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Verkaufsprospekt

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Anteile der Klasse A1 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A2 1,30 %<br />

Anteile der Klasse A3 1,30 %<br />

Anteile der Klasse C 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C2 2,25 %<br />

Anteile der Klasse C3 2,25 %<br />

Anteile der Klasse H 4,00 %<br />

Anteile der Klasse Y 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y1 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y2 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y3 1,00 %<br />

Anteile der Klasse YD 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y1D 1,00 %<br />

Anteile der Klasse Y3D 1,00 %<br />

Anteile der Klasse X 0 %<br />

Anteile der Klasse X1 0 %<br />

Anteile der Klasse X2 0 %<br />

Anteile der Klasse X3 0 %<br />

Anteile der Klasse H stehen nur lateinamerikanischen<br />

Anlegern zur Zeichnung zur Verfügung und<br />

unterliegen einer höheren Managementgebühr als<br />

andere Anteilsklassen. Dies liegt an Marktfaktoren, die<br />

für lateinamerikanische Länder gelten.<br />

Für Anteile der Klasse A, Klasse A1, Klasse A2 und<br />

Klasse A3 ist eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,50 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Für Anteile<br />

der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse X3 ist<br />

eine Anteilinhaberbetreuungs- und<br />

Depotführungsgebühr in Höhe von bis zu 0,10 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds, der diesen<br />

Anteilsklassen zuzurechnen ist, aus dem Vermögen<br />

des Teilfonds an den Manager zu zahlen. Die<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

läuft an jedem Handelstag auf und ist monatlich<br />

nachträglich fällig.<br />

Für alle anderen Anteilsklassen des Teilfonds ist nach<br />

dem Ermessen des Managers eine<br />

Anteilinhaberbetreuungs- und Depotführungsgebühr<br />

von bis zu 1 % p. a. des Nettoinventarwerts des<br />

Teilfonds, der der betreffenden Anteilsklasse<br />

zuzurechnen ist, zu zahlen, die an jedem Handelstag<br />

aufläuft und monatlich nachträglich fällig ist.<br />

Weitere für den Teilfonds geltende Gebühren sind im<br />

Einzelnen in dem Abschnitt „Management- und<br />

Fondsgebühren“ im Hauptteil des Prospekts<br />

angegeben.<br />

10. Ausschüttungen<br />

In Bezug auf die Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D<br />

und Klasse Y3D beabsichtigt der Manager, am letzten<br />

Geschäftstag der Monate Mai und November eines<br />

jeden Jahres eine Ausschüttung festzusetzen.<br />

Ausschüttungen werden grundsätzlich aus den<br />

ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds (ob<br />

in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

PineBridge Europe Small Cap Equity Fund<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste<br />

festgesetzt.<br />

In Bezug auf die Anteile aller anderen Anteilsklassen<br />

des Teilfonds kann der Manager einmal jährlich aus<br />

den ausschüttungsfähigen Nettoerträgen des Teilfonds<br />

(ob in Form von Zinsen, Dividenden oder anderer Form)<br />

und den realisierten Gewinnen abzüglich der<br />

realisierten Verluste und den nicht realisierten<br />

Gewinnen abzüglich der nicht realisierten Verluste eine<br />

Ausschüttung festsetzen. Auf derselben Grundlage<br />

kann der Manager außerdem Zwischenausschüttungen<br />

festsetzen. Jährliche Ausschüttungen (sofern<br />

festgesetzt) werden bis zum 30. Juni eines jeden<br />

Jahres festgesetzt und gezahlt.<br />

11. Währung des Teilfonds<br />

Die Basiswährung des Teilfonds ist US-Dollar.<br />

12. Wesentliche Verträge<br />

(i) Der Anlageverwaltungsvertrag vom 4. März<br />

2005 zwischen dem Manager und der<br />

PineBridge Investments Europe Ltd., geändert<br />

durch eine Ergänzungsvereinbarung vom 13.<br />

Dezember 2005 sowie durch einen<br />

Ergänzungsanlageverwaltungsvertrag vom 7.<br />

April 2010, nach dem letztere zum<br />

Anlageverwalter des Teilfonds bestellt wurde.<br />

Dieser Vertrag kann von jeder der Parteien mit<br />

einer Frist von 90 Tagen schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

29. März 2011<br />

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