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Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013

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Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />

3. Entscheidungsverfahren und Vor-<br />

bereitung <strong>des</strong> Bewilligungs- Wettbewerbsjury / LFI<br />

beschei<strong>des</strong><br />

(Einrichtung/Behörde)<br />

Arbeitsweise:<br />

Der fachliche Projektträger leitet die Antragsunterlagen zunächst an das<br />

Lan<strong>des</strong>förderinstitut zur finanztechnischen Prüfung sowie an min<strong>des</strong>tens einen externen<br />

Experten zur fachlichen Stellungnahme weiter.<br />

Die Stellungnahmen der Experten und die finanztechnische Prüfung seitens <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>förderinstituts erfolgen nach einem für den jeweiligen Wettbewerb standardisierten<br />

Bewertungsschema und werden nach einer festgesetzten Zeit vom fachlichen Projektträger<br />

elektronisch gesammelt und zu einer standardisierten Projektbewertung verdichtet.<br />

Die vom fachlichen Projektträger zusammengefassten standardisierten Projektbewertungen<br />

aus fachlicher und fördertechnischer Sicht werden anschließend der Wettbewerbsjury zur<br />

Entscheidung vorgelegt. Die Wettbewerbsjury kann zu ihrer Entscheidungsfindung<br />

zusätzlich externe Experten anhören, die Wettbewerbsteilnehmer zu Projektpräsentationen<br />

einladen oder aber weiterführende Informationen seitens der Wettbewerbsteilnehmer<br />

abfordern.<br />

Die Teilnahmeanträge werden von der Wettbewerbsjury in Gruppen der Förderwürdigkeit<br />

eingestuft und hinsichtlich der Förderintensität im Rahmen der zulässigen Spielräume festgesetzt.<br />

In das Votum der Jury müssen die fachliche Empfehlung der Experten und die fördertechnischen<br />

Prüfung seitens <strong>des</strong> LFI in angemessener Weise einfließen.<br />

Mitwirkung : Projektträger, MW, Ref. 35<br />

Kompetenzregelung : Delegation der Entscheidung über<br />

Förderwürdigkeit und -höhe an die<br />

Wettbewerbsjury, Delegation v.<br />

Bewilligungs- und Auszahlungsbefugnissen<br />

an das LFI<br />

Nach Prüfung der sachlichen und<br />

rechnerischen Richtigkeit durch das LFI wird<br />

die Zahlung angewiesen. Eine Kopie geht an<br />

den Projektträger.<br />

4. Erteilung <strong>des</strong> Bewilligungsbeschei<strong>des</strong> : LFI<br />

(Einrichtung/Behörde)<br />

Arbeitsweise : Auf der Grundlage <strong>des</strong> Votums der Wett -<br />

bewerbsjury und eigener Kompetenz er -<br />

teilt das LFI den Bewilligungsbescheid.<br />

Art <strong>des</strong> Beschei<strong>des</strong> : Zuwendungsbescheid<br />

Kompetenzregelung/<br />

Zeichnungsberechtigung : Kompetenztableau LFI<br />

Information Endbegünstigter : Übersendung Zuwendungsbescheid mit<br />

entsprechenden Anlagen<br />

<strong>Prüfpfad</strong> 1.31.1. - Seite 1 von 5<br />

Stand: 19. Juli 2002<br />

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