Verkaufsprospekt
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Gebühr an die Vertriebsstelle, die zwischen der weltweiten<br />
Vertriebsgesellschaft und der PineBridge Investments<br />
Europe Ltd. zu vereinbaren ist.<br />
Die Vereinbarung mit der PineBridge Investments Europe<br />
Ltd. bleibt solange in Kraft, bis (i) eine der beiden Parteien<br />
die Vereinbarung gegenüber der anderen schriftlich mit<br />
einer Frist von 90 Tagen kündigt, oder (ii) unter den in der<br />
Vereinbarung angegebenen Umständen.<br />
Die weltweite Vertriebsgesellschaft muss die PineBridge<br />
Investments Europe Ltd. für jeglichen Verlust oder<br />
Schaden entschädigen und schadlos halten, der dem<br />
Unternehmen aus gleich welchem Grunde entstehen sollte<br />
und auf die Fahrlässigkeit und / oder Nichterfüllung, einen<br />
Betrug oder Vertragsbruch seitens der weltweiten<br />
Vertriebsgesellschaft oder einzelner oder aller ihrer<br />
Beauftragten zurückgeht.<br />
Die Vertriebsstellen können von Zeit zu Zeit<br />
Untervertriebsstellen bestellen.<br />
Repräsentant in Hongkong<br />
Für die in Hongkong registrierten Teilfonds hat der<br />
Manager im Namen des Fonds die PineBridge Investments<br />
Hong Kong Ltd. gemäß einem Vertrag über den<br />
Repräsentanten in Hongkong vom 4. März 2005, geändert<br />
durch Ergänzungsvertrag über den Repräsentanten in<br />
Hongkong vom 7. April 2010, zum Repräsentanten in<br />
Hongkong bestellt.<br />
Der Vertrag mit dem Repräsentanten in Hongkong bleibt in<br />
Kraft bis i) eine der Parteien der anderen unter Einhaltung<br />
einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigt oder ii) die im<br />
Vertrag genannten Umstände eintreten.<br />
Jede der Parteien stimmt zu, die jeweils andere von allen<br />
Ansprüchen, Klagen, Forderungen, Schäden, Kosten und<br />
Verlusten (einschließlich Anwaltsgebühren) freizustellen,<br />
die aufgrund dessen oder in Verbindung damit entstehen,<br />
dass diese Partei ihren Pflichten nachkommt, mit<br />
Ausnahme von Verlusten, die aus Fahrlässigkeit,<br />
bewusster Schlechtausführung, Bösgläubigkeit oder grober<br />
Missachtung ihrer Aufgaben oder Pflichten nach dem<br />
Vertrag entstehen.<br />
Die Vergütung des Repräsentanten in Hongkong ist aus<br />
dem Vermögen jedes Teilfonds zu zahlen und wird 0,05 %<br />
pro Jahr des Wertes des betreffenden Teilfonds, der<br />
Anlegern aus Hongkong zuzurechnen ist, die vom<br />
Repräsentanten in Hongkong in diesen Teilfonds<br />
eingeführt wurden, nicht übersteigen. Diese Vergütung fällt<br />
täglich an und ist monatlich nachträglich zahlbar.<br />
Der Repräsentant in Hongkong hat weiterhin Anspruch auf<br />
einen Ausgabeaufschlag von bis zu 6 % des<br />
Ausgabepreises jedes Anteils.<br />
Zahlstellen<br />
Die nationalen Gesetze / Vorschriften von EWR-<br />
Mitgliedstaaten können die Bestellung von Zahlstellen /<br />
Repräsentanten / Vertriebsstellen /<br />
Korrespondenzbanken und die Führung von Konten<br />
durch solche Zahlstellen, über die Zeichnungs- und<br />
Rücknahmegelder oder Ausschüttungen gezahlt werden<br />
können, vorschreiben. Anteilinhaber, die nach den<br />
Vorschriften des jeweiligen Landes wählen oder<br />
verpflichtet sind, Zeichnung- oder Rücknahmegelder oder<br />
Ausschüttungen über eine Zwischenstelle (z. B. eine<br />
Zahlstelle in dem betreffenden Land) anstatt direkt an die<br />
bzw. von der Verwaltungsstelle zu zahlen bzw. zu<br />
erhalten, gehen ein Kreditrisiko in Bezug auf diese<br />
Zwischenstelle ein, und zwar im Hinblick auf (a)<br />
Zeichnungsgelder vor der Überweisung solcher Gelder an<br />
die Verwaltungsstelle für die Rechnung des Trust bzw.<br />
des betreffenden Fonds und (b) Rücknahmegelder, die<br />
von einer solchen Zwischenstelle an den betreffenden<br />
Anteilinhaber zu zahlen sind. Gebühren und<br />
Aufwendungen von Zahlstellen, die von dem Manager für<br />
den Fonds oder einen Teilfonds bestellt werden, werden<br />
eine marktübliche Höhe haben und werden von dem<br />
Fonds bzw. dem jeweiligen Teilfonds getragen, für den<br />
die Zahlstelle bestellt wurde.<br />
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