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Mitglieder-Info 2006-2 - Aplerbecker Mark Grundschule, Dortmund

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Landeselternschaft <strong>Grundschule</strong>n NW e.V.<br />

§ 5 Niederschrift<br />

(1) Eine Protokollführerin oder ein Protokollführer führt<br />

die Sitzungsniederschrift. Sie oder er und die oder der<br />

Vorsitzende unterzeichnen die Niederschrift.<br />

(2) Die Niederschrift enthält neben der Bezeichnung<br />

des Mitwirkungsgremiums und dem Sitzungsdatum:<br />

1. die Tagesordnung,<br />

2. die Namen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer,<br />

3. die Anträge,<br />

4. den Wortlaut der Beschlüsse und jeweils die<br />

Stimmenmehrheit; diese Angaben sind gemäß § 63<br />

Abs. 4 SchulG verbindlich,<br />

5. die zur Aufnahme in die Niederschrift abgegebenen<br />

schriftlichen Erklärungen.<br />

(3) Zu Beginn der nächsten Sitzung beschließt das<br />

Mitwirkungsgremium über die Genehmigung der<br />

Niederschrift.<br />

(4) Die Schule hält die Niederschriften für die<br />

<strong>Mitglieder</strong> des Mitwirkungsgremiums zur<br />

Einsichtnahme bereit. Das<br />

Mitwirkungsgremium beschließt, ob die<br />

Niederschriften an die <strong>Mitglieder</strong> verteilt<br />

werden.<br />

3.15 Teilkonferenzen<br />

§ 67 regelt die Einberufung und Zusammensetzung<br />

von Teilkonferenzen.<br />

Hier handelt es sich um Teilkonferenzen, die von der<br />

Schulkonferenz eingerichtet werden.<br />

Laut dieses Paragraphen können Teilkonferenzen<br />

einberufen werden. Es ist aber nicht zwingend durch<br />

eine „muss“ oder „ist“ Vorschrift vorgeschrieben.<br />

§ 53 beinhaltet das Thema „Erzieherische<br />

Einwirkungen, Ordnungsmaßnahmen“.<br />

Hier wird durch Abs. 7 festgelegt:<br />

Über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 3 Nr. 4 und 5<br />

entscheidet eine von der Lehrerkonferenz berufene<br />

Teilkonferenz. Der Teilkonferenz gehören ein Mitglied<br />

der Schulleitung, die Klassenlehrerin oder der<br />

Klassenlehrer oder die Jahrgangsstufenleiterin oder<br />

der Jahrgangsstufenleiter und drei weitere, für die<br />

Dauer eines Schuljahres zu wählende Lehrerinnen<br />

oder Lehrer oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

gemäß § 58 als ständige <strong>Mitglieder</strong> an. Weitere, für die<br />

Dauer eines Schuljahres zu wählende <strong>Mitglieder</strong> sind<br />

eine Vertreterin oder ein Vertreter der Schulpflegschaft<br />

und des Schülerrates. Diese nehmen an Sitzungen<br />

nicht teil, wenn die Schülerin oder der Schüler oder die<br />

Eltern der Teilnahme widersprechen.<br />

Um diese Teilkonferenz wirklich sofort einberufen zu<br />

können, wenn über Absatz 3 Nr 4 und 5 entschieden<br />

werden muss, ist es nötig, in der ersten<br />

Schulpflegschaftssitzung eines Schuljahres<br />

eine/nVertreterIn für die Teilkonferenz<br />

Ordnungsmaßnahmen zu wählen.<br />

3.16 Literatur<br />

Erfolgreiche Elternarbeit in der Schule. Alles, was<br />

die Elternvertretung stark macht.<br />

von Detlef Träbert<br />

Loseblattsammlung, ISBN3-9801-9217-2<br />

Der Elternabend<br />

von Wolfgang Hund<br />

Juli 1999, ISBN 3 8607-2460-6<br />

Elternmitarbeit in der Schule<br />

von Susanne Ruegg<br />

Oktober 2001, ISBN 3-2580-6370-2<br />

Elternarbeit mit Elternbriefen, m. CD-ROM<br />

von Jochen Korte<br />

Februar 2002, ISBN 3-4030-3533-6Elternarbeit in der<br />

<strong>Grundschule</strong><br />

von Rudolf Knapp<br />

Februar 2001, ISBN 3-5690-5061-6<br />

Elternarbeit<br />

von Hans Dusolt<br />

April 2001, ISBN 3-4072-2081-2<br />

Elternschaft und Schule<br />

von Rüdiger Meyenberg<br />

1996, ISBN 3-7752-5358-0<br />

Elternarbeit, gemeinsam geht es besser<br />

von Manfred Reichgeld<br />

2001, ISBN 3-4869-8659-7<br />

Eltern und Schule<br />

Arbeitshilfe für Elternvertreterinnen und Elternvertreter<br />

Hrsg.: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft<br />

Niedersachsen<br />

Berliner Allee 16, 30175 Hannover, Tel. 0511-338040,<br />

Fax 0511-3380446<br />

E-mail :eMail@GEW-Nds.de<br />

Helmut Volpers (Hrsg.)<br />

"Denken ist eine Kunst, die der<br />

Mensch, so wie alle anderen Künste,<br />

sogar noch schwerer als diese,<br />

erlernen muss."<br />

Jean-Jacques Rousseau<br />

Seite 28 Elternmitwirkung

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