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DLRG-Landesverband Württemberg e.V. Typ Kennung Sachgebiet ...

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<strong>DLRG</strong>-<strong>Landesverband</strong> <strong>Württemberg</strong> e.V.<br />

Auch die Kultusminister der Länder teilen diese Einschätzung. Bundesweit wird in den Schulen<br />

nach dieser Prüfungsordnung ausgebildet und den Schülern nach erfolgreicher Prüfung die<br />

offizielle Urkunde mit Abzeichen übergeben.<br />

„Das Zeugnis Frühschwimmen-Seepferdchen erfüllt eine wichtige Funktion der Motivation, um zum<br />

sicheren Schwimmen hinzuführen. Die Kriterien des Seepferdchens erfüllen jedoch nicht die<br />

Anforderungen an ein sicheres Schwimmen!“<br />

(Auszug aus der Deutschen Prüfungsordnung, gültig seit 1977/78).<br />

Die <strong>DLRG</strong> empfiehlt Eltern, nur den Deutschen Schwimmabzeichen, inkl. dem „Seepferdchen“ als<br />

Vorqualifikation, die von den Schwimmsport treibenden Verbänden gemeinsam entwickelt wurden,<br />

zu vertrauen! Die entsprechenden Ausbildungen basieren auf der einheitlichen Deutschen<br />

Prüfungsordnung, nach der die Verbände ausbilden und Prüfungen mitanschließender Ausgabe<br />

der Urkunden und Abzeichen abnehmen. Nur diese Abzeichen bieten eine verlässliche<br />

Einschätzung des sicheren Schwimmen Könnens der Kinder. Die Deutsche Lebens-Rettungs-<br />

Gesellschaft bildet ausschließlich nach der Deutschen Prüfungsordnung aus und vergibt nur die<br />

offiziellen Schwimmabzeichen. Damit ist sichergestellt, dass alle er brachten Leistungen<br />

vergleichbar sind und eine einheitliche Schwimmausbildung in der gesamten Bundesrepublik<br />

erfolgt.<br />

Weitere Informationen auf:<br />

www.dlrg.de und www.schwimmabzeichen.com <<br />

Sportlehrer (mit / ohne Fakultas Schwimmen) als Ausbilder Schwimmen<br />

Sportlehrer und Grundschullehrer (ohne Fakulta Schwimmen) sollen bei der Ausbildung zum<br />

<strong>DLRG</strong> Ausbilder Schwimmen folgende Erleichterungen erfahren:<br />

Sie absolvieren insgesamt maximal 60 Lerneinheiten (LE) zur Ausbildung Ausbilder Schwimmen,<br />

bestehend aus:<br />

1. Ausbilderassistent (AA) Schwimmen mit 30 LE,<br />

2. Fachausbilder (FA) Schwimmen mit 15 LE sowie<br />

3. personen- und vereinsbezogener Bereich mit 15 LE.<br />

Erlassen werden kann aus dem gemeinsamen methodisch-didaktischen Grundblock (GGA) in<br />

jedem Fall nur der Teil Methodik und Didaktik mit 15 LE. Soll oder will die Lehrkraft nur und<br />

ausschließlich für die Schule tätig werden, dann kann auch noch der Punkt 3, personen- und<br />

vereinsbezogener Bereich mit 15LE erlassen werden, so dass in diesem Fall 45 LE zu absolvieren<br />

sind.<br />

Wird die Ausbildung ohne Punkt 3 absolviert, erfolgt die Aushändigung einer Teilnehmerbescheinigung.<br />

Lehrer ohne Fakultas benötigen in einigen Fällen eine externe Qualifikation. Darüber hinaus ist es<br />

sinnvoll, dass sie überhaupt eine Qualifikation erwerben, wenn sie neu in einer Schule mit der<br />

Aufgabe Schulschwimmen betraut werden.<br />

Kurzvortrag bei der Ausbildung „Ausbilder Schwimmen“<br />

Der Kurzvortrag wird nicht als Bestandteil bei der Ausbildung „Ausbilder Schwimmen“ in den RRL<br />

ergänzt.<br />

Begründung: In der Praxis wird der Ausbilder Schwimmen keinen Vortrag in einer Lehrsaal-<br />

Situation halten müssen.<br />

Richtlinie der DGfdB „Sicherheit bei der Organisation und Durchführung von<br />

Schwimm- und auf das Schwimmen vorbereitenden Kursen“<br />

Der Ausschuss Bäderbetrieb der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB) hat<br />

den ihm vorliegenden Textentwurf in die Arbeitsgruppe zurückverwiesen, weil aus der Sicht einiger<br />

Badbetreiber das rechtliche Haftungsrisiko bei einigen Passagen zu groß war. Die Gremien der<br />

DGfdB werden damit einen neuen Arbeitsauftrag formulieren müssen und es bleibt abzuwarten,<br />

Erstellungsdatum 22.08.2012 Seite 13

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