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Vortrag von Dr. Felix Geldsetzer - REACh

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REACH-Informationen für anlagenbezogenen Vollzug<br />

4. Empfehlungen der Fokusgruppen (3)<br />

11<br />

Bayerisches Landesamt für<br />

Umwelt<br />

Bei Neueinstufung eines Stoffes / Gemisches als gefährlich<br />

(z.B. via Sicherheitsdatenblatt). Regelung unverändert:<br />

primär: Betreiberpflicht, den Anlagenbetrieb anzupassen;<br />

sekundär: Anpassung der Gestattungssituation.<br />

→ Schärfere Vorschriften z.B. Abgasbehandlung (TA Luft).<br />

Vorschlag: Mitteilungspflicht als Nebenbestimmung zum<br />

Genehmigungsbescheid aufnehmen<br />

(Rechtsgrundlage § 52 BImSchG)<br />

Bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen:<br />

Entsprechende Auflage in Baugenehmigung.<br />

Folge: Begründung einer Genehmigungspflicht<br />

(„Hineinwachsen“ in die 4. BImSchV, z.B. 9.35)<br />

→ Betreiber muß Neugenehmigung beantragen<br />

(Keine Sonderregelung; siehe § 67 BImSchG bzw. § 2 Abs. 4 4. BImSchV)<br />

© LfU Bayern / Referat 76 / <strong>Dr</strong>. <strong>Felix</strong> <strong>Geldsetzer</strong> / 31.8.2010

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