Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013
Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013
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Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />
Teil D - Verwendungsnachweis und Projektbericht<br />
1. Prüfung von Zwischenverwendungsnachweisen<br />
(ZVN) bzw. abschließenden<br />
Verwendungsnachweisen (VN):<br />
<strong>Prüfpfad</strong> 1.31.1. - Seite 1 von 5<br />
Stand: 19. Juli 2002<br />
LAU<br />
Arbeitsweise:<br />
Das Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz ist mit der Prüfung <strong>des</strong> abschließenden Verwendungsnachweises<br />
beauftragt. Nach fachlicher und verwaltungsmäßiger Prüfung <strong>des</strong> Verwendungsnachweises<br />
wird dazu ein Prüfvermerk erstellt. In den allgemeinen Nebenbestimmungen für<br />
Zuwendungen zur Projektförderung ANBest-Gk/P ist ein Zwischenverwendungsnachweis für den<br />
Fall gefordert, dass der Bewilligungszeitraum nicht mit dem Haushaltsjahr endet. Die Prüfung<br />
<strong>des</strong> Zwischennachweises erfolgt in gleicher Weise wie die <strong>des</strong> abschließenden Verwendungsnachweises.<br />
Mitwirkung: ggf. Prüfstellen der Einrichtungen der<br />
Zuwendungsempfänger bei Vorlage eines<br />
einfachen Verwendungsnachweises und<br />
Nichtvorlage von Belegen<br />
Kompetenzregelung: Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung<br />
2. Finanzkorrekturen: LAU, Dezernat 1.1<br />
Arbeitsweise:<br />
Notwendige Finanzkorrekturen (Widerruf, Rückzahlung) werden spätestens im Rahmen der<br />
Verwendungsnachweisprüfung erkannt. Eventuelle Rückforderungen werden in Abstimmung mit<br />
der zuständigen Fachabteilung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes für Umweltschutz und dem Haushaltsdezernat<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes für Umweltschutz vom Zuwendungsempfänger abgefordert.<br />
3. Datenerfassung für die Programm-<br />
abrechnung:<br />
Datenbank: efREporter<br />
Teil E – projektbezogene Dokumentation<br />
1. Aufbewahrungsort<br />
Förderakte:<br />
Zahlungsbelege und Rechnungen:<br />
(Original)<br />
2. Aufbewahrungsfrist:<br />
(VO (EG) Nr. 1260/99 Artikel 38, Absatz 6)<br />
Teil F – Fachaufsicht<br />
1. Fachaufsicht innerhalb der beteiligten<br />
Institutionen:<br />
2. Fachaufsicht durch übergeordnete<br />
MLU LSA, Referat 15<br />
Bewilligungsbehörde<br />
Zuwendungsempfänger<br />
31.12.<strong>2013</strong><br />
LAU<br />
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