Verkaufsprospekt
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BESTEUERUNG<br />
Allgemeines<br />
Im Folgenden werden bestimmte Aspekte der irischen<br />
Steuergesetze und -praxis, die für die in diesem Prospekt<br />
vorgesehenen Transaktionen maßgeblich sind, kurz<br />
zusammengefasst. Diese Zusammenfassung beruht auf<br />
dem derzeit geltenden Recht und der herrschenden Praxis<br />
sowie der offiziellen Auslegung, die sich jeweils ändern<br />
können.<br />
Die hier enthaltenen Informationen sind nicht erschöpfend<br />
und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar.<br />
Potenzielle Anleger sollten bezüglich der Auswirkungen der<br />
Zeichnung, des Kaufs, Besitzes, der Umschichtung oder<br />
Veräußerung von Anteilen nach den Rechtsvorschriften der<br />
Hoheitsgebiete, in denen sie gegebenenfalls steuerpflichtig<br />
sind, ihre eigenen Fachberater befragen.<br />
Auf Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne, die der Fonds<br />
oder einer seiner Teilfonds gegebenenfalls aus ihren<br />
Anlagen (mit Ausnahme von Wertpapieren irischer<br />
Emittenten) erzielen, können in den Ländern, in denen die<br />
Emittenten der Anlagen ihren Sitz haben, Steuern,<br />
einschließlich Quellensteuern, fällig sein. Der Fonds wird<br />
voraussichtlich nicht in der Lage sein, von ermäßigten<br />
Quellensteuersätzen nach Doppelbesteuerungsabkommen<br />
zwischen Irland und diesen Ländern zu profitieren. Wenn<br />
sich diese Situation in Zukunft ändert und die Anwendung<br />
eines ermäßigten Satzes zu einer Rückzahlung an den<br />
Fonds führt, wird der Nettoinventarwert nicht neu<br />
festgesetzt, sondern die Vergünstigung den zum Zeitpunkt<br />
der Rückzahlung bestehenden Anteilinhabern anteilig<br />
zugeteilt.<br />
Republik Irland<br />
Der Manager hat die Auskunft erhalten, dass sich die<br />
steuerliche Behandlung des Fonds und der Anteilinhaber,<br />
unter der Voraussetzung, dass der Fonds und seine<br />
Teilfonds steuerrechtlich in Irland ansässig sind, wie folgt<br />
darstellt:<br />
Der Fonds<br />
Der Fonds gilt im steuerlichen Sinn als in Irland ansässig,<br />
wenn der Treuhänder des Fonds im steuerlichen Sinn als<br />
in Irland ansässig gilt. Der Manager beabsichtigt, die<br />
Geschäfte des Fonds so zu führen, dass sichergestellt ist,<br />
dass er im steuerlichen Sinn in Irland ansässig ist.<br />
Der Manager hat die Auskunft erhalten, dass sich der<br />
Fonds als Anlageorganismus gemäß Section 739B (1) des<br />
Taxes Act qualifiziert. Nach der geltenden irischen<br />
Rechtslage und Praxis ist der Fonds mit seinen Erträgen<br />
und Gewinnen in Irland nicht steuerpflichtig.<br />
Steuern können jedoch bei Eintritt eines „steuerlich<br />
relevanten Ereignisses" im Fonds anfallen. Als steuerlich<br />
relevantes Ereignis zählen Ausschüttungen an<br />
Anteilinhaber oder eine Einlösung, Rücknahme,<br />
Stornierung, Übertragung oder angenommene<br />
Veräußerung (eine angenommene Veräußerung tritt bei<br />
Ablauf des maßgeblichen Zeitraums ein) von Anteilen oder<br />
die Übernahme oder Annullierung von Anteilen eines<br />
Anteilinhabers durch den Fonds mit dem Zweck, für die auf<br />
einen aus einer Übertragung resultierenden Gewinn<br />
zahlbaren Steuern aufzukommen. Dem Fonds entstehen<br />
keine Steuern für steuerlich relevante Ereignisse bezüglich<br />
eines Anteilinhabers, der zum Zeitpunkt des steuerlich<br />
relevanten Ereignisses in Irland weder ansässig noch<br />
gewöhnlich ansässig ist, sofern eine maßgebliche<br />
Erklärung vorliegt und dem Fonds keine Informationen<br />
vorliegen, die vernünftigerweise vermuten ließen, dass die<br />
darin enthaltenen Angaben im Wesentlichen nicht mehr<br />
richtig sind. Liegt keine maßgebliche Erklärung vor und<br />
hat der Fonds die neuen gemäß Finance Act 2010<br />
vorgeschriebenen Maßnahmen erfüllt (siehe<br />
nachstehenden Abschnitt „Finance Act 2010 (der „Act“),<br />
wird angenommen, dass der Anleger in Irland ansässig<br />
oder gewöhnlich ansässig ist.<br />
Als steuerlich relevantes Ereignis zählen nicht:<br />
ein Tausch von Anteilen des Fonds in andere<br />
Anteile des Fonds durch einen Anteilinhaber, der<br />
durch ein Geschäft zu marktüblichen<br />
Bedingungen erfolgt, bei dem keine Zahlung an<br />
den Anteilinhaber geleistet wird;<br />
Transaktionen (die anderenfalls ein steuerlich<br />
relevantes Ereignis sein könnten) in Bezug auf<br />
Anteile, die in einem durch Verfügung der<br />
irischen Steuerbehörde bezeichneten,<br />
anerkannten Clearing-System gehalten werden;<br />
unter bestimmten Bedingungen die Übertragung<br />
eines Anspruchs auf einen Anteil durch einen<br />
Anteilinhaber, wenn die Übertragung zwischen<br />
Ehegatten und früheren Ehegatten erfolgt; oder<br />
ein Tausch von Anteilen im Rahmen einer<br />
qualifizierten Verschmelzung oder<br />
Umstrukturierung (im Sinne von Section 739H<br />
des Taxes Act) des Fonds mit einem anderen<br />
Anlageorganismus.<br />
Wenn der Fonds bei Eintritt eines steuerlich relevanten<br />
Ereignisses steuerpflichtig wird, ist der Fonds berechtigt,<br />
von der das steuerlich relevante Ereignis auslösenden<br />
Zahlung einen Betrag in Höhe der angemessenen Steuer<br />
abzuziehen und / oder gegebenenfalls die Anzahl der von<br />
dem Anteilinhaber oder wirtschaftlichen Eigentümer<br />
gehaltenen Anteile einzuziehen oder zu stornieren, die<br />
zur Begleichung des Steuerbetrags erforderlich ist. Der<br />
betreffende Anteilinhaber stellt den Fonds von Verlusten<br />
frei, die dem Fonds dadurch entstehen, dass der Fonds<br />
bei Eintritt eines steuerlich relevanten Ereignisses<br />
steuerpflichtig ist, wenn ein solcher Abzug oder eine<br />
solche Einziehung oder Stornierung nicht erfolgt ist.<br />
Von dem Fonds vereinnahmte Dividenden aus Anlagen in<br />
irischen Aktien können einer irischen Quellensteuer auf<br />
Dividenden zum üblichen Einkommensteuersatz<br />
(gegenwärtig 20 %) unterliegen. Der Fonds kann jedoch<br />
gegenüber dem Auszahlenden eine Erklärung abgeben,<br />
dass er ein Organismus für gemeinsame Anlagen mit<br />
wirtschaftlichem Anspruch auf die Dividenden ist,<br />
wodurch der Fonds berechtigt ist, die Dividenden ohne<br />
Abzug der irischen Quellensteuer auf Dividenden zu<br />
erhalten.<br />
In Irland ist in Bezug auf die Ausgabe, Übertragung, den<br />
Rückkauf oder die Rücknahme von Anteilen des Fonds<br />
keine Stempelsteuer fällig. Wird eine Zeichnung oder<br />
Rücknahme von Anteilen durch die Übertragung von<br />
Wertpapieren, Sachvermögen oder sonstigen Werten in<br />
natura beglichen, kann auf die Übertragung dieser Werte<br />
irische Stempelsteuer fällig werden.<br />
Keine irische Stempelsteuer ist vom Fonds auf die<br />
Übereignung oder Übertragung von Aktien oder<br />
marktfähigen Wertpapieren zu zahlen, sofern die<br />
betreffenden Aktien oder marktfähigen Wertpapiere nicht<br />
von einer in Irland eingetragenen Gesellschaft emittiert<br />
wurden und sich die Übereignung oder Übertragung nicht<br />
auf in Irland belegenes Immobiliarvermögen oder Rechte<br />
über oder an solchen Vermögenswerten oder auf Aktien<br />
oder marktfähige Wertpapiere einer Gesellschaft bezieht<br />
(mit Ausnahme eines Anlageorganismus im Sinne von<br />
Section 739B (1) des Taxes Act), die in Irland eingetragen<br />
ist.<br />
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