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Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben - ESF Hessen

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Allgemeine Fördergrundsätze<br />

Finanzierungsart Die Finanzierung der Projekte richtet sich nach den Fördergrundsätzen<br />

des jeweiligen Programms (Anteils-, Festbetrags-<br />

oder Fehlbedarfsfinanzierung).<br />

Werden die beantragten zuwendungsfähigen <strong>Ausgaben</strong> unterschritten,<br />

verändert sich der bewilligte Zuschuss gemäß<br />

Ziffer 2 der ANBest-P/GK abhängig <strong>von</strong> der zu Grunde liegenden<br />

Finanzierungsart.<br />

Höhe des <strong>ESF</strong>-Zuschusses Von den zuwendungsfähigen <strong>Ausgaben</strong> können maximal<br />

50 % über einen Zuschuss aus Mitteln des <strong>ESF</strong> gefördert<br />

werden.<br />

Kumulierungsverbot Es besteht ein Kumulierungsverbot mit Förderungen aus<br />

anderen Programmen, die aus Mitteln der Europäischen<br />

Union für den gleichen Förderzweck finanziert werden (Doppelförderung).<br />

Wirtschaftlichkeit und Die Förderung <strong>von</strong> <strong>Ausgaben</strong> erfolgt unter der Maßgabe,<br />

Sparsamkeit dass diese für die Projektumsetzung notwendig sind und der<br />

Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet<br />

wird. Skonto und Rabatte sind zwingend in Anspruch zu<br />

nehmen.<br />

Realkostenprinzip Grundsätzlich sind <strong>Ausgaben</strong> nur dann förderfähig, wenn sie<br />

tatsächlich angefallen sind (Minderung des Geldbestandes)<br />

und durch quittierte Rechnungen oder gleichwertige Buchungsbelege<br />

nachgewiesen werden können.<br />

Abrechnungszeitraum Die Abrechnung <strong>von</strong> <strong>Ausgaben</strong> in einem Projekt ist nur dann<br />

möglich, wenn diese innerhalb des im Zuwendungsbescheid<br />

genannten Bewilligungszeitraums tatsächlich angefallen<br />

sind.<br />

Personalausgaben Personalausgaben werden unter Berücksichtigung des Besserstellungsverbots<br />

anerkannt (Nr. 1.3 ANBest-P)<br />

Schlüsselung <strong>Ausgaben</strong>, die einer Maßnahme nicht direkt bzw. nicht ausschließlich<br />

zugeordnet werden können, sind nur dann zuwendungsfähig,<br />

wenn sie über einen buchhalterisch nachvollziehbaren<br />

und belegbaren Umlageschlüssel in das Projekt<br />

verrechnet werden. Grundlage hierfür sollten Leistungsgrößen<br />

wie Stellenanteile, Teilnehmendenzahl oder -stunden<br />

sein.<br />

Vergaberecht Dem Projektträger fließen öffentliche Mittel zu. Daher muss<br />

er sich bei Beschaffungen und Lieferungen grundsätzlich wie<br />

die Öffentliche Hand verhalten und während der Durchführung<br />

des Projekts die einschlägigen Vorschriften für die Vergabe<br />

<strong>von</strong> Aufträgen beachten. Lieferungen und Leistungen<br />

in diesem Sinne umfassen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge.<br />

Im Rahmen des einzelnen Beschaffungsvorgangs sind alle<br />

Entscheidungen und Feststellungen <strong>von</strong> der Bedarfsfeststel-<br />

2 Stand 01.06.2013

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