Verkaufsprospekt
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Emittenten solcher H-Aktien zahlbar waren und von<br />
einem ausländischen Unternehmen ohne<br />
Niederlassung in der Volksrepublick China („VRC“)<br />
vereinnahmt wurden, waren gemäß dem von der<br />
Steuerbehörde im Juli 1993 herausgegebenen Circular<br />
Guoshuifa [1993] Nr. 45 ausdrücklich von der<br />
Quellensteuer ausgenommen. Das Foreign Enterprise<br />
Income Tax Law (“FEIT-Gesetz”) wurde jedoch durch<br />
das Corporate Income Tax Law (“CIT-Gesetz”) mit<br />
Wirkung vom 1. Januar 2008 aufgehoben und<br />
dementsprechend das Circular Guoshuifa [1993] No.45<br />
automatisch außer Kraft gesetzt.<br />
Als das CIT-Gesetz am 1. Januar 2008 in Kraft trat, war<br />
theoretisch auf die o. g. Kapitalerträge aus der<br />
Veräußerung von H-Aktien von VRC-Unternehmen eine<br />
Quellensteuer in Höhe von 10 % anwendbar. Allerdings<br />
ist unklar, ob die oben erwähnten Ausnahmen und<br />
Vorzugsbehandlungen von Kapitalerträgen aus der<br />
Veräußerung von H-Aktien auch nach Inkrafttreten des<br />
CIT-Gesetzes noch wirksam sind, und sie stehen unter<br />
dem Vorbehalt der weiteren Auslegung durch den<br />
chinesischen Staatsrat.<br />
Im Guoshuihan [2008] Nr. 897 („Circular 897”) wird die<br />
Steuerpflichtigkeit von Dividenden erörtert, die von<br />
ausländischen Unternehmen als Inhaber von H-Aktien<br />
chinesischer Unternehmen vereinnahmt werden. Laut<br />
Circular 897 müssen in China notierte Unternehmen,<br />
die H-Aktien emittieren, auf Dividendenausschüttungen<br />
an ausländische Unternehmensanleger von H-Aktien ab<br />
dem Jahr 2008 Quellensteuern in Höhe von 10 %<br />
einbehalten. Hat der ausländische<br />
Unternehmensanleger Anspruch auf einen niedrigeren<br />
Satz aufgrund eines Besteuerungsabkommens, kann er<br />
die Erstattung der überzahlten Quellensteuer<br />
beantragen.<br />
Die geltenden Bestimmungen zur Geschäftssteuer<br />
(„Geschäftssteuerbestimmungen“) enthalten keine<br />
Aussagen zur Steuerpflichtigkeit des Handels mit H-<br />
Aktien von Unternehmen in der VRC. Obwohl die<br />
Steuerbehörden der VRC die Transaktionen mit H-<br />
Aktien nicht mit einer Geschäftssteuer belegt haben, ist<br />
es ungewiss, ob ausländische Anleger in Zukunft<br />
rückwirkend die Geschäftssteuer für Transaktionen mit<br />
H-Aktien zahlen müssen.<br />
Durch Anlagen in H-Aktien von Unternehmen der VRC<br />
kann der Teilfonds in China erhobenen Quellensteuern<br />
und anderen Steuern auf Kapitalerträge unterliegen.<br />
Angesichts der Unsicherheit, wie Gewinne oder<br />
Kapitalerträge, die aus Anlagen des Teilfonds in China<br />
erzielt werden, besteuert werden, behält sich der<br />
Teilfonds das Recht vor, den Teilfonds mit<br />
Quellensteuern auf solche Gewinne oder Kapitalerträge<br />
zu belasten. Entsprechend können der<br />
Nettoinventarwert und die Rentabilität des Teilfonds<br />
beeinträchtigt werden.<br />
Die Steuerbestimmungen in der VRC können sich<br />
ändern, möglicherweise auch rückwirkend. Änderungen<br />
der Steuerbestimmungen in der VRC können<br />
erheblichen negative Auswirkungen für den Teilfonds<br />
und seine Anlagen haben. Unter anderem können sie<br />
die Rendite schmälern, den Wert der Anlagen des<br />
Teilfonds reduzieren und möglicherweise das durch den<br />
Teilfonds investierte Kapital mindern.<br />
5. Beantragung von Anteilen<br />
PineBridge Greater China Equity Fund<br />
Die folgenden Anteilsklassen werden oder können<br />
derzeit angeboten werden:<br />
Anteile der Klasse A in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse A1 in Euro<br />
Anteile der Klasse A2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse A3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse A5 in Singapur-Dollar<br />
Anteile der Klasse C in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse C1 in Euro<br />
Anteile der Klasse C2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse C3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse H in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1 in Euro<br />
Anteile der Klasse Y2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse Y3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse Y5 in Singapur-Dollar<br />
Anteile der Klasse YD in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse Y1D in Euro<br />
Anteile der Klasse Y3D in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse X in US-Dollar<br />
Anteile der Klasse X1 in Euro<br />
Anteile der Klasse X2 in britischen Pfund<br />
Anteile der Klasse X3 in japanischen Yen<br />
Anteile der Klasse A und Klasse Y sind derzeit im<br />
Umlauf und können zum Nettoinventarwert gezeichnet<br />
werden.<br />
Anteile der Klasse A1, Klasse A2. Klasse A3 und<br />
Klasse A5 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu Euro<br />
12,50, STG 12,50, JPY 1.500 bzw. SGD 12,50<br />
angeboten.<br />
Anteile der Klasse C, Klasse C1, Klasse C2 und Klasse<br />
C3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD<br />
12,50, Euro 12,50, STG 12,50 bzw. JPY 1.500<br />
angeboten.<br />
Anteile der Klasse H werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am<br />
30. Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu<br />
USD 12,50 angeboten.<br />
Anteile der Klasse Y1, Klasse Y2, Klasse Y3 und<br />
Klasse Y5 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu Euro<br />
100, . JPY 1.500 bzw. SGD 100 angeboten.<br />
Anteile der Klasse YD, Klasse Y1D und Klasse Y3D<br />
werden Anlegern während des Erstausgabezeitraums,<br />
der begonnen hat und am 30. Juni 2011 um 12.00 Uhr<br />
(irischer Zeit) endet, zu USD 100, Euro 100, STG 100<br />
bzw. JPY 1.500 angeboten.<br />
Anteile der Klasse X, Klasse X1, Klasse X2 und Klasse<br />
X3 werden Anlegern während des<br />
Erstausgabezeitraums, der begonnen hat und am 30.<br />
Juni 2011 um 12.00 Uhr (irischer Zeit) endet, zu USD<br />
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