DLRG-Landesverband Württemberg e.V. Typ Kennung Sachgebiet ...
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<strong>DLRG</strong>-<strong>Landesverband</strong> <strong>Württemberg</strong> e.V.<br />
TOP SCHWIMMEN<br />
Fachbereich Schwimmen / Präsidialbeauftragter Sven Pringal<br />
Die <strong>DLRG</strong> ist als Verband Mitglied der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V.(DGfdB).<br />
Zwei Richtlinienverfahren haben die Arbeit in der DGfdB im letzten Jahr bestimmt.<br />
Der Verbandsrat der DGfdB hat sich mit der Änderung der Richtlinie 94.13 „Verkehrssicherungspflicht<br />
an Badestellen an Naturgewässern“ beschäftigt. Die durch die DGfdB vorgenommene<br />
Streichung eines Abschnittes ist nach <strong>DLRG</strong> Auffassung ein wesentlicher Bestandteil im Aufsichtsbereich.<br />
Dies wurde ebenfalls vom Leiter Ausbildung in der Ratstagung der DGfdB am 12. Oktober<br />
2011 in Aachen in seiner Bedeutung sehr klar zum Ausdruck gebracht. Über diesen inhaltlichen<br />
Aspekt hinaus ist auch das Verfahren generell zu kritisieren, da für diese Änderung nach der Geschäftsordnung<br />
der DGfdB keine Einspruchsmöglichkeit mehr gegeben war.<br />
Eine Arbeitsgruppe (AG) mit direkter Beteiligung der <strong>DLRG</strong> hat sich aufgrund eines Unfalls mit<br />
dauerhaften Unfallfolgen bei der Schwimmausbildung im Jahr 2009 in Braunschweig mit dem<br />
Thema Sicherheit bei Schwimmkursen befasst. Nach etwa zweijähriger Arbeitszeit sollte der Richtlinienentwurf<br />
mit dem Titel „Sicherheit bei der Organisation und Durchführung von Schwimm-<br />
und auf das Schwimmen vorbereitenden Kursen“ am 10.Mai 2012 in Berlin verabschiedet<br />
werden. Der geplante Beschluss zur Einleitung des Richtlinienverfahrens wurde jedoch nach<br />
langer Diskus-sion im Ausschuss Bäderbetrieb der DGfdB nicht gefasst und der Text zur weiteren<br />
Bearbeitung in die AG zurückverwiesen.<br />
Zum Thema Begriffsbestimmung „Sicheres Schwimmen“ wurde im Ergebnis der REFA 2012 ein<br />
Newsletterbeitrag im Mai veröffentlicht.<br />
Sicheres Schwimmen<br />
Die Stellungnahme zum „Sicheren Schwimmen“ soll möglichst breit durch die Homepage und den<br />
Newsletter sowie über die Gliederungen an die Presse kommuniziert werden.<br />
Siehe folgenden Text (veröffentlicht im Newsletter Mai 2012):<br />
Stellungnahme der <strong>DLRG</strong> zu ‚sicherem Schwimmen‘“<br />
Sicheres Schwimmen nur ab Deutschem Jugendschwimmabzeichen Bronze!<br />
Bad Nenndorf – (pri) Seit einiger Zeit verunsichert das Aufkommen einer Vielzahl verschiedener,<br />
sogenannter „Schwimmabzeichen“ die Eltern von Schwimmanfängern. Sie stellen sich die Frage,<br />
ob das zu erwerbende „Schwimmabzeichen“ im Anschluss an ein „Schwimmlernprogramm“ oder<br />
eine „Schwimmschule“ anerkannter Nachweis für das sichere Schwimmen ihres Kindes ist.<br />
„Diese Schwimmabzeichen wurden völlig losgelöst von der Deutschen Prüfungsordnung und ohne<br />
verbandlichen Bezug entwickelt. Sie stehen für Ausbildungen, die keiner offiziellen Prüfung<br />
standhalten.<br />
Sie sind überflüssig und nützen nur dem, der sie auf den Markt bringt!", so Helmut Stöhr, Leiter<br />
Ausbildung im Präsidium der <strong>DLRG</strong>.<br />
Das Deutsche Jugendschwimmabzeichen und das Deutsche Schwimmabzeichen sind seit 30<br />
Jahren geschützte, bei der Bevölkerung bekannte und bei Arbeitgebern, Organisationen und<br />
Vereinen anerkannte Nachweise für das sichere Schwimmen ihrer Inhaber. Dabei ist das<br />
Seepferdchen die Vorqualifikation zu den Jugendschwimmabzeichen. Dessen Erwerb bestätigt<br />
das sichere Schwimmen Können noch nicht!<br />
Der Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung, dem neben der <strong>DLRG</strong> der Arbeiter-<br />
Samariter-Bund Deutschland, der Bundesverband Deutscher Schwimmmeister, das Deutsche<br />
Rote Kreuz (inkl. der Wasserwacht), der Deutsche Schwimm-Verband, der Deutsche Turner-Bund<br />
und der Verband Deutscher Sporttaucher angehören, bekennt in seinen gemeinsam erarbeiteten<br />
Prüfungsbedingungen, der Deutschen Prüfungsordnung, dass sicheres Schwimmen erst mit dem<br />
Erwerb des Jugendschwimmabzeichens in Bronze nachgewiesen wird.<br />
Erstellungsdatum 22.08.2012 Seite 12