Verkaufsprospekt
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Änderungen des Anlageziels des Teilfonds und<br />
wesentliche Änderungen der Anlagepolitik dürfen nur<br />
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mehrheit<br />
der auf einer Hauptversammlung der Anteilinhaber des<br />
Teilfonds abgegebenen Stimmen vorgenommen<br />
werden. Derartige Änderungen bedürfen außerdem der<br />
Zustimmung durch die Zentralbank. Im Falle einer<br />
Änderung des Anlageziels und / oder einer Änderung<br />
der Anlagepolitik wird der Manager diese mit einer<br />
angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilinhaber<br />
ihre Anteile vor Durchführung der betreffenden<br />
Änderung zurückgeben können.Derartige Änderungen<br />
bedürfen außerdem der Zustimmung durch die<br />
Zentralbank. Im Falle einer Änderung des Anlageziels<br />
und / oder einer Änderung der Anlagepolitik wird der<br />
Manager diese mit einer angemessenen Frist<br />
ankündigen, damit Anteilinhaber ihre Anteile vor<br />
Durchführung der betreffenden Änderung zurückgeben<br />
können.<br />
Der Teilfonds wird so verwaltet, dass er außer in Zeiten,<br />
in denen der Anlageverwalter der Meinung ist, dass ein<br />
höherer Barmittelbestand gerechtfertigt ist, voll<br />
investiert ist.<br />
Die Anlagen des Teilfonds unterliegen den im Abschnitt<br />
unter der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ im<br />
Prospekt aufgeführten Anlagebeschränkungen.<br />
Es kann nicht zugesichert werden, dass das Anlageziel<br />
des Teilfonds erreicht wird.<br />
Der Einsatz von DFIs kann ein Ausfallrisiko beinhalten,<br />
doch darf das Risiko, das dem Teilfonds durch den<br />
Einsatz von Derivaten entsteht, den Nettoinventarwert<br />
des Teilfonds nicht überschreiten, d. h. die Steigerung<br />
seines Investitionsgrades (Leverage) darf nicht höher<br />
sein als 100 % seines Nettoinventarwerts.<br />
Der Manager wird ein Risikosteuerungsverfahren<br />
einsetzen, das es ihm ermöglicht, die mit Positionen in<br />
derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken<br />
genau zu messen, zu überwachen und zu steuern.<br />
Genaue Angaben zu diesem Verfahren sind der<br />
Zentralbank übermittelt worden. Der Manager wird von<br />
DFIs, die nicht in das Risikosteuerungsverfahren<br />
einbezogen sind, erst dann Gebrauch machen, wenn<br />
ein überarbeitetes Risikosteuerungsverfahren bei der<br />
Zentralbank eingereicht worden ist.<br />
Der Manager wird Anteilinhabern auf Verlangen<br />
ergänzende Angaben über die eingesetzten<br />
Risikosteuerungsmethoden machen einschließlich der<br />
angewandten quantitativen Grenzen und etwaiger<br />
jüngster Entwicklungen bei den Risiko- und<br />
Renditemerkmalen der Hauptanlagekategorien.<br />
Eine Liste der Börsen und Märkte, an denen der<br />
Teilfonds in Übereinstimmung mit den Vorschriften der<br />
Zentralbank anlegen darf, findet sich in Anhang I zum<br />
Prospekt; sie sollte zusammen mit und in Anbetracht<br />
des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds,<br />
wie vorstehend angegeben, gelesen werden. Die<br />
Zentralbank gibt keine Liste der genehmigten Märkte<br />
heraus. Mit Ausnahme gestatteter Anlagen in nicht<br />
börsennotierten Wertpapieren werden Anlagen auf die<br />
im Anhang I zum Prospekt aufgeführten<br />
Wertpapierbörsen und Märkte beschränkt.<br />
Die spezifischen Risikofaktoren des Teilfonds sind in<br />
nachstehendem Abschnitt 6 aufgeführt und umfassen:<br />
DFI, Festverzinsliche Wertpapiere, Credit Default<br />
Swaps, Risiko in Verbindung mit<br />
Geldmarktinstrumenten und Volatilitätsrisiko. Diese<br />
Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind.<br />
4. Anlagebeschränkungen<br />
Die für den Teilfonds geltenden Anlagebeschränkungen<br />
entsprechend den OGAW-Vorschriften und den<br />
Bekanntmachungen der Zentralbank finden sich im<br />
PineBridge Global Bond Fund<br />
Hauptteil des Prospekts. Daneben gelten die folgenden<br />
Anlagebeschränkungen, solange der Teilfonds in<br />
Taiwan registriert ist:<br />
● Der Teilfonds darf keine ungedeckten Verkäufe<br />
von Derivaten vornehmen.<br />
● Der Gesamtwert der offenen Long-Positionen des<br />
Teilfonds in Derivaten darf 40 % des<br />
Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht<br />
übersteigen; der Gesamtwert der offenen Short-<br />
Positionen in Derivaten darf den Gesamtmarktwert<br />
der entsprechenden Wertpapiere, die von dem<br />
Teilfonds gehalten werden müssen, nicht<br />
übersteigen.<br />
● Falls der Teilfonds einen höheren Prozentsatz<br />
seines Nettoinventarwerts in Derivaten halten<br />
möchte, muss er vorher die Genehmigung der<br />
Finanzaufsichtskommission (Financial Supervisory<br />
Commission) einholen.<br />
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der<br />
Teilfonds jederzeit so verwaltet werden muss, dass<br />
gewährleistet ist, dass der Kontraktwert aller von dem<br />
Teilfonds getätigten Anlagen in Derivaten den OGAW-<br />
Vorschriften und den Bekanntmachungen der<br />
Zentralbank entspricht.<br />
5. Anteilsklassenwährungsabsicherung<br />
Nur in Bezug auf Anteile der Klasse A5H, Klasse Y5H<br />
und der Klasse Y6H beabsichtigt der Manager oder<br />
sein Beauftragter, das Wechselkursrisiko zwischen der<br />
jeweiligen Währung, auf die die Anteile der Klasse A5H,<br />
Klasse A6H und Klasse Y6H lauten, und dem US-Dollar<br />
(der Basiswährung des Teilfonds) abzusichern. Der<br />
Manager wird versuchen, eine solche Absicherung<br />
durch den Einsatz von DFIs, unter anderem<br />
Währungsoptionen und Devisentermingeschäften, wie<br />
angegeben und innerhalb der von der Zentralbank<br />
vorgegebenen Bedingungen und Grenzen, zu<br />
erreichen. Die Voraussetzungen für den Einsatz dieser<br />
Absicherungsstrategien sind im Abschnitt<br />
„„Geschäftstätigkeit des Fonds – Beschreibung der<br />
Anteile" im Prospekt beschrieben. Anleger werden<br />
außerdem auf die mit den Absicherungsstrategien<br />
hinsichtlich der Anteilsklassenwährung verbundenen<br />
Risiken hingewiesen, die im dem Abschnitt<br />
„Risikofaktoren – Anteilswährungsrisiko" im Prospekt<br />
beschrieben sind.<br />
6. Zusätzliche Risikofaktoren<br />
Der Teilfonds unterliegt den allgemeinen<br />
Risikofaktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" des<br />
Prospekts aufgeführt sind. Daneben gelten die<br />
folgenden zusätzlichen Risikofaktoren für den Teilfonds.<br />
Die Risikofaktoren stellen möglicherweise keine<br />
vollständige Aufzählung aller Risikofaktoren dar, die mit<br />
einer Anlage in dem Teilfonds verbunden sind:<br />
DFI: Die Kurse von Derivaten, einschließlich Futures-<br />
und Optionskontrakten, sind hochvolatil. Die<br />
Kursbewegungen von Terminkontrakten, Futures-<br />
Kontrakten und anderen derivativen Kontrakten werden<br />
unter anderem durch Zinssätze, Änderungen im<br />
Verhältnis von Angebot und Nachfrage, Handels-,<br />
Steuer-, Währungs- und Devisenkontrollprogramme<br />
und –grundsätze von Regierungen sowie nationale und<br />
internationale politische und wirtschaftliche Ereignisse<br />
und Politik beeinflusst. Ferner greifen Regierungen von<br />
Zeit zu Zeit direkt oder über Vorschriften in bestimmte<br />
Märkten ein, insbesondere Devisenmärkte und Märkte<br />
für auf Zinsen bezogene Futures- und<br />
Optionskontrakte. Ein solcher Eingriff hat häufig eine<br />
direkte Beeinflussung der Kurse zum Ziel und kann<br />
zusammen mit anderen Faktoren zur Folge haben,<br />
dass sich alle diese Märkte schnell in dieselbe Richtung<br />
bewegen, unter anderem aufgrund von<br />
Zinsschwankungen.<br />
Die Verwendung von DFI beinhaltet außerdem<br />
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