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aktuelle Rechtsfragen zum Wintergartenbau - Bundesverband ...

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Auch lange Mängellisten stehen der Abnahme nicht entgegen<br />

1. Zeitlich gestreckte Abnahmen einzelner Bauteile bzw. Leistungsteile über einen<br />

längeren Zeitraum führen zu einer wirksamen Gesamtabnahme, wenn mit den<br />

Abnahmeerklärungen alle erbrachten Leistungen erfasst werden.<br />

2. Im Rahmen eines Großbauvorhabens ist es unvermeidlich, dass bei den<br />

Abnahmebegehungen eine Vielzahl von Mängeln festgestellt werden. Aus der<br />

Anzahl der in den Begehungsprotokollen aufgelisteten Mängel kann deshalb keine<br />

Aussage über die (fehlende) Abnahmefähigkeit der Leistung getroffen werden.<br />

BGH, Beschluss vom 22.12.2011; IBR 2013, 139

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