aktuelle Rechtsfragen zum Wintergartenbau - Bundesverband ...
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Der Wintergarten ... (2)<br />
... ist kein Bauprodukt, sondern eine Bauart, die aus Bauprodukten<br />
zusammengefügt wird.<br />
... unterliegt „als Ganzes“ keiner harmonisierten Norm.<br />
Die Elemente des Wintergartens können als Bauprodukte von einer harmonisierten<br />
Norm erfasst sein; in diesem Fall bedarf es einer Leistungserklärung und einer CE-<br />
Kennzeichnung (z.B. für Fenster nach der DIN EN 14351-1).<br />
Der <strong>Wintergartenbau</strong>er muss prüfen, ob für die Elemente, die er<br />
zusammenfügt, (vom jeweiligen Hersteller) eine Leistungserklärung<br />
ausgestellt und ob die CE-Kennzeichnung angebracht wurde!