Kanzleimanagement Die eigene Kanzlei - Deutscher Anwaltverein
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<strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />
Rechtsanwalt Horst Leis, LL.M., Düsseldorf Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses<br />
der Arbeitsgemeinschaft Anwaltmanagement des Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s<br />
I. Einleitung<br />
Der <strong>Kanzlei</strong>gründer/die <strong>Kanzlei</strong>gründerin, aber auch der etablierte Rechtsanwalt/<br />
Rechtsanwältin 1) wird sich bei oder nach der Gründung bzw. „zwischendurch“ intuitiv<br />
einige Fragen zum Thema <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong> gestellt und auch beantwortet haben.<br />
Also wozu noch diesen Beitrag lesen?<br />
<strong>Die</strong> Erfahrung des Verfassers aus zahlreichen Vorträgen zu diesem Thema zeigt, dass<br />
mit diesem intuitiven Lösungsansatz bestenfalls Einzelprobleme gut gelöst werden,<br />
aber der Blick für den Gesamtzusammenhang fehlt. Daraus ergibt sich auch für alteingesessene<br />
<strong>Kanzlei</strong>en im besten Fall erhebliches Optimierungs-, im schlechtesten Fall<br />
Haftungspotenzial. Hinzu kommt, dass das Thema <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong> eher „nebenbei“<br />
und meist nicht mit der für die Ermittlung und Einführung von Prozessen mit Einsparungspotenzial<br />
notwendigen Tiefe und Kontinuität angegangen wird.<br />
Zugegeben, bei vielen Gründern treibt die Existenznot und nicht die Berufung zur Gründung.<br />
Soweit jedoch die Gründung von Erfolg gekrönt sein soll, ist es schon im Vorfeld<br />
– aber auch im <strong>Kanzlei</strong>alltag – notwendig, für das <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong> laufend – auch<br />
nach der Gründung – Zeit einzuplanen.<br />
II. Themenbestimmung<br />
<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong><br />
Das <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong> umfasst neben den Standardthemen Personal und <strong>Kanzlei</strong>organisation<br />
insbesondere die weniger bekannten Themen Qualitäts- und Marketingmanagement.<br />
Gerade diese Themengebiete beinhalten ein erhebliches finanzielles<br />
Einsparungs- sowie Akquisepotenzial und minimieren zudem die Haftungsrisiken.<br />
<strong>Die</strong> einzelnen Komponenten des <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>s gibt die nachfolgende Grafik wieder.<br />
1) Im weiteren Verlauf wird ausschließlich zur Reduzierung des Textaufkommens die männliche Form gewählt.<br />
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Abbildung 1<br />
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<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />
III. Partner/Berufsträger<br />
Das Thema Berufsträger/Partner ist für den Existenzgründer das Vordringlichste, da hier<br />
entscheidende Weichen gestellt werden. Zumindest der Gründer muss sich mit einigen<br />
existenziellen Fragen zu seiner Person (1) und Rechtsform (2) – der etablierte Jurist<br />
auch damit, dass Rechtsberatung auftragsmäßige <strong>Die</strong>nstleistung im Sinne des § 675<br />
BGB ist (3) –, beschäftigen.<br />
1. Person des Gründers<br />
Anhand der persönlichen Fähigkeiten und Neigungen des Berufsträgers sollte die Frage<br />
der Einzel- oder Sozietätsgründung sowie der kaufmännischen Vorgehensweise festgestellt<br />
werden. Unter Neigung ist z. B. zu verstehen:<br />
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Soziale Kompetenz<br />
& Kommunikativ<br />
& Extrovertiert<br />
& Introvertiert<br />
& Eher wissenschaftlich<br />
Persönliche Interessen<br />
& technisch interessiert (z. B. Baurecht, Werkvertragsrecht, IT-Recht)<br />
& Sportler/Musiker (z. B. Sportrecht, Medizinrecht; Künstlervertragsrecht)<br />
& Banklehre; sonstiger Bezug zur Wirtschaft (z. B. Bankrecht, Unternehmensberatung,<br />
Mergers etc.)<br />
& etc.<br />
<strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>
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rechtlichen Belange nicht beurteilen kann. So besteht z. B. bei der GmbH die Pflicht zur<br />
Abführung der Umsatzsteuer bei Rechnungsstellung, bei der GbR erst nach Geldeingang.<br />
<strong>Die</strong> GbR kann aus Haftungsgründen nur eine Übergangslösung sein. Soweit eine Form<br />
außerhalb der Rechtsformen des HGB gesucht wird, ist der Partnerschaftsgesellschaft der<br />
Vorzug zu geben. Hier kann die Haftung auf den jeweils sachbearbeitenden Rechtsanwalt<br />
beschränkt werden. In der Gründung kann dies gemäß § 51 a Absatz 2 BRAO über Mandatsbedingungen<br />
erfolgen.<br />
3. Versicherung<br />
Bei mehreren Berufsträgern, die sich ohne deutliche Kennzeichnung als Bürogemeinschaft<br />
nach außen als Sozien darstellen, ist auf eine einheitliche Deckungssumme der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung<br />
zu achten. Nach den bis zur Änderung des VVG 3)<br />
geltenden § 12 4) der Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen sowie Risikobeschreibungen<br />
zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte, Patentanwälte,<br />
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (AVB-RSW) hatte die<br />
Versicherung das Recht, die Leistungspflicht aus dem Mittel der Versicherungssumme zu<br />
berechnen. <strong>Die</strong> Konsequenz daraus verdeutlicht das nachfolgende Rechenbeispiel:<br />
Abbildung 2<br />
4. Rechtsberatung als <strong>Die</strong>nstleistung<br />
<strong>Die</strong> Anwaltschaft neigt bisweilen dazu, die Einordnung der zu erbringenden Leistung als<br />
Sonderform der entgeltlichen Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) nicht wahrzunehmen.<br />
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<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />
3) Das VVG wurde zum 1.01.2008 geändert, zurzeit der Erstellung dieses Beitrags lagen weder die alten noch aktualisierte<br />
Versicherungsbedingungen im Sinne der AVB-RSW vor.<br />
4) § 12 Sozien (alte AVB-RSW)<br />
I. Der Versicherungsfall auch nur eines Sozius (§ 1 III) gilt als Versicherungsfall aller Sozien. <strong>Die</strong>s gilt nicht für Tätigkeiten<br />
außerhalb der gemeinschaftlichen Berufsausübung.<br />
II. Der Versicherer tritt für die Sozien zusammen mit einer einheitlichen Durchschnittsleistung ein. Für diese Durchschnittsleistung<br />
gilt folgendes:<br />
1. <strong>Die</strong> Leistung auf die Haftpflichtsumme ist in der Weise zu berechnen, dass zunächst bei jedem einzelnen Sozius<br />
festgestellt wird, wie viel er vom Versicherer zu erhalten hätte, wenn er, ohne Sozius zu sein, allein einzutreten<br />
hätte (fiktive Leistung), und sodann die Summe dieser fiktiven Leistungen durch die Zahl aller Sozien geteilt wird.<br />
2. Bezüglich der Kosten sind die Bestimmungen in § 3 II 6 in sinngemäßer Verbindung mit den vorstehenden Bestimmungen<br />
anzuwenden.<br />
3. <strong>Die</strong>ser Durchschnittsversicherungsschutz besteht nach Maßgabe des § 7 I 1 auch zugunsten eines Sozius, der<br />
Nichtversicherungsnehmer ist.
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<strong>Die</strong> vertragliche Konstellation zwischen Mandant und Rechtsanwalt ist meist nicht weiter<br />
von Bedeutung. Aufgrund der immer häufiger auftretenden gerichtlichen Feststellung<br />
von Anwaltsfehlern und der immer größer werdenden Konkurrenz im Bereich der<br />
juristischen <strong>Die</strong>nstleistung 5) können die dem Anwaltsvertrag zugrunde liegenden rechtlichen<br />
Pflichten nicht mehr ignoriert werden (näheres unter Punkt IV.1.).<br />
Jeder juristische Berufsträger muss sich daher grundsätzlich darüber klar werden, dass<br />
die heutige Zeit aufgrund des zunehmenden Konkurrenzdruckes ein Umdenken erforderlich<br />
macht. <strong>Die</strong> juristische Verklausulierung des Begriffes „Kunde“ mit dem Wort<br />
„Mandant“ ist nur noch insofern zu halten, wie es sich um berufsrechtliche Belange<br />
und hier primär um das Mandantengeheimnis handelt. Ansonsten gilt der Grundsatz,<br />
dass sich – vorausgesetzt, die rechtliche Qualität entspricht den Erfordernissen des Falles<br />
– auch der Umgang mit dem Mandanten am Slogan „der Kunde ist König“ zu orientieren<br />
hat und nicht, wie heute noch vielfach üblich, der Mandant als Kunde nach<br />
Übernahme des Mandats eher ein Störfaktor ist.<br />
<strong>Die</strong>se neue und zum Markterfolg einer <strong>Kanzlei</strong> notwendige Sichtweise verdeutlicht die<br />
nachfolgende Grafik. Hier steht der Mandant anstelle des Mandats im Mittelpunkt.<br />
Abbildung 3<br />
<strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>
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IV. <strong>Kanzlei</strong>organisation<br />
<strong>Die</strong> allgemein in <strong>Kanzlei</strong>en vorzufindende Organisationsstruktur basiert ausschließlich<br />
auf Übung und ist für gewöhnlich nur im Kopf des ausführenden Mitarbeiters oder<br />
Berufsträgers abgebildet. <strong>Die</strong>s erschwert die Einarbeitung neuer Berufsträger und Mitarbeiter<br />
und bietet keinerlei Basis für Optimierungsprozesse, da damit keine überprüfbare<br />
schriftliche Isterfassung z. B. in Form einer Arbeitsplatzbeschreibung vorliegt.<br />
<strong>Die</strong> Basis der <strong>Kanzlei</strong>organisation sind die Berufspflichten (Ziffer 1), welche den Mindestrahmen<br />
der Eigen- und <strong>Kanzlei</strong>organisation vorgeben. <strong>Die</strong> sich daraus ergebenden<br />
organisatorischen Mittel und Maßnahmen ergeben die sachlichen Organisationsmittel<br />
(Ziffer 2) und die Ablauforganisation (Ziffer 3), welche sich insgesamt mit den speziellen<br />
Themengebieten (Qualitätsmanagement etc., vgl. Abbildung 10) überschneiden.<br />
1. Berufspflichten<br />
<strong>Die</strong> Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) postuliert in den § 5 6) BORA und § 50 7) BRAO<br />
ausdrücklich das erforderliche Mindestmaß an organisatorischen (a) und mandatsspezifischen<br />
(b) Verfahrensvoraussetzungen. Das ferner vorgegebene Verbot der Vertretung<br />
widerstreitender Interessen (§ 43 a Absatz 4 BRAO) und Vorgaben zum Umgang mit Mandantengeldern<br />
(§ 43 a Absatz 5 BRAO, § 4 Absatz 1 BORA) sowie die steuerrechtlichen und<br />
zivilrechtlichen Pflichten (c) bilden neben der Haftungsrechtsprechung des BGH den konkreten<br />
Rahmen, mit welchem Mindestgrad sich der Berufsträger zu organisieren hat.<br />
a) Allgemeine Organisatorische Verfahrensvoraussetzungen<br />
Eine Definition des in § 5 BRAO genannten Begriffes „erforderlich“ erfolgt mit der Norm<br />
zwar nicht, jedoch muss unter Berücksichtigung auch einer eingeschränkten steuerlichen<br />
Verpflichtung zur Buchführung 8) und der o. g. Pflicht zur Führung von Anderkonten<br />
schon eine gewisse kaufmännische Grundordnung vorausgesetzt werden. <strong>Die</strong> mittlerweile<br />
hinzugetretenen steuerrechtlich bestehenden Verpflichtungen zur<br />
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<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />
& Angabe von Rechnungs- und Steuernummer<br />
& digitalen Voranmeldung der Umsatzsteuer<br />
& digitalen Übermittlung der Lohnsteuerdaten für Angestellte<br />
bedeuten einen erheblichen Mehraufwand soweit man ohne digitale Aktenverwaltung<br />
nebst Buchhaltung auszukommen versucht. <strong>Die</strong> digitale Umsatzsteuervoranmeldung<br />
sowie die digitale Übermittlung der Lohnsteuerdaten können zwar von einem beauftragten<br />
Steuerberater vorgenommen werden, jedoch ist auch hier eine entsprechende<br />
technische Voraussetzung zu schaffen, diese Daten zeitnah und buchungstechnisch<br />
zuordnungsfähig an den Steuerberater liefern zu können.<br />
6) § 5 BORA: Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die für seine Berufsausübung erforderlichen sachlichen, personellen<br />
und organisatorischen Voraussetzungen vorzuhalten.<br />
7) § 50 Absatz 1 BRAO: Der Rechtsanwalt muss durch Anlegung von Handakten ein geordnetes Bild über die von ihm<br />
entfaltete Tätigkeit geben können.<br />
8) Der Rechtsanwalt ist außerhalb handelsrechtlicher Gesellschaftsformen steuerrechtlich nur zur Führung einer Einnahmen-Überschussrechnung<br />
verpflichtet.
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<strong>Die</strong> Zeiten der Übergabe eines „Schuhkartons“ mit Belegen an den Steuerberater sind<br />
endgültig vorbei.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Kanzlei</strong>verwaltung sollte daher schon von Beginn an über ein entsprechendes <strong>Kanzlei</strong>verwaltungsprogramm<br />
9) erfolgen, damit nicht später mit teils erheblichem Aufwand<br />
die bisher verwendeten händischen oder Excel-Tabellen importiert werden müssen. Bei<br />
der Anschaffung sollte jedoch darauf geachtet werden, dass das Programm später<br />
erweitert bzw. auf ein anderes Programm gewechselt werden kann. Nicht jedes <strong>Kanzlei</strong>verwaltungsprogramm<br />
ist in der Lage die Mindestanforderungen Export der Stammdaten,<br />
Aktendaten nebst dazugehörige Buchhaltung zu erfüllen.<br />
b) Mandatsspezifische Verfahrensvoraussetzungen<br />
Neben den schon oben festgestellten allgemeinen berufsrechtlichen Organisationsvorgaben<br />
besteht ferner gemäß § 50 Absatz 1 BRAO die Pflicht zur Anlegung und ordentlichen<br />
Führung einer Handakte. Bevor es dazu kommt muss gemäß § 43 a Absatz 4 BRAO<br />
überprüft werden, ob man das Mandat aus Gründen der widerstreitenden Interessen<br />
überhaupt annehmen darf (Kollisionskontrolle). <strong>Die</strong>s setzt voraus, dass der Vergleich<br />
mit anderen Mandantendaten „just in time“ möglich ist. Das Mandat ist gemäß § 44<br />
BRAO, §§ 675, 633 BGB unverzüglich abzulehnen. <strong>Die</strong>se Überprüfung kann ab einer<br />
gewissen Anzahl von Mandanten nur noch durch Einsatz eines <strong>Kanzlei</strong>verwaltungsprogrammes<br />
zeitnah und damit unverzüglich geleistet werden.<br />
<strong>Die</strong> Norm § 50 BRAO erlaubt die Aktenführung sowohl in herkömmlicher als auch in<br />
digitaler Ausführung. <strong>Die</strong> Akte kann damit in Form eines Ordners, einer Hängeregistratur,<br />
Loseblattsammlung oder digital geführt werden. Jedoch unterliegen Loseblattsammlung<br />
und digitale Akten gewissen Einschränkungen. 10)<br />
<strong>Die</strong> Verpflichtung zur Handaktenführung bedeutet, dass der Rechtsanwalt eine Akte<br />
über das Mandat so zu führen hat, dass daraus ohne weiteres der Sachstand ermittelt<br />
werden kann. D. h. alle wesentlichen Erklärungen und Aufklärungen gegenüber dem<br />
Mandanten und der Gegenseite gehören zwangsläufig in die Handakte.<br />
Zu erwähnen ist ferner die berufsrechtliche sowie die sich aus dem Datenschutzrecht<br />
ergebende Pflicht zur Verschwiegenheit bzw. zu sorgfältigem Umgang mit den vom<br />
Mandanten erhaltenen Informationen.<br />
c) Zivilrechtliche Pflichten<br />
<strong>Die</strong> sich zusätzlich aus der Geschäftsbesorgung gemäß § 675 BGB ergebenden Pflichten<br />
& der unverzüglichen Ablehnung (§§ 675, 633 BGB)<br />
& des Verbots ohne Gefahr von Weisungen abzuweichen (§§ 675, 665 BGB)<br />
9) Siehe unten Technik.<br />
10) S. u. Ziffer IV. 2. b).<br />
<strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>
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& der Auskunfts- und Rechenschaftspflicht (§§ 675, 666 BGB)<br />
& der Herausgabe und Verzinsungspflicht (§§ 675, 667, 668 BGB)<br />
beinhalten parallel zum Berufsrecht Regeln zur Ausgestaltung der organisatorischen<br />
Verfahrensvoraussetzungen.<br />
<strong>Die</strong> Büroorganisation muss hinsichtlich der unverzüglichen Ablehnungspflicht gewährleisten,<br />
dass die eingehenden Nachrichten täglich, bei elektronischer Übertragung<br />
mehrfach am Tag überprüft werden. Nur dann kann das Mandat unverzüglich abgelehnt<br />
werden.<br />
Ferner ist die Auftragsdefinition von erheblicher Bedeutung für die Frage der Abweichung<br />
von der Weisung des Mandanten. Üblicherweise wird auf eine Vollmacht z. B. „wg. Mietrecht“<br />
oder „wg. Verkehrsunfall“ geschrieben. Damit ist die Weisung des Mandanten<br />
nicht genau genug erfasst und im Zweifel der Ärger vorprogrammiert. <strong>Die</strong> Auftragsdefinition<br />
spielt auch in der weiteren <strong>Kanzlei</strong>organisation noch eine weitere wichtige Rolle. 11)<br />
<strong>Die</strong> Herausgabe und Verzinsungspflicht des Zivilrechts verpflichtet genau wie § 43 a<br />
Absatz 5 BRAO zu einer entsprechenden Buch- und Kontoführung über Andergelder.<br />
2. Sachliche Organisationsmittel<br />
Unter sachlichen Organisationsmitteln versteht man neben den später abgehandelten<br />
technischen Komponenten allgemeine Büroeinrichtung, Registraturmittel (Hefter, Ordner<br />
sowie die dazugehörigen abschließbaren Schränke), Termin- und Fristenkalender,<br />
Akten- und Prozessregister, Geldein- und -ausgangsbuch, Postausgangsbuch, Formulare,<br />
Verfügungsstempel, Stammdatenverwaltung und diverse Kleingeräte wie Locher,<br />
Hefter, Enthefter etc.<br />
Selbstverständlich können die Register- und Fristenbücher sowie die Stammdaten durch<br />
entsprechende Software abgebildet werden.<br />
<strong>Die</strong> Termin- und Fristenverwaltung wird weiter unten bei struktureller Organisation<br />
sowie im Themenkomplex Technik behandelt.<br />
a) Büroeinrichtung<br />
<strong>Die</strong> allgemeine Büroeinrichtung umfasst neben dem Mobiliar auch die sonstige Ausstattung<br />
wie Licht, Türen, Tapeten, Küche und sanitäre Einrichtungen.<br />
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<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />
Bei der Wahl der Büroräume sollte neben der Lage (Parkmöglichkeiten, Erreichbarkeit<br />
mit öffentlichen Verkehrsmitteln) und den Kosten auch die Ausstattung – orientiert am<br />
angestrebten Klientel – eine Rolle spielen.<br />
11) S. u. Ziffer VI 4. und IX 3 a.
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Nichts ist peinlicher, als wenn dem Mandanten die Toilette nicht zugemutet werden<br />
kann. Ferner hat die Ausstattung schon eine Anmutung dafür, in welcher Region sich<br />
die Stundensätze bewegen werden.<br />
Unabhängig davon sollte bei der Ausstattung berücksichtigt werden, dass die Aktenarbeit<br />
– auch des Personals – möglichst wenig am Empfang erfolgen sollte. <strong>Die</strong> Aktenbearbeitung<br />
am Empfang verleitet den wartenden Mandanten bei Telefonaten mitzuhören oder<br />
sogar offene Akten zu lesen. <strong>Die</strong>s ist weder wünschenswert noch mit dem Mandantengeheimnis<br />
und Datenschutzrecht vereinbar. Daher sollte der Empfang eine entsprechende<br />
Theke aufweisen, die es erschwert Bildschirminhalte oder Akten einzusehen.<br />
Auf das Anwaltszimmer kommt es nur an, wenn kein Besprechungszimmer vorhanden ist.<br />
<strong>Die</strong> Einrichtung eines Besprechungszimmers ist empfehlenswert, da dort durch die gleichartige<br />
Bestuhlung auf gleicher Sicht- und Sitzebene und zudem ohne anderweitige Aktenberge<br />
Besprechungen stattfinden können. Soweit dies nicht möglich ist, sollte darauf<br />
geachtet werden, dass die Einrichtung dem Mandanten keine Rangordnung signalisiert. <strong>Die</strong><br />
Einrichtung und Sitzordnung ist Teil der nonverbalen Kommunikation und wird unterbewusst<br />
wahrgenommen. Sie erhöht oder verringert die Kommunikationsbereitschaft.<br />
Neben diesen nonverbalen Kommunikationsaspekten ist die Büroeinrichtung auch für die<br />
<strong>eigene</strong> Produktivität sowie die der Mitarbeiter wichtig. 12) <strong>Die</strong> sich aus den Räumen, Möbeln<br />
und Licht ergebenden Einschränkungen der Arbeit werden meist vernachlässigt. Dabei wird<br />
der größte Teil des Erwerbslebens nicht zu Hause, sondern im Büro zugebracht.<br />
b) Registraturmittel<br />
Wie oben schon dargelegt, ist jede Registraturform möglich. Jedoch bestehen bei der<br />
Loseblattsammlung und der digitalen Akte Besonderheiten. Bevor darauf eingegangen<br />
wird, sei darauf hingewiesen, dass die Akten aufgrund der Verschwiegenheitspflicht aus<br />
§ 43a Absatz 2 BRAO unter Verschluss zu halten sind. <strong>Die</strong> entsprechenden Aufbewahrungsorte<br />
sind daher so anzulegen bzw. anzuschaffen, dass diese abschließbar sind.<br />
<strong>Die</strong>s ist u. a. wichtig gegenüber Dritten z. B. Reinigungskräften, welche in den <strong>Kanzlei</strong>räumen<br />
<strong>Die</strong>nstleistungen verrichten.<br />
<strong>Die</strong> Loseblattsammlung ist problematisch, da eine Ablage nur liegend erfolgen kann<br />
und das Herunterfallen der Akte erheblichen Arbeitseinsatz zur Wiederherstellung erfordern<br />
dürfte.<br />
<strong>Die</strong> digitale Akte ist eine erhebliche Erleichterung, kann jedoch zurzeit die analoge Akte<br />
nicht gänzlich abschaffen. Eingescannte Originale haben keinen erheblichen Beweiswert.<br />
Daher ist es für den Anwalt notwendig, Originale in einer Akte aufzubewahren.<br />
<strong>Die</strong> digitale Akte schafft jedoch erheblichen Platz sowohl im Bereich der laufenden als<br />
auch der abzulegenden Akten.<br />
12) S. u. Ziffer VII, Abbildung 8.<br />
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c) Bücher & Register<br />
Es sind die o. g. Register und Bücher zu führen. Empfohlen wird die Führung über ein<br />
entsprechendes <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>programm. Einzutragen sind alle wesentlichen<br />
Daten, die sich durch Wiedervorlage, Fristen und Geldverkehr ergeben. Ferner bei<br />
Behörden oder Gerichten die entsprechende Stelle nebst Aktenzeichen.<br />
d) Formulare & Verfügungsstempel<br />
Formulare und Verfügungsstempel (Abbildung 4) bieten ein erhebliches Potenzial zur<br />
Automatisierung immer wiederkehrender externer (z. B. Mahnverfahren) und interner<br />
(Mandantenerfassungsbogen etc.) Prozesse. Im Abschnitt zum Qualitätsmanagement<br />
wird näher darauf eingegangen.<br />
Abbildung 4<br />
3. Ablauforganisation<br />
<strong>Die</strong> Ablauforganisation definiert die grundsätzlichen Prozesse innerhalb der <strong>Kanzlei</strong>.<br />
a) Personelle Zuordnung<br />
Der erste Schritt zur Ablauforganisation ist das Bewusstsein dafür, dass es Bereiche<br />
gibt, welche ausschließlich der Berufsträger erledigen darf, und die daher nicht delegationsfähig<br />
sind. Auch wenn die Grenzen bei einer guten Fachkraft fließend sind, obliegt<br />
dem Rechtsanwalt ausschließlich die Rechtsberatung, Fristenkontrolle, Entscheidung<br />
über die Mandatsannahme, die Rechnungsunterzeichnung und die inhaltliche Endkontrolle<br />
der Kommunikation nach außen.<br />
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<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />
Neben dieser groben Aufteilung erfolgt je nach Größe der <strong>Kanzlei</strong> eine Aufteilung in<br />
Dezernate. Ferner wird zwischen der unmittelbaren Zuordnung jeweils einer oder mehrerer<br />
Fachkräfte zu einem Anwalt bzw. einem Fachkraftpool unterschieden.<br />
Neben dieser groben Einteilung ist es wichtig, eine klare Zuweisung der Aufgaben vorzunehmen.<br />
Anhand der nachfolgenden Abläufe sollten in der <strong>Kanzlei</strong> klare Zuständigkeiten<br />
bei fortlaufendem Know-how-Transfer definiert werden. <strong>Die</strong> klare Zuständigkeit<br />
z. B. für die Erstellung der Kostennoten führt bei dem jeweiligen Mitarbeiter zum Auf-
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(4) Zuordnung zum Berufsträger<br />
Soweit in Bürogemeinschaft oder mit angestellten Rechtsanwälten gearbeitet wird, ist<br />
eine eindeutige Regelung dazu zu treffen, welcher Berufsträger das Mandat annimmt<br />
bzw. wie mit dem Mandantenstamm bei einer Trennung verfahren wird.<br />
(5) Kostenaufklärung<br />
Nach oder während der Sachaufklärung sollte die Darlegung, welche Kosten durch die<br />
<strong>Die</strong>nstleistung voraussichtlich entstehen können, erfolgen. Soweit nach Gegenstandswert<br />
abgerechnet wird, ist der entsprechende Hinweis gemäß § 49 b Absatz 5 BRAO –<br />
aus Beweiszwecken möglichst schriftlich – zu geben. Anderenfalls ist die Höhe der Pauschale<br />
oder die Höhe des Stundensatzes anzugeben. Eine Rechtfertigung des Stundensatzes<br />
sollte unterbleiben. Jedwede dahingehende Erläuterung ist zum Scheitern<br />
verurteilt. Eine Rechtfertigung mit hohen – womöglich aus der guten Lage, der hochwertigen<br />
Einrichtung oder dem teuren Fahrzeug resultierenden – Vorhaltekosten wird<br />
nicht den gewünschten Effekt erzielen. Eine Begründung durch die lange Ausbildungszeit<br />
ebenso wenig. Der Mandant hat seine Auswahl schon getroffen, so dass eine Pauschale<br />
bzw. ein Stundensatz daher nur dem Problem des Mandanten und der<br />
Marktlage angemessen sein muss.<br />
(6) Weiteres<br />
Im Verlaufe des ersten persönlichen Kontakts sollten ferner – soweit vorhanden – allgemeine<br />
Mandatsbedingungen mit denen z. B. die Haftung für einfache Fahrlässigkeit<br />
gemäß § 51 a Absatz 1 Nr. 2 BRAO auf das vierfache der Mindestversicherungssumme 14)<br />
begrenzt werden kann, übergeben werden. In diesen kann auch aufgenommen werden,<br />
dass der Mandant mit einer unverschlüsselten E-Mail-Versendung einverstanden ist.<br />
- 436 -<br />
<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />
14) § 51 Absatz 4 BRAO Euro 250.000,-, soweit in dieser Höhe Versicherungsschutz besteht.
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Abbildung 5<br />
<strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>
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Abbildung 6<br />
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<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />
Soweit die Erstberatung in ein streitig zu führendes Mandat mündet, sind die Abläufe<br />
in Abbildung 6 dargelegt.
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Abbildung 7<br />
<strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>
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<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />
Bei der Organisation der telefonischen Kommunikation ist eine Person für die zentrale<br />
Annahme der Telefonate zu bestimmen und darauf zu achten, dass dort genaue Daten<br />
erfasst werden. Dazu gehört wer, wann, mit welchem Anliegen anruft und wie und wann<br />
er zurückgerufen oder anderweitig benachrichtigt werden kann. Da zumeist der Erst-, Zwischen-<br />
und Endkontakt telefonisch und damit über die Mitarbeiter erfolgt, ist darauf zu<br />
achten, dass die Mitarbeiter für die telefonische Kontaktaufnahme entsprechend geschult<br />
sind.<br />
<strong>Die</strong> elektronischen und postalischen Benachrichtigungen müssen regelmäßig, elektronische<br />
Nachrichten wie Fax und E-Mail mehrmals am Tag auf Nachrichteneingang überprüft<br />
und soweit nicht offensichtlich unbedeutend dem Berufsträger zur Entscheidung vorgelegt<br />
werden. Auch hierfür sind klare personelle Zuständigkeiten zu bestimmen. Auch ist<br />
zu bestimmen, wer für die Ausgangspost und für den späten Einwurf am Briefkasten<br />
zuständig ist. <strong>Die</strong> Ausgangspost sollte entweder in einem Postausgangsbuch oder als<br />
Kopie in einem gesonderten Ordner „Postausgang“ nur nach Datum sortiert vermerkt<br />
bzw. abgelegt werden.<br />
Daneben sollte aus Gründen des Datenschutzes sowie des Mandantengeheimnisses<br />
dafür Sorge getragen werden, dass die Kommunikation Dritten nicht zugänglich ist.<br />
<strong>Die</strong>s gilt sowohl für wartende Mandanten, die ein Telefongespräch mithören könnten,<br />
als auch für die Reinigungskräfte, welche Schriftsatzentwürfe im Papierkorb oder Akten<br />
frei zugänglich finden. Hier ist u. a. der Einsatz eines Aktenvernichters empfehlenswert.<br />
d) Umlauforganisation<br />
Akten werden allein durch die oben dargestellten Abläufe – ohne dass es für den Fortgang<br />
der eigentlichen Sache notwendig wäre – in Bewegung gehalten. Zur Minimierung<br />
gilt der Grundsatz „soviel Aktenbewegung wie nötig, so wenig wie möglich“. <strong>Die</strong> o. g.<br />
Kommunikationsorganisation ist Schnittstelle nach außen und damit der Hauptgrund,<br />
warum eine Akte in den Umlauf gelangt.<br />
Der Berufsträger hat für gewöhnlich seine Akten zumindest grob im Kopf. Daher benötigt<br />
er in der Regel keine Vorlage der Eingänge mit Akte. Ein entsprechender Verfügungsstempel<br />
wie in Abbildung 4 anstatt eines gewöhnlichen Eingangsstempels ermöglicht<br />
eine genauere Steuerung nur der Akten, die tatsächlich benötigt werden. Normalerweise<br />
reicht ein Ankreuzen „Durchschrift Mandant“ etc. aus. Soweit notwendig kann immer<br />
noch auf dem Stempel verfügt werden „Wiedervorlage mit Akte“. <strong>Die</strong> Verwendung eines<br />
Verfügungsstempels führt dazu, dass die Akten nicht zur Vorlage mit der Post herausgenommen,<br />
umständlich sortiert und dann anschließend wieder einsortiert werden. Vielmehr<br />
wird die Akte meist nur zur Einheftung des jeweiligen Schriftstückes nebst<br />
Übersendungszettel gezogen und gleich wieder abgelegt.<br />
e) Aktenorganisation<br />
Innerhalb der Akte sollte eine gewisse Grundordnung herrschen. Ob das aktuellste<br />
Schreiben nach oben oder unten geheftet wird ist Geschmackssache. Jedoch sollte dieses<br />
Prinzip einheitlich geregelt werden.<br />
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Vorlage der Akte einen Gesprächstermin hat. Ferner empfiehlt es sich, für den Ablauf von<br />
Rechtsmitteln eine interne Wiedervorlage ca. 14 Tage vor Ablauf der eigentlichen Frist zu<br />
bestimmen. Dadurch kommt die Akte rechtzeitig zur Sachbearbeitung auf den Tisch.<br />
<strong>Die</strong> Nutzung interner Fristen hat ganz entscheidenden Einfluss auf die Eigenorganisation.<br />
Werden keine Wiedervorlagen bestimmt, „vergammeln“ die Akten oft jahrelang im<br />
Aktenschrank oder überfüllen das Arbeitszimmer des Rechtsanwaltes. Letzteres hat ferner<br />
zur Folge, dass Akten mangels sortierter Ablage im Aktenschrank schlichtweg nicht<br />
gefunden werde. Zu den internen Fristen gehört ferner die Vernichtungsfrist, d. h. das<br />
Jahr, ab dem die Akte frühestens vernichtet werden kann.<br />
Externe Fristen sind solche die vom Gegner, Behörden oder Gerichten bestimmt oder<br />
durch z. B. Zustellung bestimmbar sind (Berufungsfrist etc.).<br />
Zur Fristenverwaltung gehört neben der Eintragung der Frist zumindest bei Rechtsmitteln<br />
auch die Eintragung, wer die Frist ermittelt hat, sowie dass und durch wen die sich<br />
aus der Frist ergebende Tätigkeit erledigt worden ist.<br />
g) Stammdatenverwaltung<br />
Der Begriff Stammdatenverwaltung bezeichnet die „Kronjuwelen“ der <strong>Kanzlei</strong>. <strong>Die</strong><br />
Daten der Mandanten bergen neben den zur Rechnungsstellung, Kollisionskontrolle<br />
bzw. zur Vollstreckung notwendigen Angaben auch ein erhebliches Marketingpotenzial.<br />
Üblicherweise werden bei Mandatannahme nur die für den Fall notwendigen Daten<br />
erhoben. Weitergehende Informationen – die nach dem Datenschutzrecht nur unter Hinweis<br />
auf die Freiwilligkeit der Angabe erhoben werden dürfen 16) – werden meist nicht<br />
erfasst. <strong>Die</strong>s erschwert zum einen die berufsrechtliche und wirtschaftliche Kollisionskontrolle,<br />
zum anderen besteht kaum Potenzial dafür, dem Mandanten auch andere<br />
Rechtsfelder der <strong>Kanzlei</strong> gezielt näher zu bringen.<br />
Zu den eigentlichen Daten der Mandanten gehören neben den Stammdaten auch die<br />
Daten der Behörden, Gerichte, Korrespondenzanwälte und der gegnerischen Bevollmächtigten.<br />
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass insbesondere die Faxnummern auf<br />
dem neuesten Stand sind. Es ist schon häufig vorgekommen, dass Fristen nur aufgrund<br />
einer veralteten Faxnummer des zuständigen Gerichts versäumt wurden. <strong>Die</strong> Gerichte<br />
haben zwischenzeitlich vielfach auf digitale Faxeingänge umgestellt. <strong>Die</strong>s ermöglicht es,<br />
dass die Geschäftsstelle eine <strong>eigene</strong> Faxnummer hat.<br />
h) Einkauf<br />
<strong>Die</strong> zentrale Steuerung des Einkaufs beinhaltet nicht nur den Einkauf der „Tagesware“<br />
Papier, Toner etc. sondern befasst sich auch mit der Optimierung der Einkaufskontingente<br />
und dem Einkauf von <strong>Die</strong>nstleistungen. <strong>Die</strong>s bedeutet neben dem Einkauf von größeren<br />
Mengen zu günstigeren Konditionen auch die turnusmäßige Wiedervorlage zur<br />
Überprüfung von Wartungs-, Versicherungs-, Reinigungs- und Mietverträgen. <strong>Die</strong>s ist<br />
jedoch nur dann möglich, wenn die Anforderungen innerhalb der <strong>Kanzlei</strong> feststehen und<br />
- 442 -<br />
<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />
16) Es gilt gemäß § 3 a BDSG der Grundsatz der Datenvermeidung.
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möglichst einheitlich sind. Neben einer Preisreduzierung kann auch der Umfang der<br />
<strong>Die</strong>nstleistung verhandelt werden. So kann beim Lieferanten die Lieferung ins Regal<br />
anstatt Bordsteinkante, beim Mietvertrag die Beschaffung eines Parkplatzes oder eines<br />
Anwohnerparkausweises etc. verhandelt werden. Bei Versicherungen, insbesondere Fahrzeugversicherungen<br />
sollte rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfristen ein Leistungsvergleich<br />
– soweit man selbst die Mühe scheut über einen freien Makler – erfolgen.<br />
V. Technik<br />
<strong>Die</strong> technische Büroausstattung ist zu unterteilen in notwendige und nützliche Komponenten.<br />
Notwendige Komponenten sind heute<br />
& Telefon, Fax und Handy<br />
& Computer mit Datensicherungsmöglichkeit (Streamer, DVD)<br />
& Internetanschluss, Firewall sowie Virenscanner am Arbeitsplatz, <strong>Kanzlei</strong>verwaltungsprogramm<br />
& Kopierer mit Einzelblatteinzug<br />
Nützliche Komponenten sind<br />
& PDA<br />
& Router/Netzwerk<br />
& Aktenvernichter<br />
& Sonderfunktionskopierer: Scan to E-Mail, Aktennummernerfassung<br />
& Spracherkennung<br />
& Digitale Akte<br />
& Telefon mit Sperre zur Hinterlegung der Aktennummern<br />
& Frankiermaschine oder digitale Frankierung. 17)<br />
Im Nachfolgenden werden, soweit es sich um ein Mehr von notwendigen Komponenten<br />
handelt, die nützlichen Komponenten mit abgehandelt.<br />
1. Telefon und Aktennummernhinterlegung, Fax, Handy/PDA<br />
<strong>Die</strong> tatsächliche Bestimmung, welche technischen Systeme in Frage kommen, kann<br />
an dieser Stelle nicht erfolgen. <strong>Die</strong>s ist abhängig von den <strong>Kanzlei</strong>räumen, der Anzahl<br />
an Arbeitsplätzen etc. Daher werden an dieser Stelle nur die zu beachtenden Eckpunkte<br />
näher dargelegt.<br />
17) Z. B. Stampit von der Deutschen Post, www.stampit.de.<br />
<strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>
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a) Telefon<br />
Soweit zumindest auch der Betrieb einer oder mehrerer Funktelefone an der Telefonanlage<br />
beabsichtigt ist, sollte auf die Möglichkeit zur Verschlüsselung des Funkverkehrs<br />
geachtet werden.<br />
Des Weiteren ist zumindest ein ISDN-, besser ein DSL-Anschluss zu wählen. Nur diese bieten<br />
ohne großen Aufwand die Möglichkeit, auf das Handy umzustellen. Damit kann gerade<br />
beim Gründer eine hohe Erreichbarkeit ohne große Personalaufwendungen erreicht werden.<br />
Viele Anbieter von DSL-Anschlüssen bieten eine Telefon- 18) und Internetflatrate. <strong>Die</strong>s<br />
bietet eine verlässliche Kalkulationsbasis. Aber Achtung: Bei vielen Anbietern werden<br />
Anrufe auf Handynetze fremder Anbieter nicht von der Telefonflatrate umfasst.<br />
Als Sonderfunktion kann eine Telefonanlage so ausgewählt werden, dass dort die Aktennummern<br />
hinterlegt oder die Telefonanlage direkt mit dem <strong>Kanzlei</strong>verwaltungsprogramm<br />
verbunden werden kann. <strong>Die</strong>se Aktennummernhinterlegung bietet die Möglichkeit, den<br />
Anruf über die Aktennummer zu tätigen. Dadurch können die aufgewendeten Zeiten<br />
sowie die Telefonkosten direkt zur Akte gebucht werden. Noch besser ist die unmittelbare<br />
Verknüpfung mit dem <strong>Kanzlei</strong>verwaltungsprogramm. <strong>Die</strong>s eröffnet zusätzlich über<br />
die so genannte CTI-Funktion 19) das Wählen direkt aus dem Verwaltungsprogramm und<br />
bietet – soweit der Anrufer die Rufnummernanzeige aktiviert hat – die Funktion, dass die<br />
Akte – soweit vorhanden – direkt mit dem Anruf erscheint. Eine umständliche Vorlage der<br />
Akte entfällt damit.<br />
b) Faxgerät<br />
Beim Fax ist kein Thermopapierfax zu verwenden. Das Thermopapier trägt die Farbe in<br />
sich. <strong>Die</strong>s bewirkt, dass durch Wärme oder lange Lagerzeit der Inhalt des Faxes unleserlich<br />
wird. Hinsichtlich eines Faxgerätes auf Basis eines Tintenstrahldruckers sollte anhand<br />
der Tintenpreise überprüft werden, ob nicht die Anschaffung eines Faxes auf Laserdruckerbasis<br />
langfristig die kostengünstigere Variante ist. Für den Aufbau einer digitalen<br />
Akte empfiehlt es sich ferner, den Faxempfang von Beginn an auf einen Computer umzuleiten.<br />
<strong>Die</strong>s kann der <strong>eigene</strong> Rechner/Server sein oder z. B. ohne großen Aufwand erfolgen,<br />
indem die Faxnummer auf eine Telefonnummer des Internet- oder Telefonprovider<br />
umgeleitet und die Faxe dort als E-Mail abgerufen werden. 20) <strong>Die</strong> Faxe werden als TIF-Datei<br />
abgelegt und können so in das <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>programm oder zumindest in einer<br />
entsprechenden Ordnerstruktur auf dem Rechner/Server zum Mandanten gespeichert<br />
werden. Ferner besteht die Möglichkeit, mit einer entsprechenden Texterkennungssoftware<br />
den Text zu erfassen und damit eine Volltextsuche aufzubauen.<br />
c) Handy/PDA<br />
Bei der Anschaffung eines Handys ist zu beachten, dass es für das Handy für die gängigsten<br />
Fahrzeughersteller – ggf. als Nachrüstsatz – eine Freisprecheinrichtung geben<br />
- 444 -<br />
<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />
18) Z. B. http://www.arcor.de/business/tel_int.jsp.<br />
19) Computer Telephony Integration (CTI, Rechner-Telefonie-Integration), näheres unter: http://de.wikipedia.org/wiki/<br />
Computer_Telephony_Integration.<br />
20) Z. B. http://service.t-online.de/c/12/71/38/52/12713852.html.
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dung eines Routers 25) . Der Router bietet über die eingebaute Firewall – soweit die Filter<br />
26) entsprechend eingerichtet und aktiviert sind – die Möglichkeit einen Computer<br />
oder ein Netzwerk grundsätzlich vor externen Angriffen zu schützen.<br />
Abbildung 8<br />
<strong>Die</strong>ser Schutz entbindet jedoch nicht davon, am Arbeitsplatz einen Virenscanner zu<br />
installieren und durch ein Abo laufend zu aktualisieren. Auch die Windows <strong>eigene</strong> Firewall<br />
bietet nur Schutz vor einer unberechtigten Portnutzung. <strong>Die</strong> möglicherweise z. B. in<br />
E-Mails enthaltenen Viren werden damit nicht herausgefiltert.<br />
4. Kopierer mit Einzelblatteinzug/Scanner mit E-Mail-Funktion<br />
Der Kopierer sollte ein, an dem geplanten Aktenvolumen hochgerechnetes Leistungsvermögen<br />
haben und ggf. eher geleast als gekauft werden. Ein allgemein gültiger<br />
Durchschnittswert der erforderlichen Kopienanzahl lässt sich leider nicht benennen. Der<br />
Durchschnittswert ist stark abhängig vom primär bearbeiteten Rechtsgebiet.<br />
- 446 -<br />
<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />
Das Gerät sollte mindestens einen Einzelblatteinzug und bei erhöhtem Kopienaufkommen<br />
auch einen Sorter haben.<br />
<strong>Die</strong> heutigen Geräte arbeiten zumeist als Digitalkopierer so dass die Verwendung als<br />
Scanner in Frage kommt. <strong>Die</strong>se Funktion ermöglicht zunächst die Vervollständigung der<br />
digitalen Akte und bietet ferner die Möglichkeit „Scann to E-Mail“. Dazu muss der<br />
Kopierer netzwerkfähig sein und eine entsprechende E-Mail-Funktion vorsehen. Soweit<br />
der Mandant einer unverschlüsselten E-Mail-Kommunikation zugestimmt hat 27) , kann<br />
durch diese Funktion Aufwand, Papier und Porto gespart und ggf. die E-Mail nach der<br />
Gebührenordnung mit Euro 2,50 28) abgerechnet werden.<br />
25) Im Unterschied zu einem reinem HUB ein Netzwerkverteiler mit der Möglichkeit des Anschlusses eines ISDN und/<br />
oder DLS-Anschlusses und einer eingebauten Firewall.<br />
26) <strong>Die</strong> Filterkonfiguration ergibt sich aus dem Handbuch und sollte immer dazu führen, dass der Netzwerkcomputer<br />
nicht erkannt und nur bestimmte Türen – sog. Ports – geöffnet sind.<br />
27) S. o. Ziffer IV.3. b) (6) und e).<br />
28) Anlage 1 zu § 2 Absatz 2 RVG Vergütungsverzeichnis Nr. 7000 Ziffer 2.
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5. <strong>Kanzlei</strong>verwaltungsprogramm<br />
Ein <strong>Kanzlei</strong>verwaltungsprogramm ist nicht unbedingt eine Entscheidung fürs (<strong>Kanzlei</strong>-)<br />
Leben, sollte aber trotzdem gut überlegt sein.<br />
An dieser Stelle kann aufgrund des Themenumfangs nicht im Detail auf die einzelnen<br />
Fachanbieter und deren Leistungen eingegangen werden. Es empfiehlt sich, den einzig<br />
verfügbaren Vergleichstest der NJW-CoR 29) sowie die Folgebewertung 30) durch die Zeitschrift<br />
MC (Management & Computer in der Anwaltskanzlei) durchzuarbeiten. Aufgrund<br />
des stetigen Wandels sind diese Tests nur bedingt aussagekräftig. Trotzdem geben die<br />
Tests erste Anhaltspunkte und erleichtern die Suche nach Fachanbietern.<br />
Letztendlich kommt es immer auf die <strong>eigene</strong>n Anforderungen an. <strong>Die</strong> allgemeinen und<br />
individuellen Anforderungen sind entscheidend für die Auswahl. Neben den klassischen<br />
Programmteilen wie u. a.<br />
& Stammdatenverwaltung<br />
& Kollisionskontrolle<br />
& Aktenverwaltung<br />
& Prozessregister<br />
& Fristenverwaltung<br />
& Forderungsmanagement<br />
& Anderkontenverwaltung<br />
& Gebührenberechnung<br />
& Rechnungsnummernverwaltung<br />
& ggf. Überprüfung/Hinweis nach Geldwäschegesetz 31)<br />
ist je nach <strong>eigene</strong>n Anforderungen den folgenden Spezifikationen mehr oder weniger<br />
Beachtung zu schenken<br />
& Softwarehersteller sollte (auch) auf Rechtsanwälte spezialisiert sein 32)<br />
& Netzwerkfähigkeit<br />
& Scannerschnittstelle<br />
& Faxschnittstelle<br />
& Anschluss der Telefonanlage möglich (CTI-Funktion)<br />
<strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>
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<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />
& Abgleich mit PDA möglich<br />
& Einbindungsmöglichkeit für Digitales diktieren und digitale Spracherkennung<br />
& ggf. Kompatibilität zu Alternativprodukten wie z. B. OpenOffice 33)<br />
& intuitive Benutzbarkeit/Windows Look and Feel<br />
& 3-Klick-Funktion (die gewünschte Programmfunktion sollte mit 3-Klicks erreichbar sein)<br />
& automatische Erfassung der Druck- und Kopierkosten<br />
& Elektronische Akte/Dokumentenmanagement<br />
& <strong>Kanzlei</strong>workflow individuell abbildbar<br />
& Warnfenster bei Überschreitung der Haftpflichtsumme<br />
& Knowledgemanagement<br />
& Marketingtools (z. B. individuell steuerbarer Mandantenaufnahmebogen, individuelle<br />
Auswertungen des Mandantenstamms, Newslettervorbereitung und individuelle<br />
-erzeugung)<br />
& einfache Anpassung der enthaltenen Word-Vorlagen (z. B. Briefkopf)<br />
& aktuelle Postleitzahlen, Faxnummern etc. (Updateservice)<br />
& individuelle Zeiterfassung nebst Zuordnung pauschaler Sätze für Mitarbeiter<br />
& Umsatzstatistiken auf Knopfdruck und Exportmöglichkeit der Daten z. B. für den<br />
Steuerberater<br />
& intuitive Benutzbarkeit/Windows Look and Feel<br />
& Einbindung der digitalen Frankierung 34)<br />
& Einbindung des digitalen Mahnverfahrens zur Erfüllung der Pflicht aus § 690<br />
Absatz 3 ZPO in der Fassung ab 1.12.2008.<br />
Viele der vorgenannten Softwareparameter sind für die Zukunftsfähigkeit und das Qualitäts-<br />
und Marketingmanagement von entscheidender Bedeutung. 35)<br />
Neben den o. g. Aspekten spielt natürlich auch der Kostenrahmen sowie die Kooperation<br />
mit anderen Berufsgruppen eine entscheidende Rolle. Soweit mit Wirtschaftsprüfern bzw.<br />
Steuerberatern eine Sozietät eingegangen wird, sollte die Anwaltssoftware mit den von<br />
den anderen Berufsgruppen verwandten Programmen kompatibel sein. Erst dadurch können<br />
die gewünschten Synergien aber auch die Kollisionskontrolle realisiert werden. Hinsichtlich<br />
der Kosten ist festzustellen, dass ein Sparen am falschen Ende im Zweifelsfalle<br />
mehr Arbeit und Ärger als Einsparungen produziert. Eine Datenmigration kostet – soweit<br />
33) http://www.openoffice.org.<br />
34) Z. B. Stampit von der Deutschen Post, www.stampit.de.<br />
35) Vertiefende Informationen zur <strong>Kanzlei</strong>-EDV: http://www.abc-anwalt.de/fileadmin/_download_abc/edv-anwaltsspezifische-edv.pdf.
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diese überhaupt möglich ist – mindestens dass, was man durch die Wahl eines kleinere<br />
Softwareanbieters an Lizenzgebühren gespart hat.<br />
6. Aktenvernichter<br />
Ein Aktenvernichter ist eine wesentliche Komponente für den <strong>Kanzlei</strong>betrieb. Es gilt das<br />
Mandantengeheimnis sowie datenschutzrechtliche Belange zu wahren. <strong>Die</strong> Vielzahl der in<br />
einer <strong>Kanzlei</strong> ein- und ausgehenden Personen sowie die Rückführung des Altpapiers in<br />
die Kreislaufwirtschaft machen es notwendig, die Schriftstücke unkenntlich zu machen.<br />
Dritte, die das Altpapier im Container „sichten“, sollten keine Informationen erhalten.<br />
VI. Cash-Flow<br />
<strong>Die</strong> Themen Finanzbedarf, Stundensatz und Gebührengespräch, Andergelder und zeitnahe<br />
Rechnungsstellung sind von zentraler Bedeutung für den Betrieb einer Anwaltskanzlei.<br />
Leider werden diese Themen eher „stiefmütterlich“ behandelt.<br />
Durch die seit 2006 bestehende Pflicht, mit dem Mandanten die außergerichtlichen<br />
Kosten zu vereinbaren, erhält die Frage nach den <strong>eigene</strong>n Kosten noch mehr Gewicht.<br />
An dieser Stelle soll nur auf einige wesentliche Aspekte eingegangen werden, da an<br />
anderer Stelle in diesem Ratgeber ausführlich zur Buchhaltung geschrieben wird.<br />
1. Finanzbedarf und Gebührengespräch<br />
Nur die exakte Erfassung der Einzelkosten und deren Umrechnung auf die Akte ermöglichen<br />
die Bestimmung des Nullpunktes (Break-Even-Point), d. h. des Stundesatzes ab<br />
dem ein Ertrag erwirtschaftet wird.<br />
Als Kosten sollten dabei anteilig berücksichtigt werden:<br />
& Miete<br />
& Fahrzeug (Anschaffung und Unterhaltung)<br />
& Allgemeine Kosten der <strong>Kanzlei</strong>ausstattung (Kopierer, Locher, Möbel etc.)<br />
& Kammerbeitrag<br />
& Haftpflichtversicherungskosten<br />
& Mitgliedsbeiträge (z. B. DAV)<br />
Ferner sollten zur Akte die Punkte<br />
& Kopien<br />
& Telefon<br />
& Personal<br />
& Arbeitsaufkommen des Berufsträgers<br />
<strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>
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& Fahrtkosten, Abwesenheitsgeld und sonstige Auslagen wie Parkgebühren sowie<br />
& Versendungskosten (Papier, Briefumschlag, Porto etc.)<br />
berücksichtigt werden.<br />
<strong>Die</strong> Auswertung dieser Daten sollte auf Knopfdruck aus dem <strong>Kanzlei</strong>verwaltungsprogramm<br />
möglich sein und damit den Break-Even jederzeit sichtbar machen.<br />
Neben dieser Nulllinie sollte ferner berücksichtigt werden, dass von dem überschießenden<br />
Betrag die Umsatzsteuer abzuführen sowie die Einkommenssteuer zu leisten ist. Dementsprechend<br />
vorbereitet kann das Gebührengespräch mit dem Mandanten geführt werden. 36)<br />
2. Stundensatz<br />
Bei Gebühren- und Stundensatzverhandlungen mit dem Mandanten sollte berücksichtigt<br />
werden, dass meist nicht bekannt ist, welche Mandanten sich kennen. Eine Ermittlung<br />
des Stundensatzes anhand der „abgeschätzten“ Liquidität des Mandanten verbietet sich<br />
daher. Grundsätzlich sollte ab einem bestimmten Stundenaufkommen ein Pauschbetrag<br />
z. B. zur Einarbeitung bei umfangreichem Aktenvolumen, und danach Abrechnung nach<br />
RVG oder Stundenaufkommen angesprochen werden.<br />
Es versteht sich von selbst, dass gerade bei einer noch nicht erfolgten fachlichen Ausrichtung<br />
die Einarbeitung in eine fremde Materie nicht in die Stunden einfließen sollte.<br />
Der Mandant erwartet einen ausgebildeten Fachmann und wird nicht gewillt sein, die<br />
Fortbildung des Rechtsanwaltes zu finanzieren. Selbstverständlich kann die nach Erkennen<br />
der Problemlagen erfolgende Recherche entsprechend abgerechnet werden.<br />
3. Andergelder<br />
Der Umgang mit Fremdgeldern gibt immer wieder Anlass, zum Einschreiten der Rechtsanwaltskammern.<br />
Vielfach wird schon technisch nicht zwischen Eigen- und Fremdgeldern<br />
in Form von verschiedenen Konten getrennt. Hinzu kommt ferner die mangelnde<br />
buchhalterische Trennung. Dabei ist der Anwalt berufsrechtlich verpflichtet 37) entsprechend<br />
sorgfältig mit Mandantengeldern umzugehen.<br />
Es sollte daher mindestens ein tatsächliches Anderkonto bei einem größeren Kreditinstitut<br />
existieren und im Rahmen der Aktenbuchhaltung eine genaue Zuordnung erfolgen.<br />
Mandantengelder sind tabu (!) und gehören unverzüglich ausgekehrt. Auch eine<br />
Verrechnung der <strong>eigene</strong>n Ansprüche mit den empfangenen Geldern ist nur mit ausdrücklicher<br />
Zustimmung des Mandanten zulässig oder soweit eine tatsächliche Aufrechnungslage<br />
gemäß §§ 387 ff. BGB vorliegt.<br />
4. Auftragsdefinition<br />
<strong>Die</strong> Auftragsdefinition ist nicht nur für die später erörterten Aspekte des Qualitätsmanagements<br />
und Controllings wichtig, vielmehr bestimmt erst die klare Auftragsdefinition<br />
- 450 -<br />
<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />
36) Dazu gibt es ein gesondertes Kapitel in diesem Ratgeber.<br />
37) S. o. Ziffer IV.1.
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den Zeitpunkt zur Endabrechnung. d. h. wird die Vollmacht ausschließlich zur außergerichtlichen<br />
Lösung ausgestellt, ist nach dem Scheitern eine Rechnungsstellung möglich.<br />
<strong>Die</strong> gerichtliche Auseinandersetzung ist dann ein neuer Auftrag.<br />
VII. Personal<br />
Das Thema Personal und Personalführung wird in diesem Ratgeber besondert behandelt.<br />
Daher soll nur in aller Kürze zu einigen Eckpunkten etwas gesagt werden.<br />
Grundsätzlich gilt, dass ein Mitarbeiter, der versteht, warum etwas in einer bestimmten<br />
Form gemacht werden muss, dieses besser verinnerlicht, Zusammenhänge erkennt und<br />
dadurch eigenständiger arbeiten kann. Daher sollte man sich Zeit nehmen, um Arbeitsabläufe<br />
zu erklären und diese Zeit nutzen, die Abläufe in einer Arbeitsplatzbeschreibung<br />
niederzulegen. Hinzu treten sollte die genaue Zuordnung der Aufgabengebiete<br />
damit keine Missverständnisse auftreten können.<br />
Zu seiner <strong>eigene</strong>n und der Arbeitskraft der Mitarbeiter muss man sich zusätzlich klar<br />
machen, dass auch die <strong>eigene</strong> Arbeitskraft nur dann voll ausgeschöpft werden kann,<br />
wenn die Umgebungsvariablen stimmig sind. <strong>Die</strong> nachfolgende Abbildung 9 verdeutlicht<br />
die möglichen Einflüsse, die sich allein schon aus dem Büro und der Büroausstattung<br />
für die interne Arbeit ergeben.<br />
Abbildung 9<br />
<strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>
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Daraus und aus dem Verhalten von Berufsträger und Mitarbeitern ergeben sich ferner<br />
Einflüsse auf den Mandanten/Kunden. Der zumeist über das Telefon erfolgende Erstkontakt<br />
kann ausreichen, den potenziellen Mandanten zur Beauftragung eines anderen<br />
Rechtsanwaltes zu bringen. Freundlichkeit und genaue Datenerfassung auch bei turbulentem<br />
Gesprächsverlauf bezeugen die Kompetenz der gesamten <strong>Kanzlei</strong>. 38) <strong>Die</strong>s gelingt<br />
jedoch nur demjenigen, der eine gewisse Kenntnis von den am Telefon gegebenen Steuerungsmöglichkeiten<br />
hat. Auch die persönlichen Umgangs- und Höflichkeitsformen sind<br />
wesentliches Aushängeschild der <strong>Kanzlei</strong>. Der Mandant hat beim Erstkontakt oder Erstbesuch<br />
eine Erwartungshaltung die leicht enttäuscht werden kann.<br />
Ferner ist darauf zu achten, dass die Mitarbeiter gute Kenntnisse des Zeitmanagements<br />
und ein Gefühl für den Umfang mit Gerichts- oder Besprechungsterminen haben. Nur<br />
so ist es möglich, durch Pufferzeiten die Wartezeiten der Mandanten auf ein Minimum<br />
zu reduzieren.<br />
VIII. Marketing<br />
Aufgrund von kaum noch bestehenden berufsrechtlichen Schranken 39) wird das Thema<br />
immer wichtiger für die Abgrenzung am Markt. Marketing beinhaltet viele Aspekte aus<br />
den vorangegangenen Punkten und sollte strategisch geplant werden. Ansonsten können<br />
die Effekte nicht gemessen werden. So ist es z. B. sinnvoll, die Mandanten zu fragen,<br />
wie sie auf die <strong>Kanzlei</strong> aufmerksam geworden sind. <strong>Die</strong>se Daten sollten nicht im<br />
Kopf, sondern statistisch gesammelt und ausgewertet werden. Dadurch kann sich z. B.<br />
ergeben, dass eine größere Anzeige in den Gelben Seiten oder dem Regionalblatt sinnvoll<br />
ist.<br />
1. Corporate Design<br />
<strong>Die</strong> <strong>Kanzlei</strong> sollte ein einheitliches Erscheinungsbild haben, d. h. Visitenkarte, Briefpapier,<br />
Stempel, Schild und Homepage sollten einheitlich gestaltet sein. Auch die dann<br />
in den Schriftsätzen verwendete Schriftart sollte entsprechend angepasst sein. Der<br />
Mandant empfindet für gewöhnlich Brüche in der Außendarstellung als unprofessionell.<br />
<strong>Die</strong>ses Empfinden wird mangels anderer Maßstäbe auf die juristische Qualität übertragen<br />
und schafft so ungewollt schon im Vorfeld unangenehme Befindlichkeiten.<br />
2. Marketing mit den Stammdaten<br />
<strong>Die</strong> Stammdaten sind auch aus Marketingaspekten die „Kronjuwelen“. <strong>Die</strong> meisten<br />
Mandate kommen durch die Empfehlung anderer Mandanten. <strong>Die</strong>s bedeutet aber, dass<br />
das Altmandat nicht ohne weiteres mit einem anders gearteten Rechtsproblem die<br />
<strong>Kanzlei</strong> beauftragen wird und ferner, dass zumeist eine Mandantenempfehlung nur für<br />
das gelöste Rechtsproblem erfolgt. Der empfehlende Mandant kennt im Zweifelsfalle<br />
nicht das sonstige Spektrum der <strong>Kanzlei</strong>.<br />
- 452 -<br />
<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />
38) S. o. Kommunikationsorganisation.<br />
39) Vgl. den Werbeleitfaden der Rechtsanwaltskammer Brandenburg http://www.rak-brb.de/pdf/2006/kurzmitteillung-<br />
01–2006.pdf.
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Wichtig ist es daher, die Stammdaten um weitere mögliche Rechtskreise des Altmandats<br />
– unter Hinweis auf die datenschutzrechtliche Freiwilligkeit – zu veredeln. So kann<br />
z. B. auch beim Verkehrsunfall abgefragt werden ob der Mandant Vermieter oder Arbeitgeber<br />
etc. ist. Damit kann das vorhandene Leistungsspektrum – in der bisher in<br />
Anwaltspraxen kaum üblichen Nachsorge – z. B. durch Newsletter dargestellt werden.<br />
Dazu müssen aber in der Stammdatenverwaltung entsprechende Registereinstellungen<br />
möglich und zur Kostenreduzierung die E-Mail-Adressen erfasst sein.<br />
3. Zielgruppen- und Konkurrenzanalyse<br />
Neben den schon bestehenden Mandaten kann über eine Analyse der <strong>eigene</strong>n Kompetenzen<br />
eine Zielgruppe ermittelt werden. Nach Ermittlung der Zielgruppe sollte der<br />
Markt hinsichtlich bestehender Konkurrenz erforscht werden und je nach Ergebnis eine<br />
Werbung kreiert werden. <strong>Die</strong>se sollte jedoch keinesfalls eine allgemeine Darstellung<br />
der <strong>Kanzlei</strong> enthalten. Dann wäre eine Zielgruppenanalyse sinnlos. Vielmehr sollte sich<br />
die Werbung genau mit der Problemlage der Zielgruppe beschäftigen und diese damit<br />
direkt ansprechen.<br />
<strong>Die</strong> Adressen für eine gezielte Marketingaktion können auf dem freien Markt eingekauft<br />
werden.<br />
4. Mandatsnachsorge<br />
<strong>Die</strong> Mandatsnachsorge umfasst nicht nur den o. g. Newsletter, sondern auch die<br />
Abfrage des Zufriedenheitsgrades. Dadurch kann Qualitätsmanagement betrieben und<br />
eine größere Kundenbindung erreicht werden. <strong>Die</strong>se Nachsorge sollte über ein statistisch<br />
auswertbares Kundenzufriedenheitsformular erfolgen. Darin kann z. B. die Dauer<br />
der Mandatsbearbeitung, der Rückantwort aber auch das persönliche Empfinden des<br />
Mandanten hinsichtlich Freundlichkeit und <strong>Kanzlei</strong>ausstattung abgefragt werden.<br />
IX. Qualitätsmanagement & Controlling<br />
<strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>
Abbildung 10<br />
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<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />
Auch die Qualität der juristischen Arbeit wird im Qualitätsmanagement erfasst.<br />
1. Istanalyse<br />
Bevor mit einer Optimierung von Arbeitsprozessen begonnen werden kann, ist zunächst<br />
festzustellen, welche Abläufe die <strong>Kanzlei</strong> „bewegen“. Daher ist die Definition bzw.<br />
Erfassung von Arbeitsprozessen im Rahmen einer Istanalyse der erste Schritt zur Implementierung<br />
eines Qualitätsmanagements. Es empfiehlt sich, entsprechend der Abbildungen<br />
5 ff. die Prozesse in kurzen Diagrammen darzustellen. Dadurch können die<br />
Schwachstellen bestimmt werden.<br />
2. Ziel/Credo<br />
Nach der Istanalyse sollte eine Zielbestimmung erfolgen.<br />
a) <strong>Kanzlei</strong>ziel<br />
Auch die Berufsträger sollten sich Ziele setzen, wo und wie und wofür die <strong>Kanzlei</strong> nach<br />
Ablauf eines Zeitraums X steht. Erst anhand dieser Ziele kann überprüft werden, ob die<br />
zur Zielerreichung implementierten Maßnahmen Erfolg zeigen.<br />
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<strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>
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Beginnen kann die Implementierung eines Knowledgemanagements damit, dass so einfache<br />
Dinge wie Vorlagen für Briefe, Mitteilungen, Berufungsschriften etc. an einer zentralen<br />
Stelle auf dem Rechner/Server abgelegt werden und dieses System auch innerhalb<br />
der <strong>Kanzlei</strong> als verbindlich kommuniziert wird. Im weiteren Verlauf können dann dort in<br />
entsprechend benannten Unterordnern auch eingescannte oder digital vorliegende Urteile<br />
zu bestimmten Rechtsgebieten abgelegt werden. Hinzu kommen dann Musterschreiben<br />
in standardisierbaren Rechtsangelegenheiten.<br />
c) Formulare<br />
<strong>Die</strong> mit Formularen bzw. Formularfunktionen zu erzielenden Zeitersparnisse sind kaum<br />
erkannt. Allein die Verwendung eines Verfügungsstempels erleichtert nicht nur dem<br />
Anwalt die Verfügung, vielmehr ist auch dem Mitarbeiter sofort ersichtlich, wo sich die<br />
Verfügung befindet und was Sie bedeutet. Manche Probleme mit der Schrift des Berufsträgers<br />
fallen beim Ankreuzen weg. Auch bei weiteren Abläufen wie z. B. der telefonischen<br />
Mandatsannahme sind Formulare sinnvoll. Das Formular steuert den<br />
Gesprächsverlauf und verhindert so, dass wesentliche Fragen nicht gestellt werden.<br />
5. Controlling<br />
<strong>Die</strong> veränderten oder neuen Ziele und Prozesse bedürfen der kontinuierlichen Überprüfung<br />
auf Richtigkeit. Ansonsten würden negative Tendenzen zu spät erkannt. In welchen<br />
Abständen kontrolliert werden sollte, ist abhängig von der Wesentlichkeit des<br />
Ziels bzw. des Prozesses. So sind z. B. Veränderungen am Fristenmanagement am<br />
Anfang täglich, Veränderungen am Aktenumlauf wöchentlich oder monatlich zu überprüfen.<br />
a) Instrumentarien<br />
<strong>Die</strong> Überprüfungsinstrumentarien sind abhängig von dem zu überprüfenden Prozess<br />
und sollten den Mitteln der Istbestimmung entsprechen. Wurde bei der Ermittlung der<br />
Mandantenzufriedenheit eine repräsentative Zufallsauswahl getroffen, so sollte wenn<br />
möglich genau diese Zufallsauswahl erneut befragt werden. Auch für interne Maßnahmen<br />
sollte der gleiche Maßstab angelegt werden. <strong>Die</strong> zeitliche Erfassung der Aktenumlauf-<br />
oder Suchzeit sollte genau wie vorher bestimmt werden.<br />
- 456 -<br />
<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />
X. Schlussbemerkung<br />
<strong>Die</strong> vorgehenden Ausführungen können und sollen nur einen Überblick über wesentliche<br />
Aspekte des <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>s geben. Jeder wird für sich an der einen oder<br />
anderen Stelle eine andere Gewichtung vornehmen. <strong>Die</strong>s ist auch gut so, alle Menschen<br />
und damit ihre Arbeitsweise differieren.<br />
Trotzdem muss dem heutigen <strong>Kanzlei</strong>betreiber klar sein, dass er es ohne grundsätzliche<br />
Berücksichtigung der Grundzüge des modernen <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>s am Markt schwer<br />
haben wird. <strong>Die</strong> Konkurrenz der Rechtsanwälte, die sich konsequent und vollumfänglich<br />
mit dem Thema <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong> beschäftigen wird immer größer.
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Abbildung 11<br />
<strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong>
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