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Antidiskriminierungsbericht Steiermark 2012 - ETC Graz

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52 ∙∙∙ Jahresbericht<br />

4. Fälle Vor der<br />

gleichbehandlungskommission<br />

Die Antidiskriminierungsstelle <strong>Steiermark</strong><br />

betreute im Jahr <strong>2012</strong> insgesamt sechs Fälle,<br />

die in Zusammenarbeit mit der zuständigen<br />

Gleichbehandlungsanwaltschaft bearbeitet<br />

wurden und Anlass für ein Gleichbehandlungskommissionsverfahren<br />

gaben. Davon<br />

sind in drei Fällen Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission<br />

anhängig.<br />

Fall 1<br />

Herr A versuchte an einem Abend im April<br />

<strong>2012</strong> ein <strong>Graz</strong>er Lokal zu betreten, als der Türsteher<br />

zu ihm sagte: „Heute ist kein Eintritt<br />

mehr.“ Gleichzeitig schob der Türsteher Herrn<br />

A zur Seite. Herr A sah, dass andere Menschen<br />

zur Kassa gingen, bezahlten und in das Lokal<br />

gingen. Herr A fragte deshalb den Türsteher:<br />

„Warum dürfen die?“ Der Türsteher reagierte<br />

nicht. Herr A ging daraufhin zu seinem<br />

Auto zurück. Da er sich durch das Verhalten<br />

des Türstehers im Zusammenhang mit seiner<br />

ethnischen Zugehörigkeit diskriminiert fühlte,<br />

fasste er den Entschluss, sich gegen diese<br />

Diskriminierung zu wehren. Da er jedoch den<br />

Namen des Türstehers nicht kannte, ging Herr<br />

A zurück zum Lokal, um zur leichteren Identifizierung<br />

im Beschwerdefall wenigstens ein<br />

Foto vom Türsteher zu machen. Danach wollte<br />

Herr A zurück zu seinem Auto gehen, als er<br />

von mehreren Kollegen des Türstehers aufgehalten<br />

und wegen des Fotos zur Rede gestellt<br />

wurde. Es entwickelte sich eine verbale<br />

Auseinandersetzung, Herr A wurde sogar mit<br />

brachialer Gewalt gegen die Wand des Lokals<br />

gedrückt. Schließlich wurde Herr A aufgefordert<br />

zu gehen, was dieser angesichts der offensichtlichen<br />

Gewaltbereitschaft der Türsteher<br />

auch tat. Herr A ging zu seinem Auto und<br />

rief die Polizei an. Er wurde an eine bestimmte<br />

Polizeiinspektion weiterverwiesen, um eine<br />

Anzeige zu machen. Der Beamte nahm die<br />

Anzeige nicht auf, sondern versuchte das Verhalten<br />

des Türstehers mit dem sogenannten<br />

„Hausrecht“ zu rechtfertigen. Herr A gab sich<br />

damit aber nicht zufrieden und versuchte,<br />

mit dem Beamten zu diskutieren. Der Beamte<br />

fragte Herrn A schließlich in ungeduldigem<br />

Ton, ob er verletzt sei. Er könne nichts<br />

tun, wenn es keine Verletzung gebe. Herr A<br />

solle sich an das Zivilgericht wenden. Daraufhin<br />

verließ Herr A die Polizeistation. Die<br />

Antidiskriminierungsstelle <strong>Steiermark</strong> beriet<br />

Herrn A. über die rechtlichen Möglichkeiten<br />

und leitete den Fall an die zuständige Gleichbehandlungsanwaltschaft<br />

weiter. Der Fall ist<br />

nach wie vor bei der Gleichbehandlungskommission<br />

anhängig, wobei die Antidiskriminierungsstelle<br />

<strong>Steiermark</strong> Herrn A. im Verfahren<br />

begleitet. Die gegnerische Partei bestreitet<br />

die Vorfälle.<br />

Fall 2<br />

Herr B ist pakistanischer Staatsbürger, lebt<br />

seit März 2010 als Student in Österreich und<br />

schreibt seine Dissertation an einer Universität<br />

in <strong>Graz</strong>. Bis zum Ende des Sommersemesters<br />

wohnte Herr B in einem StudentInnenheim.<br />

Wegen der Ferien musste Herr B aus<br />

dem StudentInnenheim ausziehen und suchte<br />

deshalb ein Zimmer. Im Internet fand er eine<br />

Anzeige für ein passendes Zimmer in <strong>Graz</strong>. Das<br />

Inserat war von der aktuellen Bewohnerin des<br />

Zimmers aufgegeben worden, da sie ausziehen<br />

wollte. Herr B traf sich mit ihr und sie vereinbarten,<br />

dass Herr B ab 01. Juli <strong>2012</strong> an ihrer<br />

Stelle in deren Mietvertrag einsteigen werde.<br />

Herr B bezahlte die entsprechende Kaution<br />

und die Miete für Juli und bezog das Zimmer.<br />

Eine Woche später wurde Herr B von der ehemaligen<br />

Mieterin darüber informiert, dass der<br />

Besitzer der Wohnung erbost darüber sei, dass<br />

sie das Zimmer „an einen Moslem“ weiterge-

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