Mitglieder-Info 2006-2 - Aplerbecker Mark Grundschule, Dortmund
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Landeselternschaft <strong>Grundschule</strong>n NW e.V.<br />
§ 5 Niederschrift<br />
(1) Eine Protokollführerin oder ein Protokollführer führt<br />
die Sitzungsniederschrift. Sie oder er und die oder der<br />
Vorsitzende unterzeichnen die Niederschrift.<br />
(2) Die Niederschrift enthält neben der Bezeichnung<br />
des Mitwirkungsgremiums und dem Sitzungsdatum:<br />
1. die Tagesordnung,<br />
2. die Namen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer,<br />
3. die Anträge,<br />
4. den Wortlaut der Beschlüsse und jeweils die<br />
Stimmenmehrheit; diese Angaben sind gemäß § 63<br />
Abs. 4 SchulG verbindlich,<br />
5. die zur Aufnahme in die Niederschrift abgegebenen<br />
schriftlichen Erklärungen.<br />
(3) Zu Beginn der nächsten Sitzung beschließt das<br />
Mitwirkungsgremium über die Genehmigung der<br />
Niederschrift.<br />
(4) Die Schule hält die Niederschriften für die<br />
<strong>Mitglieder</strong> des Mitwirkungsgremiums zur<br />
Einsichtnahme bereit. Das<br />
Mitwirkungsgremium beschließt, ob die<br />
Niederschriften an die <strong>Mitglieder</strong> verteilt<br />
werden.<br />
3.15 Teilkonferenzen<br />
§ 67 regelt die Einberufung und Zusammensetzung<br />
von Teilkonferenzen.<br />
Hier handelt es sich um Teilkonferenzen, die von der<br />
Schulkonferenz eingerichtet werden.<br />
Laut dieses Paragraphen können Teilkonferenzen<br />
einberufen werden. Es ist aber nicht zwingend durch<br />
eine „muss“ oder „ist“ Vorschrift vorgeschrieben.<br />
§ 53 beinhaltet das Thema „Erzieherische<br />
Einwirkungen, Ordnungsmaßnahmen“.<br />
Hier wird durch Abs. 7 festgelegt:<br />
Über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 3 Nr. 4 und 5<br />
entscheidet eine von der Lehrerkonferenz berufene<br />
Teilkonferenz. Der Teilkonferenz gehören ein Mitglied<br />
der Schulleitung, die Klassenlehrerin oder der<br />
Klassenlehrer oder die Jahrgangsstufenleiterin oder<br />
der Jahrgangsstufenleiter und drei weitere, für die<br />
Dauer eines Schuljahres zu wählende Lehrerinnen<br />
oder Lehrer oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
gemäß § 58 als ständige <strong>Mitglieder</strong> an. Weitere, für die<br />
Dauer eines Schuljahres zu wählende <strong>Mitglieder</strong> sind<br />
eine Vertreterin oder ein Vertreter der Schulpflegschaft<br />
und des Schülerrates. Diese nehmen an Sitzungen<br />
nicht teil, wenn die Schülerin oder der Schüler oder die<br />
Eltern der Teilnahme widersprechen.<br />
Um diese Teilkonferenz wirklich sofort einberufen zu<br />
können, wenn über Absatz 3 Nr 4 und 5 entschieden<br />
werden muss, ist es nötig, in der ersten<br />
Schulpflegschaftssitzung eines Schuljahres<br />
eine/nVertreterIn für die Teilkonferenz<br />
Ordnungsmaßnahmen zu wählen.<br />
3.16 Literatur<br />
Erfolgreiche Elternarbeit in der Schule. Alles, was<br />
die Elternvertretung stark macht.<br />
von Detlef Träbert<br />
Loseblattsammlung, ISBN3-9801-9217-2<br />
Der Elternabend<br />
von Wolfgang Hund<br />
Juli 1999, ISBN 3 8607-2460-6<br />
Elternmitarbeit in der Schule<br />
von Susanne Ruegg<br />
Oktober 2001, ISBN 3-2580-6370-2<br />
Elternarbeit mit Elternbriefen, m. CD-ROM<br />
von Jochen Korte<br />
Februar 2002, ISBN 3-4030-3533-6Elternarbeit in der<br />
<strong>Grundschule</strong><br />
von Rudolf Knapp<br />
Februar 2001, ISBN 3-5690-5061-6<br />
Elternarbeit<br />
von Hans Dusolt<br />
April 2001, ISBN 3-4072-2081-2<br />
Elternschaft und Schule<br />
von Rüdiger Meyenberg<br />
1996, ISBN 3-7752-5358-0<br />
Elternarbeit, gemeinsam geht es besser<br />
von Manfred Reichgeld<br />
2001, ISBN 3-4869-8659-7<br />
Eltern und Schule<br />
Arbeitshilfe für Elternvertreterinnen und Elternvertreter<br />
Hrsg.: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft<br />
Niedersachsen<br />
Berliner Allee 16, 30175 Hannover, Tel. 0511-338040,<br />
Fax 0511-3380446<br />
E-mail :eMail@GEW-Nds.de<br />
Helmut Volpers (Hrsg.)<br />
"Denken ist eine Kunst, die der<br />
Mensch, so wie alle anderen Künste,<br />
sogar noch schwerer als diese,<br />
erlernen muss."<br />
Jean-Jacques Rousseau<br />
Seite 28 Elternmitwirkung