DLRG-Landesverband Württemberg e.V. Typ Kennung Sachgebiet ...
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<strong>DLRG</strong>-<strong>Landesverband</strong> <strong>Württemberg</strong> e.V.<br />
Auch die Kultusminister der Länder teilen diese Einschätzung. Bundesweit wird in den Schulen<br />
nach dieser Prüfungsordnung ausgebildet und den Schülern nach erfolgreicher Prüfung die<br />
offizielle Urkunde mit Abzeichen übergeben.<br />
„Das Zeugnis Frühschwimmen-Seepferdchen erfüllt eine wichtige Funktion der Motivation, um zum<br />
sicheren Schwimmen hinzuführen. Die Kriterien des Seepferdchens erfüllen jedoch nicht die<br />
Anforderungen an ein sicheres Schwimmen!“<br />
(Auszug aus der Deutschen Prüfungsordnung, gültig seit 1977/78).<br />
Die <strong>DLRG</strong> empfiehlt Eltern, nur den Deutschen Schwimmabzeichen, inkl. dem „Seepferdchen“ als<br />
Vorqualifikation, die von den Schwimmsport treibenden Verbänden gemeinsam entwickelt wurden,<br />
zu vertrauen! Die entsprechenden Ausbildungen basieren auf der einheitlichen Deutschen<br />
Prüfungsordnung, nach der die Verbände ausbilden und Prüfungen mitanschließender Ausgabe<br />
der Urkunden und Abzeichen abnehmen. Nur diese Abzeichen bieten eine verlässliche<br />
Einschätzung des sicheren Schwimmen Könnens der Kinder. Die Deutsche Lebens-Rettungs-<br />
Gesellschaft bildet ausschließlich nach der Deutschen Prüfungsordnung aus und vergibt nur die<br />
offiziellen Schwimmabzeichen. Damit ist sichergestellt, dass alle er brachten Leistungen<br />
vergleichbar sind und eine einheitliche Schwimmausbildung in der gesamten Bundesrepublik<br />
erfolgt.<br />
Weitere Informationen auf:<br />
www.dlrg.de und www.schwimmabzeichen.com <<br />
Sportlehrer (mit / ohne Fakultas Schwimmen) als Ausbilder Schwimmen<br />
Sportlehrer und Grundschullehrer (ohne Fakulta Schwimmen) sollen bei der Ausbildung zum<br />
<strong>DLRG</strong> Ausbilder Schwimmen folgende Erleichterungen erfahren:<br />
Sie absolvieren insgesamt maximal 60 Lerneinheiten (LE) zur Ausbildung Ausbilder Schwimmen,<br />
bestehend aus:<br />
1. Ausbilderassistent (AA) Schwimmen mit 30 LE,<br />
2. Fachausbilder (FA) Schwimmen mit 15 LE sowie<br />
3. personen- und vereinsbezogener Bereich mit 15 LE.<br />
Erlassen werden kann aus dem gemeinsamen methodisch-didaktischen Grundblock (GGA) in<br />
jedem Fall nur der Teil Methodik und Didaktik mit 15 LE. Soll oder will die Lehrkraft nur und<br />
ausschließlich für die Schule tätig werden, dann kann auch noch der Punkt 3, personen- und<br />
vereinsbezogener Bereich mit 15LE erlassen werden, so dass in diesem Fall 45 LE zu absolvieren<br />
sind.<br />
Wird die Ausbildung ohne Punkt 3 absolviert, erfolgt die Aushändigung einer Teilnehmerbescheinigung.<br />
Lehrer ohne Fakultas benötigen in einigen Fällen eine externe Qualifikation. Darüber hinaus ist es<br />
sinnvoll, dass sie überhaupt eine Qualifikation erwerben, wenn sie neu in einer Schule mit der<br />
Aufgabe Schulschwimmen betraut werden.<br />
Kurzvortrag bei der Ausbildung „Ausbilder Schwimmen“<br />
Der Kurzvortrag wird nicht als Bestandteil bei der Ausbildung „Ausbilder Schwimmen“ in den RRL<br />
ergänzt.<br />
Begründung: In der Praxis wird der Ausbilder Schwimmen keinen Vortrag in einer Lehrsaal-<br />
Situation halten müssen.<br />
Richtlinie der DGfdB „Sicherheit bei der Organisation und Durchführung von<br />
Schwimm- und auf das Schwimmen vorbereitenden Kursen“<br />
Der Ausschuss Bäderbetrieb der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB) hat<br />
den ihm vorliegenden Textentwurf in die Arbeitsgruppe zurückverwiesen, weil aus der Sicht einiger<br />
Badbetreiber das rechtliche Haftungsrisiko bei einigen Passagen zu groß war. Die Gremien der<br />
DGfdB werden damit einen neuen Arbeitsauftrag formulieren müssen und es bleibt abzuwarten,<br />
Erstellungsdatum 22.08.2012 Seite 13