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2. Leitende Prinzipien des nicht-direktiven Beratungskonzepts<br />

(formuliert in Abhebung von direktiven Beratungskonzepten und der analytischen<br />

Therapie)<br />

4<br />

a.) klientenorientiert gegen inhaltsorientiert<br />

"Das Individuum", formuliert Rogers, "steht im Mittelpunkt der Betrachtung und nicht<br />

das Problem. Das Ziel ist nicht, ein bestimmtes Problem zu lösen, sondern dem Individuum<br />

zu helfen, sich zu entwickeln, so dass es mit dem gegenwärtigen Problem<br />

und späteren Problemen auf besser integrierte Weise fertig wird."<br />

Deshalb orientiert sich das methodische Vorgehen im nicht-direktiven Beratungskonzept<br />

immer an der Frage: Wie geht die ratsuchende Person mit ihrem Problem um?<br />

Es gibt kein objektiv richtig oder falsch, denn jeder Mensch hat seine für ihn zutreffenden,<br />

subjektiven Lösungen und Bewertungen zu finden.<br />

"Die nicht-direktive Beratung legt den Nachdruck auf die Person und nicht auf das<br />

Problem."<br />

b.) nicht-direktiv gegen direktiv<br />

In der direktiven Beratung findet die beratende Person die Probleme des Klienten/<br />

der Klientin, diagnostiziert und behandelt sie. Dadurch übernimmt die beratende Person<br />

eine große Verantwortung für die Lösung des Problems ihres Klienten/ ihrer<br />

Klientin.<br />

"Die nicht-direktive Beratung basiert auf der Voraussetzung, dass die ratsuchende<br />

Person das Recht hat, ihre Lebensziele selbst zu wählen, selbst wenn diese im Gegensatz<br />

zu den Zielen stehen, die der Berater/ die Beraterin für sie ausgewählt hätte."<br />

Rogers sieht nur einen möglichen Zugang zur subjektiven Erfahrung der ratsuchenden<br />

Person: die gewährende und akzeptierende Haltung der Beraterin/ des Beraters,<br />

die die Selbsterfahrung der Klientin/ des Klienten ermöglicht.<br />

So verschiebt Rogers den Schwerpunkt seines Konzepts von den Verfahren weg hin<br />

zur grundlegenden Haltung der Therapeutin/ des Therapeuten.<br />

Rogers fand heraus, dass eine Einstellungs- und Verhaltensänderung der ratsuchenden<br />

Person dann erfolgt, wenn die beratende Person ihr eine Beziehung anbieten<br />

kann, die sie bei der Selbstverwirklichung/Selbstbestimmung unterstützt.<br />

In diesem Zusammenhang nennt Rogers<br />

drei Haltungen des Beraters/der Beraterin, die von besonderer Wirksamkeit in der<br />

beratenden Situation sind:<br />

1.) Unbedingte Wertschätzung/ die Akzeptierung des Klienten und das Gefühl<br />

emotionaler Wärme ihm gegenüber<br />

Durch diese Haltung unterstützt der Berater/ die Beraterin bei der ratsuchenden<br />

Person die Möglichkeit zur Selbstverwirklichung, die eine warme Atmosphäre<br />

zum Wachstum braucht. Das uneingeschränkte Akzeptieren baut das<br />

Gefühl der Bedrohung ab, die die ratsuchende Person hat.<br />

2.) Empathie/ tiefgreifendes oder einfühlendes Verstehen<br />

Diese Haltung umschreibt das Bemühen der Beraterin/ des Beraters, das innere<br />

Bezugssystem der Klientin/ des Klienten zu erlangen. Über die Einfühlung<br />

(Empathie) gelangt die beratende Person zu diesem Bezugssystem. Sie<br />

fühlt sich ein, ohne selbst das Gefühl der ratsuchenden Person nachvollziehen

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