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Verkaufsprospekt

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Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />

wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />

mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />

der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />

Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />

werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />

Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />

Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />

der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />

angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />

ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />

Änderung zurückgeben können.Derartige Änderungen<br />

bedürfen außerdem der Zustimmung durch die<br />

Zentralbank. Im Falle einer Änderung des Anlageziels<br />

und / oder einer Änderung der Anlagepolitik wird der<br />

Manager diese mit einer angemessenen Frist<br />

ankündigen, damit Anteilinhaber ihre Anteile vor<br />

Durchführung der betreffenden Änderung zurückgeben<br />

können.<br />

Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />

in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />

höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />

investiert ist.<br />

Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />

unter der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />

Prospekt aufgeführten Anlagebeschränkungen.<br />

Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />

des Teilfonds erreicht wird.<br />

Der Einsatz von DFIs kann ein Ausfallrisiko beinhalten,<br />

doch darf das Risiko, das dem Teilfonds durch den<br />

Einsatz von Derivaten entsteht, den Nettoinventarwert<br />

des Teilfonds nicht überschreiten, d. h. die Steigerung<br />

seines Investitionsgrades (Leverage) darf nicht höher<br />

sein als 100 % seines Nettoinventarwerts.<br />

Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />

einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />

derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />

genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />

Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />

Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />

DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />

einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />

ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />

Zentralbank eingereicht worden ist.<br />

Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />

ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />

Risikosteuerungsmethoden machen einschließlich der<br />

angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger<br />

jüngster Entwicklungen bei den Risiko- und<br />

Renditemerkmalen der Hauptanlagekategorien.<br />

Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />

Teilfonds in Übereinstimmung mit den Vorschriften der<br />

Zentralbank anlegen darf, findet sich in Anhang I zum<br />

Prospekt; sie sollte zusammen mit und in Anbetracht<br />

des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds,<br />

wie vorstehend angegeben, gelesen werden. Die<br />

Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />

heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nicht<br />

börsennotierten Wertpapieren werden Anlagen auf die<br />

im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />

Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />

Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />

nachstehendem Abschnitt 6 aufgeführt und umfassen:<br />

DFI, Festverzinsliche Wertpapiere, Credit Default<br />

Swaps, Risiko in Verbindung mit<br />

Geldmarktinstrumenten und Volatilitätsrisiko. Diese<br />

Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />

4. Anlagebeschränkungen<br />

Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />

entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />

Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />

PineBridge Global Bond Fund<br />

Hauptteil des Prospekts. Daneben gelten die folgenden<br />

Anlagebeschränkungen, solange der Teilfonds in<br />

Taiwan registriert ist:<br />

● Der Teilfonds darf keine ungedeckten Verkäufe<br />

von Derivaten vornehmen.<br />

● Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen des<br />

Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />

Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />

übersteigen; der Gesamtwert der offenen Short-<br />

Positionen in Derivaten darf den Gesamtmarktwert<br />

der entsprechenden Wertpapiere, die von dem<br />

Teilfonds gehalten werden müssen, nicht<br />

übersteigen.<br />

● Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />

seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />

möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />

Finanzaufsichtskommission (Financial Supervisory<br />

Commission) einholen.<br />

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />

Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />

gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />

Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />

Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />

Zentralbank entspricht.<br />

5. Anteilsklassenwährungsabsicherung<br />

Nur in Bezug auf Anteile der Klasse A5H, Klasse Y5H<br />

und der Klasse Y6H beabsichtigt der Manager oder<br />

sein Beauftragter, das Wechselkursrisiko zwischen der<br />

jeweiligen Währung, auf die die Anteile der Klasse A5H,<br />

Klasse A6H und Klasse Y6H lauten, und dem US-Dollar<br />

(der Basiswährung des Teilfonds) abzusichern. Der<br />

Manager wird versuchen, eine solche Absicherung<br />

durch den Einsatz von DFIs, unter anderem<br />

Währungsoptionen und Devisentermingeschäften, wie<br />

angegeben und innerhalb der von der Zentralbank<br />

vorgegebenen Bedingungen und Grenzen, zu<br />

erreichen. Die Voraussetzungen für den Einsatz dieser<br />

Absicherungsstrategien sind im Abschnitt<br />

„„Geschäftstätigkeit des Fonds – Beschreibung der<br />

Anteile" im Prospekt beschrieben. Anleger werden<br />

außerdem auf die mit den Absicherungsstrategien<br />

hinsichtlich der Anteilsklassenwährung verbundenen<br />

Risiken hingewiesen, die im dem Abschnitt<br />

„Risikofaktoren – Anteilswährungsrisiko" im Prospekt<br />

beschrieben sind.<br />

6. Zusätzliche Risikofaktoren<br />

Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />

Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />

Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />

folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />

Die Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />

vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />

einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />

DFI: Die Kurse von Derivaten, einschließlich Futures-<br />

und Optionskontrakten, sind hochvolatil. Die<br />

Kursbewegungen von Terminkontrakten, Futures-<br />

Kontrakten und anderen derivativen Kontrakten werden<br />

unter anderem durch Zinssätze, Änderungen im<br />

Verhältnis von Angebot und Nachfrage, Handels-,<br />

Steuer-, Währungs- und Devisenkontrollprogramme<br />

und –grundsätze von Regierungen sowie nationale und<br />

internationale politische und wirtschaftliche Ereignisse<br />

und Politik beeinflusst. Ferner greifen Regierungen von<br />

Zeit zu Zeit direkt oder über Vorschriften in bestimmte<br />

Märkten ein, insbesondere Devisenmärkte und Märkte<br />

für auf Zinsen bezogene Futures- und<br />

Optionskontrakte. Ein solcher Eingriff hat häufig eine<br />

direkte Beeinflussung der Kurse zum Ziel und kann<br />

zusammen mit anderen Faktoren zur Folge haben,<br />

dass sich alle diese Märkte schnell in dieselbe Richtung<br />

bewegen, unter anderem aufgrund von<br />

Zinsschwankungen.<br />

Die Verwendung von DFI beinhaltet außerdem<br />

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