Presseinformation - Evangelische Heimstiftung
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<strong>Presseinformation</strong><br />
Bundessozialgericht stärkt die Refinanzierbarkeit tariflicher Löhne in der Pflege<br />
Stuttgart, 21.05.2013 — In einem von der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Heimstiftung</strong> betriebenen<br />
Revisionsverfahren befasste sich das Bundessozialgericht (AZ: B 3 P1/12R) am 16.<br />
Mai mit der Festsetzung leistungsgerechter Pflegesätze in der vollstationären Pflege.<br />
„Mit diesem Verfahren hat die <strong>Evangelische</strong> <strong>Heimstiftung</strong> im Sinne der Pflegeheime zwei<br />
wichtige Meilensteine erreichen können, die bundesweit Auswirkungen auf die<br />
Pflegesatzverhandlungen haben werden“, so die Einschätzung von Bernhard Schneider,<br />
Hauptgeschäftsführer der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Heimstiftung</strong>.<br />
Zur Frage der wirtschaftlich angemessenen Pflegesätze bestätigte der Senat seine<br />
Rechtsprechung aus dem Jahr 2009 und hält am bisherigen zweistufigen Prüfungsschema<br />
fest: die von einem Pflegeheim beanspruchte Vergütung ist leistungsgerecht, wenn die vom<br />
Heimträger zugrunde gelegten voraussichtlichen Gestehungskosten nachvollziehbar sind<br />
(Plausibilitätskontrolle) und sie im Vergleich mit der Vergütung anderer Einrichtungen<br />
(externer Vergleich) den Grundsätzen wirtschaftlicher Betriebsführung entspricht. Im<br />
Rahmen der Urteilsverkündung wurde zudem nochmals ausdrücklich bekräftigt, dass die<br />
Zahlung von Tariflöhnen in einem Pflegeheim grundsätzlich leistungsgerecht ist, und dass<br />
Aufwendungen von der Schiedsstelle, nicht unter Rückgriff auf die Entgelte anderer<br />
Einrichtungen gekürzt werden dürfen. Damit soll insbesondere dem Phänomen der<br />
Tarifflucht sowie Lohndumping und Outsourcing entgegengewirkt werden. „Diese<br />
Entscheidung ist besonders erfreulich, weil damit einem pauschalen Abschlag auf die tariflich<br />
vereinbarten Gehälter ganz klar ein Riegel vorgeschoben wurde“, so Schneider.<br />
Darüber hinaus stellte der Senat klar, dass die Vergütung eines Pflegeheimes auch eine<br />
angemessene Vergütung des Unternehmerrisikos in Form eines Unternehmensgewinns<br />
umfasst. Das Erfordernis des Ansatzes eines Unternehmensgewinns ist dabei auch bei<br />
gemeinnützigen Unternehmen grundsätzlich anzuerkennen. Ein entsprechender Ansatz kann<br />
dabei prozentual gemessen am Umsatzaufkommen der Einrichtung erfolgen oder aber über<br />
eine realistische Auslastungsquote, die einen entsprechenden Gewinn auch ermöglicht. Der
Senat sah dies bei einem von der Schiedsstelle angesetzten Auslastungsgrad von 96,5<br />
Prozent als zweifelhaft an.<br />
Den pauschalen kalkulatorischen Ansatz einer Eigenkapitalverzinsung lässt das<br />
Bundessozialgericht dagegen nicht zu. Ein solcher Ansatz wäre, nach Auffassung des<br />
Senats, vielmehr konkret zu belegen.<br />
Der Gang zum BSG hat sich für die <strong>Evangelische</strong> <strong>Heimstiftung</strong> und viele andere<br />
Pflegeheimträger gelohnt. „Die Forderungen nach Anerkennung von Tariflöhnen und nach<br />
Berücksichtigung einer angemessenen Umsatzrendite, wurden vom BSG eindeutig gestärkt.<br />
Das ist für die gesamte Pflegebranche ein schöner Erfolg“, so das Gesamtresümee von<br />
Bernhard Schneider.<br />
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<strong>Evangelische</strong> <strong>Heimstiftung</strong> – Gute Pflege hat einen Namen – EHS. Die EHS wurde 1952 gegründet, ist Mitglied<br />
im Diakonischen Werk und betreibt als gemeinnütziges, modern ausgerichtetes Unternehmen 80 Einrichtungen<br />
mit insgesamt 7.000 Plätzen. Dazu gehören 78 Pflegeheime, eine Rehabilitationsklinik, eine Einrichtung für<br />
Menschen mit Behinderungen sowie 1.300 Betreute Wohnungen und 16 Mobile Dienste mit 1.700 Kunden.<br />
Insgesamt betreut die EHS mit 6.900 Beschäftigten fast 10.000 pflege- und hilfebedürftige Menschen. Zum<br />
Leistungsspektrum gehören alle Dienstleistungen rund um Pflege und Alter. Mit dem Tochterunternehmen ABG<br />
(Altenhilfe Beratungs GmbH) verfügt die EHS zudem über einen Einkaufsverbund mit bundesweit über 3.000<br />
Kunden. Die EHS ist das größte soziale Dienstleistungsunternehmen im Bereich der Altenpflege in Baden-<br />
Württemberg.<br />
Herausgeber:<br />
<strong>Evangelische</strong> <strong>Heimstiftung</strong> GmbH<br />
Marina Deiß<br />
Kommunikation und Marketing<br />
Hackstraße 12<br />
70190 Stuttgart<br />
Tel.: 0711/63676-124<br />
Fax: 0711/63676-554<br />
m.deiss@ev-heimstiftung.de<br />
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