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aktuelle Rechtsfragen zum Wintergartenbau - Bundesverband ...

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Der Wintergarten ... (2)<br />

... ist kein Bauprodukt, sondern eine Bauart, die aus Bauprodukten<br />

zusammengefügt wird.<br />

... unterliegt „als Ganzes“ keiner harmonisierten Norm.<br />

Die Elemente des Wintergartens können als Bauprodukte von einer harmonisierten<br />

Norm erfasst sein; in diesem Fall bedarf es einer Leistungserklärung und einer CE-<br />

Kennzeichnung (z.B. für Fenster nach der DIN EN 14351-1).<br />

Der <strong>Wintergartenbau</strong>er muss prüfen, ob für die Elemente, die er<br />

zusammenfügt, (vom jeweiligen Hersteller) eine Leistungserklärung<br />

ausgestellt und ob die CE-Kennzeichnung angebracht wurde!

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