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Kanzleimanagement Die eigene Kanzlei - Deutscher Anwaltverein

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H:/Soldan/DAV-Ratgeber/3d/38_Leis.3d from 13.11.2008 10:05:00<br />

3B2 Version: 9.1.431; Page size: 147.00mm x 210.00mm<br />

<strong>Die</strong> <strong>eigene</strong> <strong>Kanzlei</strong> -> <strong><strong>Kanzlei</strong>management</strong><br />

Bei der Organisation der telefonischen Kommunikation ist eine Person für die zentrale<br />

Annahme der Telefonate zu bestimmen und darauf zu achten, dass dort genaue Daten<br />

erfasst werden. Dazu gehört wer, wann, mit welchem Anliegen anruft und wie und wann<br />

er zurückgerufen oder anderweitig benachrichtigt werden kann. Da zumeist der Erst-, Zwischen-<br />

und Endkontakt telefonisch und damit über die Mitarbeiter erfolgt, ist darauf zu<br />

achten, dass die Mitarbeiter für die telefonische Kontaktaufnahme entsprechend geschult<br />

sind.<br />

<strong>Die</strong> elektronischen und postalischen Benachrichtigungen müssen regelmäßig, elektronische<br />

Nachrichten wie Fax und E-Mail mehrmals am Tag auf Nachrichteneingang überprüft<br />

und soweit nicht offensichtlich unbedeutend dem Berufsträger zur Entscheidung vorgelegt<br />

werden. Auch hierfür sind klare personelle Zuständigkeiten zu bestimmen. Auch ist<br />

zu bestimmen, wer für die Ausgangspost und für den späten Einwurf am Briefkasten<br />

zuständig ist. <strong>Die</strong> Ausgangspost sollte entweder in einem Postausgangsbuch oder als<br />

Kopie in einem gesonderten Ordner „Postausgang“ nur nach Datum sortiert vermerkt<br />

bzw. abgelegt werden.<br />

Daneben sollte aus Gründen des Datenschutzes sowie des Mandantengeheimnisses<br />

dafür Sorge getragen werden, dass die Kommunikation Dritten nicht zugänglich ist.<br />

<strong>Die</strong>s gilt sowohl für wartende Mandanten, die ein Telefongespräch mithören könnten,<br />

als auch für die Reinigungskräfte, welche Schriftsatzentwürfe im Papierkorb oder Akten<br />

frei zugänglich finden. Hier ist u. a. der Einsatz eines Aktenvernichters empfehlenswert.<br />

d) Umlauforganisation<br />

Akten werden allein durch die oben dargestellten Abläufe – ohne dass es für den Fortgang<br />

der eigentlichen Sache notwendig wäre – in Bewegung gehalten. Zur Minimierung<br />

gilt der Grundsatz „soviel Aktenbewegung wie nötig, so wenig wie möglich“. <strong>Die</strong> o. g.<br />

Kommunikationsorganisation ist Schnittstelle nach außen und damit der Hauptgrund,<br />

warum eine Akte in den Umlauf gelangt.<br />

Der Berufsträger hat für gewöhnlich seine Akten zumindest grob im Kopf. Daher benötigt<br />

er in der Regel keine Vorlage der Eingänge mit Akte. Ein entsprechender Verfügungsstempel<br />

wie in Abbildung 4 anstatt eines gewöhnlichen Eingangsstempels ermöglicht<br />

eine genauere Steuerung nur der Akten, die tatsächlich benötigt werden. Normalerweise<br />

reicht ein Ankreuzen „Durchschrift Mandant“ etc. aus. Soweit notwendig kann immer<br />

noch auf dem Stempel verfügt werden „Wiedervorlage mit Akte“. <strong>Die</strong> Verwendung eines<br />

Verfügungsstempels führt dazu, dass die Akten nicht zur Vorlage mit der Post herausgenommen,<br />

umständlich sortiert und dann anschließend wieder einsortiert werden. Vielmehr<br />

wird die Akte meist nur zur Einheftung des jeweiligen Schriftstückes nebst<br />

Übersendungszettel gezogen und gleich wieder abgelegt.<br />

e) Aktenorganisation<br />

Innerhalb der Akte sollte eine gewisse Grundordnung herrschen. Ob das aktuellste<br />

Schreiben nach oben oder unten geheftet wird ist Geschmackssache. Jedoch sollte dieses<br />

Prinzip einheitlich geregelt werden.<br />

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