Mitglieder-Info 2006-2 - Aplerbecker Mark Grundschule, Dortmund
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Landeselternschaft <strong>Grundschule</strong>n NW e.V.<br />
3. Elternmitwirkung<br />
3.1 Rechtlicher Rahmen<br />
Mit In-Kraft-Treten des Schulgesetzes wurde das bisherige<br />
Schulmitwirkungsgesetz aufgehoben. An seine<br />
Stelle sind die Paragraphen 62 bis 77 des Schulgesetzes<br />
mit folgenden drei Abschnitten getreten:<br />
§§ 62 - 64 Grundsätze der Mitwirkung<br />
§§ 65 - 75 Mitwirkung in der Schule<br />
§§ 76 - 77 Mitwirkung beim Schulträger<br />
und beim Ministerium<br />
„Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen<br />
und Schüler wirken in<br />
vertrauensvoller Zusammenarbeit an der<br />
Bildungs- und Erziehungsarbeit<br />
der Schule mit und fördern dadurch die<br />
Eigenverantwortung in der Schule.“<br />
Mit dieser zentralen Aussage beginnt der Mitwirkungsteil<br />
des Schulgesetzes. Das Mitwirkungsspektrum<br />
beinhaltet damit wichtige Themen wie<br />
Schulprogramm, Qualitätsentwickung, neue Unterrichtsformen,<br />
Umfang der Hausaufgaben, Schulhaushalt<br />
oder die Wahl der Schulleiterin / des Schulleiters.<br />
Mitwirkung bezieht sich aber bei weitem nicht nur auf<br />
diese eher planerischen, zukunftsgerichteten Entscheidungen<br />
sondern, sehr oft auch auf konkrete Problemsituationen.<br />
Gerade hier sind die Möglichkeiten<br />
der Elternvertreter nicht zu unterschätzen. Oft kann ein<br />
offenes, deutliches Gespräch mit der Schulleitung,<br />
dem Schulrat oder dem Vertreter der Bezirksregierung<br />
sehr viel bewirken.<br />
Besonders wichtige, aber oft vergessene Pflichten und<br />
Rechte sind in §62 niedergelegt:<br />
• Die an der Mitwirkung Beteiligten sind bei ihrer<br />
Tätigkeit in den Mitwirkungsgremien verpflichtet,<br />
die Rechts- und Verwaltungsvorschriften<br />
(also auch Datenschutz etc.) zu beachten.<br />
• Die aufgeführten Mitwirkungsgremien können<br />
im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu allen<br />
Angelegenheiten der Schule Stellungnahmen<br />
abgeben und Vorschläge machen. Sie haben<br />
Anspruch auf die erforderliche <strong>Info</strong>rmation.<br />
Gegenüber der Schulleitung haben sie ein<br />
Auskunfts- und Beschwerderecht und<br />
Anspruch auf eine begründete schriftliche<br />
Antwort.<br />
• Die <strong>Mitglieder</strong> der Mitwirkungsgremien sind bei<br />
der Ausübung ihres Mandats an Aufträge und<br />
Weisungen nicht gebunden.<br />
• Bei der Festsetzung von Sitzungsterminen ist<br />
im Übrigen auf die Berufstätigkeit der <strong>Mitglieder</strong><br />
Rücksicht zu nehmen.<br />
• Die Schule stellt den Mitwirkungsgremien die<br />
notwendigen Einrichtungen und Hilfsmittel zur<br />
Verfügung (also z.B. Räume oder Kopierer).<br />
In diesem <strong>Info</strong>heft kann nur ein Teil der Aspekte und<br />
Möglichkeiten angesprochen werden, darüber hinaus<br />
gibt es eine Vielzahl von Fallsituationen, die diesen<br />
Rahmen sprengen würden. Unsere <strong>Mitglieder</strong> können<br />
sich aber jederzeit mit unserer Geschäftsstelle in<br />
Verbindung setzen, um dort Hilfestellung zu erhalten.<br />
Die jeweils aktuellen rechtlichen Bestimmungen sind<br />
unter www.bildungsportal.nrw.de abrufbar.<br />
3.2 Warum ist Mitwirkung wichtig?<br />
(Auszug aus „Praxishilfen Elternmitwirkung / Bedeutung / Juni 2005,<br />
www.elternmitwirkung.ch/uploads/media)<br />
Oberstes Ziel der Elternmitwirkung ist eine Qualitätssteigerung<br />
von Bildung und Erziehung der Schülerinnen<br />
und Schüler.<br />
Kontakte zwischen Schule und Eltern, in unterschiedlichen<br />
Formen und auf unterschiedlichen Ebenen,<br />
bilden die Basis für eine gute Zusammenarbeit.<br />
Elternmitwirkung sorgt deshalb für regelmässige<br />
Kontakte zwischen Schule und Eltern und unter den<br />
Eltern.<br />
Gesicherte Kontakte, transparente <strong>Info</strong>rmation und<br />
gemeinsames Tun schaffen gegenseitig Verständnis,<br />
Respekt und Vertrauen.<br />
Elternmitwirkung macht Rollenunterschiede bewusst<br />
und bemüht sich um die gegenseitige Anerkennung.<br />
Elternmitwirkung klärt die Rollen und Aufgaben der<br />
Beteiligten und regelt die Beziehung Schule–Eltern.<br />
Im Schnittbereich der gemeinsamen Zuständigkeit von<br />
Schule und Eltern werden Entscheidungen gemeinsam<br />
gefällt. Wo Eltern Betroffene sind, werden sie<br />
einbezogen. Wo ihr Blickwinkel und ihre Erfahrungen<br />
wichtig sind, werden sie in Feedbackprozesse<br />
eingebunden.<br />
Elterngremien bieten den Eltern eine Plattform, um ihre<br />
Anliegen einzubringen.<br />
Viele Eltern haben private und berufliche Kompetenzen,<br />
Mittel, Beziehungen und Zeit, welche für die<br />
Schule genutzt werden können. Elterngremien sind<br />
Lobbys für schulische Interessen und finanzielle Mittel.<br />
Elternmitwirkung setzt sich für die Integration aller<br />
Seite 4 Elternmitwirkung