17.10.2012 Aufrufe

Kanzleimanagement Die eigene Kanzlei - Deutscher Anwaltverein

Kanzleimanagement Die eigene Kanzlei - Deutscher Anwaltverein

Kanzleimanagement Die eigene Kanzlei - Deutscher Anwaltverein

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:03:47<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

<strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />

Rechtsanwalt Horst Leis, LL.M., Düsseldorf Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses<br />

der Arbeitsgemeinschaft Anwaltmanagement des Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s<br />

I. Einleitung<br />

Der <strong>Kanzlei</strong>gründer/die <strong>Kanzlei</strong>gründerin, aber auch der etablierte Rechtsanwalt/<br />

Rechtsanwältin 1) wird sich bei oder nach der Gründung bzw. „zwischendurch“ intuitiv<br />

einige Fragen zum Thema <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong> gestellt und auch beantwortet haben.<br />

Also wozu noch diesen Beitrag lesen?<br />

<strong>Die</strong> Erfahrung des Verfassers aus zahlreichen Vorträgen zu diesem Thema zeigt, dass<br />

mit diesem intuitiven Lösungsansatz bestenfalls Einzelprobleme gut gelöst werden,<br />

aber der Blick für den Gesamtzusammenhang fehlt. Daraus ergibt sich auch für alteingesessene<br />

<strong>Kanzlei</strong>en im besten Fall erhebliches Optimierungs-, im schlechtesten Fall<br />

Haftungspotenzial. Hinzu kommt, dass das Thema <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong> eher „nebenbei“<br />

und meist nicht mit der für die Ermittlung und Einführung von Prozessen mit Einsparungspotenzial<br />

notwendigen Tiefe und Kontinuität angegangen wird.<br />

Zugegeben, bei vielen Gründern treibt die Existenznot und nicht die Berufung zur Gründung.<br />

Soweit jedoch die Gründung von Erfolg gekrönt sein soll, ist es schon im Vorfeld<br />

– aber auch im <strong>Kanzlei</strong>alltag – notwendig, für das <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong> laufend – auch<br />

nach der Gründung – Zeit einzuplanen.<br />

II. Themenbestimmung<br />

<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong><br />

Das <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong> umfasst neben den Standardthemen Personal und <strong>Kanzlei</strong>organisation<br />

insbesondere die weniger bekannten Themen Qualitäts- und Marketingmanagement.<br />

Gerade diese Themengebiete beinhalten ein erhebliches finanzielles<br />

Einsparungs- sowie Akquisepotenzial und minimieren zudem die Haftungsrisiken.<br />

<strong>Die</strong> einzelnen Komponenten des <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>s gibt die nachfolgende Grafik wieder.<br />

1) Im weiteren Verlauf wird ausschließlich zur Reduzierung des Textaufkommens die männliche Form gewählt.<br />

- 425 -


Abbildung 1<br />

Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:03:48<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />

III. Partner/Berufsträger<br />

Das Thema Berufsträger/Partner ist für den Existenzgründer das Vordringlichste, da hier<br />

entscheidende Weichen gestellt werden. Zumindest der Gründer muss sich mit einigen<br />

existenziellen Fragen zu seiner Person (1) und Rechtsform (2) – der etablierte Jurist<br />

auch damit, dass Rechtsberatung auftragsmäßige <strong>Die</strong>nstleistung im Sinne des § 675<br />

BGB ist (3) –, beschäftigen.<br />

1. Person des Gründers<br />

Anhand der persönlichen Fähigkeiten und Neigungen des Berufsträgers sollte die Frage<br />

der Einzel- oder Sozietätsgründung sowie der kaufmännischen Vorgehensweise festgestellt<br />

werden. Unter Neigung ist z. B. zu verstehen:<br />

- 426 -


Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:04:00<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

Soziale Kompetenz<br />

& Kommunikativ<br />

& Extrovertiert<br />

& Introvertiert<br />

& Eher wissenschaftlich<br />

Persönliche Interessen<br />

& technisch interessiert (z. B. Baurecht, Werkvertragsrecht, IT-Recht)<br />

& Sportler/Musiker (z. B. Sportrecht, Medizinrecht; Künstlervertragsrecht)<br />

& Banklehre; sonstiger Bezug zur Wirtschaft (z. B. Bankrecht, Unternehmensberatung,<br />

Mergers etc.)<br />

& etc.<br />

<strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>


Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:04:00<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

rechtlichen Belange nicht beurteilen kann. So besteht z. B. bei der GmbH die Pflicht zur<br />

Abführung der Umsatzsteuer bei Rechnungsstellung, bei der GbR erst nach Geldeingang.<br />

<strong>Die</strong> GbR kann aus Haftungsgründen nur eine Übergangslösung sein. Soweit eine Form<br />

außerhalb der Rechtsformen des HGB gesucht wird, ist der Partnerschaftsgesellschaft der<br />

Vorzug zu geben. Hier kann die Haftung auf den jeweils sachbearbeitenden Rechtsanwalt<br />

beschränkt werden. In der Gründung kann dies gemäß § 51 a Absatz 2 BRAO über Mandatsbedingungen<br />

erfolgen.<br />

3. Versicherung<br />

Bei mehreren Berufsträgern, die sich ohne deutliche Kennzeichnung als Bürogemeinschaft<br />

nach außen als Sozien darstellen, ist auf eine einheitliche Deckungssumme der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung<br />

zu achten. Nach den bis zur Änderung des VVG 3)<br />

geltenden § 12 4) der Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen sowie Risikobeschreibungen<br />

zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte, Patentanwälte,<br />

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (AVB-RSW) hatte die<br />

Versicherung das Recht, die Leistungspflicht aus dem Mittel der Versicherungssumme zu<br />

berechnen. <strong>Die</strong> Konsequenz daraus verdeutlicht das nachfolgende Rechenbeispiel:<br />

Abbildung 2<br />

4. Rechtsberatung als <strong>Die</strong>nstleistung<br />

<strong>Die</strong> Anwaltschaft neigt bisweilen dazu, die Einordnung der zu erbringenden Leistung als<br />

Sonderform der entgeltlichen Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) nicht wahrzunehmen.<br />

- 428 -<br />

<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />

3) Das VVG wurde zum 1.01.2008 geändert, zurzeit der Erstellung dieses Beitrags lagen weder die alten noch aktualisierte<br />

Versicherungsbedingungen im Sinne der AVB-RSW vor.<br />

4) § 12 Sozien (alte AVB-RSW)<br />

I. Der Versicherungsfall auch nur eines Sozius (§ 1 III) gilt als Versicherungsfall aller Sozien. <strong>Die</strong>s gilt nicht für Tätigkeiten<br />

außerhalb der gemeinschaftlichen Berufsausübung.<br />

II. Der Versicherer tritt für die Sozien zusammen mit einer einheitlichen Durchschnittsleistung ein. Für diese Durchschnittsleistung<br />

gilt folgendes:<br />

1. <strong>Die</strong> Leistung auf die Haftpflichtsumme ist in der Weise zu berechnen, dass zunächst bei jedem einzelnen Sozius<br />

festgestellt wird, wie viel er vom Versicherer zu erhalten hätte, wenn er, ohne Sozius zu sein, allein einzutreten<br />

hätte (fiktive Leistung), und sodann die Summe dieser fiktiven Leistungen durch die Zahl aller Sozien geteilt wird.<br />

2. Bezüglich der Kosten sind die Bestimmungen in § 3 II 6 in sinngemäßer Verbindung mit den vorstehenden Bestimmungen<br />

anzuwenden.<br />

3. <strong>Die</strong>ser Durchschnittsversicherungsschutz besteht nach Maßgabe des § 7 I 1 auch zugunsten eines Sozius, der<br />

Nichtversicherungsnehmer ist.


Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:04:05<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

<strong>Die</strong> vertragliche Konstellation zwischen Mandant und Rechtsanwalt ist meist nicht weiter<br />

von Bedeutung. Aufgrund der immer häufiger auftretenden gerichtlichen Feststellung<br />

von Anwaltsfehlern und der immer größer werdenden Konkurrenz im Bereich der<br />

juristischen <strong>Die</strong>nstleistung 5) können die dem Anwaltsvertrag zugrunde liegenden rechtlichen<br />

Pflichten nicht mehr ignoriert werden (näheres unter Punkt IV.1.).<br />

Jeder juristische Berufsträger muss sich daher grundsätzlich darüber klar werden, dass<br />

die heutige Zeit aufgrund des zunehmenden Konkurrenzdruckes ein Umdenken erforderlich<br />

macht. <strong>Die</strong> juristische Verklausulierung des Begriffes „Kunde“ mit dem Wort<br />

„Mandant“ ist nur noch insofern zu halten, wie es sich um berufsrechtliche Belange<br />

und hier primär um das Mandantengeheimnis handelt. Ansonsten gilt der Grundsatz,<br />

dass sich – vorausgesetzt, die rechtliche Qualität entspricht den Erfordernissen des Falles<br />

– auch der Umgang mit dem Mandanten am Slogan „der Kunde ist König“ zu orientieren<br />

hat und nicht, wie heute noch vielfach üblich, der Mandant als Kunde nach<br />

Übernahme des Mandats eher ein Störfaktor ist.<br />

<strong>Die</strong>se neue und zum Markterfolg einer <strong>Kanzlei</strong> notwendige Sichtweise verdeutlicht die<br />

nachfolgende Grafik. Hier steht der Mandant anstelle des Mandats im Mittelpunkt.<br />

Abbildung 3<br />

<strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>


Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:04:17<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

IV. <strong>Kanzlei</strong>organisation<br />

<strong>Die</strong> allgemein in <strong>Kanzlei</strong>en vorzufindende Organisationsstruktur basiert ausschließlich<br />

auf Übung und ist für gewöhnlich nur im Kopf des ausführenden Mitarbeiters oder<br />

Berufsträgers abgebildet. <strong>Die</strong>s erschwert die Einarbeitung neuer Berufsträger und Mitarbeiter<br />

und bietet keinerlei Basis für Optimierungsprozesse, da damit keine überprüfbare<br />

schriftliche Isterfassung z. B. in Form einer Arbeitsplatzbeschreibung vorliegt.<br />

<strong>Die</strong> Basis der <strong>Kanzlei</strong>organisation sind die Berufspflichten (Ziffer 1), welche den Mindestrahmen<br />

der Eigen- und <strong>Kanzlei</strong>organisation vorgeben. <strong>Die</strong> sich daraus ergebenden<br />

organisatorischen Mittel und Maßnahmen ergeben die sachlichen Organisationsmittel<br />

(Ziffer 2) und die Ablauforganisation (Ziffer 3), welche sich insgesamt mit den speziellen<br />

Themengebieten (Qualitätsmanagement etc., vgl. Abbildung 10) überschneiden.<br />

1. Berufspflichten<br />

<strong>Die</strong> Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) postuliert in den § 5 6) BORA und § 50 7) BRAO<br />

ausdrücklich das erforderliche Mindestmaß an organisatorischen (a) und mandatsspezifischen<br />

(b) Verfahrensvoraussetzungen. Das ferner vorgegebene Verbot der Vertretung<br />

widerstreitender Interessen (§ 43 a Absatz 4 BRAO) und Vorgaben zum Umgang mit Mandantengeldern<br />

(§ 43 a Absatz 5 BRAO, § 4 Absatz 1 BORA) sowie die steuerrechtlichen und<br />

zivilrechtlichen Pflichten (c) bilden neben der Haftungsrechtsprechung des BGH den konkreten<br />

Rahmen, mit welchem Mindestgrad sich der Berufsträger zu organisieren hat.<br />

a) Allgemeine Organisatorische Verfahrensvoraussetzungen<br />

Eine Definition des in § 5 BRAO genannten Begriffes „erforderlich“ erfolgt mit der Norm<br />

zwar nicht, jedoch muss unter Berücksichtigung auch einer eingeschränkten steuerlichen<br />

Verpflichtung zur Buchführung 8) und der o. g. Pflicht zur Führung von Anderkonten<br />

schon eine gewisse kaufmännische Grundordnung vorausgesetzt werden. <strong>Die</strong> mittlerweile<br />

hinzugetretenen steuerrechtlich bestehenden Verpflichtungen zur<br />

- 430 -<br />

<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />

& Angabe von Rechnungs- und Steuernummer<br />

& digitalen Voranmeldung der Umsatzsteuer<br />

& digitalen Übermittlung der Lohnsteuerdaten für Angestellte<br />

bedeuten einen erheblichen Mehraufwand soweit man ohne digitale Aktenverwaltung<br />

nebst Buchhaltung auszukommen versucht. <strong>Die</strong> digitale Umsatzsteuervoranmeldung<br />

sowie die digitale Übermittlung der Lohnsteuerdaten können zwar von einem beauftragten<br />

Steuerberater vorgenommen werden, jedoch ist auch hier eine entsprechende<br />

technische Voraussetzung zu schaffen, diese Daten zeitnah und buchungstechnisch<br />

zuordnungsfähig an den Steuerberater liefern zu können.<br />

6) § 5 BORA: Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die für seine Berufsausübung erforderlichen sachlichen, personellen<br />

und organisatorischen Voraussetzungen vorzuhalten.<br />

7) § 50 Absatz 1 BRAO: Der Rechtsanwalt muss durch Anlegung von Handakten ein geordnetes Bild über die von ihm<br />

entfaltete Tätigkeit geben können.<br />

8) Der Rechtsanwalt ist außerhalb handelsrechtlicher Gesellschaftsformen steuerrechtlich nur zur Führung einer Einnahmen-Überschussrechnung<br />

verpflichtet.


Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:04:18<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

<strong>Die</strong> Zeiten der Übergabe eines „Schuhkartons“ mit Belegen an den Steuerberater sind<br />

endgültig vorbei.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Kanzlei</strong>verwaltung sollte daher schon von Beginn an über ein entsprechendes <strong>Kanzlei</strong>verwaltungsprogramm<br />

9) erfolgen, damit nicht später mit teils erheblichem Aufwand<br />

die bisher verwendeten händischen oder Excel-Tabellen importiert werden müssen. Bei<br />

der Anschaffung sollte jedoch darauf geachtet werden, dass das Programm später<br />

erweitert bzw. auf ein anderes Programm gewechselt werden kann. Nicht jedes <strong>Kanzlei</strong>verwaltungsprogramm<br />

ist in der Lage die Mindestanforderungen Export der Stammdaten,<br />

Aktendaten nebst dazugehörige Buchhaltung zu erfüllen.<br />

b) Mandatsspezifische Verfahrensvoraussetzungen<br />

Neben den schon oben festgestellten allgemeinen berufsrechtlichen Organisationsvorgaben<br />

besteht ferner gemäß § 50 Absatz 1 BRAO die Pflicht zur Anlegung und ordentlichen<br />

Führung einer Handakte. Bevor es dazu kommt muss gemäß § 43 a Absatz 4 BRAO<br />

überprüft werden, ob man das Mandat aus Gründen der widerstreitenden Interessen<br />

überhaupt annehmen darf (Kollisionskontrolle). <strong>Die</strong>s setzt voraus, dass der Vergleich<br />

mit anderen Mandantendaten „just in time“ möglich ist. Das Mandat ist gemäß § 44<br />

BRAO, §§ 675, 633 BGB unverzüglich abzulehnen. <strong>Die</strong>se Überprüfung kann ab einer<br />

gewissen Anzahl von Mandanten nur noch durch Einsatz eines <strong>Kanzlei</strong>verwaltungsprogrammes<br />

zeitnah und damit unverzüglich geleistet werden.<br />

<strong>Die</strong> Norm § 50 BRAO erlaubt die Aktenführung sowohl in herkömmlicher als auch in<br />

digitaler Ausführung. <strong>Die</strong> Akte kann damit in Form eines Ordners, einer Hängeregistratur,<br />

Loseblattsammlung oder digital geführt werden. Jedoch unterliegen Loseblattsammlung<br />

und digitale Akten gewissen Einschränkungen. 10)<br />

<strong>Die</strong> Verpflichtung zur Handaktenführung bedeutet, dass der Rechtsanwalt eine Akte<br />

über das Mandat so zu führen hat, dass daraus ohne weiteres der Sachstand ermittelt<br />

werden kann. D. h. alle wesentlichen Erklärungen und Aufklärungen gegenüber dem<br />

Mandanten und der Gegenseite gehören zwangsläufig in die Handakte.<br />

Zu erwähnen ist ferner die berufsrechtliche sowie die sich aus dem Datenschutzrecht<br />

ergebende Pflicht zur Verschwiegenheit bzw. zu sorgfältigem Umgang mit den vom<br />

Mandanten erhaltenen Informationen.<br />

c) Zivilrechtliche Pflichten<br />

<strong>Die</strong> sich zusätzlich aus der Geschäftsbesorgung gemäß § 675 BGB ergebenden Pflichten<br />

& der unverzüglichen Ablehnung (§§ 675, 633 BGB)<br />

& des Verbots ohne Gefahr von Weisungen abzuweichen (§§ 675, 665 BGB)<br />

9) Siehe unten Technik.<br />

10) S. u. Ziffer IV. 2. b).<br />

<strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>


Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:04:18<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

& der Auskunfts- und Rechenschaftspflicht (§§ 675, 666 BGB)<br />

& der Herausgabe und Verzinsungspflicht (§§ 675, 667, 668 BGB)<br />

beinhalten parallel zum Berufsrecht Regeln zur Ausgestaltung der organisatorischen<br />

Verfahrensvoraussetzungen.<br />

<strong>Die</strong> Büroorganisation muss hinsichtlich der unverzüglichen Ablehnungspflicht gewährleisten,<br />

dass die eingehenden Nachrichten täglich, bei elektronischer Übertragung<br />

mehrfach am Tag überprüft werden. Nur dann kann das Mandat unverzüglich abgelehnt<br />

werden.<br />

Ferner ist die Auftragsdefinition von erheblicher Bedeutung für die Frage der Abweichung<br />

von der Weisung des Mandanten. Üblicherweise wird auf eine Vollmacht z. B. „wg. Mietrecht“<br />

oder „wg. Verkehrsunfall“ geschrieben. Damit ist die Weisung des Mandanten<br />

nicht genau genug erfasst und im Zweifel der Ärger vorprogrammiert. <strong>Die</strong> Auftragsdefinition<br />

spielt auch in der weiteren <strong>Kanzlei</strong>organisation noch eine weitere wichtige Rolle. 11)<br />

<strong>Die</strong> Herausgabe und Verzinsungspflicht des Zivilrechts verpflichtet genau wie § 43 a<br />

Absatz 5 BRAO zu einer entsprechenden Buch- und Kontoführung über Andergelder.<br />

2. Sachliche Organisationsmittel<br />

Unter sachlichen Organisationsmitteln versteht man neben den später abgehandelten<br />

technischen Komponenten allgemeine Büroeinrichtung, Registraturmittel (Hefter, Ordner<br />

sowie die dazugehörigen abschließbaren Schränke), Termin- und Fristenkalender,<br />

Akten- und Prozessregister, Geldein- und -ausgangsbuch, Postausgangsbuch, Formulare,<br />

Verfügungsstempel, Stammdatenverwaltung und diverse Kleingeräte wie Locher,<br />

Hefter, Enthefter etc.<br />

Selbstverständlich können die Register- und Fristenbücher sowie die Stammdaten durch<br />

entsprechende Software abgebildet werden.<br />

<strong>Die</strong> Termin- und Fristenverwaltung wird weiter unten bei struktureller Organisation<br />

sowie im Themenkomplex Technik behandelt.<br />

a) Büroeinrichtung<br />

<strong>Die</strong> allgemeine Büroeinrichtung umfasst neben dem Mobiliar auch die sonstige Ausstattung<br />

wie Licht, Türen, Tapeten, Küche und sanitäre Einrichtungen.<br />

- 432 -<br />

<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />

Bei der Wahl der Büroräume sollte neben der Lage (Parkmöglichkeiten, Erreichbarkeit<br />

mit öffentlichen Verkehrsmitteln) und den Kosten auch die Ausstattung – orientiert am<br />

angestrebten Klientel – eine Rolle spielen.<br />

11) S. u. Ziffer VI 4. und IX 3 a.


Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:04:18<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

Nichts ist peinlicher, als wenn dem Mandanten die Toilette nicht zugemutet werden<br />

kann. Ferner hat die Ausstattung schon eine Anmutung dafür, in welcher Region sich<br />

die Stundensätze bewegen werden.<br />

Unabhängig davon sollte bei der Ausstattung berücksichtigt werden, dass die Aktenarbeit<br />

– auch des Personals – möglichst wenig am Empfang erfolgen sollte. <strong>Die</strong> Aktenbearbeitung<br />

am Empfang verleitet den wartenden Mandanten bei Telefonaten mitzuhören oder<br />

sogar offene Akten zu lesen. <strong>Die</strong>s ist weder wünschenswert noch mit dem Mandantengeheimnis<br />

und Datenschutzrecht vereinbar. Daher sollte der Empfang eine entsprechende<br />

Theke aufweisen, die es erschwert Bildschirminhalte oder Akten einzusehen.<br />

Auf das Anwaltszimmer kommt es nur an, wenn kein Besprechungszimmer vorhanden ist.<br />

<strong>Die</strong> Einrichtung eines Besprechungszimmers ist empfehlenswert, da dort durch die gleichartige<br />

Bestuhlung auf gleicher Sicht- und Sitzebene und zudem ohne anderweitige Aktenberge<br />

Besprechungen stattfinden können. Soweit dies nicht möglich ist, sollte darauf<br />

geachtet werden, dass die Einrichtung dem Mandanten keine Rangordnung signalisiert. <strong>Die</strong><br />

Einrichtung und Sitzordnung ist Teil der nonverbalen Kommunikation und wird unterbewusst<br />

wahrgenommen. Sie erhöht oder verringert die Kommunikationsbereitschaft.<br />

Neben diesen nonverbalen Kommunikationsaspekten ist die Büroeinrichtung auch für die<br />

<strong>eigene</strong> Produktivität sowie die der Mitarbeiter wichtig. 12) <strong>Die</strong> sich aus den Räumen, Möbeln<br />

und Licht ergebenden Einschränkungen der Arbeit werden meist vernachlässigt. Dabei wird<br />

der größte Teil des Erwerbslebens nicht zu Hause, sondern im Büro zugebracht.<br />

b) Registraturmittel<br />

Wie oben schon dargelegt, ist jede Registraturform möglich. Jedoch bestehen bei der<br />

Loseblattsammlung und der digitalen Akte Besonderheiten. Bevor darauf eingegangen<br />

wird, sei darauf hingewiesen, dass die Akten aufgrund der Verschwiegenheitspflicht aus<br />

§ 43a Absatz 2 BRAO unter Verschluss zu halten sind. <strong>Die</strong> entsprechenden Aufbewahrungsorte<br />

sind daher so anzulegen bzw. anzuschaffen, dass diese abschließbar sind.<br />

<strong>Die</strong>s ist u. a. wichtig gegenüber Dritten z. B. Reinigungskräften, welche in den <strong>Kanzlei</strong>räumen<br />

<strong>Die</strong>nstleistungen verrichten.<br />

<strong>Die</strong> Loseblattsammlung ist problematisch, da eine Ablage nur liegend erfolgen kann<br />

und das Herunterfallen der Akte erheblichen Arbeitseinsatz zur Wiederherstellung erfordern<br />

dürfte.<br />

<strong>Die</strong> digitale Akte ist eine erhebliche Erleichterung, kann jedoch zurzeit die analoge Akte<br />

nicht gänzlich abschaffen. Eingescannte Originale haben keinen erheblichen Beweiswert.<br />

Daher ist es für den Anwalt notwendig, Originale in einer Akte aufzubewahren.<br />

<strong>Die</strong> digitale Akte schafft jedoch erheblichen Platz sowohl im Bereich der laufenden als<br />

auch der abzulegenden Akten.<br />

12) S. u. Ziffer VII, Abbildung 8.<br />

<strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>


Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:04:18<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

c) Bücher & Register<br />

Es sind die o. g. Register und Bücher zu führen. Empfohlen wird die Führung über ein<br />

entsprechendes <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>programm. Einzutragen sind alle wesentlichen<br />

Daten, die sich durch Wiedervorlage, Fristen und Geldverkehr ergeben. Ferner bei<br />

Behörden oder Gerichten die entsprechende Stelle nebst Aktenzeichen.<br />

d) Formulare & Verfügungsstempel<br />

Formulare und Verfügungsstempel (Abbildung 4) bieten ein erhebliches Potenzial zur<br />

Automatisierung immer wiederkehrender externer (z. B. Mahnverfahren) und interner<br />

(Mandantenerfassungsbogen etc.) Prozesse. Im Abschnitt zum Qualitätsmanagement<br />

wird näher darauf eingegangen.<br />

Abbildung 4<br />

3. Ablauforganisation<br />

<strong>Die</strong> Ablauforganisation definiert die grundsätzlichen Prozesse innerhalb der <strong>Kanzlei</strong>.<br />

a) Personelle Zuordnung<br />

Der erste Schritt zur Ablauforganisation ist das Bewusstsein dafür, dass es Bereiche<br />

gibt, welche ausschließlich der Berufsträger erledigen darf, und die daher nicht delegationsfähig<br />

sind. Auch wenn die Grenzen bei einer guten Fachkraft fließend sind, obliegt<br />

dem Rechtsanwalt ausschließlich die Rechtsberatung, Fristenkontrolle, Entscheidung<br />

über die Mandatsannahme, die Rechnungsunterzeichnung und die inhaltliche Endkontrolle<br />

der Kommunikation nach außen.<br />

- 434 -<br />

<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />

Neben dieser groben Aufteilung erfolgt je nach Größe der <strong>Kanzlei</strong> eine Aufteilung in<br />

Dezernate. Ferner wird zwischen der unmittelbaren Zuordnung jeweils einer oder mehrerer<br />

Fachkräfte zu einem Anwalt bzw. einem Fachkraftpool unterschieden.<br />

Neben dieser groben Einteilung ist es wichtig, eine klare Zuweisung der Aufgaben vorzunehmen.<br />

Anhand der nachfolgenden Abläufe sollten in der <strong>Kanzlei</strong> klare Zuständigkeiten<br />

bei fortlaufendem Know-how-Transfer definiert werden. <strong>Die</strong> klare Zuständigkeit<br />

z. B. für die Erstellung der Kostennoten führt bei dem jeweiligen Mitarbeiter zum Auf-


Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:04:21<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

<strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>


Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:04:21<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

(4) Zuordnung zum Berufsträger<br />

Soweit in Bürogemeinschaft oder mit angestellten Rechtsanwälten gearbeitet wird, ist<br />

eine eindeutige Regelung dazu zu treffen, welcher Berufsträger das Mandat annimmt<br />

bzw. wie mit dem Mandantenstamm bei einer Trennung verfahren wird.<br />

(5) Kostenaufklärung<br />

Nach oder während der Sachaufklärung sollte die Darlegung, welche Kosten durch die<br />

<strong>Die</strong>nstleistung voraussichtlich entstehen können, erfolgen. Soweit nach Gegenstandswert<br />

abgerechnet wird, ist der entsprechende Hinweis gemäß § 49 b Absatz 5 BRAO –<br />

aus Beweiszwecken möglichst schriftlich – zu geben. Anderenfalls ist die Höhe der Pauschale<br />

oder die Höhe des Stundensatzes anzugeben. Eine Rechtfertigung des Stundensatzes<br />

sollte unterbleiben. Jedwede dahingehende Erläuterung ist zum Scheitern<br />

verurteilt. Eine Rechtfertigung mit hohen – womöglich aus der guten Lage, der hochwertigen<br />

Einrichtung oder dem teuren Fahrzeug resultierenden – Vorhaltekosten wird<br />

nicht den gewünschten Effekt erzielen. Eine Begründung durch die lange Ausbildungszeit<br />

ebenso wenig. Der Mandant hat seine Auswahl schon getroffen, so dass eine Pauschale<br />

bzw. ein Stundensatz daher nur dem Problem des Mandanten und der<br />

Marktlage angemessen sein muss.<br />

(6) Weiteres<br />

Im Verlaufe des ersten persönlichen Kontakts sollten ferner – soweit vorhanden – allgemeine<br />

Mandatsbedingungen mit denen z. B. die Haftung für einfache Fahrlässigkeit<br />

gemäß § 51 a Absatz 1 Nr. 2 BRAO auf das vierfache der Mindestversicherungssumme 14)<br />

begrenzt werden kann, übergeben werden. In diesen kann auch aufgenommen werden,<br />

dass der Mandant mit einer unverschlüsselten E-Mail-Versendung einverstanden ist.<br />

- 436 -<br />

<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />

14) § 51 Absatz 4 BRAO Euro 250.000,-, soweit in dieser Höhe Versicherungsschutz besteht.


Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:04:21<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

Abbildung 5<br />

<strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>


- 438 -<br />

Abbildung 6<br />

Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:04:39<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />

Soweit die Erstberatung in ein streitig zu führendes Mandat mündet, sind die Abläufe<br />

in Abbildung 6 dargelegt.


Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:04:47<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

Abbildung 7<br />

<strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>


Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:05:00<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />

Bei der Organisation der telefonischen Kommunikation ist eine Person für die zentrale<br />

Annahme der Telefonate zu bestimmen und darauf zu achten, dass dort genaue Daten<br />

erfasst werden. Dazu gehört wer, wann, mit welchem Anliegen anruft und wie und wann<br />

er zurückgerufen oder anderweitig benachrichtigt werden kann. Da zumeist der Erst-, Zwischen-<br />

und Endkontakt telefonisch und damit über die Mitarbeiter erfolgt, ist darauf zu<br />

achten, dass die Mitarbeiter für die telefonische Kontaktaufnahme entsprechend geschult<br />

sind.<br />

<strong>Die</strong> elektronischen und postalischen Benachrichtigungen müssen regelmäßig, elektronische<br />

Nachrichten wie Fax und E-Mail mehrmals am Tag auf Nachrichteneingang überprüft<br />

und soweit nicht offensichtlich unbedeutend dem Berufsträger zur Entscheidung vorgelegt<br />

werden. Auch hierfür sind klare personelle Zuständigkeiten zu bestimmen. Auch ist<br />

zu bestimmen, wer für die Ausgangspost und für den späten Einwurf am Briefkasten<br />

zuständig ist. <strong>Die</strong> Ausgangspost sollte entweder in einem Postausgangsbuch oder als<br />

Kopie in einem gesonderten Ordner „Postausgang“ nur nach Datum sortiert vermerkt<br />

bzw. abgelegt werden.<br />

Daneben sollte aus Gründen des Datenschutzes sowie des Mandantengeheimnisses<br />

dafür Sorge getragen werden, dass die Kommunikation Dritten nicht zugänglich ist.<br />

<strong>Die</strong>s gilt sowohl für wartende Mandanten, die ein Telefongespräch mithören könnten,<br />

als auch für die Reinigungskräfte, welche Schriftsatzentwürfe im Papierkorb oder Akten<br />

frei zugänglich finden. Hier ist u. a. der Einsatz eines Aktenvernichters empfehlenswert.<br />

d) Umlauforganisation<br />

Akten werden allein durch die oben dargestellten Abläufe – ohne dass es für den Fortgang<br />

der eigentlichen Sache notwendig wäre – in Bewegung gehalten. Zur Minimierung<br />

gilt der Grundsatz „soviel Aktenbewegung wie nötig, so wenig wie möglich“. <strong>Die</strong> o. g.<br />

Kommunikationsorganisation ist Schnittstelle nach außen und damit der Hauptgrund,<br />

warum eine Akte in den Umlauf gelangt.<br />

Der Berufsträger hat für gewöhnlich seine Akten zumindest grob im Kopf. Daher benötigt<br />

er in der Regel keine Vorlage der Eingänge mit Akte. Ein entsprechender Verfügungsstempel<br />

wie in Abbildung 4 anstatt eines gewöhnlichen Eingangsstempels ermöglicht<br />

eine genauere Steuerung nur der Akten, die tatsächlich benötigt werden. Normalerweise<br />

reicht ein Ankreuzen „Durchschrift Mandant“ etc. aus. Soweit notwendig kann immer<br />

noch auf dem Stempel verfügt werden „Wiedervorlage mit Akte“. <strong>Die</strong> Verwendung eines<br />

Verfügungsstempels führt dazu, dass die Akten nicht zur Vorlage mit der Post herausgenommen,<br />

umständlich sortiert und dann anschließend wieder einsortiert werden. Vielmehr<br />

wird die Akte meist nur zur Einheftung des jeweiligen Schriftstückes nebst<br />

Übersendungszettel gezogen und gleich wieder abgelegt.<br />

e) Aktenorganisation<br />

Innerhalb der Akte sollte eine gewisse Grundordnung herrschen. Ob das aktuellste<br />

Schreiben nach oben oder unten geheftet wird ist Geschmackssache. Jedoch sollte dieses<br />

Prinzip einheitlich geregelt werden.<br />

- 440 -


Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:05:01<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

<strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>


Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:05:01<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

Vorlage der Akte einen Gesprächstermin hat. Ferner empfiehlt es sich, für den Ablauf von<br />

Rechtsmitteln eine interne Wiedervorlage ca. 14 Tage vor Ablauf der eigentlichen Frist zu<br />

bestimmen. Dadurch kommt die Akte rechtzeitig zur Sachbearbeitung auf den Tisch.<br />

<strong>Die</strong> Nutzung interner Fristen hat ganz entscheidenden Einfluss auf die Eigenorganisation.<br />

Werden keine Wiedervorlagen bestimmt, „vergammeln“ die Akten oft jahrelang im<br />

Aktenschrank oder überfüllen das Arbeitszimmer des Rechtsanwaltes. Letzteres hat ferner<br />

zur Folge, dass Akten mangels sortierter Ablage im Aktenschrank schlichtweg nicht<br />

gefunden werde. Zu den internen Fristen gehört ferner die Vernichtungsfrist, d. h. das<br />

Jahr, ab dem die Akte frühestens vernichtet werden kann.<br />

Externe Fristen sind solche die vom Gegner, Behörden oder Gerichten bestimmt oder<br />

durch z. B. Zustellung bestimmbar sind (Berufungsfrist etc.).<br />

Zur Fristenverwaltung gehört neben der Eintragung der Frist zumindest bei Rechtsmitteln<br />

auch die Eintragung, wer die Frist ermittelt hat, sowie dass und durch wen die sich<br />

aus der Frist ergebende Tätigkeit erledigt worden ist.<br />

g) Stammdatenverwaltung<br />

Der Begriff Stammdatenverwaltung bezeichnet die „Kronjuwelen“ der <strong>Kanzlei</strong>. <strong>Die</strong><br />

Daten der Mandanten bergen neben den zur Rechnungsstellung, Kollisionskontrolle<br />

bzw. zur Vollstreckung notwendigen Angaben auch ein erhebliches Marketingpotenzial.<br />

Üblicherweise werden bei Mandatannahme nur die für den Fall notwendigen Daten<br />

erhoben. Weitergehende Informationen – die nach dem Datenschutzrecht nur unter Hinweis<br />

auf die Freiwilligkeit der Angabe erhoben werden dürfen 16) – werden meist nicht<br />

erfasst. <strong>Die</strong>s erschwert zum einen die berufsrechtliche und wirtschaftliche Kollisionskontrolle,<br />

zum anderen besteht kaum Potenzial dafür, dem Mandanten auch andere<br />

Rechtsfelder der <strong>Kanzlei</strong> gezielt näher zu bringen.<br />

Zu den eigentlichen Daten der Mandanten gehören neben den Stammdaten auch die<br />

Daten der Behörden, Gerichte, Korrespondenzanwälte und der gegnerischen Bevollmächtigten.<br />

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass insbesondere die Faxnummern auf<br />

dem neuesten Stand sind. Es ist schon häufig vorgekommen, dass Fristen nur aufgrund<br />

einer veralteten Faxnummer des zuständigen Gerichts versäumt wurden. <strong>Die</strong> Gerichte<br />

haben zwischenzeitlich vielfach auf digitale Faxeingänge umgestellt. <strong>Die</strong>s ermöglicht es,<br />

dass die Geschäftsstelle eine <strong>eigene</strong> Faxnummer hat.<br />

h) Einkauf<br />

<strong>Die</strong> zentrale Steuerung des Einkaufs beinhaltet nicht nur den Einkauf der „Tagesware“<br />

Papier, Toner etc. sondern befasst sich auch mit der Optimierung der Einkaufskontingente<br />

und dem Einkauf von <strong>Die</strong>nstleistungen. <strong>Die</strong>s bedeutet neben dem Einkauf von größeren<br />

Mengen zu günstigeren Konditionen auch die turnusmäßige Wiedervorlage zur<br />

Überprüfung von Wartungs-, Versicherungs-, Reinigungs- und Mietverträgen. <strong>Die</strong>s ist<br />

jedoch nur dann möglich, wenn die Anforderungen innerhalb der <strong>Kanzlei</strong> feststehen und<br />

- 442 -<br />

<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />

16) Es gilt gemäß § 3 a BDSG der Grundsatz der Datenvermeidung.


Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:05:01<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

möglichst einheitlich sind. Neben einer Preisreduzierung kann auch der Umfang der<br />

<strong>Die</strong>nstleistung verhandelt werden. So kann beim Lieferanten die Lieferung ins Regal<br />

anstatt Bordsteinkante, beim Mietvertrag die Beschaffung eines Parkplatzes oder eines<br />

Anwohnerparkausweises etc. verhandelt werden. Bei Versicherungen, insbesondere Fahrzeugversicherungen<br />

sollte rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfristen ein Leistungsvergleich<br />

– soweit man selbst die Mühe scheut über einen freien Makler – erfolgen.<br />

V. Technik<br />

<strong>Die</strong> technische Büroausstattung ist zu unterteilen in notwendige und nützliche Komponenten.<br />

Notwendige Komponenten sind heute<br />

& Telefon, Fax und Handy<br />

& Computer mit Datensicherungsmöglichkeit (Streamer, DVD)<br />

& Internetanschluss, Firewall sowie Virenscanner am Arbeitsplatz, <strong>Kanzlei</strong>verwaltungsprogramm<br />

& Kopierer mit Einzelblatteinzug<br />

Nützliche Komponenten sind<br />

& PDA<br />

& Router/Netzwerk<br />

& Aktenvernichter<br />

& Sonderfunktionskopierer: Scan to E-Mail, Aktennummernerfassung<br />

& Spracherkennung<br />

& Digitale Akte<br />

& Telefon mit Sperre zur Hinterlegung der Aktennummern<br />

& Frankiermaschine oder digitale Frankierung. 17)<br />

Im Nachfolgenden werden, soweit es sich um ein Mehr von notwendigen Komponenten<br />

handelt, die nützlichen Komponenten mit abgehandelt.<br />

1. Telefon und Aktennummernhinterlegung, Fax, Handy/PDA<br />

<strong>Die</strong> tatsächliche Bestimmung, welche technischen Systeme in Frage kommen, kann<br />

an dieser Stelle nicht erfolgen. <strong>Die</strong>s ist abhängig von den <strong>Kanzlei</strong>räumen, der Anzahl<br />

an Arbeitsplätzen etc. Daher werden an dieser Stelle nur die zu beachtenden Eckpunkte<br />

näher dargelegt.<br />

17) Z. B. Stampit von der Deutschen Post, www.stampit.de.<br />

<strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>


Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:05:01<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

a) Telefon<br />

Soweit zumindest auch der Betrieb einer oder mehrerer Funktelefone an der Telefonanlage<br />

beabsichtigt ist, sollte auf die Möglichkeit zur Verschlüsselung des Funkverkehrs<br />

geachtet werden.<br />

Des Weiteren ist zumindest ein ISDN-, besser ein DSL-Anschluss zu wählen. Nur diese bieten<br />

ohne großen Aufwand die Möglichkeit, auf das Handy umzustellen. Damit kann gerade<br />

beim Gründer eine hohe Erreichbarkeit ohne große Personalaufwendungen erreicht werden.<br />

Viele Anbieter von DSL-Anschlüssen bieten eine Telefon- 18) und Internetflatrate. <strong>Die</strong>s<br />

bietet eine verlässliche Kalkulationsbasis. Aber Achtung: Bei vielen Anbietern werden<br />

Anrufe auf Handynetze fremder Anbieter nicht von der Telefonflatrate umfasst.<br />

Als Sonderfunktion kann eine Telefonanlage so ausgewählt werden, dass dort die Aktennummern<br />

hinterlegt oder die Telefonanlage direkt mit dem <strong>Kanzlei</strong>verwaltungsprogramm<br />

verbunden werden kann. <strong>Die</strong>se Aktennummernhinterlegung bietet die Möglichkeit, den<br />

Anruf über die Aktennummer zu tätigen. Dadurch können die aufgewendeten Zeiten<br />

sowie die Telefonkosten direkt zur Akte gebucht werden. Noch besser ist die unmittelbare<br />

Verknüpfung mit dem <strong>Kanzlei</strong>verwaltungsprogramm. <strong>Die</strong>s eröffnet zusätzlich über<br />

die so genannte CTI-Funktion 19) das Wählen direkt aus dem Verwaltungsprogramm und<br />

bietet – soweit der Anrufer die Rufnummernanzeige aktiviert hat – die Funktion, dass die<br />

Akte – soweit vorhanden – direkt mit dem Anruf erscheint. Eine umständliche Vorlage der<br />

Akte entfällt damit.<br />

b) Faxgerät<br />

Beim Fax ist kein Thermopapierfax zu verwenden. Das Thermopapier trägt die Farbe in<br />

sich. <strong>Die</strong>s bewirkt, dass durch Wärme oder lange Lagerzeit der Inhalt des Faxes unleserlich<br />

wird. Hinsichtlich eines Faxgerätes auf Basis eines Tintenstrahldruckers sollte anhand<br />

der Tintenpreise überprüft werden, ob nicht die Anschaffung eines Faxes auf Laserdruckerbasis<br />

langfristig die kostengünstigere Variante ist. Für den Aufbau einer digitalen<br />

Akte empfiehlt es sich ferner, den Faxempfang von Beginn an auf einen Computer umzuleiten.<br />

<strong>Die</strong>s kann der <strong>eigene</strong> Rechner/Server sein oder z. B. ohne großen Aufwand erfolgen,<br />

indem die Faxnummer auf eine Telefonnummer des Internet- oder Telefonprovider<br />

umgeleitet und die Faxe dort als E-Mail abgerufen werden. 20) <strong>Die</strong> Faxe werden als TIF-Datei<br />

abgelegt und können so in das <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>programm oder zumindest in einer<br />

entsprechenden Ordnerstruktur auf dem Rechner/Server zum Mandanten gespeichert<br />

werden. Ferner besteht die Möglichkeit, mit einer entsprechenden Texterkennungssoftware<br />

den Text zu erfassen und damit eine Volltextsuche aufzubauen.<br />

c) Handy/PDA<br />

Bei der Anschaffung eines Handys ist zu beachten, dass es für das Handy für die gängigsten<br />

Fahrzeughersteller – ggf. als Nachrüstsatz – eine Freisprecheinrichtung geben<br />

- 444 -<br />

<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />

18) Z. B. http://www.arcor.de/business/tel_int.jsp.<br />

19) Computer Telephony Integration (CTI, Rechner-Telefonie-Integration), näheres unter: http://de.wikipedia.org/wiki/<br />

Computer_Telephony_Integration.<br />

20) Z. B. http://service.t-online.de/c/12/71/38/52/12713852.html.


Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:05:01<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

<strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>


Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:05:01<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

dung eines Routers 25) . Der Router bietet über die eingebaute Firewall – soweit die Filter<br />

26) entsprechend eingerichtet und aktiviert sind – die Möglichkeit einen Computer<br />

oder ein Netzwerk grundsätzlich vor externen Angriffen zu schützen.<br />

Abbildung 8<br />

<strong>Die</strong>ser Schutz entbindet jedoch nicht davon, am Arbeitsplatz einen Virenscanner zu<br />

installieren und durch ein Abo laufend zu aktualisieren. Auch die Windows <strong>eigene</strong> Firewall<br />

bietet nur Schutz vor einer unberechtigten Portnutzung. <strong>Die</strong> möglicherweise z. B. in<br />

E-Mails enthaltenen Viren werden damit nicht herausgefiltert.<br />

4. Kopierer mit Einzelblatteinzug/Scanner mit E-Mail-Funktion<br />

Der Kopierer sollte ein, an dem geplanten Aktenvolumen hochgerechnetes Leistungsvermögen<br />

haben und ggf. eher geleast als gekauft werden. Ein allgemein gültiger<br />

Durchschnittswert der erforderlichen Kopienanzahl lässt sich leider nicht benennen. Der<br />

Durchschnittswert ist stark abhängig vom primär bearbeiteten Rechtsgebiet.<br />

- 446 -<br />

<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />

Das Gerät sollte mindestens einen Einzelblatteinzug und bei erhöhtem Kopienaufkommen<br />

auch einen Sorter haben.<br />

<strong>Die</strong> heutigen Geräte arbeiten zumeist als Digitalkopierer so dass die Verwendung als<br />

Scanner in Frage kommt. <strong>Die</strong>se Funktion ermöglicht zunächst die Vervollständigung der<br />

digitalen Akte und bietet ferner die Möglichkeit „Scann to E-Mail“. Dazu muss der<br />

Kopierer netzwerkfähig sein und eine entsprechende E-Mail-Funktion vorsehen. Soweit<br />

der Mandant einer unverschlüsselten E-Mail-Kommunikation zugestimmt hat 27) , kann<br />

durch diese Funktion Aufwand, Papier und Porto gespart und ggf. die E-Mail nach der<br />

Gebührenordnung mit Euro 2,50 28) abgerechnet werden.<br />

25) Im Unterschied zu einem reinem HUB ein Netzwerkverteiler mit der Möglichkeit des Anschlusses eines ISDN und/<br />

oder DLS-Anschlusses und einer eingebauten Firewall.<br />

26) <strong>Die</strong> Filterkonfiguration ergibt sich aus dem Handbuch und sollte immer dazu führen, dass der Netzwerkcomputer<br />

nicht erkannt und nur bestimmte Türen – sog. Ports – geöffnet sind.<br />

27) S. o. Ziffer IV.3. b) (6) und e).<br />

28) Anlage 1 zu § 2 Absatz 2 RVG Vergütungsverzeichnis Nr. 7000 Ziffer 2.


Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:05:05<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

5. <strong>Kanzlei</strong>verwaltungsprogramm<br />

Ein <strong>Kanzlei</strong>verwaltungsprogramm ist nicht unbedingt eine Entscheidung fürs (<strong>Kanzlei</strong>-)<br />

Leben, sollte aber trotzdem gut überlegt sein.<br />

An dieser Stelle kann aufgrund des Themenumfangs nicht im Detail auf die einzelnen<br />

Fachanbieter und deren Leistungen eingegangen werden. Es empfiehlt sich, den einzig<br />

verfügbaren Vergleichstest der NJW-CoR 29) sowie die Folgebewertung 30) durch die Zeitschrift<br />

MC (Management & Computer in der Anwaltskanzlei) durchzuarbeiten. Aufgrund<br />

des stetigen Wandels sind diese Tests nur bedingt aussagekräftig. Trotzdem geben die<br />

Tests erste Anhaltspunkte und erleichtern die Suche nach Fachanbietern.<br />

Letztendlich kommt es immer auf die <strong>eigene</strong>n Anforderungen an. <strong>Die</strong> allgemeinen und<br />

individuellen Anforderungen sind entscheidend für die Auswahl. Neben den klassischen<br />

Programmteilen wie u. a.<br />

& Stammdatenverwaltung<br />

& Kollisionskontrolle<br />

& Aktenverwaltung<br />

& Prozessregister<br />

& Fristenverwaltung<br />

& Forderungsmanagement<br />

& Anderkontenverwaltung<br />

& Gebührenberechnung<br />

& Rechnungsnummernverwaltung<br />

& ggf. Überprüfung/Hinweis nach Geldwäschegesetz 31)<br />

ist je nach <strong>eigene</strong>n Anforderungen den folgenden Spezifikationen mehr oder weniger<br />

Beachtung zu schenken<br />

& Softwarehersteller sollte (auch) auf Rechtsanwälte spezialisiert sein 32)<br />

& Netzwerkfähigkeit<br />

& Scannerschnittstelle<br />

& Faxschnittstelle<br />

& Anschluss der Telefonanlage möglich (CTI-Funktion)<br />

<strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>


- 448 -<br />

Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:05:05<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />

& Abgleich mit PDA möglich<br />

& Einbindungsmöglichkeit für Digitales diktieren und digitale Spracherkennung<br />

& ggf. Kompatibilität zu Alternativprodukten wie z. B. OpenOffice 33)<br />

& intuitive Benutzbarkeit/Windows Look and Feel<br />

& 3-Klick-Funktion (die gewünschte Programmfunktion sollte mit 3-Klicks erreichbar sein)<br />

& automatische Erfassung der Druck- und Kopierkosten<br />

& Elektronische Akte/Dokumentenmanagement<br />

& <strong>Kanzlei</strong>workflow individuell abbildbar<br />

& Warnfenster bei Überschreitung der Haftpflichtsumme<br />

& Knowledgemanagement<br />

& Marketingtools (z. B. individuell steuerbarer Mandantenaufnahmebogen, individuelle<br />

Auswertungen des Mandantenstamms, Newslettervorbereitung und individuelle<br />

-erzeugung)<br />

& einfache Anpassung der enthaltenen Word-Vorlagen (z. B. Briefkopf)<br />

& aktuelle Postleitzahlen, Faxnummern etc. (Updateservice)<br />

& individuelle Zeiterfassung nebst Zuordnung pauschaler Sätze für Mitarbeiter<br />

& Umsatzstatistiken auf Knopfdruck und Exportmöglichkeit der Daten z. B. für den<br />

Steuerberater<br />

& intuitive Benutzbarkeit/Windows Look and Feel<br />

& Einbindung der digitalen Frankierung 34)<br />

& Einbindung des digitalen Mahnverfahrens zur Erfüllung der Pflicht aus § 690<br />

Absatz 3 ZPO in der Fassung ab 1.12.2008.<br />

Viele der vorgenannten Softwareparameter sind für die Zukunftsfähigkeit und das Qualitäts-<br />

und Marketingmanagement von entscheidender Bedeutung. 35)<br />

Neben den o. g. Aspekten spielt natürlich auch der Kostenrahmen sowie die Kooperation<br />

mit anderen Berufsgruppen eine entscheidende Rolle. Soweit mit Wirtschaftsprüfern bzw.<br />

Steuerberatern eine Sozietät eingegangen wird, sollte die Anwaltssoftware mit den von<br />

den anderen Berufsgruppen verwandten Programmen kompatibel sein. Erst dadurch können<br />

die gewünschten Synergien aber auch die Kollisionskontrolle realisiert werden. Hinsichtlich<br />

der Kosten ist festzustellen, dass ein Sparen am falschen Ende im Zweifelsfalle<br />

mehr Arbeit und Ärger als Einsparungen produziert. Eine Datenmigration kostet – soweit<br />

33) http://www.openoffice.org.<br />

34) Z. B. Stampit von der Deutschen Post, www.stampit.de.<br />

35) Vertiefende Informationen zur <strong>Kanzlei</strong>-EDV: http://www.abc-anwalt.de/fileadmin/_download_abc/edv-anwaltsspezifische-edv.pdf.


Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:05:05<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

diese überhaupt möglich ist – mindestens dass, was man durch die Wahl eines kleinere<br />

Softwareanbieters an Lizenzgebühren gespart hat.<br />

6. Aktenvernichter<br />

Ein Aktenvernichter ist eine wesentliche Komponente für den <strong>Kanzlei</strong>betrieb. Es gilt das<br />

Mandantengeheimnis sowie datenschutzrechtliche Belange zu wahren. <strong>Die</strong> Vielzahl der in<br />

einer <strong>Kanzlei</strong> ein- und ausgehenden Personen sowie die Rückführung des Altpapiers in<br />

die Kreislaufwirtschaft machen es notwendig, die Schriftstücke unkenntlich zu machen.<br />

Dritte, die das Altpapier im Container „sichten“, sollten keine Informationen erhalten.<br />

VI. Cash-Flow<br />

<strong>Die</strong> Themen Finanzbedarf, Stundensatz und Gebührengespräch, Andergelder und zeitnahe<br />

Rechnungsstellung sind von zentraler Bedeutung für den Betrieb einer Anwaltskanzlei.<br />

Leider werden diese Themen eher „stiefmütterlich“ behandelt.<br />

Durch die seit 2006 bestehende Pflicht, mit dem Mandanten die außergerichtlichen<br />

Kosten zu vereinbaren, erhält die Frage nach den <strong>eigene</strong>n Kosten noch mehr Gewicht.<br />

An dieser Stelle soll nur auf einige wesentliche Aspekte eingegangen werden, da an<br />

anderer Stelle in diesem Ratgeber ausführlich zur Buchhaltung geschrieben wird.<br />

1. Finanzbedarf und Gebührengespräch<br />

Nur die exakte Erfassung der Einzelkosten und deren Umrechnung auf die Akte ermöglichen<br />

die Bestimmung des Nullpunktes (Break-Even-Point), d. h. des Stundesatzes ab<br />

dem ein Ertrag erwirtschaftet wird.<br />

Als Kosten sollten dabei anteilig berücksichtigt werden:<br />

& Miete<br />

& Fahrzeug (Anschaffung und Unterhaltung)<br />

& Allgemeine Kosten der <strong>Kanzlei</strong>ausstattung (Kopierer, Locher, Möbel etc.)<br />

& Kammerbeitrag<br />

& Haftpflichtversicherungskosten<br />

& Mitgliedsbeiträge (z. B. DAV)<br />

Ferner sollten zur Akte die Punkte<br />

& Kopien<br />

& Telefon<br />

& Personal<br />

& Arbeitsaufkommen des Berufsträgers<br />

<strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>


Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:05:06<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

& Fahrtkosten, Abwesenheitsgeld und sonstige Auslagen wie Parkgebühren sowie<br />

& Versendungskosten (Papier, Briefumschlag, Porto etc.)<br />

berücksichtigt werden.<br />

<strong>Die</strong> Auswertung dieser Daten sollte auf Knopfdruck aus dem <strong>Kanzlei</strong>verwaltungsprogramm<br />

möglich sein und damit den Break-Even jederzeit sichtbar machen.<br />

Neben dieser Nulllinie sollte ferner berücksichtigt werden, dass von dem überschießenden<br />

Betrag die Umsatzsteuer abzuführen sowie die Einkommenssteuer zu leisten ist. Dementsprechend<br />

vorbereitet kann das Gebührengespräch mit dem Mandanten geführt werden. 36)<br />

2. Stundensatz<br />

Bei Gebühren- und Stundensatzverhandlungen mit dem Mandanten sollte berücksichtigt<br />

werden, dass meist nicht bekannt ist, welche Mandanten sich kennen. Eine Ermittlung<br />

des Stundensatzes anhand der „abgeschätzten“ Liquidität des Mandanten verbietet sich<br />

daher. Grundsätzlich sollte ab einem bestimmten Stundenaufkommen ein Pauschbetrag<br />

z. B. zur Einarbeitung bei umfangreichem Aktenvolumen, und danach Abrechnung nach<br />

RVG oder Stundenaufkommen angesprochen werden.<br />

Es versteht sich von selbst, dass gerade bei einer noch nicht erfolgten fachlichen Ausrichtung<br />

die Einarbeitung in eine fremde Materie nicht in die Stunden einfließen sollte.<br />

Der Mandant erwartet einen ausgebildeten Fachmann und wird nicht gewillt sein, die<br />

Fortbildung des Rechtsanwaltes zu finanzieren. Selbstverständlich kann die nach Erkennen<br />

der Problemlagen erfolgende Recherche entsprechend abgerechnet werden.<br />

3. Andergelder<br />

Der Umgang mit Fremdgeldern gibt immer wieder Anlass, zum Einschreiten der Rechtsanwaltskammern.<br />

Vielfach wird schon technisch nicht zwischen Eigen- und Fremdgeldern<br />

in Form von verschiedenen Konten getrennt. Hinzu kommt ferner die mangelnde<br />

buchhalterische Trennung. Dabei ist der Anwalt berufsrechtlich verpflichtet 37) entsprechend<br />

sorgfältig mit Mandantengeldern umzugehen.<br />

Es sollte daher mindestens ein tatsächliches Anderkonto bei einem größeren Kreditinstitut<br />

existieren und im Rahmen der Aktenbuchhaltung eine genaue Zuordnung erfolgen.<br />

Mandantengelder sind tabu (!) und gehören unverzüglich ausgekehrt. Auch eine<br />

Verrechnung der <strong>eigene</strong>n Ansprüche mit den empfangenen Geldern ist nur mit ausdrücklicher<br />

Zustimmung des Mandanten zulässig oder soweit eine tatsächliche Aufrechnungslage<br />

gemäß §§ 387 ff. BGB vorliegt.<br />

4. Auftragsdefinition<br />

<strong>Die</strong> Auftragsdefinition ist nicht nur für die später erörterten Aspekte des Qualitätsmanagements<br />

und Controllings wichtig, vielmehr bestimmt erst die klare Auftragsdefinition<br />

- 450 -<br />

<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />

36) Dazu gibt es ein gesondertes Kapitel in diesem Ratgeber.<br />

37) S. o. Ziffer IV.1.


Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:05:06<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

den Zeitpunkt zur Endabrechnung. d. h. wird die Vollmacht ausschließlich zur außergerichtlichen<br />

Lösung ausgestellt, ist nach dem Scheitern eine Rechnungsstellung möglich.<br />

<strong>Die</strong> gerichtliche Auseinandersetzung ist dann ein neuer Auftrag.<br />

VII. Personal<br />

Das Thema Personal und Personalführung wird in diesem Ratgeber besondert behandelt.<br />

Daher soll nur in aller Kürze zu einigen Eckpunkten etwas gesagt werden.<br />

Grundsätzlich gilt, dass ein Mitarbeiter, der versteht, warum etwas in einer bestimmten<br />

Form gemacht werden muss, dieses besser verinnerlicht, Zusammenhänge erkennt und<br />

dadurch eigenständiger arbeiten kann. Daher sollte man sich Zeit nehmen, um Arbeitsabläufe<br />

zu erklären und diese Zeit nutzen, die Abläufe in einer Arbeitsplatzbeschreibung<br />

niederzulegen. Hinzu treten sollte die genaue Zuordnung der Aufgabengebiete<br />

damit keine Missverständnisse auftreten können.<br />

Zu seiner <strong>eigene</strong>n und der Arbeitskraft der Mitarbeiter muss man sich zusätzlich klar<br />

machen, dass auch die <strong>eigene</strong> Arbeitskraft nur dann voll ausgeschöpft werden kann,<br />

wenn die Umgebungsvariablen stimmig sind. <strong>Die</strong> nachfolgende Abbildung 9 verdeutlicht<br />

die möglichen Einflüsse, die sich allein schon aus dem Büro und der Büroausstattung<br />

für die interne Arbeit ergeben.<br />

Abbildung 9<br />

<strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>


Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:05:12<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

Daraus und aus dem Verhalten von Berufsträger und Mitarbeitern ergeben sich ferner<br />

Einflüsse auf den Mandanten/Kunden. Der zumeist über das Telefon erfolgende Erstkontakt<br />

kann ausreichen, den potenziellen Mandanten zur Beauftragung eines anderen<br />

Rechtsanwaltes zu bringen. Freundlichkeit und genaue Datenerfassung auch bei turbulentem<br />

Gesprächsverlauf bezeugen die Kompetenz der gesamten <strong>Kanzlei</strong>. 38) <strong>Die</strong>s gelingt<br />

jedoch nur demjenigen, der eine gewisse Kenntnis von den am Telefon gegebenen Steuerungsmöglichkeiten<br />

hat. Auch die persönlichen Umgangs- und Höflichkeitsformen sind<br />

wesentliches Aushängeschild der <strong>Kanzlei</strong>. Der Mandant hat beim Erstkontakt oder Erstbesuch<br />

eine Erwartungshaltung die leicht enttäuscht werden kann.<br />

Ferner ist darauf zu achten, dass die Mitarbeiter gute Kenntnisse des Zeitmanagements<br />

und ein Gefühl für den Umfang mit Gerichts- oder Besprechungsterminen haben. Nur<br />

so ist es möglich, durch Pufferzeiten die Wartezeiten der Mandanten auf ein Minimum<br />

zu reduzieren.<br />

VIII. Marketing<br />

Aufgrund von kaum noch bestehenden berufsrechtlichen Schranken 39) wird das Thema<br />

immer wichtiger für die Abgrenzung am Markt. Marketing beinhaltet viele Aspekte aus<br />

den vorangegangenen Punkten und sollte strategisch geplant werden. Ansonsten können<br />

die Effekte nicht gemessen werden. So ist es z. B. sinnvoll, die Mandanten zu fragen,<br />

wie sie auf die <strong>Kanzlei</strong> aufmerksam geworden sind. <strong>Die</strong>se Daten sollten nicht im<br />

Kopf, sondern statistisch gesammelt und ausgewertet werden. Dadurch kann sich z. B.<br />

ergeben, dass eine größere Anzeige in den Gelben Seiten oder dem Regionalblatt sinnvoll<br />

ist.<br />

1. Corporate Design<br />

<strong>Die</strong> <strong>Kanzlei</strong> sollte ein einheitliches Erscheinungsbild haben, d. h. Visitenkarte, Briefpapier,<br />

Stempel, Schild und Homepage sollten einheitlich gestaltet sein. Auch die dann<br />

in den Schriftsätzen verwendete Schriftart sollte entsprechend angepasst sein. Der<br />

Mandant empfindet für gewöhnlich Brüche in der Außendarstellung als unprofessionell.<br />

<strong>Die</strong>ses Empfinden wird mangels anderer Maßstäbe auf die juristische Qualität übertragen<br />

und schafft so ungewollt schon im Vorfeld unangenehme Befindlichkeiten.<br />

2. Marketing mit den Stammdaten<br />

<strong>Die</strong> Stammdaten sind auch aus Marketingaspekten die „Kronjuwelen“. <strong>Die</strong> meisten<br />

Mandate kommen durch die Empfehlung anderer Mandanten. <strong>Die</strong>s bedeutet aber, dass<br />

das Altmandat nicht ohne weiteres mit einem anders gearteten Rechtsproblem die<br />

<strong>Kanzlei</strong> beauftragen wird und ferner, dass zumeist eine Mandantenempfehlung nur für<br />

das gelöste Rechtsproblem erfolgt. Der empfehlende Mandant kennt im Zweifelsfalle<br />

nicht das sonstige Spektrum der <strong>Kanzlei</strong>.<br />

- 452 -<br />

<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />

38) S. o. Kommunikationsorganisation.<br />

39) Vgl. den Werbeleitfaden der Rechtsanwaltskammer Brandenburg http://www.rak-brb.de/pdf/2006/kurzmitteillung-<br />

01–2006.pdf.


Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:05:13<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

Wichtig ist es daher, die Stammdaten um weitere mögliche Rechtskreise des Altmandats<br />

– unter Hinweis auf die datenschutzrechtliche Freiwilligkeit – zu veredeln. So kann<br />

z. B. auch beim Verkehrsunfall abgefragt werden ob der Mandant Vermieter oder Arbeitgeber<br />

etc. ist. Damit kann das vorhandene Leistungsspektrum – in der bisher in<br />

Anwaltspraxen kaum üblichen Nachsorge – z. B. durch Newsletter dargestellt werden.<br />

Dazu müssen aber in der Stammdatenverwaltung entsprechende Registereinstellungen<br />

möglich und zur Kostenreduzierung die E-Mail-Adressen erfasst sein.<br />

3. Zielgruppen- und Konkurrenzanalyse<br />

Neben den schon bestehenden Mandaten kann über eine Analyse der <strong>eigene</strong>n Kompetenzen<br />

eine Zielgruppe ermittelt werden. Nach Ermittlung der Zielgruppe sollte der<br />

Markt hinsichtlich bestehender Konkurrenz erforscht werden und je nach Ergebnis eine<br />

Werbung kreiert werden. <strong>Die</strong>se sollte jedoch keinesfalls eine allgemeine Darstellung<br />

der <strong>Kanzlei</strong> enthalten. Dann wäre eine Zielgruppenanalyse sinnlos. Vielmehr sollte sich<br />

die Werbung genau mit der Problemlage der Zielgruppe beschäftigen und diese damit<br />

direkt ansprechen.<br />

<strong>Die</strong> Adressen für eine gezielte Marketingaktion können auf dem freien Markt eingekauft<br />

werden.<br />

4. Mandatsnachsorge<br />

<strong>Die</strong> Mandatsnachsorge umfasst nicht nur den o. g. Newsletter, sondern auch die<br />

Abfrage des Zufriedenheitsgrades. Dadurch kann Qualitätsmanagement betrieben und<br />

eine größere Kundenbindung erreicht werden. <strong>Die</strong>se Nachsorge sollte über ein statistisch<br />

auswertbares Kundenzufriedenheitsformular erfolgen. Darin kann z. B. die Dauer<br />

der Mandatsbearbeitung, der Rückantwort aber auch das persönliche Empfinden des<br />

Mandanten hinsichtlich Freundlichkeit und <strong>Kanzlei</strong>ausstattung abgefragt werden.<br />

IX. Qualitätsmanagement & Controlling<br />

<strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>


Abbildung 10<br />

Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:05:13<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />

Auch die Qualität der juristischen Arbeit wird im Qualitätsmanagement erfasst.<br />

1. Istanalyse<br />

Bevor mit einer Optimierung von Arbeitsprozessen begonnen werden kann, ist zunächst<br />

festzustellen, welche Abläufe die <strong>Kanzlei</strong> „bewegen“. Daher ist die Definition bzw.<br />

Erfassung von Arbeitsprozessen im Rahmen einer Istanalyse der erste Schritt zur Implementierung<br />

eines Qualitätsmanagements. Es empfiehlt sich, entsprechend der Abbildungen<br />

5 ff. die Prozesse in kurzen Diagrammen darzustellen. Dadurch können die<br />

Schwachstellen bestimmt werden.<br />

2. Ziel/Credo<br />

Nach der Istanalyse sollte eine Zielbestimmung erfolgen.<br />

a) <strong>Kanzlei</strong>ziel<br />

Auch die Berufsträger sollten sich Ziele setzen, wo und wie und wofür die <strong>Kanzlei</strong> nach<br />

Ablauf eines Zeitraums X steht. Erst anhand dieser Ziele kann überprüft werden, ob die<br />

zur Zielerreichung implementierten Maßnahmen Erfolg zeigen.<br />

- 454 -


Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:05:50<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

<strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>


Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:05:51<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

Beginnen kann die Implementierung eines Knowledgemanagements damit, dass so einfache<br />

Dinge wie Vorlagen für Briefe, Mitteilungen, Berufungsschriften etc. an einer zentralen<br />

Stelle auf dem Rechner/Server abgelegt werden und dieses System auch innerhalb<br />

der <strong>Kanzlei</strong> als verbindlich kommuniziert wird. Im weiteren Verlauf können dann dort in<br />

entsprechend benannten Unterordnern auch eingescannte oder digital vorliegende Urteile<br />

zu bestimmten Rechtsgebieten abgelegt werden. Hinzu kommen dann Musterschreiben<br />

in standardisierbaren Rechtsangelegenheiten.<br />

c) Formulare<br />

<strong>Die</strong> mit Formularen bzw. Formularfunktionen zu erzielenden Zeitersparnisse sind kaum<br />

erkannt. Allein die Verwendung eines Verfügungsstempels erleichtert nicht nur dem<br />

Anwalt die Verfügung, vielmehr ist auch dem Mitarbeiter sofort ersichtlich, wo sich die<br />

Verfügung befindet und was Sie bedeutet. Manche Probleme mit der Schrift des Berufsträgers<br />

fallen beim Ankreuzen weg. Auch bei weiteren Abläufen wie z. B. der telefonischen<br />

Mandatsannahme sind Formulare sinnvoll. Das Formular steuert den<br />

Gesprächsverlauf und verhindert so, dass wesentliche Fragen nicht gestellt werden.<br />

5. Controlling<br />

<strong>Die</strong> veränderten oder neuen Ziele und Prozesse bedürfen der kontinuierlichen Überprüfung<br />

auf Richtigkeit. Ansonsten würden negative Tendenzen zu spät erkannt. In welchen<br />

Abständen kontrolliert werden sollte, ist abhängig von der Wesentlichkeit des<br />

Ziels bzw. des Prozesses. So sind z. B. Veränderungen am Fristenmanagement am<br />

Anfang täglich, Veränderungen am Aktenumlauf wöchentlich oder monatlich zu überprüfen.<br />

a) Instrumentarien<br />

<strong>Die</strong> Überprüfungsinstrumentarien sind abhängig von dem zu überprüfenden Prozess<br />

und sollten den Mitteln der Istbestimmung entsprechen. Wurde bei der Ermittlung der<br />

Mandantenzufriedenheit eine repräsentative Zufallsauswahl getroffen, so sollte wenn<br />

möglich genau diese Zufallsauswahl erneut befragt werden. Auch für interne Maßnahmen<br />

sollte der gleiche Maßstab angelegt werden. <strong>Die</strong> zeitliche Erfassung der Aktenumlauf-<br />

oder Suchzeit sollte genau wie vorher bestimmt werden.<br />

- 456 -<br />

<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />

X. Schlussbemerkung<br />

<strong>Die</strong> vorgehenden Ausführungen können und sollen nur einen Überblick über wesentliche<br />

Aspekte des <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>s geben. Jeder wird für sich an der einen oder<br />

anderen Stelle eine andere Gewichtung vornehmen. <strong>Die</strong>s ist auch gut so, alle Menschen<br />

und damit ihre Arbeitsweise differieren.<br />

Trotzdem muss dem heutigen <strong>Kanzlei</strong>betreiber klar sein, dass er es ohne grundsätzliche<br />

Berücksichtigung der Grundzüge des modernen <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>s am Markt schwer<br />

haben wird. <strong>Die</strong> Konkurrenz der Rechtsanwälte, die sich konsequent und vollumfänglich<br />

mit dem Thema <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong> beschäftigen wird immer größer.


Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:05:51<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

Abbildung 11<br />

<strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>


Reemers Publishing Services GmbH<br />

H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:06:05<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!