Verkaufsprospekt
Verkaufsprospekt
Verkaufsprospekt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />
Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />
der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />
angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />
ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />
Änderung zurückgeben können.<br />
Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />
Teilfonds wird am MSCI India Daily Total Return Net<br />
Index (der „Index“) gemessen. Der Index ist ein Indien<br />
gewidmeter Index, der aus indischen Aktien mit<br />
angemessenen Gewichtungen für einzelne Werte auf<br />
der Basis ihrer Liquidität besteht.<br />
Der Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen,<br />
dass es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles<br />
des Teilfonds von der der Indizes abweicht, notwendig<br />
oder wünschenswert ist, das Währungsrisiko der<br />
Indizes nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />
Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />
gehaltener Vermögenswerte mittels<br />
Devisentermingeschäften und<br />
Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />
Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />
Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />
Währungsrisiko der Indizes nachbilden kann.<br />
Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, die Indizes<br />
jederzeit zu wechseln, wenn die Indizes aus Gründen<br />
außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />
einen anderen Index ersetzt worden sind oder der<br />
Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />
dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />
betreffende Engagement geworden ist. Die<br />
Anteilinhaber werden von jeder Änderung der Indizes<br />
im nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des<br />
Teilfonds in Kenntnis gesetzt.<br />
Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />
Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />
Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />
abschließen, um das Währungsrisiko der<br />
zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />
Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />
gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />
den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />
Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />
Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />
absichern.<br />
Da vom Teilfonds gehaltene Währungspositionen<br />
möglicherweise nicht der gehaltenen<br />
Vermögensposition entsprechen, kann die<br />
Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />
erheblich beeinflusst werden.<br />
Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />
sich durch den Abschluss von<br />
Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />
Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />
Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />
Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />
Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />
einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />
derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />
genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />
Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />
Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />
DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />
einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />
ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />
Zentralbank eingereicht worden ist.<br />
Der Manager wird Anteilinhabern auf Anfrage<br />
zusätzliche Informationen zu den angewandten<br />
Verfahren zur Risikosteuerung zukommen lassen,<br />
einschließlich der Höhe der geltenden Grenzen und der<br />
jüngsten Entwicklungen bei der Risiko- und<br />
Ertragscharakteristik der Hauptanlagenkategorien.<br />
PineBridge India Equity Fund<br />
Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFI zu<br />
Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />
ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />
entsprechend zu ändern.<br />
Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />
Teilfonds in Übereinstimmung mit den Vorschriften der<br />
Zentralbank anlegen darf, findet sich in Anhang I zum<br />
Prospekt; sie sollte zusammen mit und in Anbetracht<br />
des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds,<br />
wie vorstehend angegeben, gelesen werden. Die<br />
Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />
heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nicht<br />
börsennotierten Wertpapieren werden Anlagen auf die<br />
im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />
Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />
Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />
nachstehendem Abschnitt 8 aufgeführt und umfassen:<br />
Schwellenmarktrisiko, Offenlegungs-, Rechnungslegungs-<br />
und Aufsichtsstandards, Besteuerung, Indische<br />
Devisenbewirtschaftung, Konzentrationsrisiko und<br />
Volatilitätsrisiko. Diese Risikofaktoren stellen<br />
möglicherweise keine vollständige Aufzählung aller<br />
Risikofaktoren dar, die mit einer Anlage in dem<br />
Teilfonds verbunden sind.<br />
6. Anlagebeschränkungen<br />
Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />
entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />
Hauptteil des Prospekts.<br />
Der Teilfonds beabsichtigt gegenwärtig nicht, in<br />
Derivaten anzulegen. Sollte die Anlagepolitik des<br />
Teilfonds künftig dahingehend geändert werden, dass<br />
es dem Teilfonds gestattet ist, zu Anlagezwecken<br />
Derivate einzusetzen, solange er in Taiwan registriert<br />
ist, gelten zusätzlich die folgenden<br />
Anlagebeschränkungen:<br />
● Der Teilfonds darf keine ungedeckten Verkäufe<br />
von Derivaten vornehmen.<br />
● Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen des<br />
Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />
übersteigen; der Gesamtwert der offenen Short-<br />
Positionen in Derivaten darf den Gesamtmarktwert<br />
der entsprechenden Wertpapiere, die von dem<br />
Teilfonds gehalten werden müssen, nicht<br />
übersteigen.<br />
● Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />
seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />
möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />
Finanzaufsichtskommission (Financial Supervisory<br />
Commission) einholen.<br />
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />
Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />
gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />
Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />
Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />
Zentralbank entspricht.<br />
7. Management und Verwaltung der<br />
mauritischen Tochtergesellschaft<br />
Die Verwaltungsstelle wird als Verwalter und der<br />
Treuhänder wird als Depotbank der mauritischen<br />
Tochtergesellschaft fungieren. Nähere Angaben zur<br />
Bestellung der Verwaltungsstelle und des Treuhänders<br />
sind in nachstehendem Abschnitt „Wesentliche<br />
Verträge“ enthalten.<br />
Die mauritische Tochtergesellschaft hat Intercontinental<br />
Trust, Level 3, Alexander House, 35 Cybercity, Ebene,<br />
Mauritius, dazu bestellt, für sie allgemeine<br />
Verwaltungs-, Registrierungs- und<br />
| 159