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Verfahrensvereinbarung zu Miete und Mietnebenkosten, Stand

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ESF - <strong>Verfahrensvereinbarung</strong><br />

<strong>Miete</strong>n <strong>und</strong> <strong>Mietnebenkosten</strong> sowie Umgang mit besonderen<br />

Mietvertragsbedingungen<br />

A. Zweck <strong>und</strong> Geltungsbereich<br />

Die <strong>Verfahrensvereinbarung</strong> soll ein einheitliches <strong>und</strong> transparentes Verwaltungshandeln der<br />

zwischengeschalteten Stellen bei der Anerkennung <strong>und</strong> Prüfung von Miet- <strong>und</strong><br />

<strong>Mietnebenkosten</strong> ESF-geförderter Projekte sicherstellen.<br />

Zugleich erhalten arbeitsmarktpolitische Dienstleister in ihren Projekten eine höhere<br />

Sicherheit über die gr<strong>und</strong>sätzlich anerkennungsfähigen Ausgaben in diesem Bereich.<br />

Die <strong>Verfahrensvereinbarung</strong> ist verbindlich für alle Projekte, die ab 04.08.2010 bewilligt<br />

werden. Sie gilt als Richtschnur für die Prüfung von Projekten, die vor dem 04.08.2010<br />

bewilligt worden sind.<br />

B. Verfahren<br />

1. Anerkennungsfähige Räume <strong>und</strong> Flächen<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich erfolgt eine Überprüfung der anerkennungsfähigen Räume <strong>und</strong> der qm der<br />

Räume im Projekt im Rahmen der Antragsprüfung. Die Art der Raumnut<strong>zu</strong>ng wird in diese<br />

Prüfung einbezogen.<br />

Wenn durch das geförderte Projekt auch Nebenräume in einem Gesamtkomplex mitgenutzt<br />

werden (z.B. WCs, Flure, Sozialräume), dann können diese Flächen anteilig berücksichtigt<br />

werden. Hierfür ist die Vorlage <strong>und</strong> Prüfung der Gesamtfläche des Gebäudekomplexes<br />

erforderlich.<br />

2. Mehrfachnut<strong>zu</strong>ng von Räumen<br />

Wenn Räumlichkeiten in einem Projekt nur anteilig genutzt werden (also parallel anderen<br />

Gruppen <strong>zu</strong>r Verfügung stehen), dann ist der Umlageschlüssel für das geförderte Projekt<br />

dar<strong>zu</strong>legen <strong>und</strong> <strong>zu</strong> begründen.<br />

In der Regel ist für die Überprüfung der Angemessenheit der Umlage die Vorlage einer<br />

(Halb-)jahresplanung für die Raumbelegung erforderlich.<br />

In der Projektumset<strong>zu</strong>ng können genehmigte Umlageschlüssel nicht erhöht werden, wenn<br />

sich eine Unterauslastung der Raumnut<strong>zu</strong>ng durch andere Gruppen gegenüber der Planung<br />

ergibt.


3. <strong>Mietnebenkosten</strong> – Abrechnung durch den/die VermieterIn<br />

<strong>Mietnebenkosten</strong> können (ggf. anteilig) als Ausgaben im geförderten Projekt<br />

geltend gemacht werden.<br />

Eine anteilige Berechnung erfolgt proportional des ermittelten Anteils der Flächen<br />

des ESF-geförderten Projektes an den Gesamtflächen sowie zeitanteilig <strong>zu</strong>m<br />

zeitlichen Projektumfang.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich werden <strong>Mietnebenkosten</strong> durch den/die VermieterIn des genutzten<br />

Objektes beauftragt <strong>und</strong> abgerechnet. Folgende Ausgaben des/der VermieterIn<br />

sind als <strong>Mietnebenkosten</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich anerkennungsfähig:<br />

• Gr<strong>und</strong>steuer,<br />

• Wasserversorgung, Entwässerung,<br />

• Hei<strong>zu</strong>ngs- <strong>und</strong> Warmwasserkosten (incl. Überwachung, Pflege, Reinigung der Anlagen),<br />

• Auf<strong>zu</strong>g (Strom, Prüfung, Überwachung),<br />

• Straßenreinigung, Winterdienst, Müllabfuhr, Hausreinigung / Ungezieferbekämpfung -<br />

• Gartenpflege, Pflege der Zugänge,<br />

• Beleuchtung (Flure, Keller, Dachboden Fahrstuhl, Treppen etc.),<br />

• Schornsteinreinigung,<br />

• Aufschaltung <strong>und</strong> Wartung von Alarmanlagen (ohne Fehlalarme)<br />

• Wohngebäudeversicherung, Gebäudehaftpflichtversicherung, Glasversicherung<br />

• Reinigungskosten<br />

• Anteilige Hausmeisterdienste<br />

Weitere Ausgaben, die hier nicht erfasst sind können ausnahmsweise anerkannt<br />

werden, sofern sie vor der Entstehung beantragt <strong>und</strong> begründet worden sind.<br />

Tatsächliche Ausgaben müssen von den Zuwendungsempfangenden durch Vorlage der<br />

<strong>zu</strong>gehörigen Originalbelege (Nebenkostenabrechnung) nachweisbar sein.<br />

4. <strong>Mietnebenkosten</strong> – Beauftragung durch den Projektträger<br />

• Reinigungskosten<br />

Reinigungskosten für Projekträume <strong>und</strong> anteilige Reinigungskosten für gemeinsam benutzte<br />

Gebäudeteile können als <strong>Mietnebenkosten</strong> geltend gemacht werden.<br />

Die Richtlinien für die Reinigung der Dienstgebäude der Freien <strong>und</strong> Hansestadt Bremen<br />

(Amtsblatt Nr. 54) geben die üblichen Umfänge der Reinigungsleistungen vor. Sie sind <strong>zu</strong><br />

beachten.<br />

Bei einer Vergabe von Reinigungsdiensten an Dritte sind die Vergabestimmungen <strong>zu</strong><br />

beachten.<br />

Wenn Reinigungsdienste durch eigenes Personal geleistet werden, müssen die tatsächlich<br />

entstanden Kosten durch Vorlage entsprechender Originalunterlagen belegt werden. Für die<br />

Anerkennungsfähigkeit gelten in vereinfachter Umset<strong>zu</strong>ng der Richtlinien für die Reinigung<br />

der Dienstgebäude der Freien <strong>und</strong> Hansestadt Bremen folgende Höchstsätze:<br />

Reinigung von Büroräumen: € 0,75 pro qm /Monat<br />

Sozial- <strong>und</strong> Arbeitsräume: € 1,00 pro qm <strong>und</strong> Monat


Abweichungen von diesen Regelungen bedürfen einer besonderen Begründung (z.B.<br />

Vergleichsangebote) <strong>und</strong> einer schriftlichen Zustimmung durch die ZwStellen.<br />

• Hausmeisterdienste<br />

(anteilige) Hauswarts- <strong>und</strong> Hausmeistertätigkeiten können nur dann als <strong>Mietnebenkosten</strong><br />

anerkannt werden, wenn diese im Rahmen der allgemeinen Nebenkostenabrechnung durch<br />

den/die VermieterIn der Räume berechnet <strong>und</strong> von dem/der VermieterIn direkt angestellt<br />

wurde.<br />

Zusätzliche Hauswarts- <strong>und</strong> Hausmeistertätigkeiten durch eigenes Personal des Trägers<br />

sind gr<strong>und</strong>sätzlich mit der Verwaltungskostenpauschale (administrative Kosten) abgegolten.<br />

• Schönheitsreparaturen<br />

Kosten für Schönheitsreparaturen / Renovierungen können in Ausnahmefällen<br />

als <strong>Mietnebenkosten</strong> abgerechnet werden. Sie müssen jedoch bereits bei der<br />

Antragstellung angegeben <strong>und</strong> begründet werden, die Anerkennung als<br />

<strong>Mietnebenkosten</strong> unterliegt einer Einzelfallprüfung im Rahmen des Ermessens<br />

durch die zwStellen. Ein Anspruch auf Anerkennung der geltend gemachten<br />

Kosten besteht nicht.<br />

• Reparaturen <strong>und</strong> Instandset<strong>zu</strong>ngen<br />

Reparatur- <strong>und</strong> Instandset<strong>zu</strong>ngsarbeiten sind im Regelfall durch den/die Vermieterin <strong>zu</strong><br />

tragen <strong>und</strong> daher nicht förderfähig.<br />

Ausnahmen sind vor Veranlassung <strong>zu</strong> beantragen <strong>und</strong> <strong>zu</strong> begründen <strong>und</strong> bedürfen einer<br />

Zustimmung durch die zwStellen.<br />

• Reinigungsmaterial, Sanitärbedarf<br />

Reinigungsmaterial für Reinigungsarbeiten sowie Sanitärbedarf (WC-Papier etc) ist nicht<br />

unter <strong>Mietnebenkosten</strong> anerkennungsfähig. Ggf. sind diese Ausgaben unter Pos. 5.4.<br />

(sonstige Kosten) <strong>zu</strong> beantragen <strong>und</strong> ab<strong>zu</strong>rechnen.<br />

5. Mietverträge, die Eigenleistung durch den Träger beinhalten<br />

Es handelt sich um Mietverträge, bei denen Leistungen nicht – oder nur teilweise - über die<br />

Zahlung von Nebenkosten, sondern über Eigenleistung erbracht werden. Im Gegen<strong>zu</strong>g ist<br />

die Höhe der Nebenkosten geringer. Die im Gr<strong>und</strong>satz abrechenbaren Aufwendungen<br />

entsprechen den unter Nr. 3 genannten.<br />

Aus dem Mietvertrag muss hervorgehen, dass die Nebenleistungen durch den<br />

Zuwendungsempfänger <strong>zu</strong> veranlassen sind.<br />

Die Eigenleistung kann – mit u.g. Einschränkungen – durch eine Vergabe an Dritte oder<br />

durch eigenes Personal erbracht werden. Die Vergabebestimmungen sind <strong>zu</strong> beachten.<br />

Alle Aufwendungen müssen durch Vorlage von Originalbelegen nachweisbar sein.<br />

• Für die Pflege einer Außenanlage können anteilige Kosten ausschließlich im Rahmen<br />

einer externen Vergabe geltend gemacht werden.<br />

• Winterdienste <strong>und</strong> Verkehrssicherheitsarbeiten können ebenfalls nur über externe<br />

Vergabe geltend gemacht werden, da hier regelmäßig hohe Haftungsrisiken bestehen.


6. Mietverträge, die Reparaturen <strong>und</strong> Instandset<strong>zu</strong>ngen als Eigenleistung beinhalten<br />

Für <strong>Miete</strong>n aus Mietverträgen, die z.B. die Verpflichtung <strong>zu</strong>r Übernahme von Reparaturen<br />

<strong>und</strong> Instandset<strong>zu</strong>ngen als Eigenleistung beinhalten <strong>und</strong> im Gegen<strong>zu</strong>g eine geringere<br />

Miethöhe vorweisen, gelten folgende Regelungen:<br />

Für die Anerkennung der <strong>Miete</strong>n / Mietreparaturen /-nebenkosten wird diejenige <strong>Miete</strong><br />

<strong>zu</strong>gr<strong>und</strong>e gelegt, die sich ohne die Verpflichtung <strong>zu</strong>r Übernahme von Reparaturen <strong>und</strong> Instandset<strong>zu</strong>ngen<br />

für das Objekt ergeben würde. Eine Bestätigung des Vermieters ist erforderlich.<br />

Die – belegmäßig nach<strong>zu</strong>weisenden – (anteiligen) Reparaturarbeiten im Projektzeitraum<br />

werden maximal auf die Höhe der Differenz zwischen „fiktiver“ <strong>und</strong> tatsächlicher <strong>Miete</strong> im<br />

Förderzeitraum begrenzt.<br />

Eine Verrechnung mit anderen Ausgabepositionen ist nicht <strong>zu</strong>lässig, auch nicht im Rahmen<br />

der 20%-Grenze. Abweichungen von dieser Regelung bedürfen einer besonderen<br />

Begründung <strong>und</strong> einer schriftlichen Zustimmung durch die ZwStellen. Die Regelungen sind<br />

jeweils genau <strong>zu</strong> dokumentieren <strong>und</strong> im Prüfvermerk <strong>und</strong> Bewilligungsbescheid fest<strong>zu</strong>halten.<br />

C. Berechnungshilfen<br />

Beigef. Berechnungshilfe (Anlage VV <strong>Miete</strong>) erleichtert bei einer anteiligen<br />

Mietkostenberechnung das Prüfverfahren.<br />

Diese <strong>Verfahrensvereinbarung</strong> tritt am 04.08.2010 in Kraft


Erläuterung<br />

Gr<strong>und</strong>lage<br />

Erläuterung<br />

Ermittlung<br />

3 qm für Unterricht <strong>und</strong> EDV, 5-10 qm für<br />

Werkstätten<br />

ab 3 qm<br />

Mindestfläche pro TN<br />

1<br />

3-5 qm für Unterricht <strong>und</strong> EDV, 5-10 qm für<br />

Werkstätten<br />

bis 10 qm<br />

Maximalfläche pro TN<br />

2<br />

Gr<strong>und</strong>flächenpläne<br />

Nutzflächen: Büros, Unterrichtsräume, Vortragsräume,<br />

Werkstätten. Nebenflächen: Flure, WC´s, Treppen,<br />

Sozialräume, Teeküchen, Kantinen, Lagerräume<br />

Verhältnis Nutzflächen <strong>zu</strong> Nebenflächen<br />

3<br />

Gr<strong>und</strong>flächenpläne<br />

Die anerkennungsfähige Fläche errechnet sich aus: Fläche<br />

pro TN, Faktor Nutzfläche/Nebenfläche <strong>und</strong> anteiliger<br />

Nut<strong>zu</strong>ng im Jahr. Die Fläche pro TN muss zwischen min <strong>und</strong><br />

max liegen<br />

Fall ausschließliche Nut<strong>zu</strong>ng ESF:<br />

anerkennungsfähige Fläche alle TN<br />

4<br />

Jahresplanung Raumbelegung<br />

Die anerkennungsfähige Fläche errechnet sich aus: Fläche<br />

pro TN, Faktor Nutzfläche/Nebenfläche <strong>und</strong> anteiliger<br />

Nut<strong>zu</strong>ng im Jahr. Die Fläche pro TN muss zwischen min <strong>und</strong><br />

max liegen<br />

Fall Mehrfachnut<strong>zu</strong>ng: anerkennungsfähige Fläche<br />

alle TN<br />

5<br />

Gr<strong>und</strong>flächenpläne,<br />

Personalliste<br />

Anerkennungsfähig sind die im Antrag genannten<br />

hauptamtlich Beschäftigten. Die anerkennungsfähige Fläche<br />

errechnet sich aus: Fläche pro PM <strong>und</strong> dem Faktor anteilige<br />

Beschäftigung im Projekt<br />

anerkennungsfähige Fläche Projektmitarbeiter<br />

6<br />

Die Gesamtmietkosten umfassen die<br />

Kaltmiete, die geprüften Nebenkosten, die<br />

Kosten für Wasser <strong>und</strong> Abwasser sowie die<br />

Energiekosten<br />

Gesamtmietkosten,<br />

Gesamtfläche<br />

Die Kosten pro qm ergeben sich als Quotient aus den<br />

Gesamtkosten/Gesamtfläche<br />

Kosten pro qm<br />

7<br />

Vorergebnisse<br />

Anrechnungsfähig sind: Summe der Flächen aus Schritt 4<br />

oder/<strong>und</strong> 5 sowie 6, multipliziert mit den Kosten pro qm<br />

anrechnungsfähige Flächen<br />

8<br />

Seite 1 von 2 Anlage ESF VV <strong>Miete</strong> 100803


Beispiel: Mehrfachnut<strong>zu</strong>ng<br />

Schritt 3<br />

1.000<br />

Gesamtfläche:<br />

800<br />

Hauptfläche:<br />

200<br />

Nebenfläche:<br />

1,25<br />

Faktor<br />

Schritt 7<br />

4.000<br />

Jahresmiete:<br />

1.000<br />

Jahresnebenkosten (aus separater Prüfung):<br />

5<br />

Kosten <strong>Miete</strong> inkl. Nebenkosten pro Jahr qm:<br />

anrechnungsfähig<br />

Nut<strong>zu</strong>ng<br />

im Jahr<br />

Monate im<br />

Jahr<br />

qm qm mit Faktor Tag Woche Monat<br />

Schritt 4 <strong>und</strong> 5<br />

100 125,00 2009<br />

Fall1, Raum 1 (reduziert von 200 auf 100)<br />

10 TN 8:00-16:00 Mo-Fr 4 Wo 12,0 100% 625,00 €<br />

Projekt ESF 1:<br />

100 125,00 Tag Woche Monat Jahr<br />

Fall 2, Raum 2<br />

10 TN 8:00-16:00 Mo-Fr 4 Wo 6,0 50% 312,50 €<br />

Projekt ESF 2:<br />

200 250,00 Tag Woche Monat Jahr<br />

Fall 3, Raum 3<br />

20 TN 8:00-16:00 Mo-Fr 4 Wo 12,0 80% 1.000,00 €<br />

Projekt ESF 3:<br />

20 TN 18:00-20:00 Mo-Fr 4 Wo 12,0 20%<br />

Projekt bbQ 1:<br />

300 375,00 Tag Woche Monat Jahr<br />

Fall 4, Raum 4<br />

40 TN 8:00-12:00 Mo-Di 2 Wo 4,8 40% 750,00 €<br />

Projekt ESF 4:<br />

40 TN 14:00-18:00 Mi-Do 2 Wo 4,8 40%<br />

Projekt bQ:<br />

20 TN 19:00-21:00 Fr 1 Wo 2,4 20%<br />

Projekt bbQ 2:<br />

Seite 2 von 2 Anlage ESF VV <strong>Miete</strong> 100803

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