Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013
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Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />
3. Entscheidungsverfahren und Vor-<br />
bereitung <strong>des</strong> Bewilligungs- Wettbewerbsjury / LFI<br />
beschei<strong>des</strong><br />
(Einrichtung/Behörde)<br />
Arbeitsweise:<br />
Der fachliche Projektträger leitet die Antragsunterlagen zunächst an das<br />
Lan<strong>des</strong>förderinstitut zur finanztechnischen Prüfung sowie an min<strong>des</strong>tens einen externen<br />
Experten zur fachlichen Stellungnahme weiter.<br />
Die Stellungnahmen der Experten und die finanztechnische Prüfung seitens <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong>förderinstituts erfolgen nach einem für den jeweiligen Wettbewerb standardisierten<br />
Bewertungsschema und werden nach einer festgesetzten Zeit vom fachlichen Projektträger<br />
elektronisch gesammelt und zu einer standardisierten Projektbewertung verdichtet.<br />
Die vom fachlichen Projektträger zusammengefassten standardisierten Projektbewertungen<br />
aus fachlicher und fördertechnischer Sicht werden anschließend der Wettbewerbsjury zur<br />
Entscheidung vorgelegt. Die Wettbewerbsjury kann zu ihrer Entscheidungsfindung<br />
zusätzlich externe Experten anhören, die Wettbewerbsteilnehmer zu Projektpräsentationen<br />
einladen oder aber weiterführende Informationen seitens der Wettbewerbsteilnehmer<br />
abfordern.<br />
Die Teilnahmeanträge werden von der Wettbewerbsjury in Gruppen der Förderwürdigkeit<br />
eingestuft und hinsichtlich der Förderintensität im Rahmen der zulässigen Spielräume festgesetzt.<br />
In das Votum der Jury müssen die fachliche Empfehlung der Experten und die fördertechnischen<br />
Prüfung seitens <strong>des</strong> LFI in angemessener Weise einfließen.<br />
Mitwirkung : Projektträger, MW, Ref. 35<br />
Kompetenzregelung : Delegation der Entscheidung über<br />
Förderwürdigkeit und -höhe an die<br />
Wettbewerbsjury, Delegation v.<br />
Bewilligungs- und Auszahlungsbefugnissen<br />
an das LFI<br />
Nach Prüfung der sachlichen und<br />
rechnerischen Richtigkeit durch das LFI wird<br />
die Zahlung angewiesen. Eine Kopie geht an<br />
den Projektträger.<br />
4. Erteilung <strong>des</strong> Bewilligungsbeschei<strong>des</strong> : LFI<br />
(Einrichtung/Behörde)<br />
Arbeitsweise : Auf der Grundlage <strong>des</strong> Votums der Wett -<br />
bewerbsjury und eigener Kompetenz er -<br />
teilt das LFI den Bewilligungsbescheid.<br />
Art <strong>des</strong> Beschei<strong>des</strong> : Zuwendungsbescheid<br />
Kompetenzregelung/<br />
Zeichnungsberechtigung : Kompetenztableau LFI<br />
Information Endbegünstigter : Übersendung Zuwendungsbescheid mit<br />
entsprechenden Anlagen<br />
<strong>Prüfpfad</strong> 1.31.1. - Seite 1 von 5<br />
Stand: 19. Juli 2002<br />
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