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Verkaufsprospekt

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NACHTRAG 5<br />

PineBridge Global Emerging Markets Bond Fund<br />

Nachtrag 5 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />

PineBridge Global Funds<br />

Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />

den PineBridge Global Emerging Markets Bond Fund (der<br />

„Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global Funds<br />

(der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in Form<br />

eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von der<br />

Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften zugelassen<br />

wurde.<br />

Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom 29.<br />

März 2011 für den Fonds mit allen dazugehörigen<br />

Nachträgen und sollte in Verbindung damit und mit<br />

der darin enthaltenen allgemeinen Beschreibung<br />

- des Fonds und seines Managements und seiner<br />

Verwaltung,<br />

- seiner Anlagebeschränkungen und<br />

Kreditaufnahmebefugnisse,<br />

- seiner allgemeinen Management- und<br />

Fondsgebühren,<br />

- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />

Anteilinhaber,<br />

- seiner Risikofaktoren, und<br />

- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />

gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />

Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />

Manager des Fonds ist die PineBridge Investments Ireland<br />

Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des Managers<br />

sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />

Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />

Verantwortung für die im Prospekt und in diesem Nachtrag<br />

enthaltenen Angaben. Nach bestem Wissen und Gewissen<br />

der Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene<br />

Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu gewährleisten)<br />

entsprechen diese Angaben den Tatsachen und lassen<br />

nichts aus, was die Bedeutung dieser Angaben<br />

wahrscheinlich berühren würde. Der Verwaltungsrat<br />

übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />

Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />

Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />

Eine Anlage im Teilfonds sollte keinen wesentlichen<br />

Teil eines Anlageportefeuilles ausmachen und ist<br />

möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet.<br />

Der Teilfonds kann DFIs für die in diesem Nachtrag<br />

genannten Anlagezwecke einsetzen.<br />

1. Anlageverwalter<br />

Der Manager hat die PineBridge Investments Europe Ltd.,<br />

Plantation Place South, 60 Great Tower Street, London<br />

EC3R 5AZ, England, zum Anlageverwalter des Teilfonds<br />

bestellt. Der Anlageverwalter trägt die Verantwortung für<br />

die für Verwaltung des Vermögens des Teilfonds im<br />

Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />

Der Anlageverwalter ist von der britischen Financial<br />

Services Authority genehmigt und wird in Bezug auf den<br />

Betrieb seines Anlagegeschäft von dieser beaufsichtigt.<br />

Der Anlageverwalter ist eine in London ansässige<br />

Vermögensverwaltungsgesellschaft und eine<br />

Tochtergesellschaft der Bridge Partners L.P. Zum 31.<br />

Dezember 2010 war sie für die Anlage von<br />

Vermögenswerten in Höhe von mehr als rund<br />

STG 5.28 Mrd. verantwortlich. Ihre leitenden Angestellten<br />

PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />

verwalten seit über 10 Jahren Portefeuilles aus<br />

festverzinslichen Wertpapieren und europäischen<br />

Beteiligungspapieren.<br />

Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />

der PineBridge Investments. PineBridge Investments bietet<br />

seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />

Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen an.<br />

PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />

Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten tätig<br />

und hatte zum 31. Dezember 2010 Vermögenswerte in<br />

Höhe von USD 82,1 Mrd. unter Verwaltung. PineBridge<br />

Investments ist ein führender Vermögensverwalter mit<br />

einer langfristigen Erfolgshistorie in Strategien mit<br />

börsennotierten Aktien, festverzinslichen Wertpapieren<br />

und Alternative Investments sowie in der<br />

Vermögensverwaltung für eines der weltweit größten<br />

Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />

2. Anlageziel<br />

Der Teilfonds strebt langfristigen Kapitalzuwachs durch<br />

Anlage in Anleiheemissionen an, die von Regierungen,<br />

ihren Behörden, Gebietskörperschaften und staatlichen<br />

Institutionen sowie Unternehmen mit Sitz in<br />

Schwellenländern in Europa, Lateinamerika, Asien, dem<br />

Mittleren Osten und Afrika ausgegeben sind. Die<br />

betreffenden Wertpapiere können auf die lokale Währung<br />

eines der OECD-Mitgliedsländer oder die lokale Währung<br />

der Schwellenländer lauten, in denen der Teilfonds nach<br />

den Anlagerichtlinien anlegen darf.<br />

3. Anlagepolitik<br />

Der Teilfonds wird mindestens zwei Drittel seines<br />

Gesamtvermögens in Anleiheemissionen von Emittenten<br />

anlegen, die ihren Hauptsitz in Schwellenländern weltweit<br />

haben oder dort den überwiegenden Teil ihrer<br />

Geschäftstätigkeit ausüben, unter anderem in den<br />

Schwellenländern Europas, des Mittleren Ostens, Asiens,<br />

Lateinamerikas und Afrikas. Bis zu einem Drittel des<br />

Gesamtvermögens kann in Geldmarktinstrumenten wie z.<br />

B. Termineinlagen, Wandelanleihen oder fest- oder<br />

variabel verzinslichen Commercial Paper, bis zu 25 % in<br />

Wandel- und Optionsanleihen und bis zu 10 % in Aktien<br />

und aktienbezogenen Wertpapieren (mit Ausnahme von<br />

Wandel- und Optionsanleihen) angelegt werden, sofern<br />

diese Anlagen zusammen ein Drittel des<br />

Gesamtvermögens des Teilfonds nicht übersteigen.<br />

Das Vermögen des Teilfonds wird vorwiegend in fest- und<br />

/ oder variabel verzinslichen Anleiheemissionen von<br />

Staaten und / oder von Unternehmen angelegt, die über<br />

eine Bonitätseinstufung für kurzfristige Schuldtitel (Laufzeit<br />

unter einem Jahr) von C durch Standard and Poor’s oder<br />

eine gleichwertige Bonitätseinstufung durch Moody’s oder<br />

eine andere Ratingagentur sowie über eine<br />

Bonitätseinstufung für langfristige Schuldtitel von<br />

mindestens C durch Standard and Poor’s oder eine<br />

gleichwertige Bonitätseinstufung durch Moody’s oder eine<br />

andere Ratingagentur verfügen. Wenn keine Einstufung<br />

vorliegt, kann der Manager in Abstimmung mit dem<br />

Anlageverwalter eine eigene Einstufung vornehmen, die<br />

der Einstufung von C oder besser durch Standard and<br />

Poor’s oder einer gleichwertigen Einstufung durch Moody’s<br />

oder eine andere Ratingagentur als gleichwertig<br />

angesehen werden muss. Der Anlageverwalter kann in<br />

Wertpapieren anlegen, die durch Standard and Poor’s als<br />

„selective default“ (Wertpapiere, deren Emittenten den<br />

betreffenden Zahlungsverpflichtungen teilweise nicht<br />

nachkommen) eingestuft sind oder von einer anderen<br />

Ratingagentur eine gleichwertige Einstufung erhalten<br />

haben.<br />

Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines Nettoinventarwerts<br />

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