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Kanzleimanagement Die eigene Kanzlei - Deutscher Anwaltverein

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H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:05:01<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

Vorlage der Akte einen Gesprächstermin hat. Ferner empfiehlt es sich, für den Ablauf von<br />

Rechtsmitteln eine interne Wiedervorlage ca. 14 Tage vor Ablauf der eigentlichen Frist zu<br />

bestimmen. Dadurch kommt die Akte rechtzeitig zur Sachbearbeitung auf den Tisch.<br />

<strong>Die</strong> Nutzung interner Fristen hat ganz entscheidenden Einfluss auf die Eigenorganisation.<br />

Werden keine Wiedervorlagen bestimmt, „vergammeln“ die Akten oft jahrelang im<br />

Aktenschrank oder überfüllen das Arbeitszimmer des Rechtsanwaltes. Letzteres hat ferner<br />

zur Folge, dass Akten mangels sortierter Ablage im Aktenschrank schlichtweg nicht<br />

gefunden werde. Zu den internen Fristen gehört ferner die Vernichtungsfrist, d. h. das<br />

Jahr, ab dem die Akte frühestens vernichtet werden kann.<br />

Externe Fristen sind solche die vom Gegner, Behörden oder Gerichten bestimmt oder<br />

durch z. B. Zustellung bestimmbar sind (Berufungsfrist etc.).<br />

Zur Fristenverwaltung gehört neben der Eintragung der Frist zumindest bei Rechtsmitteln<br />

auch die Eintragung, wer die Frist ermittelt hat, sowie dass und durch wen die sich<br />

aus der Frist ergebende Tätigkeit erledigt worden ist.<br />

g) Stammdatenverwaltung<br />

Der Begriff Stammdatenverwaltung bezeichnet die „Kronjuwelen“ der <strong>Kanzlei</strong>. <strong>Die</strong><br />

Daten der Mandanten bergen neben den zur Rechnungsstellung, Kollisionskontrolle<br />

bzw. zur Vollstreckung notwendigen Angaben auch ein erhebliches Marketingpotenzial.<br />

Üblicherweise werden bei Mandatannahme nur die für den Fall notwendigen Daten<br />

erhoben. Weitergehende Informationen – die nach dem Datenschutzrecht nur unter Hinweis<br />

auf die Freiwilligkeit der Angabe erhoben werden dürfen 16) – werden meist nicht<br />

erfasst. <strong>Die</strong>s erschwert zum einen die berufsrechtliche und wirtschaftliche Kollisionskontrolle,<br />

zum anderen besteht kaum Potenzial dafür, dem Mandanten auch andere<br />

Rechtsfelder der <strong>Kanzlei</strong> gezielt näher zu bringen.<br />

Zu den eigentlichen Daten der Mandanten gehören neben den Stammdaten auch die<br />

Daten der Behörden, Gerichte, Korrespondenzanwälte und der gegnerischen Bevollmächtigten.<br />

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass insbesondere die Faxnummern auf<br />

dem neuesten Stand sind. Es ist schon häufig vorgekommen, dass Fristen nur aufgrund<br />

einer veralteten Faxnummer des zuständigen Gerichts versäumt wurden. <strong>Die</strong> Gerichte<br />

haben zwischenzeitlich vielfach auf digitale Faxeingänge umgestellt. <strong>Die</strong>s ermöglicht es,<br />

dass die Geschäftsstelle eine <strong>eigene</strong> Faxnummer hat.<br />

h) Einkauf<br />

<strong>Die</strong> zentrale Steuerung des Einkaufs beinhaltet nicht nur den Einkauf der „Tagesware“<br />

Papier, Toner etc. sondern befasst sich auch mit der Optimierung der Einkaufskontingente<br />

und dem Einkauf von <strong>Die</strong>nstleistungen. <strong>Die</strong>s bedeutet neben dem Einkauf von größeren<br />

Mengen zu günstigeren Konditionen auch die turnusmäßige Wiedervorlage zur<br />

Überprüfung von Wartungs-, Versicherungs-, Reinigungs- und Mietverträgen. <strong>Die</strong>s ist<br />

jedoch nur dann möglich, wenn die Anforderungen innerhalb der <strong>Kanzlei</strong> feststehen und<br />

- 442 -<br />

<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />

16) Es gilt gemäß § 3 a BDSG der Grundsatz der Datenvermeidung.

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