24.08.2013 Aufrufe

Antidiskriminierungsbericht Steiermark 2012 - ETC Graz

Antidiskriminierungsbericht Steiermark 2012 - ETC Graz

Antidiskriminierungsbericht Steiermark 2012 - ETC Graz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

minierungen kommt. Es soll eine Kultur des wechselseitigen<br />

Respekts und der Wertschätzung gesellschaftlicher<br />

Vielfalt entwickelt werden.<br />

Die Antidiskriminierungsstelle <strong>Steiermark</strong> stellt eine<br />

Erstanlauf-, Clearing-, Beratungs- und Monitoringstelle<br />

für Opfer von Diskriminierungen jeder Art dar. Betroffene<br />

haben die Möglichkeit, sich mündlich, telefonisch,<br />

schriftlich oder per Email an uns zu wenden.<br />

Wenn jemand eine Beratung wünscht, wird der Fall in<br />

einem Erstgespräch möglichst detailliert erfasst und<br />

analysiert, der/die BeschwerdeführerIn wird über die<br />

verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten informiert<br />

und die weitere Vorgangsweise wird nach der Abklärung<br />

der jeweiligen Ziele und Erwartungen vereinbart.<br />

Dabei kann es sich um eine Unterstützung bei<br />

konkreten Beschwerdeschritten handeln (Anzeigen,<br />

Beschwerdebriefe, Sachverhaltsdarstellungen…), die<br />

Kontaktaufnahme und Weitervermittlung zu anderen<br />

zuständigen Stellen oder ein Coaching für den persönlichen<br />

Umgang mit der diskriminierenden Situation. Die<br />

Antidiskriminierungsstelle <strong>Steiermark</strong> beschränkt sich<br />

in ihrer Arbeit nicht auf die in Österreich gesetzlich geschützten<br />

Diskriminierungsmerkmale (Alter, ethnische<br />

Herkunft, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, sexuelle<br />

Orientierung und Behinderung), sondern orientiert<br />

sich im Hinblick auf die Diskriminierungsgründe an<br />

der EU-Grundrechtecharta, die in ihrem Anwendungsbereich<br />

die Diskriminierung aufgrund folgender Merkmale<br />

verbietet: Geschlecht, Hautfarbe, ethnische oder<br />

soziale Herkunft, genetische Merkmale, Sprache, Religion,<br />

Weltanschauung, politische oder sonstige Anschauung,<br />

Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit,<br />

Vermögen, Geburt, Behinderung, Alter oder sexuelle<br />

Ausrichtung. Diese Ausweitung der Diskriminierungsgründe<br />

ist vor dem Hintergrund des wechselseitigen<br />

Respekts und der Wertschätzung aller BürgerInnen als<br />

innovatives ganzheitliches Antidiskriminierungs-Konzept<br />

zu verstehen. Die Antidiskriminierungsstelle <strong>Steiermark</strong><br />

kann dadurch auch nicht im Gesetz erfasste<br />

Diskriminierungen sowie Mehrfachdiskriminierungen<br />

behandeln und entsprechende Empfehlungen an den<br />

4 s http://www.migration-boell.de/web/diversity/48_806.asp, 10.01.2013<br />

einleitung<br />

Gesetzgeber richten. Der im aktuellen Gleichbehandlungsgesetz<br />

vorhandenen Hierarchisierung von Diskriminierungsmerkmalen<br />

wird dadurch entgegengewirkt.<br />

Ein wichtiger Bereich der Arbeit der Antidiskriminierungsstelle<br />

<strong>Steiermark</strong> liegt im Empowerment für Opfer<br />

von Diskriminierungen. In Workshops für Betroffene<br />

in Kooperation mit anderen Einrichtungen und NGOs<br />

in der <strong>Steiermark</strong> werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />

und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt<br />

und eine Vertrauensbasis für Betroffene geschaffen,<br />

um über ihre Erfahrungen in einem geschützten Raum<br />

sprechen und sich austauschen zu können. Dadurch<br />

gelingt ein niederschwelliger Zugang mit dem Ziel der<br />

Aufarbeitung, Auseinandersetzung und Erhebung von<br />

Diskriminierungserfahrungen und auch der Stärkung<br />

der Position der Betroffenen.<br />

Da Diskriminierungsfälle sich oft auf unterschiedlichen<br />

sozialen und institutionellen Ebenen auswirken,<br />

ist es wichtig, multidisziplinäre und zielgruppenübergreifende<br />

Kooperationen bei der Fallbearbeitung zu<br />

ermöglichen. Daher vernetzt sich die Antidiskriminierungsstelle<br />

<strong>Steiermark</strong> sowohl im Kreis der Einrichtungen<br />

der Menschenrechts- und Antidiskriminierungsarbeit<br />

als auch mit „externen“ Einrichtungen<br />

und Organisationen (Schulen, Behörden, Kommunalpolitik,<br />

Gewerkschaften etc.). Ziel dabei ist es, eine<br />

umfassende Netzwerkstruktur aufzubauen, um einen<br />

Erfahrungs- und Kompetenzaustausch herbeizuführen<br />

und somit die Grundlage für eine konsequente Antidiskriminierungspraxis<br />

zu entwickeln. Insgesamt sieht es<br />

die Antidiskriminierungsstelle <strong>Steiermark</strong> als ihre Aufgabe,<br />

in den regionalen politischen wie gesellschaftlichen<br />

Räumen sowohl als Beratungsstelle für von Diskriminierung<br />

Betroffene als auch als Aufklärungsstelle<br />

und Lobby für eine umfassende Antidiskriminierungspolitik<br />

zu wirken. Durch ihre Öffentlichkeitsarbeit versucht<br />

sie, einen langfristigen Bewusstseinswandel mitzugestalten,<br />

durch den es jeder und jedem Einzelnen<br />

ermöglicht wird, sich frei von Diskriminierungen und<br />

Belästigungen zu entfalten und an der Gesellschaft<br />

teilzuhaben. 4<br />

Jahresbericht ∙∙∙ 15

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!