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ßerdem von der Bundesregierung, den ihr nachgeordneten Behörden<br />

und den ihrer Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten<br />

und Stiftungen des öffentlichen Rechts Auskunft, Vorlage von<br />

Akten und Zutritt zu den Einrichtungen verlangen, Petenten, Zeugen<br />

und Sachverständige anhören oder Amtshilfe durch Gerichte<br />

und Verwaltungsbehörden in Anspruch nehmen. Im Unterschied<br />

zu einem Untersuchungsausschuss kann der Petitionsausschuss<br />

aber keine Zeuginnen oder Zeugen vereidigen.<br />

Die Tätigkeit des Petitionsausschusses bietet nicht nur in vielen<br />

Fällen den Petenten Rat und Hilfe, sondern zeigt auch dem Bundestag,<br />

wo in Gesetzgebung und Verwaltung Fehler, Lücken oder Härten<br />

aufgetreten sind. <strong>Sie</strong> hat gelegentlich schon – ähnlich wie die<br />

Rechtsprechung der Gerichte – zu Gesetzesverbesserungen geführt.<br />

Seit 2005 bietet der Ausschuss auch die Möglichkeit, Petitionen<br />

auf elektronischem Wege einzureichen (https://epetitionen.bundestag.de).<br />

Petitionen, die den Richtlinien für öffentliche Petitionen<br />

entsprechen, werden auf diesem Internetportal veröffentlicht und<br />

<strong>können</strong> dort unterstützt und diskutiert werden. Zudem werden<br />

Petitionen von besonderem Interesse nunmehr auch vom Ausschuss<br />

unter Beteiligung der Petenten in öffentlicher Sitzung beraten. Die<br />

Sitzung wird auf der Internetseite des Bundestages live übertragen.<br />

Von der Pflicht des Petitionsausschusses zur Petitionsbehandlung<br />

gibt es jedoch Ausnahmen. So bleiben z. B. alle anonymen Eingaben<br />

unbearbeitet, ferner Eingaben, deren Behandlung in anhängige<br />

Gerichtsverfahren eingreifen könnte. Schließlich werden jährlich<br />

bis zu 10 Prozent der Eingaben an die Petitionsausschüsse der<br />

Landesparlamente oder an die europäischen Institutionen überwiesen,<br />

weil sie in deren Zuständigkeit fallen.<br />

Zwei weitere Ausschüsse, deren Einsetzung das Grundgesetz vorschreibt,<br />

sind der Auswärtige Ausschuss und der Verteidigungsausschuss<br />

(Art. 45 a GG).<br />

Der Auswärtige Ausschuss gehört traditionell zu den größten Ausschüssen<br />

des Bundestages. Die Hauptaufgabe des Auswärtigen<br />

Ausschusses liegt nicht in der Beratung von Gesetzentwürfen, sondern<br />

in der parlamentarischen Kontrolle der Außenpolitik der Bundesregierung.<br />

So manche außenpolitische Debatte findet nicht in<br />

einer Plenarsitzung des Bundestages statt, sondern im Auswärtigen<br />

Ausschuss, wo die Úffentlichkeit nicht zugelassen ist und die Be-<br />

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