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Verkaufsprospekt

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Eine natürliche Person gilt in einem zwölfmonatigen<br />

Steuerjahr als in Irland ansässig, wenn sie wie folgt in<br />

Irland anwesend ist: 1) in diesem zwölfmonatigen<br />

Steuerjahr für einen Zeitraum von mindestens 183 Tagen<br />

oder 2) für einen Zeitraum von insgesamt mindestens 280<br />

Tagen in zwei aufeinanderfolgenden Steuerjahren, sofern<br />

die natürliche Person in jedem Zwölfmonatszeitraum<br />

mindestens 31 Tage in Irland ansässig ist. Bei der<br />

Ermittlung der Tage, an denen eine natürliche Person in<br />

Irland anwesend ist, gilt eine Person als anwesend, wenn<br />

sie sich zu irgendeinem Zeitpunkt während des Tages in<br />

Irland aufhält. Dieser neue Test gilt ab 1. Januar 2009 (bis<br />

dahin galt bei der Ermittlung der Tage der Anwesenheit<br />

einer natürlichen Person in Irland eine Person als<br />

anwesend, wenn sie sich am Ende des Tages (Mitternacht)<br />

in Irland aufhielt).<br />

Ein Trust ist grundsätzlich in Irland ansässig, wenn der<br />

Treuhänder oder (wenn es mehr als einen Treuhänder gibt)<br />

die Mehrzahl der Treuhänder in Irland ansässig ist.<br />

Eine Gesellschaft ist unabhängig vom Ort ihrer Gründung<br />

in Irland ansässig, wenn sich ihre zentrale Verwaltung und<br />

Kontrolle in Irland befinden. Eine Gesellschaft, deren<br />

zentrale Verwaltung und Kontrolle sich nicht in Irland<br />

befinden, die aber in Irland gegründet wurde, ist in Irland<br />

ansässig, es sei denn<br />

- die Gesellschaft oder eine der mit ihr<br />

verbundenen Gesellschaften betreibt in Irland ein<br />

Gewerbe und wird entweder letztlich von<br />

Personen beherrscht, die in EU-Mitgliedstaaten<br />

oder in Ländern ansässig sind, mit denen Irland<br />

ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen<br />

hat, oder die Gesellschaft oder eine mit ihr<br />

verbundene Gesellschaft ist an einer anerkannten<br />

Börse in der EU oder in einem Land, mit dem<br />

Irland ein Doppelbesteuerungsabkommen<br />

abgeschlossen hat, notiert,<br />

oder<br />

- die Gesellschaft gilt nach einem<br />

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Irland<br />

und einem anderen Land als nicht in Irland<br />

ansässig.<br />

Es sollte beachtet werden, dass die Bestimmung der<br />

Ansässigkeit einer Gesellschaft für Steuerzwecke in<br />

bestimmten Fällen schwierig sein kann; potenzielle Anleger<br />

werden auf die konkreten gesetzlichen Bestimmungen in<br />

Section 23A des Taxes Act verwiesen.<br />

„In Irland gewöhnlich ansässige Person“<br />

bedeutet<br />

● im Falle einer natürlichen Person eine natürliche<br />

Person, die für Steuerzwecke in Irland gewöhnlich<br />

ansässig ist;<br />

● im Falle eines Trusts einen Trust, der für Steuerzwecke<br />

in Irland gewöhnlich ansässig ist.<br />

Eine natürliche Person gilt in einem bestimmten Steuerjahr<br />

als gewöhnlich ansässig, wenn sie während drei<br />

vorhergehenden Steuerjahren in Folge in Irland ansässig<br />

gewesen ist (d. h. sie wird mit Beginn des vierten<br />

Steuerjahrs gewöhnlich ansässig). Eine natürliche Person<br />

bleibt in Irland gewöhnlich ansässig, bis sie drei<br />

Steuerjahre in Folge nicht in Irland ansässig gewesen ist.<br />

Somit bleibt eine natürliche Person, die im Steuerjahr vom<br />

1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 in Irland<br />

ansässig und gewöhnlich ansässig ist und Irland in<br />

diesem Steuerjahr verlässt, bis zum Ende des<br />

Steuerjahres vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember<br />

2013 dort gewöhnlich ansässig.<br />

Das Konzept der gewöhnlichen Ansässigkeit eines Trusts<br />

ist etwas schwer verständlich und hängt mit dessen<br />

Steuersitz zusammen.<br />

„Irland“<br />

bedeutet die Republik Irland.<br />

„Klasse“ oder „Anteilsklasse“<br />

bedeutet eine Klasse von Anteilen in einem Teilfonds.<br />

„Klassenwährung“<br />

bedeutet die Währung, auf die die einzelnen Klasse von<br />

Anteilen jedes Teilfonds lauten.<br />

„Länderspezifischer Nachtrag“<br />

bedeutet einen Nachtrag zu diesem Prospekt, der speziell<br />

für das Angebot von Anteilen eines Teilfonds in einem<br />

bestimmten Land verwendet wird, wie nach den<br />

Rechtsvorschriften des betreffenden Landes<br />

vorgeschrieben.<br />

„Main Securities Market“<br />

bedeutet der Hauptmarkt der Irish Stock Exchange, an<br />

der Wertpapiere notieren und gehandelt werden. Dabei<br />

handelt es sich um einen ‚geregelten Markt‘ gemäß<br />

Definition in den irischen Bestimmungen.<br />

„Manager“<br />

bedeutet die PineBridge Investments Ireland Limited.<br />

„maßgebliche Erklärung“<br />

bedeutet die für den Anteilinhaber maßgebliche Erklärung<br />

nach Anhang 2B des Taxes Act.<br />

„maßgeblicher Zeitraum“<br />

bedeutet einen Zeitraum von 8 Jahren ab dem Erwerb<br />

eines Anteils durch einen Anteilinhaber und jeder<br />

darauffolgende Zeitraum von 8 Jahren, der unmittelbar ab<br />

dem Ende des vorhergehenden Zeitraums beginnt.<br />

„Mindestbestand“<br />

bedeutet die Mindestanzahl oder den Mindestwert an<br />

Anteilen, die bzw. der von Anteilinhabern gehalten<br />

werden muss und im Prospekt angegeben ist.<br />

„Mindesterstzeichnung“<br />

bedeutet die im Prospekt angegebene<br />

Mindesterstzeichnung von Anteilen nach Anzahl oder<br />

Wert.<br />

„Mindestfolgezeichnung“<br />

bedeutet die im Prospekt angegebene<br />

Mindestfolgezeichnung von Anteilen nach Anzahl oder<br />

Wert.<br />

„Mindestrücknahme“<br />

bedeutet die im Prospekt angegebene Mindestrücknahme<br />

von Anteilen nach Anzahl oder Wert.<br />

„Mitgliedstaat“<br />

bedeutet jeden Staat, der zum jeweiligen Zeitpunkt<br />

Mitglied der Europäischen Union ist.<br />

„Nettoinventarwert“<br />

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