Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben - ESF Hessen
Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben - ESF Hessen
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Allgemeine Fördergrundsätze<br />
Finanzierungsart Die Finanzierung der Projekte richtet sich nach den Fördergrundsätzen<br />
des jeweiligen Programms (Anteils-, Festbetrags-<br />
oder Fehlbedarfsfinanzierung).<br />
Werden die beantragten zuwendungsfähigen <strong>Ausgaben</strong> unterschritten,<br />
verändert sich der bewilligte Zuschuss gemäß<br />
Ziffer 2 der ANBest-P/GK abhängig <strong>von</strong> der zu Grunde liegenden<br />
Finanzierungsart.<br />
Höhe des <strong>ESF</strong>-Zuschusses Von den zuwendungsfähigen <strong>Ausgaben</strong> können maximal<br />
50 % über einen Zuschuss aus Mitteln des <strong>ESF</strong> gefördert<br />
werden.<br />
Kumulierungsverbot Es besteht ein Kumulierungsverbot mit Förderungen aus<br />
anderen Programmen, die aus Mitteln der Europäischen<br />
Union für den gleichen Förderzweck finanziert werden (Doppelförderung).<br />
Wirtschaftlichkeit und Die Förderung <strong>von</strong> <strong>Ausgaben</strong> erfolgt unter der Maßgabe,<br />
Sparsamkeit dass diese für die Projektumsetzung notwendig sind und der<br />
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet<br />
wird. Skonto und Rabatte sind zwingend in Anspruch zu<br />
nehmen.<br />
Realkostenprinzip Grundsätzlich sind <strong>Ausgaben</strong> nur dann förderfähig, wenn sie<br />
tatsächlich angefallen sind (Minderung des Geldbestandes)<br />
und durch quittierte Rechnungen oder gleichwertige Buchungsbelege<br />
nachgewiesen werden können.<br />
Abrechnungszeitraum Die Abrechnung <strong>von</strong> <strong>Ausgaben</strong> in einem Projekt ist nur dann<br />
möglich, wenn diese innerhalb des im Zuwendungsbescheid<br />
genannten Bewilligungszeitraums tatsächlich angefallen<br />
sind.<br />
Personalausgaben Personalausgaben werden unter Berücksichtigung des Besserstellungsverbots<br />
anerkannt (Nr. 1.3 ANBest-P)<br />
Schlüsselung <strong>Ausgaben</strong>, die einer Maßnahme nicht direkt bzw. nicht ausschließlich<br />
zugeordnet werden können, sind nur dann zuwendungsfähig,<br />
wenn sie über einen buchhalterisch nachvollziehbaren<br />
und belegbaren Umlageschlüssel in das Projekt<br />
verrechnet werden. Grundlage hierfür sollten Leistungsgrößen<br />
wie Stellenanteile, Teilnehmendenzahl oder -stunden<br />
sein.<br />
Vergaberecht Dem Projektträger fließen öffentliche Mittel zu. Daher muss<br />
er sich bei Beschaffungen und Lieferungen grundsätzlich wie<br />
die Öffentliche Hand verhalten und während der Durchführung<br />
des Projekts die einschlägigen Vorschriften für die Vergabe<br />
<strong>von</strong> Aufträgen beachten. Lieferungen und Leistungen<br />
in diesem Sinne umfassen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge.<br />
Im Rahmen des einzelnen Beschaffungsvorgangs sind alle<br />
Entscheidungen und Feststellungen <strong>von</strong> der Bedarfsfeststel-<br />
2 Stand 01.06.2013