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Kurzarbeit und Mitbestimmung - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

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��Wie müssen <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong> <strong>und</strong> <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong>ergeld beantragt werden?<br />

Der Ar<strong>bei</strong>tgeber o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Betriebsrat muss die <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong> aufgr<strong>und</strong> des<br />

Ar<strong>bei</strong>tsausfalls <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Agentur für Ar<strong>bei</strong>t gem. § 173 SGB III schriftlich anzeigen.<br />

Aus <strong>der</strong> Anzeige muss hervorgehen, dass ein erheblicher Ar<strong>bei</strong>tsausfall gem. §170<br />

SGB III vorliegt <strong>und</strong> dass die betrieblichen Voraussetzungen gem. §171 SGB III<br />

erfüllt sind.<br />

Dieser Anzeige (die sowohl vom Ar<strong>bei</strong>tgeber als auch vom Betriebsrat eingereicht<br />

werden kann) muss auch die Stellungnahme des Betriebsrats <strong>bei</strong>gefügt sein – <strong>und</strong><br />

zwar zwingend! Ohne Stellungnahme gilt die Anzeige als nicht ordnungsgemäß,<br />

demzufolge kann auch kein ordentlicher Antrag gestellt werden (§ 323 Abs. 2 SGB III).<br />

Sinn <strong>der</strong> Stellungnahme ist es, Hinweise zu geben, ob die <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong> rechtmäßig<br />

eingeführt wird <strong>und</strong> ob sie erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

Ohne abgeschlossene Betriebsvereinbarung sollte keine Stellungnahme abgegeben<br />

werden!<br />

Das <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong>ergeld kann ebenfalls sowohl vom Ar<strong>bei</strong>tgeber als auch vom<br />

Betriebsrat beantragt werden; zuständig ist die Agentur für Ar<strong>bei</strong>t im Bezirk des<br />

Betriebes (unabhängig vom Sitz des Stammhauses/<strong>der</strong> Konzernzentrale).<br />

Der anschließend erfolgende Bescheid <strong>der</strong> Agentur für Ar<strong>bei</strong>t kann nur vom<br />

Ar<strong>bei</strong>tgeber o<strong>der</strong> Betriebsrat mit Wi<strong>der</strong>spruch <strong>und</strong> Klage angefochten werden.<br />

Achtung:<br />

Die Stellungnahme bzw. die Unterschrift zur Anzeige gilt noch nicht als<br />

Betriebsvereinbarung :<br />

„Eine förmliche Betriebsvereinbarung liegt nicht vor, wenn die Betriebsparteien<br />

die Anzeige über Ar<strong>bei</strong>tsausfall an die Agentur für Ar<strong>bei</strong>t unterzeichnen.<br />

Die Unterschrift des Betriebsrates auf <strong>der</strong> Anzeige über Ar<strong>bei</strong>tsausfall<br />

bedeutet lediglich, dass den Angaben des Ar<strong>bei</strong>tgebers in <strong>der</strong> Anzeige zugestimmt<br />

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