Antidiskriminierungsbericht Steiermark 2012 - ETC Graz
Antidiskriminierungsbericht Steiermark 2012 - ETC Graz
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52 ∙∙∙ Jahresbericht<br />
4. Fälle Vor der<br />
gleichbehandlungskommission<br />
Die Antidiskriminierungsstelle <strong>Steiermark</strong><br />
betreute im Jahr <strong>2012</strong> insgesamt sechs Fälle,<br />
die in Zusammenarbeit mit der zuständigen<br />
Gleichbehandlungsanwaltschaft bearbeitet<br />
wurden und Anlass für ein Gleichbehandlungskommissionsverfahren<br />
gaben. Davon<br />
sind in drei Fällen Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission<br />
anhängig.<br />
Fall 1<br />
Herr A versuchte an einem Abend im April<br />
<strong>2012</strong> ein <strong>Graz</strong>er Lokal zu betreten, als der Türsteher<br />
zu ihm sagte: „Heute ist kein Eintritt<br />
mehr.“ Gleichzeitig schob der Türsteher Herrn<br />
A zur Seite. Herr A sah, dass andere Menschen<br />
zur Kassa gingen, bezahlten und in das Lokal<br />
gingen. Herr A fragte deshalb den Türsteher:<br />
„Warum dürfen die?“ Der Türsteher reagierte<br />
nicht. Herr A ging daraufhin zu seinem<br />
Auto zurück. Da er sich durch das Verhalten<br />
des Türstehers im Zusammenhang mit seiner<br />
ethnischen Zugehörigkeit diskriminiert fühlte,<br />
fasste er den Entschluss, sich gegen diese<br />
Diskriminierung zu wehren. Da er jedoch den<br />
Namen des Türstehers nicht kannte, ging Herr<br />
A zurück zum Lokal, um zur leichteren Identifizierung<br />
im Beschwerdefall wenigstens ein<br />
Foto vom Türsteher zu machen. Danach wollte<br />
Herr A zurück zu seinem Auto gehen, als er<br />
von mehreren Kollegen des Türstehers aufgehalten<br />
und wegen des Fotos zur Rede gestellt<br />
wurde. Es entwickelte sich eine verbale<br />
Auseinandersetzung, Herr A wurde sogar mit<br />
brachialer Gewalt gegen die Wand des Lokals<br />
gedrückt. Schließlich wurde Herr A aufgefordert<br />
zu gehen, was dieser angesichts der offensichtlichen<br />
Gewaltbereitschaft der Türsteher<br />
auch tat. Herr A ging zu seinem Auto und<br />
rief die Polizei an. Er wurde an eine bestimmte<br />
Polizeiinspektion weiterverwiesen, um eine<br />
Anzeige zu machen. Der Beamte nahm die<br />
Anzeige nicht auf, sondern versuchte das Verhalten<br />
des Türstehers mit dem sogenannten<br />
„Hausrecht“ zu rechtfertigen. Herr A gab sich<br />
damit aber nicht zufrieden und versuchte,<br />
mit dem Beamten zu diskutieren. Der Beamte<br />
fragte Herrn A schließlich in ungeduldigem<br />
Ton, ob er verletzt sei. Er könne nichts<br />
tun, wenn es keine Verletzung gebe. Herr A<br />
solle sich an das Zivilgericht wenden. Daraufhin<br />
verließ Herr A die Polizeistation. Die<br />
Antidiskriminierungsstelle <strong>Steiermark</strong> beriet<br />
Herrn A. über die rechtlichen Möglichkeiten<br />
und leitete den Fall an die zuständige Gleichbehandlungsanwaltschaft<br />
weiter. Der Fall ist<br />
nach wie vor bei der Gleichbehandlungskommission<br />
anhängig, wobei die Antidiskriminierungsstelle<br />
<strong>Steiermark</strong> Herrn A. im Verfahren<br />
begleitet. Die gegnerische Partei bestreitet<br />
die Vorfälle.<br />
Fall 2<br />
Herr B ist pakistanischer Staatsbürger, lebt<br />
seit März 2010 als Student in Österreich und<br />
schreibt seine Dissertation an einer Universität<br />
in <strong>Graz</strong>. Bis zum Ende des Sommersemesters<br />
wohnte Herr B in einem StudentInnenheim.<br />
Wegen der Ferien musste Herr B aus<br />
dem StudentInnenheim ausziehen und suchte<br />
deshalb ein Zimmer. Im Internet fand er eine<br />
Anzeige für ein passendes Zimmer in <strong>Graz</strong>. Das<br />
Inserat war von der aktuellen Bewohnerin des<br />
Zimmers aufgegeben worden, da sie ausziehen<br />
wollte. Herr B traf sich mit ihr und sie vereinbarten,<br />
dass Herr B ab 01. Juli <strong>2012</strong> an ihrer<br />
Stelle in deren Mietvertrag einsteigen werde.<br />
Herr B bezahlte die entsprechende Kaution<br />
und die Miete für Juli und bezog das Zimmer.<br />
Eine Woche später wurde Herr B von der ehemaligen<br />
Mieterin darüber informiert, dass der<br />
Besitzer der Wohnung erbost darüber sei, dass<br />
sie das Zimmer „an einen Moslem“ weiterge-