Die Anwaltswoche Daten für Anwalt - Anwalt-Suchservice
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THEMA<br />
Fortbildungspflicht <strong>für</strong> Allgemeinanwälte<br />
– Europa macht’s vor<br />
Etwa 30.000 Anwältinnen und Anwälte besuchen jährlich die Fortbildungsveranstaltungen<br />
des Deutschen <strong>Anwalt</strong>sinstituts. Und<br />
ebenso viele sind es, die sich beim Deutschen <strong>Anwalt</strong>verein und<br />
weiteren Anbietern fortbilden. Bei derzeit über 130.000 Anwälten<br />
ist das aber nicht einmal die Hälfte der Berufsträger. Und das,<br />
obwohl § 43a Abs. 6 BRAO die Fortbildung aller Anwälte vorschreibt.<br />
Allerdings enthält die Vorschrift weder eine Regelung<br />
darüber, was ist, wenn der <strong>Anwalt</strong> dieser Pflicht nicht nachkommt,<br />
noch sind die Inhalte der Fortbildung und die Form der Wissensaufnahme<br />
näher beschrieben.<br />
Doch das soll sich nach dem Willen der<br />
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)<br />
ändern. Anfang April 2005 diskutierten<br />
hochrangige <strong>Anwalt</strong>svertreter aus ganz<br />
Europa auf Einladung der BRAK in Berlin<br />
über die Qualitätssicherung durch<br />
überprüfbare Pflichtfortbildung. Dort forderte<br />
der Präsident der BRAK, Bernhard<br />
Dombek, in Anwesenheit der Bundesministerin<br />
der Justiz Brigitte Zypries und<br />
der Bürgermeisterin von Berlin und Senatorin<br />
<strong>für</strong> Justiz Karin Schubert sowie Vertretern<br />
von 17 europäischen <strong>Anwalt</strong>schaften,<br />
dass sich die Anwälte in Deutschland<br />
in Zukunft zwingend fortbilden müssen.<br />
Bisher unterliegen Deutschlands Anwälte<br />
zwar einer allgemeinen Fortbildungspflicht.<br />
<strong>Die</strong>se ist nach Auffassung<br />
der BRAK jedoch ein zahnloser Tiger,<br />
6 anwaltsreport 3 / 2005<br />
da die Fortbildung nicht überprüft werden<br />
kann. In den Nachbarländern sieht<br />
das ganz anders aus. „In den letzten 10<br />
Jahren wurde in England, Frankreich, Belgien,<br />
Niederlanden, Irland, Schottland,<br />
Finnland und Litauen eine kontrollierte<br />
Pflichtfortbildung bei den <strong>Anwalt</strong>schaften<br />
eingeführt“, informierte Dombek<br />
(siehe auch „Nachgefragt“, Seite 9). <strong>Die</strong><br />
Ergebnisse der Europäischen Konferenz<br />
der BRAK belegen, dass auch andere Länder,<br />
z. B. Spanien, Dänemark, Tschechien,<br />
Slowakei und Luxemburg gesetzgeberische<br />
Maßnahmen prüfen oder bereits<br />
umsetzen. „Deutschlands Anwälte beraten<br />
auf qualitativ hohem Niveau. <strong>Die</strong>se<br />
Qualität muss jedoch gerade im europäischen<br />
Vergleich aufrechterhalten werden<br />
im Interesse unserer Mandanten“, forderte<br />
Dombek und wies auf die bereits bestehende<br />
kontrollierbare Fortbildungspflicht<br />
bei Fachanwälten hin, die sich jährlich 10<br />
Stunden fortbilden müssen, wollen sie<br />
nicht ihre Fachanwaltszulassung verlieren.<br />
„Wir haben gute Erfahrungen mit der<br />
Fortbildungspflicht der Fachanwälte gemacht.<br />
Wer rastet der rostet! Wir wollen<br />
weiter stolz auf gute Anwälte sein. Deshalb<br />
sollte jeder <strong>Anwalt</strong>, insbesondere<br />
wenn er mit seinen Qualitäten wirbt, sich<br />
fortbilden und dies auch nachweisen“, so<br />
Dombek. Wie ernst die BRAK die neue<br />
Qualitätsoffensive nimmt, verdeutlicht<br />
auch eine europäische Vergleichsstudie,<br />
die sie selbst durch umfangreiche Befragungen<br />
bei den europäischen Funktionärskollegen<br />
durchgeführt hat und deren<br />
Ergebnisse auszugsweise in den nachfolgenden<br />
Schaukästen wiedergegeben werden.<br />
Zypries blockt ab<br />
Dombek informierte in seiner Begrüßungsrede<br />
die anwesenden Gäste darüber,<br />
dass die BRAK bereits vor einem halben<br />
Jahr beim BMJ einen Vorschlag eingereicht<br />
habe, wonach die Satzungsversammlung<br />
ermächtigt werden soll, Vorschriften<br />
zur Fortbildungspflicht, deren<br />
Kontrolle und Sanktionierung beschließen<br />
zu können. <strong>Die</strong> zuständige Bundesjustizministerin<br />
Brigitte Zypries zeigte