Gründung, Kauf, Eintritt, Zusammenschluss Einleitung
Gründung, Kauf, Eintritt, Zusammenschluss Einleitung
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<strong>Gründung</strong>, <strong>Kauf</strong>, <strong>Eintritt</strong>, <strong>Zusammenschluss</strong> 23<br />
Nettoeinnahmen 153.325<br />
Personalkosten 33.885<br />
Honorar freie Mitarbeiter 2.453<br />
Mieten etc. 13.186<br />
Strom, Wasser, Heizung 2.300<br />
Beiträge 920<br />
Versicherungen 2.146<br />
Fremdkapitalzinsen 2.146<br />
Kfz-Kosten 7.820<br />
Reisekosten und Spesen 1.687<br />
Kongresse und Fachliteratur 2.607<br />
GwG, kleine Anschaffungen 1.687<br />
Abschreibungen 3.526<br />
Sonstige Kosten 14.106<br />
Summe Kosten 88.469<br />
- in % der Einnahmen 57,7%<br />
Überschuss 64.856<br />
- in % der Einnahmen 42,3%<br />
Arbeitsstunden p.a. 2.180<br />
Davon produktive Stunden 1.496<br />
Einnahmen-Satz je Arbeitsstunde 70,33<br />
Einnahmen-Satz je prod. Stunde 102,49<br />
Vervielfältiger wg. Mehrarbeit 1,25<br />
notwendiger Stundensatz 128,11<br />
(1) Einmalige Investitionen (Erstausstattung)<br />
In der Aufwandsposition „Abschreibungen“ der Tabelle von Knief von 3.526 EUR „verbergen“<br />
sich die Kosten für die Erstausstattung. Es handelt sich um einen Aufwand, der daraus<br />
resultiert, dass bei Wirtschaftsgütern, die einer längeren Nutzungsdauer als einem Jahr unterliegen,<br />
die Kosten bzw. Ausgaben für die Anschaffung nicht im Jahr der Anschaffung als<br />
Aufwand angesetzt werden können und dürfen (betriebswirtschaftlich geboten, steuer- und<br />
handelsrechtlich gefordert – § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 7 EStG), sondern<br />
entsprechend dem Wertverzehr auf die Nutzungsdauer verteilt werden müssen. Dies ist<br />
auch für den betriebswirtschaftlichen und wirtschaftsrechtlichen Laien ohne weiteres einsichtig:<br />
das Büromobiliar, das mindestens 10 Jahre hält und 15.000 EUR gekostet hat, kann<br />
weder handels- noch steuerrechtlich das Erst-Jahresergebnis des Anwalts in voller Höhe<br />
mindern. Ansonsten würde der Mandant, der Einblick in die Ergebnisrechnung hat (selten),<br />
bei Anfangsumsätzen von z.B. 10.000 EUR p.a. befürchten, dass „sein“ Anwalt infolge