Verkaufsprospekt
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Eine natürliche Person gilt in einem zwölfmonatigen<br />
Steuerjahr als in Irland ansässig, wenn sie wie folgt in<br />
Irland anwesend ist: 1) in diesem zwölfmonatigen<br />
Steuerjahr für einen Zeitraum von mindestens 183 Tagen<br />
oder 2) für einen Zeitraum von insgesamt mindestens 280<br />
Tagen in zwei aufeinanderfolgenden Steuerjahren, sofern<br />
die natürliche Person in jedem Zwölfmonatszeitraum<br />
mindestens 31 Tage in Irland ansässig ist. Bei der<br />
Ermittlung der Tage, an denen eine natürliche Person in<br />
Irland anwesend ist, gilt eine Person als anwesend, wenn<br />
sie sich zu irgendeinem Zeitpunkt während des Tages in<br />
Irland aufhält. Dieser neue Test gilt ab 1. Januar 2009 (bis<br />
dahin galt bei der Ermittlung der Tage der Anwesenheit<br />
einer natürlichen Person in Irland eine Person als<br />
anwesend, wenn sie sich am Ende des Tages (Mitternacht)<br />
in Irland aufhielt).<br />
Ein Trust ist grundsätzlich in Irland ansässig, wenn der<br />
Treuhänder oder (wenn es mehr als einen Treuhänder gibt)<br />
die Mehrzahl der Treuhänder in Irland ansässig ist.<br />
Eine Gesellschaft ist unabhängig vom Ort ihrer Gründung<br />
in Irland ansässig, wenn sich ihre zentrale Verwaltung und<br />
Kontrolle in Irland befinden. Eine Gesellschaft, deren<br />
zentrale Verwaltung und Kontrolle sich nicht in Irland<br />
befinden, die aber in Irland gegründet wurde, ist in Irland<br />
ansässig, es sei denn<br />
- die Gesellschaft oder eine der mit ihr<br />
verbundenen Gesellschaften betreibt in Irland ein<br />
Gewerbe und wird entweder letztlich von<br />
Personen beherrscht, die in EU-Mitgliedstaaten<br />
oder in Ländern ansässig sind, mit denen Irland<br />
ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen<br />
hat, oder die Gesellschaft oder eine mit ihr<br />
verbundene Gesellschaft ist an einer anerkannten<br />
Börse in der EU oder in einem Land, mit dem<br />
Irland ein Doppelbesteuerungsabkommen<br />
abgeschlossen hat, notiert,<br />
oder<br />
- die Gesellschaft gilt nach einem<br />
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Irland<br />
und einem anderen Land als nicht in Irland<br />
ansässig.<br />
Es sollte beachtet werden, dass die Bestimmung der<br />
Ansässigkeit einer Gesellschaft für Steuerzwecke in<br />
bestimmten Fällen schwierig sein kann; potenzielle Anleger<br />
werden auf die konkreten gesetzlichen Bestimmungen in<br />
Section 23A des Taxes Act verwiesen.<br />
„In Irland gewöhnlich ansässige Person“<br />
bedeutet<br />
● im Falle einer natürlichen Person eine natürliche<br />
Person, die für Steuerzwecke in Irland gewöhnlich<br />
ansässig ist;<br />
● im Falle eines Trusts einen Trust, der für Steuerzwecke<br />
in Irland gewöhnlich ansässig ist.<br />
Eine natürliche Person gilt in einem bestimmten Steuerjahr<br />
als gewöhnlich ansässig, wenn sie während drei<br />
vorhergehenden Steuerjahren in Folge in Irland ansässig<br />
gewesen ist (d. h. sie wird mit Beginn des vierten<br />
Steuerjahrs gewöhnlich ansässig). Eine natürliche Person<br />
bleibt in Irland gewöhnlich ansässig, bis sie drei<br />
Steuerjahre in Folge nicht in Irland ansässig gewesen ist.<br />
Somit bleibt eine natürliche Person, die im Steuerjahr vom<br />
1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 in Irland<br />
ansässig und gewöhnlich ansässig ist und Irland in<br />
diesem Steuerjahr verlässt, bis zum Ende des<br />
Steuerjahres vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember<br />
2013 dort gewöhnlich ansässig.<br />
Das Konzept der gewöhnlichen Ansässigkeit eines Trusts<br />
ist etwas schwer verständlich und hängt mit dessen<br />
Steuersitz zusammen.<br />
„Irland“<br />
bedeutet die Republik Irland.<br />
„Klasse“ oder „Anteilsklasse“<br />
bedeutet eine Klasse von Anteilen in einem Teilfonds.<br />
„Klassenwährung“<br />
bedeutet die Währung, auf die die einzelnen Klasse von<br />
Anteilen jedes Teilfonds lauten.<br />
„Länderspezifischer Nachtrag“<br />
bedeutet einen Nachtrag zu diesem Prospekt, der speziell<br />
für das Angebot von Anteilen eines Teilfonds in einem<br />
bestimmten Land verwendet wird, wie nach den<br />
Rechtsvorschriften des betreffenden Landes<br />
vorgeschrieben.<br />
„Main Securities Market“<br />
bedeutet der Hauptmarkt der Irish Stock Exchange, an<br />
der Wertpapiere notieren und gehandelt werden. Dabei<br />
handelt es sich um einen ‚geregelten Markt‘ gemäß<br />
Definition in den irischen Bestimmungen.<br />
„Manager“<br />
bedeutet die PineBridge Investments Ireland Limited.<br />
„maßgebliche Erklärung“<br />
bedeutet die für den Anteilinhaber maßgebliche Erklärung<br />
nach Anhang 2B des Taxes Act.<br />
„maßgeblicher Zeitraum“<br />
bedeutet einen Zeitraum von 8 Jahren ab dem Erwerb<br />
eines Anteils durch einen Anteilinhaber und jeder<br />
darauffolgende Zeitraum von 8 Jahren, der unmittelbar ab<br />
dem Ende des vorhergehenden Zeitraums beginnt.<br />
„Mindestbestand“<br />
bedeutet die Mindestanzahl oder den Mindestwert an<br />
Anteilen, die bzw. der von Anteilinhabern gehalten<br />
werden muss und im Prospekt angegeben ist.<br />
„Mindesterstzeichnung“<br />
bedeutet die im Prospekt angegebene<br />
Mindesterstzeichnung von Anteilen nach Anzahl oder<br />
Wert.<br />
„Mindestfolgezeichnung“<br />
bedeutet die im Prospekt angegebene<br />
Mindestfolgezeichnung von Anteilen nach Anzahl oder<br />
Wert.<br />
„Mindestrücknahme“<br />
bedeutet die im Prospekt angegebene Mindestrücknahme<br />
von Anteilen nach Anzahl oder Wert.<br />
„Mitgliedstaat“<br />
bedeutet jeden Staat, der zum jeweiligen Zeitpunkt<br />
Mitglied der Europäischen Union ist.<br />
„Nettoinventarwert“<br />
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