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Presseinformation - Evangelische Heimstiftung

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<strong>Presseinformation</strong><br />

Bundessozialgericht stärkt die Refinanzierbarkeit tariflicher Löhne in der Pflege<br />

Stuttgart, 21.05.2013 — In einem von der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Heimstiftung</strong> betriebenen<br />

Revisionsverfahren befasste sich das Bundessozialgericht (AZ: B 3 P1/12R) am 16.<br />

Mai mit der Festsetzung leistungsgerechter Pflegesätze in der vollstationären Pflege.<br />

„Mit diesem Verfahren hat die <strong>Evangelische</strong> <strong>Heimstiftung</strong> im Sinne der Pflegeheime zwei<br />

wichtige Meilensteine erreichen können, die bundesweit Auswirkungen auf die<br />

Pflegesatzverhandlungen haben werden“, so die Einschätzung von Bernhard Schneider,<br />

Hauptgeschäftsführer der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Heimstiftung</strong>.<br />

Zur Frage der wirtschaftlich angemessenen Pflegesätze bestätigte der Senat seine<br />

Rechtsprechung aus dem Jahr 2009 und hält am bisherigen zweistufigen Prüfungsschema<br />

fest: die von einem Pflegeheim beanspruchte Vergütung ist leistungsgerecht, wenn die vom<br />

Heimträger zugrunde gelegten voraussichtlichen Gestehungskosten nachvollziehbar sind<br />

(Plausibilitätskontrolle) und sie im Vergleich mit der Vergütung anderer Einrichtungen<br />

(externer Vergleich) den Grundsätzen wirtschaftlicher Betriebsführung entspricht. Im<br />

Rahmen der Urteilsverkündung wurde zudem nochmals ausdrücklich bekräftigt, dass die<br />

Zahlung von Tariflöhnen in einem Pflegeheim grundsätzlich leistungsgerecht ist, und dass<br />

Aufwendungen von der Schiedsstelle, nicht unter Rückgriff auf die Entgelte anderer<br />

Einrichtungen gekürzt werden dürfen. Damit soll insbesondere dem Phänomen der<br />

Tarifflucht sowie Lohndumping und Outsourcing entgegengewirkt werden. „Diese<br />

Entscheidung ist besonders erfreulich, weil damit einem pauschalen Abschlag auf die tariflich<br />

vereinbarten Gehälter ganz klar ein Riegel vorgeschoben wurde“, so Schneider.<br />

Darüber hinaus stellte der Senat klar, dass die Vergütung eines Pflegeheimes auch eine<br />

angemessene Vergütung des Unternehmerrisikos in Form eines Unternehmensgewinns<br />

umfasst. Das Erfordernis des Ansatzes eines Unternehmensgewinns ist dabei auch bei<br />

gemeinnützigen Unternehmen grundsätzlich anzuerkennen. Ein entsprechender Ansatz kann<br />

dabei prozentual gemessen am Umsatzaufkommen der Einrichtung erfolgen oder aber über<br />

eine realistische Auslastungsquote, die einen entsprechenden Gewinn auch ermöglicht. Der


Senat sah dies bei einem von der Schiedsstelle angesetzten Auslastungsgrad von 96,5<br />

Prozent als zweifelhaft an.<br />

Den pauschalen kalkulatorischen Ansatz einer Eigenkapitalverzinsung lässt das<br />

Bundessozialgericht dagegen nicht zu. Ein solcher Ansatz wäre, nach Auffassung des<br />

Senats, vielmehr konkret zu belegen.<br />

Der Gang zum BSG hat sich für die <strong>Evangelische</strong> <strong>Heimstiftung</strong> und viele andere<br />

Pflegeheimträger gelohnt. „Die Forderungen nach Anerkennung von Tariflöhnen und nach<br />

Berücksichtigung einer angemessenen Umsatzrendite, wurden vom BSG eindeutig gestärkt.<br />

Das ist für die gesamte Pflegebranche ein schöner Erfolg“, so das Gesamtresümee von<br />

Bernhard Schneider.<br />

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<strong>Evangelische</strong> <strong>Heimstiftung</strong> – Gute Pflege hat einen Namen – EHS. Die EHS wurde 1952 gegründet, ist Mitglied<br />

im Diakonischen Werk und betreibt als gemeinnütziges, modern ausgerichtetes Unternehmen 80 Einrichtungen<br />

mit insgesamt 7.000 Plätzen. Dazu gehören 78 Pflegeheime, eine Rehabilitationsklinik, eine Einrichtung für<br />

Menschen mit Behinderungen sowie 1.300 Betreute Wohnungen und 16 Mobile Dienste mit 1.700 Kunden.<br />

Insgesamt betreut die EHS mit 6.900 Beschäftigten fast 10.000 pflege- und hilfebedürftige Menschen. Zum<br />

Leistungsspektrum gehören alle Dienstleistungen rund um Pflege und Alter. Mit dem Tochterunternehmen ABG<br />

(Altenhilfe Beratungs GmbH) verfügt die EHS zudem über einen Einkaufsverbund mit bundesweit über 3.000<br />

Kunden. Die EHS ist das größte soziale Dienstleistungsunternehmen im Bereich der Altenpflege in Baden-<br />

Württemberg.<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Evangelische</strong> <strong>Heimstiftung</strong> GmbH<br />

Marina Deiß<br />

Kommunikation und Marketing<br />

Hackstraße 12<br />

70190 Stuttgart<br />

Tel.: 0711/63676-124<br />

Fax: 0711/63676-554<br />

m.deiss@ev-heimstiftung.de<br />

www.ev-heimstiftung.de<br />

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