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aktuelle Rechtsfragen zum Wintergartenbau - Bundesverband ...

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Bedenken sind (dem Auftraggeber) schriftlich anzuzeigen<br />

1. Die Anzeige von Bedenken führt grundsätzlich nur dann zur<br />

Haftungsbefreiung, wenn sie schriftlich erfolgt ist.<br />

2. Richtiger Adressat einer Bedenkenanzeige ist der Auftraggeber.<br />

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012; IBR 2012, 707

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