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Parlamentssitz in Berlin muss gefunden werden, ein Büro im Wahlkreis<br />

wird eingerichtet und ausgestattet (in Flächenwahlkreisen<br />

manchmal auch mehrere), auch das Büro am Parlamentssitz in Berlin<br />

muss arbeitsfähig werden, persönliche Mitarbeiter des Abgeordneten<br />

für die Büros in Berlin und im Wahlkreis werden ausgewählt<br />

und eingestellt, erste Fraktionstermine wahrgenommen und vieles<br />

mehr. Regelungen des Abgeordnetengesetzes sorgen in diesem Zusammenhang<br />

dafür, dass dem neu gewählten Abgeordneten die für<br />

die Herstellung seiner Arbeitsfähigkeit wichtigen finanziellen und<br />

sachlichen Zuwendungen (Entschädigung und Amtsausstattung)<br />

bereits zu einem frühen Zeitpunkt nach der Wahl zur Verfügung<br />

stehen.<br />

" Die Fraktionen nach der Wahl<br />

Die neu- und wiedergewählten Mitglieder des Bundestages kommen<br />

sogleich in den ersten Tagen nach der Wahl in Berlin zusammen,<br />

um Fraktionen zu bilden und diese zu konstituieren. Fraktionen<br />

sind Zusammenschlüsse einer bestimmten Mindestanzahl von<br />

Parlamentariern, die derselben Partei oder solchen Parteien angehören,<br />

die aufgrund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem<br />

Land miteinander in Wettbewerb stehen. Fraktionen werden<br />

deshalb zuweilen auch als „Parteien im Parlament“ bezeichnet<br />

(näheres Seite 18 ff.). Ihre Bildung ist wichtig, weil an den Fraktionsstatus<br />

finanzielle Ansprüche und vor allem eine ganze Reihe<br />

bedeutender geschäftsordnungsrechtlicher Initiativ- und Kontrollrechte<br />

anknüpfen. In einem arbeitsteilig organisierten Parlament ist<br />

es nachvollziehbar, dass sich der einzelne Abgeordnete mit politisch<br />

Gleichgesinnten zusammenschließt, um mit ihnen die parlamentarische<br />

Arbeit zu koordinieren und gemeinsame politische Ziele<br />

durchzusetzen. Organisations- und Arbeitsstruktur einer Fraktion<br />

sind in der Fraktionsgeschäftsordnung niedergelegt, die in der konstituierenden<br />

Fraktionssitzung – meist auf der Grundlage der bisherigen<br />

Geschäftsordnung – durch Beschluss übernommen wird.<br />

Aus der Stärke der jeweiligen Fraktion ergeben sich schon zu Beginn<br />

einer Wahlperiode eine ganze Reihe entscheidender Weichenstellungen.<br />

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