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Vertrag der überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft

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<strong>Vertrag</strong>sarztrecht<br />

Die „begrenzte Tätigkeit“ – nach dem Wortlaut des § 33 Ärzte-ZV<br />

„in geringfügigem Umfang“ – ist eine zwingende Voraussetzung <strong>der</strong><br />

Genehmigungsfähigkeit einer <strong>überörtlichen</strong> o<strong>der</strong> überbezirklichen<br />

<strong>Berufsausübungsgemeinschaft</strong> und kann durch Auflagen gesichert<br />

werden.<br />

Eine solche faktische Tätigkeit ist jedoch umgekehrt nicht<br />

Voraussetzung für die Genehmigungspflicht; allerdings muss auch<br />

in einem solchen Fall nachweisbar sein, dass es sich um eine<br />

gemeinsame Berufsausübung handelt.<br />

(Quelle: KBV, http://www.kbv.de/themen/<strong>Vertrag</strong>sarztrecht<br />

<strong>Vertrag</strong>sarztrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz – FAQs/Frage 33)<br />

Möller • Partner<br />

Düsseldorf<br />

III. Gestaltungsfragen/-probleme<br />

Möller • Partner<br />

Düsseldorf<br />

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