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Verkaufsprospekt

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Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />

Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />

der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />

angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />

ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />

Änderung zurückgeben können.<br />

Die Wertentwicklung des Anlageportefeuilles des<br />

Teilfonds wird am MSCI India Daily Total Return Net<br />

Index (der „Index“) gemessen. Der Index ist ein Indien<br />

gewidmeter Index, der aus indischen Aktien mit<br />

angemessenen Gewichtungen für einzelne Werte auf<br />

der Basis ihrer Liquidität besteht.<br />

Der Anlageverwalter kann zu der Ansicht gelangen,<br />

dass es, wenn die Zusammensetzung des Portefeuilles<br />

des Teilfonds von der der Indizes abweicht, notwendig<br />

oder wünschenswert ist, das Währungsrisiko der<br />

Indizes nachzubilden und ist daher berechtigt, die<br />

Währungsrisikomerkmale bestimmter im Teilfonds<br />

gehaltener Vermögenswerte mittels<br />

Devisentermingeschäften und<br />

Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />

Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />

Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />

Währungsrisiko der Indizes nachbilden kann.<br />

Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, die Indizes<br />

jederzeit zu wechseln, wenn die Indizes aus Gründen<br />

außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />

einen anderen Index ersetzt worden sind oder der<br />

Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />

dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />

betreffende Engagement geworden ist. Die<br />

Anteilinhaber werden von jeder Änderung der Indizes<br />

im nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des<br />

Teilfonds in Kenntnis gesetzt.<br />

Der Teilfonds kann auch innerhalb der von der<br />

Zentralbank gezogenen Grenzen zu<br />

Absicherungszwecken Devisentermingeschäfte<br />

abschließen, um das Währungsrisiko der<br />

zugrundeliegenden Vermögenswerte zu verändern. Der<br />

Teilfonds kann innerhalb der von der Zentralbank<br />

gezogenen Grenzen ein Währungsrisiko auch durch<br />

den Abschluss von Währungsterminkontrakten und<br />

Währungsswapgeschäften und durch den Kauf und<br />

Verkauf von Verkaufs- oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen und auf Währungsterminkontrakte<br />

absichern.<br />

Da vom Teilfonds gehaltene Währungspositionen<br />

möglicherweise nicht der gehaltenen<br />

Vermögensposition entsprechen, kann die<br />

Wertentwicklung durch Wechselkursbewegungen<br />

erheblich beeinflusst werden.<br />

Es wird erwartet, dass die Hebelwirkung (Leverage), die<br />

sich durch den Abschluss von<br />

Devisentermingeschäften, Währungsterminkontrakten,<br />

Währungsswapgeschäften oder Kaufoptionen auf<br />

Währungen oder auf Währungsterminkontrakte für<br />

Absicherungszwecke ergibt, minimal sein wird.<br />

Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />

einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />

derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />

genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />

Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />

Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />

DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />

einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />

ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />

Zentralbank eingereicht worden ist.<br />

Der Manager wird Anteilinhabern auf Anfrage<br />

zusätzliche Informationen zu den angewandten<br />

Verfahren zur Risikosteuerung zukommen lassen,<br />

einschließlich der Höhe der geltenden Grenzen und der<br />

jüngsten Entwicklungen bei der Risiko- und<br />

Ertragscharakteristik der Hauptanlagenkategorien.<br />

PineBridge India Equity Fund<br />

Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFI zu<br />

Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />

ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />

entsprechend zu ändern.<br />

Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />

Teilfonds in Übereinstimmung mit den Vorschriften der<br />

Zentralbank anlegen darf, findet sich in Anhang I zum<br />

Prospekt; sie sollte zusammen mit und in Anbetracht<br />

des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds,<br />

wie vorstehend angegeben, gelesen werden. Die<br />

Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />

heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nicht<br />

börsennotierten Wertpapieren werden Anlagen auf die<br />

im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />

Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />

Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />

nachstehendem Abschnitt 8 aufgeführt und umfassen:<br />

Schwellenmarktrisiko, Offenlegungs-, Rechnungslegungs-<br />

und Aufsichtsstandards, Besteuerung, Indische<br />

Devisenbewirtschaftung, Konzentrationsrisiko und<br />

Volatilitätsrisiko. Diese Risikofaktoren stellen<br />

möglicherweise keine vollständige Aufzählung aller<br />

Risikofaktoren dar, die mit einer Anlage in dem<br />

Teilfonds verbunden sind.<br />

6. Anlagebeschränkungen<br />

Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />

entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />

Hauptteil des Prospekts.<br />

Der Teilfonds beabsichtigt gegenwärtig nicht, in<br />

Derivaten anzulegen. Sollte die Anlagepolitik des<br />

Teilfonds künftig dahingehend geändert werden, dass<br />

es dem Teilfonds gestattet ist, zu Anlagezwecken<br />

Derivate einzusetzen, solange er in Taiwan registriert<br />

ist, gelten zusätzlich die folgenden<br />

Anlagebeschränkungen:<br />

● Der Teilfonds darf keine ungedeckten Verkäufe<br />

von Derivaten vornehmen.<br />

● Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen des<br />

Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />

übersteigen; der Gesamtwert der offenen Short-<br />

Positionen in Derivaten darf den Gesamtmarktwert<br />

der entsprechenden Wertpapiere, die von dem<br />

Teilfonds gehalten werden müssen, nicht<br />

übersteigen.<br />

● Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />

seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />

möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />

Finanzaufsichtskommission (Financial Supervisory<br />

Commission) einholen.<br />

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />

Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />

gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />

Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />

Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />

Zentralbank entspricht.<br />

7. Management und Verwaltung der<br />

mauritischen Tochtergesellschaft<br />

Die Verwaltungsstelle wird als Verwalter und der<br />

Treuhänder wird als Depotbank der mauritischen<br />

Tochtergesellschaft fungieren. Nähere Angaben zur<br />

Bestellung der Verwaltungsstelle und des Treuhänders<br />

sind in nachstehendem Abschnitt „Wesentliche<br />

Verträge“ enthalten.<br />

Die mauritische Tochtergesellschaft hat Intercontinental<br />

Trust, Level 3, Alexander House, 35 Cybercity, Ebene,<br />

Mauritius, dazu bestellt, für sie allgemeine<br />

Verwaltungs-, Registrierungs- und<br />

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