Mitglieder-Info 2006-2 - Aplerbecker Mark Grundschule, Dortmund
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Landeselternschaft <strong>Grundschule</strong>n NW e.V.<br />
Weiterhin ist, unabhängig von der konkreten Organisationsform, die Sicherstellung der Aus- und<br />
Fortbildung der Lehrkräfte hinsichtlich jahrgangsübergreifender Arbeit dringend erforderlich. Denn<br />
selbst im Klassenverbund ist aufgrund der großen Altersspreizung jahrgangsübergreifendes Lernen<br />
sinnvoll und notwendig.<br />
Die neue Regelung, dass über die Organisation frühestens nach 4 Jahren neu entschieden werden<br />
kann, ist grundsätzlich zu begrüßen, da hierdurch die für Schule so wichtige Kontinuität gewährleistet<br />
wird.<br />
Absatz 4 :<br />
Der Begriff Übergangsempfehlung ist aufgrund des letzten Entscheidungsrechtes der Schule nicht<br />
mehr angebracht. Diese Beschränkung der elterlichen Entscheidung kann nicht akzeptiert werden.<br />
Es ist kein Grund für einen derart massiven Eingriff in Grundrechte der Eltern zu erkennen. In erster<br />
Linie sind Eltern für die Pflege und Erziehung ihrer Kinder verantwortlich (Artikel 6 Abs. 2 GG). Auch<br />
nach der Verfassung des Landes NRW, Artikel 8 Abs.1 hat jedes Kind Anspruch auf Erziehung und<br />
Bildung. Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, bildet<br />
die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens.<br />
Dieses Recht soll denselben Eltern, die nach Ansicht der Landesregierung nun das Recht und auch<br />
die Fähigkeiten auf freie Grundschulwahl haben, nun nach vier Jahren Grundschulzeit wieder<br />
entzogen werden.<br />
Das Ministerium konnte leider kein Zahlenmaterial hinsichtlich des Erfolgs bzw. Misserfolgs der<br />
Schülerinnen und Schüler vorlegen, die von Ihren Eltern entgegen der <strong>Grundschule</strong>mpfehlung an<br />
einem Gymnasium angemeldet wurden. Die Auswertung vorliegender wissenschaftlicher<br />
Ausarbeitungen durch die Landeselternschaft <strong>Grundschule</strong>n zeigt aber, dass der überwiegende<br />
Anteil dieser Kinder erfolgreich den Weg auf einem Gymnasium absolviert hat.<br />
In bewusst unvollständigen oder falschen Darstellungen wird von politisch Verantwortlichen in der<br />
Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, fehlerhafte Entscheidungen von Eltern wären der Grund für die<br />
unverantwortlich hohe Absteigerquote von Gymnasien zu Realschulen, von Realschulen zu<br />
Hauptschulen. Dies ist nachweisbar unrichtig! Unsere Kinder werden in hohem Maße von der Schule<br />
allein gelassen, mangelhafter Unterricht, massiver Unterrichtsausfall sind keine Seltenheit. Es ist<br />
überfällig, dass schlechter Unterricht auch Konsequenzen hat. Bisher tragen einzig und allein unsere<br />
Kinder die Konsequenzen.<br />
Anstatt die Verantwortung und die Pflicht der Schule, aber auch der einzelnen Lehrkraft für die<br />
maximale Förderung des einzelnen Kindes einzufordern, werden elterliche Grundrechte erheblich<br />
eingeschränkt.<br />
Hinzu kommt, dass Eltern nach wie vor keinen Rechtsanspruch auf quantitativ und qualitativ<br />
ausreichenden Unterricht haben.<br />
Die Internationale Grundschul-Leseuntersuchung hat gezeigt, dass 25% aller Empfehlungen nicht<br />
dem Leistungsvermögen der Kinder entsprechen. Nach Auffassung der Wissenschaftler sind<br />
allerdings selbst mit hohem Aufwand kaum Verbesserungen bei der Selektion zu erreichen. Eine<br />
pädagogische Prognose stellt daher ein untaugliches und höchst fragwürdiges Mittel einer genauso<br />
fraglichen Selektion dar.<br />
Dass Übergangsempfehlungen nicht nach der Leistungsfähigkeit des Kindes erfolgen, zeigen auch die<br />
Übergangsquoten von der <strong>Grundschule</strong> zum Gymnasium in NRW. Sie sind landesweit höchst unterschiedlich<br />
und liegen zwischen 14 – 65 % eines Grundschuljahrganges. Hier stehen in vielen Fällen offensichtlich die<br />
Interessen der Schulen als Institutionen im Vordergrund.<br />
Im Falle des vorgesehenen Prognoseunterricht entsteht bereits in der Familie und dann auch<br />
während des Unterrichts unvermeidbar ein riesiger Druck auf 9-jährige Kinder. Das Ergebnis wird<br />
daher eher zufällig sein. Diese Situation kann im Sinne unserer Kinder auf keinen Fall akzeptiert<br />
werden.<br />
Dass nun auch noch weitere Kinder nach der Ausbildungsordnung <strong>Grundschule</strong> dieser Situation<br />
ausgesetzt werden sollen, zeigt die völlige Fehleinschätzung der Landesregierung hinsichtlich der<br />
Abhängigkeiten des Schulerfolgs in der Sekundarstufe I. Besonders das stark selektive Schulsystem<br />
Seite 42 Stellungnahmen der Landeselternschaft