06.08.2013 Aufrufe

Verkaufsprospekt

Verkaufsprospekt

Verkaufsprospekt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Gebühr an die Vertriebsstelle, die zwischen der weltweiten<br />

Vertriebsgesellschaft und der PineBridge Investments<br />

Europe Ltd. zu vereinbaren ist.<br />

Die Vereinbarung mit der PineBridge Investments Europe<br />

Ltd. bleibt solange in Kraft, bis (i) eine der beiden Parteien<br />

die Vereinbarung gegenüber der anderen schriftlich mit<br />

einer Frist von 90 Tagen kündigt, oder (ii) unter den in der<br />

Vereinbarung angegebenen Umständen.<br />

Die weltweite Vertriebsgesellschaft muss die PineBridge<br />

Investments Europe Ltd. für jeglichen Verlust oder<br />

Schaden entschädigen und schadlos halten, der dem<br />

Unternehmen aus gleich welchem Grunde entstehen sollte<br />

und auf die Fahrlässigkeit und / oder Nichterfüllung, einen<br />

Betrug oder Vertragsbruch seitens der weltweiten<br />

Vertriebsgesellschaft oder einzelner oder aller ihrer<br />

Beauftragten zurückgeht.<br />

Die Vertriebsstellen können von Zeit zu Zeit<br />

Untervertriebsstellen bestellen.<br />

Repräsentant in Hongkong<br />

Für die in Hongkong registrierten Teilfonds hat der<br />

Manager im Namen des Fonds die PineBridge Investments<br />

Hong Kong Ltd. gemäß einem Vertrag über den<br />

Repräsentanten in Hongkong vom 4. März 2005, geändert<br />

durch Ergänzungsvertrag über den Repräsentanten in<br />

Hongkong vom 7. April 2010, zum Repräsentanten in<br />

Hongkong bestellt.<br />

Der Vertrag mit dem Repräsentanten in Hongkong bleibt in<br />

Kraft bis i) eine der Parteien der anderen unter Einhaltung<br />

einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigt oder ii) die im<br />

Vertrag genannten Umstände eintreten.<br />

Jede der Parteien stimmt zu, die jeweils andere von allen<br />

Ansprüchen, Klagen, Forderungen, Schäden, Kosten und<br />

Verlusten (einschließlich Anwaltsgebühren) freizustellen,<br />

die aufgrund dessen oder in Verbindung damit entstehen,<br />

dass diese Partei ihren Pflichten nachkommt, mit<br />

Ausnahme von Verlusten, die aus Fahrlässigkeit,<br />

bewusster Schlechtausführung, Bösgläubigkeit oder grober<br />

Missachtung ihrer Aufgaben oder Pflichten nach dem<br />

Vertrag entstehen.<br />

Die Vergütung des Repräsentanten in Hongkong ist aus<br />

dem Vermögen jedes Teilfonds zu zahlen und wird 0,05 %<br />

pro Jahr des Wertes des betreffenden Teilfonds, der<br />

Anlegern aus Hongkong zuzurechnen ist, die vom<br />

Repräsentanten in Hongkong in diesen Teilfonds<br />

eingeführt wurden, nicht übersteigen. Diese Vergütung fällt<br />

täglich an und ist monatlich nachträglich zahlbar.<br />

Der Repräsentant in Hongkong hat weiterhin Anspruch auf<br />

einen Ausgabeaufschlag von bis zu 6 % des<br />

Ausgabepreises jedes Anteils.<br />

Zahlstellen<br />

Die nationalen Gesetze / Vorschriften von EWR-<br />

Mitgliedstaaten können die Bestellung von Zahlstellen /<br />

Repräsentanten / Vertriebsstellen /<br />

Korrespondenzbanken und die Führung von Konten<br />

durch solche Zahlstellen, über die Zeichnungs- und<br />

Rücknahmegelder oder Ausschüttungen gezahlt werden<br />

können, vorschreiben. Anteilinhaber, die nach den<br />

Vorschriften des jeweiligen Landes wählen oder<br />

verpflichtet sind, Zeichnung- oder Rücknahmegelder oder<br />

Ausschüttungen über eine Zwischenstelle (z. B. eine<br />

Zahlstelle in dem betreffenden Land) anstatt direkt an die<br />

bzw. von der Verwaltungsstelle zu zahlen bzw. zu<br />

erhalten, gehen ein Kreditrisiko in Bezug auf diese<br />

Zwischenstelle ein, und zwar im Hinblick auf (a)<br />

Zeichnungsgelder vor der Überweisung solcher Gelder an<br />

die Verwaltungsstelle für die Rechnung des Trust bzw.<br />

des betreffenden Fonds und (b) Rücknahmegelder, die<br />

von einer solchen Zwischenstelle an den betreffenden<br />

Anteilinhaber zu zahlen sind. Gebühren und<br />

Aufwendungen von Zahlstellen, die von dem Manager für<br />

den Fonds oder einen Teilfonds bestellt werden, werden<br />

eine marktübliche Höhe haben und werden von dem<br />

Fonds bzw. dem jeweiligen Teilfonds getragen, für den<br />

die Zahlstelle bestellt wurde.<br />

| 42

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!