,<br />
verliert der Teilfonds USD 1. Falls der Kurs des<br />
zugrundeliegenden Wertpapiers hingegen um USD 1<br />
sinkt, gewinnt der Teilfonds USD 1. Das betreffende<br />
Wertpapier ist stets ein Wertpapier, das Gegenstand<br />
einer M&A-Transaktion, wie vorstehend beschrieben,<br />
ist.<br />
Beim Eingehen einer synthetischen Short-Position über<br />
Optionen werden Put-Optionen gekauft und Call-<br />
Optionen verkauft. Zur Umsetzung der Merger<br />
Arbitrage-Strategie kann der Teilfonds innerhalb der<br />
von der Zentralbank vorgegebenen Grenzen zu Anlage-<br />
oder Absicherungszwecken Call- und Put-Optionen auf<br />
Aktien, Aktienindizes, Währungen und Futures-<br />
Kontrakte kaufen und verkaufen und Aktienindex-<br />
Futures-Kontrakte abschließen, um synthetische Short-<br />
Positionen in dem übernehmenden Unternehmen<br />
einzugehen. Der Teilfonds kann außerdem innerhalb<br />
der von der Zentralbank vorgegebenen Grenzen zu<br />
Anlage- oder Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />
(unter anderem mit Barausgleich)<br />
abschließen, um das Währungsrisiko der zugrundeliegenden<br />
Vermögenswerte zu verändern. Der<br />
Teilfonds kann ein Währungsrisiko ferner innerhalb der<br />
von der Zentralbank vorgegebenen Grenzen durch den<br />
Abschluss von Forward-, Future- und Währungsswapgeschäften<br />
absichern. Da vom Teilfonds gehaltene<br />
Währungspositionen möglicherweise nicht der<br />
gehaltenen Vermögensposition entsprechen, kann die<br />
Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />
erheblich beeinflusst werden.<br />
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