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Verkaufsprospekt

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Währungsterminkontrakten so zu verändern, dass die<br />

Portefeuillezusammensetzung zwar seine eigene<br />

Festlegung widerspiegelt, aber gleichzeitig das<br />

Währungsrisiko des Index nachbilden kann.<br />

Der Anlageverwalter ist jedoch befugt, den Index<br />

jederzeit zu wechseln, wenn der Index aus Gründen<br />

außerhalb der Kontrolle des Anlageverwalters durch<br />

einen anderen Index ersetzt worden ist oder der<br />

Anlageverwalter begründetermaßen der Ansicht ist,<br />

dass ein anderer Index zum Branchenstandard für das<br />

betreffende Engagement geworden ist. Die<br />

Anteilinhaber werden von jeder Änderung des Index im<br />

nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht des Teilfonds<br />

in Kenntnis gesetzt.<br />

Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />

wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />

mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />

der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />

Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />

werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />

Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />

Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />

der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />

angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />

ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />

Änderung zurückgeben können.<br />

Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />

in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />

höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />

investiert ist.<br />

Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />

unter der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />

Prospekt aufgeführten Anlagebeschränkungen.<br />

Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />

des Teilfonds erreicht wird.<br />

Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />

einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />

derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />

genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />

Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />

Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />

DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />

einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />

ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />

Zentralbank eingereicht worden ist.<br />

Der Manager wird Anteilinhabern auf Anfrage<br />

zusätzliche Informationen zu den angewandten<br />

Verfahren zur Risikosteuerung zukommen lassen,<br />

einschließlich der Höhe der geltenden Grenzen und der<br />

jüngsten Entwicklungen bei der Risiko- und<br />

Ertragscharakteristik der Hauptanlagekategorien.<br />

Es ist derzeit nicht die Absicht des Teilfonds, DFI zu<br />

Anlagezwecken einzusetzen. Sollte sich diese Absicht<br />

ändern, sind der Prospekt und dieser Nachtrag<br />

entsprechend zu ändern.<br />

Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />

Teilfonds in Übereinstimmung mit den Vorschriften der<br />

Zentralbank anlegen darf, findet sich in Anhang I zum<br />

Prospekt; sie sollte zusammen mit und in Anbetracht<br />

des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds,<br />

wie vorstehend angegeben, gelesen werden. Die<br />

Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />

heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nicht<br />

börsennotierten Wertpapieren werden Anlagen auf die<br />

im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />

Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />

Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />

PineBridge Latin America Equity Fund<br />

nachstehendem Abschnitt 6 aufgeführt und umfassen:<br />

Schwellenmarktrisiko und Volatilitätsrisiko. Diese<br />

Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />

5. Anlagebeschränkungen<br />

Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />

entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />

Hauptteil des Prospekts.<br />

Der Teilfonds beabsichtigt gegenwärtig nicht, in<br />

Derivaten anzulegen. Sollte die Anlagepolitik des<br />

Teilfonds künftig dahingehend geändert werden, dass<br />

es dem Teilfonds gestattet ist, zu Anlagezwecken<br />

Derivate einzusetzen, solange er in Taiwan registriert<br />

ist, gelten zusätzlich die folgenden<br />

Anlagebeschränkungen:<br />

Der Teilfonds darf keine ungedeckten<br />

Verkäufe von Derivaten vornehmen.<br />

Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen<br />

des Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />

übersteigen; der Gesamtwert der offenen<br />

Short-Positionen in Derivaten darf den<br />

Gesamtmarktwert der entsprechenden<br />

Wertpapiere, die von dem Teilfonds gehalten<br />

werden müssen, nicht übersteigen.<br />

Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />

seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />

möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />

Finanzaufsichtskommission (Financial<br />

Supervisory Commission) einholen.<br />

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />

Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />

gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />

Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />

Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />

Zentralbank entspricht.<br />

6. Zusätzliche Risikofaktoren<br />

Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />

Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />

Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />

folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />

Diese Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />

Schwellenmarktrisiko: Anlagen in den Wertpapieren<br />

von Gesellschaften in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

oder Anlagen an bestimmten<br />

Wertpapiermärkten in „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

können mit hochgradigen Risiken behaftet sein<br />

und als spekulativ angesehen werden. Zu den Risiken<br />

zählen (i) ein höheres Risiko der Enteignung,<br />

konfiskatorischen Besteuerung, Verstaatlichung und der<br />

sozialen, politischen und wirtschaftlichen Instabilität; (ii)<br />

die derzeit geringe Größe der Märkte für Wertpapiere<br />

von Emittenten aus „Schwellen“- oder „Entwicklungs“ländern<br />

und das derzeit geringe oder fehlende<br />

Handelsvolumen, das einen Liquiditätsmangel und<br />

Kursvolatilität zur Folge hat; (iii) eine bestimmte<br />

staatliche Politik, die die Anlagemöglichkeiten des<br />

Teilfonds beschränken kann, einschließlich<br />

Beschränkungen für die Anlage in Emittenten oder<br />

Branchen, mit denen bestimmte nationale Interessen<br />

verbunden sind; (iv) das Fehlen entwickelter<br />

Rechtsstrukturen für private oder ausländische Anlagen<br />

und Privateigentum, (v) die rechtliche Infrastruktur und<br />

die Rechnungslegungs-, Abschlussprüfungs- und<br />

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