aktuelle Rechtsfragen zum Wintergartenbau - Bundesverband ...
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Bauproduktenverordnung<br />
Die Bauproduktenverordnung (BauPVO) ersetzt die bislang geltende<br />
Bauproduktenrichtlinie (BPR).<br />
Die wesentlichen Vorschriften der BauPVO, die für die Hersteller von Bauprodukten<br />
maßgeblich sind, treten am 01.07.2013 in Kraft.<br />
Im Gegensatz zur BPR muss die BauPVO nicht in nationales Recht umgesetzt<br />
werden; sie gilt unmittelbar in den Mitgliedstaaten der EU.<br />
Ebenso wie die BPR schreibt die BauPVO die CE-Kennzeichnung von<br />
(bestimmten) Bauprodukten vor.<br />
Grundlage der CE-Kennzeichnung nach der BauPVO ist die Leistungserklärung,<br />
ein neues und wesentliches Element im Bauproduktenrecht.