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Parlamentssitz in Berlin muss gefunden werden, ein Büro im Wahlkreis<br />
wird eingerichtet und ausgestattet (in Flächenwahlkreisen<br />
manchmal auch mehrere), auch das Büro am Parlamentssitz in Berlin<br />
muss arbeitsfähig werden, persönliche Mitarbeiter des Abgeordneten<br />
für die Büros in Berlin und im Wahlkreis werden ausgewählt<br />
und eingestellt, erste Fraktionstermine wahrgenommen und vieles<br />
mehr. Regelungen des Abgeordnetengesetzes sorgen in diesem Zusammenhang<br />
dafür, dass dem neu gewählten Abgeordneten die für<br />
die Herstellung seiner Arbeitsfähigkeit wichtigen finanziellen und<br />
sachlichen Zuwendungen (Entschädigung und Amtsausstattung)<br />
bereits zu einem frühen Zeitpunkt nach der Wahl zur Verfügung<br />
stehen.<br />
" Die Fraktionen nach der Wahl<br />
Die neu- und wiedergewählten Mitglieder des Bundestages kommen<br />
sogleich in den ersten Tagen nach der Wahl in Berlin zusammen,<br />
um Fraktionen zu bilden und diese zu konstituieren. Fraktionen<br />
sind Zusammenschlüsse einer bestimmten Mindestanzahl von<br />
Parlamentariern, die derselben Partei oder solchen Parteien angehören,<br />
die aufgrund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem<br />
Land miteinander in Wettbewerb stehen. Fraktionen werden<br />
deshalb zuweilen auch als „Parteien im Parlament“ bezeichnet<br />
(näheres Seite 18 ff.). Ihre Bildung ist wichtig, weil an den Fraktionsstatus<br />
finanzielle Ansprüche und vor allem eine ganze Reihe<br />
bedeutender geschäftsordnungsrechtlicher Initiativ- und Kontrollrechte<br />
anknüpfen. In einem arbeitsteilig organisierten Parlament ist<br />
es nachvollziehbar, dass sich der einzelne Abgeordnete mit politisch<br />
Gleichgesinnten zusammenschließt, um mit ihnen die parlamentarische<br />
Arbeit zu koordinieren und gemeinsame politische Ziele<br />
durchzusetzen. Organisations- und Arbeitsstruktur einer Fraktion<br />
sind in der Fraktionsgeschäftsordnung niedergelegt, die in der konstituierenden<br />
Fraktionssitzung – meist auf der Grundlage der bisherigen<br />
Geschäftsordnung – durch Beschluss übernommen wird.<br />
Aus der Stärke der jeweiligen Fraktion ergeben sich schon zu Beginn<br />
einer Wahlperiode eine ganze Reihe entscheidender Weichenstellungen.<br />
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