Verkaufsprospekt
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GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DES FONDS<br />
Beschreibung der Anteile<br />
Der Verwaltungsrat ist berechtigt, die Anteile jedes<br />
Teilfonds in Klassen einzuteilen und zwischen diesen<br />
Klassen zu differenzieren, wie er es für angebracht hält.<br />
Diese Unterschiede werden in dem betreffenden Nachtrag<br />
für jeden Teilfonds dargelegt.<br />
Nähere Angaben zur Höhe der Managementgebühr finden<br />
sich im Abschnitt „Management- und Fondsgebühren" im<br />
Prospekt und in den jeweiligen Nachträgen.<br />
Nähere Angaben zu den Beträgen der<br />
Mindesterstzeichnung, des Mindestbestands, der<br />
Mindestfolgezeichnung und der Mindestrücknahme für jede<br />
Anteilsklasse jedes Teilfonds finden sich in den jeweiligen<br />
Nachträgen.<br />
Der Manager behält sich das Recht vor, von Fall zu Fall<br />
nach seinem Ermessen auf Anforderungen bezüglich der<br />
Mindesterstzeichnung, des Mindestbestands, der<br />
Mindestfolgezeichnung und der Mindestrücknahme zu<br />
verzichten.<br />
Wenn ein Teilfonds in Betrieb ist und der Manager Anteile<br />
einer Klasse des betreffenden Teilfonds ausgeben möchte,<br />
deren ausgegebene Anteile zuvor alle zurückgenommen<br />
wurden, gilt als Erstausgabepreis je Anteil dieser Klasse<br />
sowie als Erstausgabefrist für diese Klasse nach Ermessen<br />
des Managers oder seines Beauftragten der<br />
Erstausgabepreis bzw. die Erstausgabefrist, die im<br />
jeweiligen Nachtrag genannt sind.<br />
Eine Anteilsklasse eines Teilfonds, die auf eine andere<br />
Währung als die Basiswährung lautet, kann gegen die<br />
Risiken von Wechselkursschwankungen zwischen der<br />
Währung, auf die die Anteilsklasse lautet, und der<br />
Basiswährung, auf die die Vermögenswerte des jeweiligen<br />
Teilfonds lauten, abgesichert werden.<br />
Der jeweilige Anlageverwalter kann versuchen, das Risiko<br />
eines Wertverlusts zu vermindern, indem er DFI<br />
einschließlich Währungsoptionen und<br />
Devisentermingeschäften im Rahmen der von der<br />
Zentralbank festgelegten Bedingungen und Grenzen<br />
einsetzt.<br />
Es ist nicht beabsichtigt, dass eine Anteilsklasse durch den<br />
Einsatz solcher Techniken und Instrumente einer<br />
Hebelwirkung zur Steigerung des Investitionsgrades<br />
(Leverage) ausgesetzt wird. Jedoch kann aufgrund von<br />
Marktschwankungen der Einsatz von<br />
Absicherungsinstrumenten und<br />
–techniken dazu führen, dass eine abgesicherte<br />
Anteilsklasse über- oder untersichert ist und dass die<br />
Leverage, die durch den Einsatz solcher Techniken und<br />
Instrumente entsteht, bis zu (jedoch in keinem Fall mehr<br />
als) 105 % des Nettoinventarwerts beträgt, der auf die<br />
betreffende abgesicherte Anteilsklasse entfällt.<br />
Abgesicherte Positionen werden überwacht, um<br />
sicherzustellen, dass übersicherte Positionen 105 % des<br />
Nettoinventarwerts, der auf die betreffende abgesicherte<br />
Anteilsklasse entfällt, nicht überschreiten. Diese<br />
Überprüfung beinhaltet auch ein Verfahren zur<br />
Sicherstellung, dass Positionen, die aufgrund von<br />
Marktbewegungen 100 % des Nettoinventarwerts<br />
überschreiten, der auf die betreffende abgesicherte<br />
Anteilsklasse entfällt, nicht von Monat zu Monat<br />
vorgetragen werden.<br />
Anleger sollten beachten, dass Absicherungsgeschäfte,<br />
obwohl sie das Risiko eines Verlustes aufgrund eines<br />
Wertrückgangs der abgesicherten Anteilsklasse<br />
verringern sollen, gleichzeitig zur Folge haben, dass<br />
Anteilinhaber der abgesicherten Anteilsklasse nicht davon<br />
profitieren können, wenn die Klassenwährung gegenüber<br />
der Basiswährung und / oder den Währungen, auf die die<br />
Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds lauten, fällt.<br />
Unter diesen Umständen können die Anteilinhaber der<br />
Anteilsklasse des jeweiligen Teilfonds Schwankungen<br />
des Nettoinventarwerts pro Anteil ausgesetzt sein, die die<br />
Gewinne bzw. Verluste aus den jeweiligen<br />
Finanzinstrumenten und deren Kosten widerspiegeln. Die<br />
periodischen Berichte werden angeben, wie<br />
Absicherungsgeschäfte eingesetzt wurden.<br />
Weil Absicherungsstrategien in Bezug auf jede<br />
Anteilsklasse innerhalb eines Teilfonds eingesetzt werden<br />
können, sind die bei der Umsetzung dieser Strategien<br />
eingesetzten Finanzinstrumente Vermögenswerte bzw.<br />
Verbindlichkeiten jedes Teilfonds als Ganzem. Die<br />
Gewinne bzw. Verluste aus den jeweiligen<br />
Finanzinstrumenten und deren Kosten werden dagegen<br />
ausschließlich der betreffenden Anteilsklasse jedes<br />
Teilfonds zufallen. Währungsrisiken einer Anteilsklasse<br />
dürfen nicht mit den Währungsrisiken einer anderen<br />
Anteilsklasse der einzelnen Teilfonds kumuliert oder<br />
gegen diese aufgerechnet werden. Die Währungsrisiken<br />
der Vermögenswerte eines Teilfonds werden nicht<br />
gesondert Anteilsklassen zugerechnet.<br />
Da innerhalb jedes Teilfonds verschiedene Anteilsklassen<br />
bestehen, kann sich deren Nettoinventarwert pro Anteil<br />
unterscheiden und damit die Tatsache widerspiegeln,<br />
dass die Gebühren und Kosten unterschiedlich hoch sind<br />
oder sie auf unterschiedliche Währungen lauten oder<br />
dass ihnen die Gewinne bzw. Verluste aus und die<br />
Kosten von unterschiedlichen Finanzinstrumenten<br />
zugerechnet werden, die zur Währungsabsicherung<br />
zwischen der Basiswährung und der Währung, auf die die<br />
Anteilsklasse lautet, eingesetzt werden. Sofern in diesem<br />
Prospekt nicht anders bestimmt, sind alle Anteile der<br />
einzelnen Klassen innerhalb jedes Teilfonds gleichrangig.<br />
Die von jedem Teilfonds ausgegebenen Anteile sind<br />
vorbehaltlich der Genehmigung des Managers oder<br />
seines Beauftragten frei übertragbar (außer an US-<br />
Personen). Die Anteile, die nennwertlos sind und bei ihrer<br />
Ausgabe voll eingezahlt sein müssen, sind nicht mit<br />
Vorzugs- oder Vorkaufsrechten ausgestattet.<br />
Wenn mit Zeichnungsgeldern nicht eine genaue Anzahl<br />
Anteile erworben werden kann, kann ein Bruchteil eines<br />
Anteils ausgegeben werden. Bruchteile von Anteilen sind<br />
nicht mit Stimmrechten ausgestattet.<br />
Zeichnung von Anteilen<br />
Anteile werden an jedem Handelstag zum<br />
Nettoinventarwert pro Anteil ausgegeben, der in der auf<br />
im Abschnitt „Berechnung des Nettoinventarwerts der<br />
Anteile“ im Prospekt beschriebenen Weise berechnet<br />
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