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NKF-Weiterentwicklungsgesetz<br />

Während wir in der letzten Ausgabe (6/2012)<br />

noch über die Auflösung des Landtages NRW<br />

am 14.3.2012 und das damit erledigte NKF-<br />

Fortentwicklungsgesetz (NKFFG) berichtet<br />

haben, ist nun mit dem Gesetz- und Verordnungsblatt<br />

(GV. NRW.) Ausgabe 2012 Nr. 23<br />

vom 28.9.2012 Seite 421 bis 438 das Erste Gesetz<br />

zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen<br />

Finanzmanagements für Gemeinden<br />

und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-<br />

Westfalen (1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz –<br />

NKFWG) vom 18. September 2012 verkündet<br />

worden.<br />

Hierdurch haben sich u. a. die GO NRW und<br />

GemHVO NRW geändert. Die wesentlichen Änderungen<br />

sind:<br />

In der Gemeindeordnung:<br />

y § 75 Abs. 3 GO NW: Dynamisierung der Ausgleichsrücklage<br />

y § 75 Abs. 7 GO NW: Statt planerische nun<br />

tatsächliche Überschuldung<br />

y § 76 Abs. 1 GO NW: Sprachliche Konkretisierung<br />

zum Haushaltssicherungskonzept<br />

y § 81 Abs. 1 Nr. 1 GO NW: Erweiterung der<br />

Nachtragssatzungspflicht bei erheblich höherem<br />

Fehlbetrag<br />

y § 87 Abs. 1 GO NW: Ausnahmetatbestände<br />

vom Verbot der Bestellung von Sicherheiten<br />

zugunsten von Dritten<br />

y § 97 Abs. 2 S. 2 GO NW: Sondervermögen<br />

ist künftig auch im Jahresabschluss getrennt<br />

nachzuweisen<br />

y § 108 Abs.3 S. 2 GO NW: Jahresabschlüsse<br />

von Eigengesellschaften müssen nicht mehr<br />

dem Haushaltsplan beigefügt werden<br />

y § 117 Abs. 1 GO NW: Der Beteiligungsbericht<br />

ist dem Jahresabschluss beizufügen,<br />

wenn kein Gesamtabschluss aufgestellt wird<br />

12<br />

In der Gemeindehaushaltsverordnung NRW:<br />

y § 2 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO NW: Zuordnung<br />

von Salden im Ergebnisplan<br />

y § 22 Abs. 1 GemHVO NW: Flexiblere Gestaltung<br />

von Ermächtigungsübertragungen<br />

y § 28 Abs. 1 S. 3 GemHVO NW: Ausweitung<br />

der Inventurintervalle von 3 auf 5 Jahre<br />

y §§ 33 Abs. 4 und 35 Abs. 2 GemHVO NW:<br />

Vermögensgegenstände bis zu 410 ¤ können<br />

in Inventarlisten geführt oder als Sammelposten<br />

erfasst oder unmittelbar als Aufwand<br />

(bisher nur unter 60 ¤) verbucht<br />

werden.<br />

y § 35 Abs. 5 GemHVO NW: Bei Finanzanlagen<br />

sind auch bei nicht dauernder Wertminderung<br />

außerplanmäßige Abschreibungen<br />

möglich.<br />

y § 38 Abs. 3 und § 43 Abs. 3 GemHVO NW:<br />

Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang<br />

von Vermögensgegenständen und Wertveränderungen<br />

der Finanzanlagen sind unmittelbar<br />

mit der allgemeinen Rücklage zu<br />

verrechnen und nachrichtlich nach dem Jahresergebnis<br />

auszuweisen<br />

Daneben ist insbesondere auf den Artikel 8<br />

(Übergangsregelungen) § 4 des NKFWG hinzuweisen:<br />

Um teils erhebliche Verfahrensnachläufe<br />

in der Behandlung der Eröffnungsbilanzen<br />

und der Jahresabschlüsse der vergangenen<br />

Jahre einmalig zu beenden und alle Kommunen<br />

und die Kommunalaufsicht erstmals nach<br />

Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement<br />

(NKF) in die Lage zu versetzen,<br />

einheitlich auf aktuelle Jahresabschlüsse zurückgreifen<br />

zu können, soll der Anzeige des<br />

Jahresabschlusses 2011 (auch ggf. nicht geprüfte<br />

und vom Rat festgestellte) Jahresabschlüsse<br />

des Haushaltsjahres 2010 und der Vorjahre<br />

beigefügt werden. Diese für viele Beteiligte<br />

überraschende Regelung ist zurzeit noch nicht<br />

abschließend geklärt:<br />

y Rechtsunsicherheit durch fehlende Entlastung<br />

des Bürgermeisters (§ 96 Abs. 1 GO<br />

NW)<br />

y Fehlende Korrekturmöglichkeit der Eröffnungsbilanz<br />

(§ 57 GemHVO NW)<br />

y Unklare Ausgangslage für den in 2010 aufzustellenden<br />

Gesamtabschluss<br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

<strong>FALK</strong> GmbH & Co KG<br />

Im Breitspiel 21<br />

69126 Heidelberg<br />

V.i.S.d.P.:<br />

WP/StB/RA Stefan Träumer<br />

<strong>FALK</strong> GmbH & Co KG<br />

Im Breitspiel 21<br />

69126 Heidelberg<br />

Konzeption und Realisation:<br />

KAMPE-PR · Berlin · www.kampe-pr.de<br />

Alle Texte sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand<br />

erstellt worden. Die Komplexität und der ständige<br />

Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch<br />

notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.

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