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DLRG-Landesverband Württemberg e.V. Typ Kennung Sachgebiet ...

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<strong>DLRG</strong>-<strong>Landesverband</strong> <strong>Württemberg</strong> e.V.<br />

TOP SCHWIMMEN<br />

Fachbereich Schwimmen / Präsidialbeauftragter Sven Pringal<br />

Die <strong>DLRG</strong> ist als Verband Mitglied der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V.(DGfdB).<br />

Zwei Richtlinienverfahren haben die Arbeit in der DGfdB im letzten Jahr bestimmt.<br />

Der Verbandsrat der DGfdB hat sich mit der Änderung der Richtlinie 94.13 „Verkehrssicherungspflicht<br />

an Badestellen an Naturgewässern“ beschäftigt. Die durch die DGfdB vorgenommene<br />

Streichung eines Abschnittes ist nach <strong>DLRG</strong> Auffassung ein wesentlicher Bestandteil im Aufsichtsbereich.<br />

Dies wurde ebenfalls vom Leiter Ausbildung in der Ratstagung der DGfdB am 12. Oktober<br />

2011 in Aachen in seiner Bedeutung sehr klar zum Ausdruck gebracht. Über diesen inhaltlichen<br />

Aspekt hinaus ist auch das Verfahren generell zu kritisieren, da für diese Änderung nach der Geschäftsordnung<br />

der DGfdB keine Einspruchsmöglichkeit mehr gegeben war.<br />

Eine Arbeitsgruppe (AG) mit direkter Beteiligung der <strong>DLRG</strong> hat sich aufgrund eines Unfalls mit<br />

dauerhaften Unfallfolgen bei der Schwimmausbildung im Jahr 2009 in Braunschweig mit dem<br />

Thema Sicherheit bei Schwimmkursen befasst. Nach etwa zweijähriger Arbeitszeit sollte der Richtlinienentwurf<br />

mit dem Titel „Sicherheit bei der Organisation und Durchführung von Schwimm-<br />

und auf das Schwimmen vorbereitenden Kursen“ am 10.Mai 2012 in Berlin verabschiedet<br />

werden. Der geplante Beschluss zur Einleitung des Richtlinienverfahrens wurde jedoch nach<br />

langer Diskus-sion im Ausschuss Bäderbetrieb der DGfdB nicht gefasst und der Text zur weiteren<br />

Bearbeitung in die AG zurückverwiesen.<br />

Zum Thema Begriffsbestimmung „Sicheres Schwimmen“ wurde im Ergebnis der REFA 2012 ein<br />

Newsletterbeitrag im Mai veröffentlicht.<br />

Sicheres Schwimmen<br />

Die Stellungnahme zum „Sicheren Schwimmen“ soll möglichst breit durch die Homepage und den<br />

Newsletter sowie über die Gliederungen an die Presse kommuniziert werden.<br />

Siehe folgenden Text (veröffentlicht im Newsletter Mai 2012):<br />

Stellungnahme der <strong>DLRG</strong> zu ‚sicherem Schwimmen‘“<br />

Sicheres Schwimmen nur ab Deutschem Jugendschwimmabzeichen Bronze!<br />

Bad Nenndorf – (pri) Seit einiger Zeit verunsichert das Aufkommen einer Vielzahl verschiedener,<br />

sogenannter „Schwimmabzeichen“ die Eltern von Schwimmanfängern. Sie stellen sich die Frage,<br />

ob das zu erwerbende „Schwimmabzeichen“ im Anschluss an ein „Schwimmlernprogramm“ oder<br />

eine „Schwimmschule“ anerkannter Nachweis für das sichere Schwimmen ihres Kindes ist.<br />

„Diese Schwimmabzeichen wurden völlig losgelöst von der Deutschen Prüfungsordnung und ohne<br />

verbandlichen Bezug entwickelt. Sie stehen für Ausbildungen, die keiner offiziellen Prüfung<br />

standhalten.<br />

Sie sind überflüssig und nützen nur dem, der sie auf den Markt bringt!", so Helmut Stöhr, Leiter<br />

Ausbildung im Präsidium der <strong>DLRG</strong>.<br />

Das Deutsche Jugendschwimmabzeichen und das Deutsche Schwimmabzeichen sind seit 30<br />

Jahren geschützte, bei der Bevölkerung bekannte und bei Arbeitgebern, Organisationen und<br />

Vereinen anerkannte Nachweise für das sichere Schwimmen ihrer Inhaber. Dabei ist das<br />

Seepferdchen die Vorqualifikation zu den Jugendschwimmabzeichen. Dessen Erwerb bestätigt<br />

das sichere Schwimmen Können noch nicht!<br />

Der Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung, dem neben der <strong>DLRG</strong> der Arbeiter-<br />

Samariter-Bund Deutschland, der Bundesverband Deutscher Schwimmmeister, das Deutsche<br />

Rote Kreuz (inkl. der Wasserwacht), der Deutsche Schwimm-Verband, der Deutsche Turner-Bund<br />

und der Verband Deutscher Sporttaucher angehören, bekennt in seinen gemeinsam erarbeiteten<br />

Prüfungsbedingungen, der Deutschen Prüfungsordnung, dass sicheres Schwimmen erst mit dem<br />

Erwerb des Jugendschwimmabzeichens in Bronze nachgewiesen wird.<br />

Erstellungsdatum 22.08.2012 Seite 12

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