18.10.2012 Aufrufe

Mitglieder-Info 2006-2 - Aplerbecker Mark Grundschule, Dortmund

Mitglieder-Info 2006-2 - Aplerbecker Mark Grundschule, Dortmund

Mitglieder-Info 2006-2 - Aplerbecker Mark Grundschule, Dortmund

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Landeselternschaft <strong>Grundschule</strong>n NW e.V.<br />

3. Elternmitwirkung<br />

3.1 Rechtlicher Rahmen<br />

Mit In-Kraft-Treten des Schulgesetzes wurde das bisherige<br />

Schulmitwirkungsgesetz aufgehoben. An seine<br />

Stelle sind die Paragraphen 62 bis 77 des Schulgesetzes<br />

mit folgenden drei Abschnitten getreten:<br />

§§ 62 - 64 Grundsätze der Mitwirkung<br />

§§ 65 - 75 Mitwirkung in der Schule<br />

§§ 76 - 77 Mitwirkung beim Schulträger<br />

und beim Ministerium<br />

„Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen<br />

und Schüler wirken in<br />

vertrauensvoller Zusammenarbeit an der<br />

Bildungs- und Erziehungsarbeit<br />

der Schule mit und fördern dadurch die<br />

Eigenverantwortung in der Schule.“<br />

Mit dieser zentralen Aussage beginnt der Mitwirkungsteil<br />

des Schulgesetzes. Das Mitwirkungsspektrum<br />

beinhaltet damit wichtige Themen wie<br />

Schulprogramm, Qualitätsentwickung, neue Unterrichtsformen,<br />

Umfang der Hausaufgaben, Schulhaushalt<br />

oder die Wahl der Schulleiterin / des Schulleiters.<br />

Mitwirkung bezieht sich aber bei weitem nicht nur auf<br />

diese eher planerischen, zukunftsgerichteten Entscheidungen<br />

sondern, sehr oft auch auf konkrete Problemsituationen.<br />

Gerade hier sind die Möglichkeiten<br />

der Elternvertreter nicht zu unterschätzen. Oft kann ein<br />

offenes, deutliches Gespräch mit der Schulleitung,<br />

dem Schulrat oder dem Vertreter der Bezirksregierung<br />

sehr viel bewirken.<br />

Besonders wichtige, aber oft vergessene Pflichten und<br />

Rechte sind in §62 niedergelegt:<br />

• Die an der Mitwirkung Beteiligten sind bei ihrer<br />

Tätigkeit in den Mitwirkungsgremien verpflichtet,<br />

die Rechts- und Verwaltungsvorschriften<br />

(also auch Datenschutz etc.) zu beachten.<br />

• Die aufgeführten Mitwirkungsgremien können<br />

im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu allen<br />

Angelegenheiten der Schule Stellungnahmen<br />

abgeben und Vorschläge machen. Sie haben<br />

Anspruch auf die erforderliche <strong>Info</strong>rmation.<br />

Gegenüber der Schulleitung haben sie ein<br />

Auskunfts- und Beschwerderecht und<br />

Anspruch auf eine begründete schriftliche<br />

Antwort.<br />

• Die <strong>Mitglieder</strong> der Mitwirkungsgremien sind bei<br />

der Ausübung ihres Mandats an Aufträge und<br />

Weisungen nicht gebunden.<br />

• Bei der Festsetzung von Sitzungsterminen ist<br />

im Übrigen auf die Berufstätigkeit der <strong>Mitglieder</strong><br />

Rücksicht zu nehmen.<br />

• Die Schule stellt den Mitwirkungsgremien die<br />

notwendigen Einrichtungen und Hilfsmittel zur<br />

Verfügung (also z.B. Räume oder Kopierer).<br />

In diesem <strong>Info</strong>heft kann nur ein Teil der Aspekte und<br />

Möglichkeiten angesprochen werden, darüber hinaus<br />

gibt es eine Vielzahl von Fallsituationen, die diesen<br />

Rahmen sprengen würden. Unsere <strong>Mitglieder</strong> können<br />

sich aber jederzeit mit unserer Geschäftsstelle in<br />

Verbindung setzen, um dort Hilfestellung zu erhalten.<br />

Die jeweils aktuellen rechtlichen Bestimmungen sind<br />

unter www.bildungsportal.nrw.de abrufbar.<br />

3.2 Warum ist Mitwirkung wichtig?<br />

(Auszug aus „Praxishilfen Elternmitwirkung / Bedeutung / Juni 2005,<br />

www.elternmitwirkung.ch/uploads/media)<br />

Oberstes Ziel der Elternmitwirkung ist eine Qualitätssteigerung<br />

von Bildung und Erziehung der Schülerinnen<br />

und Schüler.<br />

Kontakte zwischen Schule und Eltern, in unterschiedlichen<br />

Formen und auf unterschiedlichen Ebenen,<br />

bilden die Basis für eine gute Zusammenarbeit.<br />

Elternmitwirkung sorgt deshalb für regelmässige<br />

Kontakte zwischen Schule und Eltern und unter den<br />

Eltern.<br />

Gesicherte Kontakte, transparente <strong>Info</strong>rmation und<br />

gemeinsames Tun schaffen gegenseitig Verständnis,<br />

Respekt und Vertrauen.<br />

Elternmitwirkung macht Rollenunterschiede bewusst<br />

und bemüht sich um die gegenseitige Anerkennung.<br />

Elternmitwirkung klärt die Rollen und Aufgaben der<br />

Beteiligten und regelt die Beziehung Schule–Eltern.<br />

Im Schnittbereich der gemeinsamen Zuständigkeit von<br />

Schule und Eltern werden Entscheidungen gemeinsam<br />

gefällt. Wo Eltern Betroffene sind, werden sie<br />

einbezogen. Wo ihr Blickwinkel und ihre Erfahrungen<br />

wichtig sind, werden sie in Feedbackprozesse<br />

eingebunden.<br />

Elterngremien bieten den Eltern eine Plattform, um ihre<br />

Anliegen einzubringen.<br />

Viele Eltern haben private und berufliche Kompetenzen,<br />

Mittel, Beziehungen und Zeit, welche für die<br />

Schule genutzt werden können. Elterngremien sind<br />

Lobbys für schulische Interessen und finanzielle Mittel.<br />

Elternmitwirkung setzt sich für die Integration aller<br />

Seite 4 Elternmitwirkung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!