Antidiskriminierungsbericht Steiermark 2012 - ETC Graz
Antidiskriminierungsbericht Steiermark 2012 - ETC Graz
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minierungen kommt. Es soll eine Kultur des wechselseitigen<br />
Respekts und der Wertschätzung gesellschaftlicher<br />
Vielfalt entwickelt werden.<br />
Die Antidiskriminierungsstelle <strong>Steiermark</strong> stellt eine<br />
Erstanlauf-, Clearing-, Beratungs- und Monitoringstelle<br />
für Opfer von Diskriminierungen jeder Art dar. Betroffene<br />
haben die Möglichkeit, sich mündlich, telefonisch,<br />
schriftlich oder per Email an uns zu wenden.<br />
Wenn jemand eine Beratung wünscht, wird der Fall in<br />
einem Erstgespräch möglichst detailliert erfasst und<br />
analysiert, der/die BeschwerdeführerIn wird über die<br />
verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten informiert<br />
und die weitere Vorgangsweise wird nach der Abklärung<br />
der jeweiligen Ziele und Erwartungen vereinbart.<br />
Dabei kann es sich um eine Unterstützung bei<br />
konkreten Beschwerdeschritten handeln (Anzeigen,<br />
Beschwerdebriefe, Sachverhaltsdarstellungen…), die<br />
Kontaktaufnahme und Weitervermittlung zu anderen<br />
zuständigen Stellen oder ein Coaching für den persönlichen<br />
Umgang mit der diskriminierenden Situation. Die<br />
Antidiskriminierungsstelle <strong>Steiermark</strong> beschränkt sich<br />
in ihrer Arbeit nicht auf die in Österreich gesetzlich geschützten<br />
Diskriminierungsmerkmale (Alter, ethnische<br />
Herkunft, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, sexuelle<br />
Orientierung und Behinderung), sondern orientiert<br />
sich im Hinblick auf die Diskriminierungsgründe an<br />
der EU-Grundrechtecharta, die in ihrem Anwendungsbereich<br />
die Diskriminierung aufgrund folgender Merkmale<br />
verbietet: Geschlecht, Hautfarbe, ethnische oder<br />
soziale Herkunft, genetische Merkmale, Sprache, Religion,<br />
Weltanschauung, politische oder sonstige Anschauung,<br />
Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit,<br />
Vermögen, Geburt, Behinderung, Alter oder sexuelle<br />
Ausrichtung. Diese Ausweitung der Diskriminierungsgründe<br />
ist vor dem Hintergrund des wechselseitigen<br />
Respekts und der Wertschätzung aller BürgerInnen als<br />
innovatives ganzheitliches Antidiskriminierungs-Konzept<br />
zu verstehen. Die Antidiskriminierungsstelle <strong>Steiermark</strong><br />
kann dadurch auch nicht im Gesetz erfasste<br />
Diskriminierungen sowie Mehrfachdiskriminierungen<br />
behandeln und entsprechende Empfehlungen an den<br />
4 s http://www.migration-boell.de/web/diversity/48_806.asp, 10.01.2013<br />
einleitung<br />
Gesetzgeber richten. Der im aktuellen Gleichbehandlungsgesetz<br />
vorhandenen Hierarchisierung von Diskriminierungsmerkmalen<br />
wird dadurch entgegengewirkt.<br />
Ein wichtiger Bereich der Arbeit der Antidiskriminierungsstelle<br />
<strong>Steiermark</strong> liegt im Empowerment für Opfer<br />
von Diskriminierungen. In Workshops für Betroffene<br />
in Kooperation mit anderen Einrichtungen und NGOs<br />
in der <strong>Steiermark</strong> werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />
und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt<br />
und eine Vertrauensbasis für Betroffene geschaffen,<br />
um über ihre Erfahrungen in einem geschützten Raum<br />
sprechen und sich austauschen zu können. Dadurch<br />
gelingt ein niederschwelliger Zugang mit dem Ziel der<br />
Aufarbeitung, Auseinandersetzung und Erhebung von<br />
Diskriminierungserfahrungen und auch der Stärkung<br />
der Position der Betroffenen.<br />
Da Diskriminierungsfälle sich oft auf unterschiedlichen<br />
sozialen und institutionellen Ebenen auswirken,<br />
ist es wichtig, multidisziplinäre und zielgruppenübergreifende<br />
Kooperationen bei der Fallbearbeitung zu<br />
ermöglichen. Daher vernetzt sich die Antidiskriminierungsstelle<br />
<strong>Steiermark</strong> sowohl im Kreis der Einrichtungen<br />
der Menschenrechts- und Antidiskriminierungsarbeit<br />
als auch mit „externen“ Einrichtungen<br />
und Organisationen (Schulen, Behörden, Kommunalpolitik,<br />
Gewerkschaften etc.). Ziel dabei ist es, eine<br />
umfassende Netzwerkstruktur aufzubauen, um einen<br />
Erfahrungs- und Kompetenzaustausch herbeizuführen<br />
und somit die Grundlage für eine konsequente Antidiskriminierungspraxis<br />
zu entwickeln. Insgesamt sieht es<br />
die Antidiskriminierungsstelle <strong>Steiermark</strong> als ihre Aufgabe,<br />
in den regionalen politischen wie gesellschaftlichen<br />
Räumen sowohl als Beratungsstelle für von Diskriminierung<br />
Betroffene als auch als Aufklärungsstelle<br />
und Lobby für eine umfassende Antidiskriminierungspolitik<br />
zu wirken. Durch ihre Öffentlichkeitsarbeit versucht<br />
sie, einen langfristigen Bewusstseinswandel mitzugestalten,<br />
durch den es jeder und jedem Einzelnen<br />
ermöglicht wird, sich frei von Diskriminierungen und<br />
Belästigungen zu entfalten und an der Gesellschaft<br />
teilzuhaben. 4<br />
Jahresbericht ∙∙∙ 15