Verkaufsprospekt
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NACHTRAG 5<br />
PineBridge Global Emerging Markets Bond Fund<br />
Nachtrag 5 zum Prospekt vom 29. März 2011 für<br />
PineBridge Global Funds<br />
Dieser Nachtrag enthält spezifische Informationen über<br />
den PineBridge Global Emerging Markets Bond Fund (der<br />
„Teilfonds“), einen Teilfonds von PineBridge Global Funds<br />
(der „Fonds“), einem offenen Investmentfonds in Form<br />
eines Unit Trust mit Umbrella-Struktur, der von der<br />
Zentralbank gemäß den OGAW-Vorschriften zugelassen<br />
wurde.<br />
Dieser Nachtrag ist Bestandteil des Prospekts vom 29.<br />
März 2011 für den Fonds mit allen dazugehörigen<br />
Nachträgen und sollte in Verbindung damit und mit<br />
der darin enthaltenen allgemeinen Beschreibung<br />
- des Fonds und seines Managements und seiner<br />
Verwaltung,<br />
- seiner Anlagebeschränkungen und<br />
Kreditaufnahmebefugnisse,<br />
- seiner allgemeinen Management- und<br />
Fondsgebühren,<br />
- der Besteuerung des Fonds und seiner<br />
Anteilinhaber,<br />
- seiner Risikofaktoren, und<br />
- der Namen aller anderen Teilfonds des Fonds<br />
gelesen werden, der beim Manager in 30 North Wall<br />
Quay, IFSC, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />
Manager des Fonds ist die PineBridge Investments Ireland<br />
Limited. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des Managers<br />
sind im Hauptteil des Prospekts genannt.<br />
Der Verwaltungsrat des Managers übernimmt die<br />
Verantwortung für die im Prospekt und in diesem Nachtrag<br />
enthaltenen Angaben. Nach bestem Wissen und Gewissen<br />
der Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene<br />
Sorgfalt haben walten lassen, um dies zu gewährleisten)<br />
entsprechen diese Angaben den Tatsachen und lassen<br />
nichts aus, was die Bedeutung dieser Angaben<br />
wahrscheinlich berühren würde. Der Verwaltungsrat<br />
übernimmt hierfür die Verantwortung.<br />
Die geprüften Finanzangaben zum Fonds werden den<br />
Anteilinhabern auf Verlangen zugeschickt.<br />
Eine Anlage im Teilfonds sollte keinen wesentlichen<br />
Teil eines Anlageportefeuilles ausmachen und ist<br />
möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet.<br />
Der Teilfonds kann DFIs für die in diesem Nachtrag<br />
genannten Anlagezwecke einsetzen.<br />
1. Anlageverwalter<br />
Der Manager hat die PineBridge Investments Europe Ltd.,<br />
Plantation Place South, 60 Great Tower Street, London<br />
EC3R 5AZ, England, zum Anlageverwalter des Teilfonds<br />
bestellt. Der Anlageverwalter trägt die Verantwortung für<br />
die für Verwaltung des Vermögens des Teilfonds im<br />
Rahmen einer Verwaltungsvollmacht.<br />
Der Anlageverwalter ist von der britischen Financial<br />
Services Authority genehmigt und wird in Bezug auf den<br />
Betrieb seines Anlagegeschäft von dieser beaufsichtigt.<br />
Der Anlageverwalter ist eine in London ansässige<br />
Vermögensverwaltungsgesellschaft und eine<br />
Tochtergesellschaft der Bridge Partners L.P. Zum 31.<br />
Dezember 2010 war sie für die Anlage von<br />
Vermögenswerten in Höhe von mehr als rund<br />
STG 5.28 Mrd. verantwortlich. Ihre leitenden Angestellten<br />
PineBridge Global Emerging Markets Local Currency Bond Fund<br />
verwalten seit über 10 Jahren Portefeuilles aus<br />
festverzinslichen Wertpapieren und europäischen<br />
Beteiligungspapieren.<br />
Der Anlageverwalter ist auch ein Mitgliedsunternehmen<br />
der PineBridge Investments. PineBridge Investments bietet<br />
seinen Kunden weltweit Anlageberatung und<br />
Vermögensverwaltungsprodukte und -dienstleistungen an.<br />
PineBridge Investments ist als Multi-Strategy-<br />
Anlageverwalter in 32 Ländern und Hoheitsgebieten tätig<br />
und hatte zum 31. Dezember 2010 Vermögenswerte in<br />
Höhe von USD 82,1 Mrd. unter Verwaltung. PineBridge<br />
Investments ist ein führender Vermögensverwalter mit<br />
einer langfristigen Erfolgshistorie in Strategien mit<br />
börsennotierten Aktien, festverzinslichen Wertpapieren<br />
und Alternative Investments sowie in der<br />
Vermögensverwaltung für eines der weltweit größten<br />
Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />
2. Anlageziel<br />
Der Teilfonds strebt langfristigen Kapitalzuwachs durch<br />
Anlage in Anleiheemissionen an, die von Regierungen,<br />
ihren Behörden, Gebietskörperschaften und staatlichen<br />
Institutionen sowie Unternehmen mit Sitz in<br />
Schwellenländern in Europa, Lateinamerika, Asien, dem<br />
Mittleren Osten und Afrika ausgegeben sind. Die<br />
betreffenden Wertpapiere können auf die lokale Währung<br />
eines der OECD-Mitgliedsländer oder die lokale Währung<br />
der Schwellenländer lauten, in denen der Teilfonds nach<br />
den Anlagerichtlinien anlegen darf.<br />
3. Anlagepolitik<br />
Der Teilfonds wird mindestens zwei Drittel seines<br />
Gesamtvermögens in Anleiheemissionen von Emittenten<br />
anlegen, die ihren Hauptsitz in Schwellenländern weltweit<br />
haben oder dort den überwiegenden Teil ihrer<br />
Geschäftstätigkeit ausüben, unter anderem in den<br />
Schwellenländern Europas, des Mittleren Ostens, Asiens,<br />
Lateinamerikas und Afrikas. Bis zu einem Drittel des<br />
Gesamtvermögens kann in Geldmarktinstrumenten wie z.<br />
B. Termineinlagen, Wandelanleihen oder fest- oder<br />
variabel verzinslichen Commercial Paper, bis zu 25 % in<br />
Wandel- und Optionsanleihen und bis zu 10 % in Aktien<br />
und aktienbezogenen Wertpapieren (mit Ausnahme von<br />
Wandel- und Optionsanleihen) angelegt werden, sofern<br />
diese Anlagen zusammen ein Drittel des<br />
Gesamtvermögens des Teilfonds nicht übersteigen.<br />
Das Vermögen des Teilfonds wird vorwiegend in fest- und<br />
/ oder variabel verzinslichen Anleiheemissionen von<br />
Staaten und / oder von Unternehmen angelegt, die über<br />
eine Bonitätseinstufung für kurzfristige Schuldtitel (Laufzeit<br />
unter einem Jahr) von C durch Standard and Poor’s oder<br />
eine gleichwertige Bonitätseinstufung durch Moody’s oder<br />
eine andere Ratingagentur sowie über eine<br />
Bonitätseinstufung für langfristige Schuldtitel von<br />
mindestens C durch Standard and Poor’s oder eine<br />
gleichwertige Bonitätseinstufung durch Moody’s oder eine<br />
andere Ratingagentur verfügen. Wenn keine Einstufung<br />
vorliegt, kann der Manager in Abstimmung mit dem<br />
Anlageverwalter eine eigene Einstufung vornehmen, die<br />
der Einstufung von C oder besser durch Standard and<br />
Poor’s oder einer gleichwertigen Einstufung durch Moody’s<br />
oder eine andere Ratingagentur als gleichwertig<br />
angesehen werden muss. Der Anlageverwalter kann in<br />
Wertpapieren anlegen, die durch Standard and Poor’s als<br />
„selective default“ (Wertpapiere, deren Emittenten den<br />
betreffenden Zahlungsverpflichtungen teilweise nicht<br />
nachkommen) eingestuft sind oder von einer anderen<br />
Ratingagentur eine gleichwertige Einstufung erhalten<br />
haben.<br />
Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines Nettoinventarwerts<br />
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