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aktuelle Rechtsfragen zum Wintergartenbau - Bundesverband ...

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Bauproduktenverordnung<br />

Die Bauproduktenverordnung (BauPVO) ersetzt die bislang geltende<br />

Bauproduktenrichtlinie (BPR).<br />

Die wesentlichen Vorschriften der BauPVO, die für die Hersteller von Bauprodukten<br />

maßgeblich sind, treten am 01.07.2013 in Kraft.<br />

Im Gegensatz zur BPR muss die BauPVO nicht in nationales Recht umgesetzt<br />

werden; sie gilt unmittelbar in den Mitgliedstaaten der EU.<br />

Ebenso wie die BPR schreibt die BauPVO die CE-Kennzeichnung von<br />

(bestimmten) Bauprodukten vor.<br />

Grundlage der CE-Kennzeichnung nach der BauPVO ist die Leistungserklärung,<br />

ein neues und wesentliches Element im Bauproduktenrecht.

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