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Kurzarbeit und Mitbestimmung - bei der Arbeitnehmerkammer Bremen

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�� er nicht vermeidbar (Abbau von Urlaub <strong>und</strong> nicht geschützten Plusst<strong>und</strong>en<br />

im Ar<strong>bei</strong>tszeitkonto) ist <strong>und</strong><br />

�� <strong>der</strong>/die Ar<strong>bei</strong>tnehmer/in mehr als zehn Prozent Entgeltausfall durch den<br />

Ar<strong>bei</strong>tsausfall erleidet.<br />

Der Betriebsrat sollte <strong>der</strong> <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong> nicht zustimmen, solange kein rechtskräftiger<br />

Bescheid <strong>der</strong> Agentur für Ar<strong>bei</strong>t vorliegt <strong>und</strong> er sollte seine <strong>Mitbestimmung</strong> von <strong>der</strong><br />

Gewährung des <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong>ergeldes abhängig machen. Im Rahmen <strong>der</strong><br />

Betriebsvereinbarung zur <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong> können auch an<strong>der</strong>e Sachverhalte<br />

mitverhandelt werden.<br />

Bis zur Verabschiedung <strong>der</strong> Neuregelungen sollten Betriebsvereinbarungen zu<br />

Ar<strong>bei</strong>tszeitkonten/flexiblen Ar<strong>bei</strong>tszeitregelungen <strong>und</strong> Ar<strong>bei</strong>tszeitreduzierung<br />

gekündigt werden. Sie können gemeinsam auch mit sofortiger Wirkung aufgehoben<br />

werden.<br />

��Wie sind beson<strong>der</strong>e Personengruppen betroffen?<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich kann die <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong> für alle Ar<strong>bei</strong>tnehmer eingeführt werden, auch<br />

für Schwerbehin<strong>der</strong>te, Frauen im Mutterschutz o<strong>der</strong> Azubis (mit <strong>der</strong><br />

Einschränkung, dass <strong>der</strong> Ausbildungszweck nicht gefährdet werden darf).<br />

Es sollten unbedingt Regelungen für gekündigte o<strong>der</strong> ausscheidende Kolleg/innen<br />

mit Aufhebungsvertrag getroffen werden sowie für Altersteilzeitler.<br />

Schwangerschaftsbedingte Erkrankungen wirken sich nicht negativ auf die<br />

Berechnung des <strong>Kurzar<strong>bei</strong>t</strong>ergeldes aus, deshalb sollten diese mit einem<br />

ärztlichem Attest bescheinigt werden.<br />

Für leitende Angestellte kann <strong>der</strong> Betriebsrat keine Betriebsvereinbarung<br />

abschließen.<br />

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