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Verkaufsprospekt

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BESTEUERUNG<br />

Allgemeines<br />

Im Folgenden werden bestimmte Aspekte der irischen<br />

Steuergesetze und -praxis, die für die in diesem Prospekt<br />

vorgesehenen Transaktionen maßgeblich sind, kurz<br />

zusammengefasst. Diese Zusammenfassung beruht auf<br />

dem derzeit geltenden Recht und der herrschenden Praxis<br />

sowie der offiziellen Auslegung, die sich jeweils ändern<br />

können.<br />

Die hier enthaltenen Informationen sind nicht erschöpfend<br />

und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar.<br />

Potenzielle Anleger sollten bezüglich der Auswirkungen der<br />

Zeichnung, des Kaufs, Besitzes, der Umschichtung oder<br />

Veräußerung von Anteilen nach den Rechtsvorschriften der<br />

Hoheitsgebiete, in denen sie gegebenenfalls steuerpflichtig<br />

sind, ihre eigenen Fachberater befragen.<br />

Auf Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne, die der Fonds<br />

oder einer seiner Teilfonds gegebenenfalls aus ihren<br />

Anlagen (mit Ausnahme von Wertpapieren irischer<br />

Emittenten) erzielen, können in den Ländern, in denen die<br />

Emittenten der Anlagen ihren Sitz haben, Steuern,<br />

einschließlich Quellensteuern, fällig sein. Der Fonds wird<br />

voraussichtlich nicht in der Lage sein, von ermäßigten<br />

Quellensteuersätzen nach Doppelbesteuerungsabkommen<br />

zwischen Irland und diesen Ländern zu profitieren. Wenn<br />

sich diese Situation in Zukunft ändert und die Anwendung<br />

eines ermäßigten Satzes zu einer Rückzahlung an den<br />

Fonds führt, wird der Nettoinventarwert nicht neu<br />

festgesetzt, sondern die Vergünstigung den zum Zeitpunkt<br />

der Rückzahlung bestehenden Anteilinhabern anteilig<br />

zugeteilt.<br />

Republik Irland<br />

Der Manager hat die Auskunft erhalten, dass sich die<br />

steuerliche Behandlung des Fonds und der Anteilinhaber,<br />

unter der Voraussetzung, dass der Fonds und seine<br />

Teilfonds steuerrechtlich in Irland ansässig sind, wie folgt<br />

darstellt:<br />

Der Fonds<br />

Der Fonds gilt im steuerlichen Sinn als in Irland ansässig,<br />

wenn der Treuhänder des Fonds im steuerlichen Sinn als<br />

in Irland ansässig gilt. Der Manager beabsichtigt, die<br />

Geschäfte des Fonds so zu führen, dass sichergestellt ist,<br />

dass er im steuerlichen Sinn in Irland ansässig ist.<br />

Der Manager hat die Auskunft erhalten, dass sich der<br />

Fonds als Anlageorganismus gemäß Section 739B (1) des<br />

Taxes Act qualifiziert. Nach der geltenden irischen<br />

Rechtslage und Praxis ist der Fonds mit seinen Erträgen<br />

und Gewinnen in Irland nicht steuerpflichtig.<br />

Steuern können jedoch bei Eintritt eines „steuerlich<br />

relevanten Ereignisses" im Fonds anfallen. Als steuerlich<br />

relevantes Ereignis zählen Ausschüttungen an<br />

Anteilinhaber oder eine Einlösung, Rücknahme,<br />

Stornierung, Übertragung oder angenommene<br />

Veräußerung (eine angenommene Veräußerung tritt bei<br />

Ablauf des maßgeblichen Zeitraums ein) von Anteilen oder<br />

die Übernahme oder Annullierung von Anteilen eines<br />

Anteilinhabers durch den Fonds mit dem Zweck, für die auf<br />

einen aus einer Übertragung resultierenden Gewinn<br />

zahlbaren Steuern aufzukommen. Dem Fonds entstehen<br />

keine Steuern für steuerlich relevante Ereignisse bezüglich<br />

eines Anteilinhabers, der zum Zeitpunkt des steuerlich<br />

relevanten Ereignisses in Irland weder ansässig noch<br />

gewöhnlich ansässig ist, sofern eine maßgebliche<br />

Erklärung vorliegt und dem Fonds keine Informationen<br />

vorliegen, die vernünftigerweise vermuten ließen, dass die<br />

darin enthaltenen Angaben im Wesentlichen nicht mehr<br />

richtig sind. Liegt keine maßgebliche Erklärung vor und<br />

hat der Fonds die neuen gemäß Finance Act 2010<br />

vorgeschriebenen Maßnahmen erfüllt (siehe<br />

nachstehenden Abschnitt „Finance Act 2010 (der „Act“),<br />

wird angenommen, dass der Anleger in Irland ansässig<br />

oder gewöhnlich ansässig ist.<br />

Als steuerlich relevantes Ereignis zählen nicht:<br />

ein Tausch von Anteilen des Fonds in andere<br />

Anteile des Fonds durch einen Anteilinhaber, der<br />

durch ein Geschäft zu marktüblichen<br />

Bedingungen erfolgt, bei dem keine Zahlung an<br />

den Anteilinhaber geleistet wird;<br />

Transaktionen (die anderenfalls ein steuerlich<br />

relevantes Ereignis sein könnten) in Bezug auf<br />

Anteile, die in einem durch Verfügung der<br />

irischen Steuerbehörde bezeichneten,<br />

anerkannten Clearing-System gehalten werden;<br />

unter bestimmten Bedingungen die Übertragung<br />

eines Anspruchs auf einen Anteil durch einen<br />

Anteilinhaber, wenn die Übertragung zwischen<br />

Ehegatten und früheren Ehegatten erfolgt; oder<br />

ein Tausch von Anteilen im Rahmen einer<br />

qualifizierten Verschmelzung oder<br />

Umstrukturierung (im Sinne von Section 739H<br />

des Taxes Act) des Fonds mit einem anderen<br />

Anlageorganismus.<br />

Wenn der Fonds bei Eintritt eines steuerlich relevanten<br />

Ereignisses steuerpflichtig wird, ist der Fonds berechtigt,<br />

von der das steuerlich relevante Ereignis auslösenden<br />

Zahlung einen Betrag in Höhe der angemessenen Steuer<br />

abzuziehen und / oder gegebenenfalls die Anzahl der von<br />

dem Anteilinhaber oder wirtschaftlichen Eigentümer<br />

gehaltenen Anteile einzuziehen oder zu stornieren, die<br />

zur Begleichung des Steuerbetrags erforderlich ist. Der<br />

betreffende Anteilinhaber stellt den Fonds von Verlusten<br />

frei, die dem Fonds dadurch entstehen, dass der Fonds<br />

bei Eintritt eines steuerlich relevanten Ereignisses<br />

steuerpflichtig ist, wenn ein solcher Abzug oder eine<br />

solche Einziehung oder Stornierung nicht erfolgt ist.<br />

Von dem Fonds vereinnahmte Dividenden aus Anlagen in<br />

irischen Aktien können einer irischen Quellensteuer auf<br />

Dividenden zum üblichen Einkommensteuersatz<br />

(gegenwärtig 20 %) unterliegen. Der Fonds kann jedoch<br />

gegenüber dem Auszahlenden eine Erklärung abgeben,<br />

dass er ein Organismus für gemeinsame Anlagen mit<br />

wirtschaftlichem Anspruch auf die Dividenden ist,<br />

wodurch der Fonds berechtigt ist, die Dividenden ohne<br />

Abzug der irischen Quellensteuer auf Dividenden zu<br />

erhalten.<br />

In Irland ist in Bezug auf die Ausgabe, Übertragung, den<br />

Rückkauf oder die Rücknahme von Anteilen des Fonds<br />

keine Stempelsteuer fällig. Wird eine Zeichnung oder<br />

Rücknahme von Anteilen durch die Übertragung von<br />

Wertpapieren, Sachvermögen oder sonstigen Werten in<br />

natura beglichen, kann auf die Übertragung dieser Werte<br />

irische Stempelsteuer fällig werden.<br />

Keine irische Stempelsteuer ist vom Fonds auf die<br />

Übereignung oder Übertragung von Aktien oder<br />

marktfähigen Wertpapieren zu zahlen, sofern die<br />

betreffenden Aktien oder marktfähigen Wertpapiere nicht<br />

von einer in Irland eingetragenen Gesellschaft emittiert<br />

wurden und sich die Übereignung oder Übertragung nicht<br />

auf in Irland belegenes Immobiliarvermögen oder Rechte<br />

über oder an solchen Vermögenswerten oder auf Aktien<br />

oder marktfähige Wertpapiere einer Gesellschaft bezieht<br />

(mit Ausnahme eines Anlageorganismus im Sinne von<br />

Section 739B (1) des Taxes Act), die in Irland eingetragen<br />

ist.<br />

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