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Die Anwaltswoche Daten für Anwalt - Anwalt-Suchservice

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THEMA<br />

Fortbildungspflicht <strong>für</strong> Allgemeinanwälte<br />

– Europa macht’s vor<br />

Etwa 30.000 Anwältinnen und Anwälte besuchen jährlich die Fortbildungsveranstaltungen<br />

des Deutschen <strong>Anwalt</strong>sinstituts. Und<br />

ebenso viele sind es, die sich beim Deutschen <strong>Anwalt</strong>verein und<br />

weiteren Anbietern fortbilden. Bei derzeit über 130.000 Anwälten<br />

ist das aber nicht einmal die Hälfte der Berufsträger. Und das,<br />

obwohl § 43a Abs. 6 BRAO die Fortbildung aller Anwälte vorschreibt.<br />

Allerdings enthält die Vorschrift weder eine Regelung<br />

darüber, was ist, wenn der <strong>Anwalt</strong> dieser Pflicht nicht nachkommt,<br />

noch sind die Inhalte der Fortbildung und die Form der Wissensaufnahme<br />

näher beschrieben.<br />

Doch das soll sich nach dem Willen der<br />

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)<br />

ändern. Anfang April 2005 diskutierten<br />

hochrangige <strong>Anwalt</strong>svertreter aus ganz<br />

Europa auf Einladung der BRAK in Berlin<br />

über die Qualitätssicherung durch<br />

überprüfbare Pflichtfortbildung. Dort forderte<br />

der Präsident der BRAK, Bernhard<br />

Dombek, in Anwesenheit der Bundesministerin<br />

der Justiz Brigitte Zypries und<br />

der Bürgermeisterin von Berlin und Senatorin<br />

<strong>für</strong> Justiz Karin Schubert sowie Vertretern<br />

von 17 europäischen <strong>Anwalt</strong>schaften,<br />

dass sich die Anwälte in Deutschland<br />

in Zukunft zwingend fortbilden müssen.<br />

Bisher unterliegen Deutschlands Anwälte<br />

zwar einer allgemeinen Fortbildungspflicht.<br />

<strong>Die</strong>se ist nach Auffassung<br />

der BRAK jedoch ein zahnloser Tiger,<br />

6 anwaltsreport 3 / 2005<br />

da die Fortbildung nicht überprüft werden<br />

kann. In den Nachbarländern sieht<br />

das ganz anders aus. „In den letzten 10<br />

Jahren wurde in England, Frankreich, Belgien,<br />

Niederlanden, Irland, Schottland,<br />

Finnland und Litauen eine kontrollierte<br />

Pflichtfortbildung bei den <strong>Anwalt</strong>schaften<br />

eingeführt“, informierte Dombek<br />

(siehe auch „Nachgefragt“, Seite 9). <strong>Die</strong><br />

Ergebnisse der Europäischen Konferenz<br />

der BRAK belegen, dass auch andere Länder,<br />

z. B. Spanien, Dänemark, Tschechien,<br />

Slowakei und Luxemburg gesetzgeberische<br />

Maßnahmen prüfen oder bereits<br />

umsetzen. „Deutschlands Anwälte beraten<br />

auf qualitativ hohem Niveau. <strong>Die</strong>se<br />

Qualität muss jedoch gerade im europäischen<br />

Vergleich aufrechterhalten werden<br />

im Interesse unserer Mandanten“, forderte<br />

Dombek und wies auf die bereits bestehende<br />

kontrollierbare Fortbildungspflicht<br />

bei Fachanwälten hin, die sich jährlich 10<br />

Stunden fortbilden müssen, wollen sie<br />

nicht ihre Fachanwaltszulassung verlieren.<br />

„Wir haben gute Erfahrungen mit der<br />

Fortbildungspflicht der Fachanwälte gemacht.<br />

Wer rastet der rostet! Wir wollen<br />

weiter stolz auf gute Anwälte sein. Deshalb<br />

sollte jeder <strong>Anwalt</strong>, insbesondere<br />

wenn er mit seinen Qualitäten wirbt, sich<br />

fortbilden und dies auch nachweisen“, so<br />

Dombek. Wie ernst die BRAK die neue<br />

Qualitätsoffensive nimmt, verdeutlicht<br />

auch eine europäische Vergleichsstudie,<br />

die sie selbst durch umfangreiche Befragungen<br />

bei den europäischen Funktionärskollegen<br />

durchgeführt hat und deren<br />

Ergebnisse auszugsweise in den nachfolgenden<br />

Schaukästen wiedergegeben werden.<br />

Zypries blockt ab<br />

Dombek informierte in seiner Begrüßungsrede<br />

die anwesenden Gäste darüber,<br />

dass die BRAK bereits vor einem halben<br />

Jahr beim BMJ einen Vorschlag eingereicht<br />

habe, wonach die Satzungsversammlung<br />

ermächtigt werden soll, Vorschriften<br />

zur Fortbildungspflicht, deren<br />

Kontrolle und Sanktionierung beschließen<br />

zu können. <strong>Die</strong> zuständige Bundesjustizministerin<br />

Brigitte Zypries zeigte

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