Prüfpfad - EU-Förderung des Naturschutzes 2007 bis 2013
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Strukturfondsförderung 2000-2006 – Ergänzung zur Programmplanung für das OP Sachsen-Anhalt<br />
Arbeitsweise:<br />
Der Zuwendungsempfänger reicht Zahlungsantrag mit Nachweis getätigter Ausgaben (Rechnungen<br />
und Bezahltnachweise) ein. Der Sachbearbeiter (SB) prüft Rechtskraft <strong>des</strong> Beschei<strong>des</strong><br />
sowie Art und Zeitpunkt der Ausgaben mit den Inhalten <strong>des</strong> Zuwendungsbeschei<strong>des</strong>. Die Erfüllung<br />
der Nebenbestimmungen und Festlegungen <strong>des</strong> ZB werden vom SB geprüft und bestätigt.<br />
Auf Basis der förderfähigen Kosten wird der auszahlbare Zuschussanteil ermittelt und<br />
ausgezahlt. Geprüfte Rechnungen und Bezahltnachweise erhalten einen Prüfvermerk bzw.<br />
verbleiben als Kopie in der Bewilligungsstelle.Gegebenenfalls erfolgt die Prüfung <strong>des</strong><br />
Mittelabrufs im Rahmen Verwendungsnachweisprüfung (VNP).<br />
2. Auszahlungsanordnung und Auszahlung<br />
Ausgabeerklärung <strong>des</strong><br />
Zuwendungsempfängers:<br />
<strong>Prüfpfad</strong> 1.31.1. - Seite 3 von 5<br />
Stand: 19. Juli 2002<br />
Formblatt<br />
„Auszahlungsantrag - Messeprogramm“<br />
Ausgabebeleg der Zahlstelle: DVG Ausdruck „Auszahlung“<br />
Arbeitsweise:<br />
Auszahlung erfolgt durch Freischaltung <strong>des</strong> Überweisungsbetrages (Datentransfer über<br />
NORD/LB) an den Zuwendungsempfänger durch SB Zahlung.<br />
Zahlstelle: Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />
Abteilung Wirtschafts- und Agrarförderung,<br />
Finanzdienstleistungen / Gruppe<br />
Mittelstandsförderung<br />
Zahlungsweise: Direktzahlung an Zuwendungsempfänger<br />
Kompetenzregelung: Auflistung der Kompetenzträger<br />
- Mittelstand -<br />
3. Datenerfassung der Programmabwicklung: Lan<strong>des</strong>förderinstitut LSA /<br />
Abteilung Wirtschafts- und Agrarförderung,<br />
Finanzdienstleistungen / Gruppe<br />
Mittelstandsförderung<br />
Erfassung der projektkonkreten Ausgabebelege.<br />
Datenbank: DVG, efREporter<br />
4. Abgabe der Ausgabebestätigung: Richtlinieninhaber gibt Ausgabebestätigung<br />
gemäß VO (EG) Nr. 438/2001, Kapitel III, Artikel<br />
9, Absatz 2 ab.<br />
Richtlinieninhaber /<br />
beauftragte Behörde / Einrichtung:<br />
MW LSA, Referat 54<br />
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