22.10.2012 Aufrufe

Gefahrstoffverordnung - GISBAU

Gefahrstoffverordnung - GISBAU

Gefahrstoffverordnung - GISBAU

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

10. 1,2,3-Trichlorpropan sowie<br />

11. Dimethyl- und Diethylsulfat.<br />

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) – www.baua.de<br />

<strong>Gefahrstoffverordnung</strong> Seite - 57 -<br />

(2) Die Herstellungs- und Verwendungsbeschränkung gilt nicht für Forschungs- und<br />

Analysezwecke sowie für wissenschaftliche Lehrzwecke in den dafür erforderlichen Mengen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!