Neubearbeitung - Familienforschung von Bernhard Pabst
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„Stephanus Kempe. Ao. 1523. Venerabilis Dominus Stephanus Kempe purum Dei verbum<br />
annunciare incepit in monasterio Sanctae Magdalenae. Anno autem 1527. electus est in<br />
Pastorem Parochiae S. Catharinae ubi cum fideliter praefuisset annos 13. obiit anno 1540. die<br />
23. Octobris & nunc cum Christo vivit.”<br />
Während familiäre Daten ganz fehlen und die personenbezogenen blass bleiben, wird sein<br />
reformatorisches Wirken für die Gemeinde, nämlich das „Verkünden des reinen Wortes<br />
Gottes“, zunächst im Sankt-Magdalenen-Kloster, sodann als gewählter Pfarrer <strong>von</strong><br />
St. Katharinen, der er „dreizehn Jahre lang treu vorstand“, in den Vordergrund gestellt.<br />
Weniger geistliches, sondern sehr handfestes weltliches Leben wird in der Inschrift Nr. 51 für<br />
Heinrich Wichgrebe berichtet, die ebenfalls keinen Auftraggeber erkennen läßt. Am<br />
27. Dezember 1642 wird er nach Bedrängung und Beleidigungen im Gasthaus <strong>von</strong> zwei<br />
Tätern niedergestochen.<br />
Ein (abschließendes) Beispiel für eine Erinnerungstafel aus Anlass eines wichtigen<br />
Ereignisses bildet schließlich Nr. 93, die das Hochwasser vom 26. Februar 1625, die<br />
entstandenen Schäden in der nahe an der Elbe gelegenen Katharinenkirche sowie die Gegenmaßnahmen<br />
(Höherlegen des Innenraums) beschreibt.<br />
Anhand dieser weniger Beispiele sollte der genealogische, historische, aber auch - worauf hier<br />
nicht näher eingegangen werden konnte - sozial- und architekturgeschichtliche Wert des<br />
Anckelmann’schen Werkes deutlich geworden sein.<br />
3. Die Zuverlässigkeit der Inscriptiones als historische Quelle<br />
Alte Quellen wie die Inscriptiones, noch dazu ganz überwiegend geschrieben nicht in der<br />
Alltagssprache, sondern in der „Festsprache“ Latein, haben per se eine Aura der besonderen<br />
Glaubwürdigkeit. Gleichwohl ist auch an sie die übliche quellenkritische Skepsis anzulegen.<br />
Es kann hier kein abschließendes Urteil vorgelegt werden, es soll nur auf einige allgemeine<br />
Aspekte hingewiesen werden, um den Leser im Sinne einer quellenkritischen Distanz zu<br />
sensibilisieren 65 .<br />
Zunächst ist nochmals die banale Feststellung hervorzuheben, dass die Inscriptiones selber<br />
keine Primär-, sondern lediglich eine Sekundärquelle sind. Oder anders: Anckelmann und<br />
Fabricius haben alte Inschriften abgeschrieben. Sie scheinen das recht zuverlässig getan zu<br />
haben, sicher wissen können wir es nicht. Da nur noch wenige der „monumentalen Urkunden“<br />
erhalten sind, könnten allenfalls Stichproben zur Zuverlässigkeit gemacht werden,<br />
indem die Abschrift mit der „Vorlage“, z.B. einem noch vorhandenen Grabstein, verglichen<br />
würde. Auch dies könnte aber bestenfalls nur ein allgemeines Urteil über die Qualität der<br />
Abschrift liefern. In der überwiegenden Zahl der Fälle, in denen ein Abgleich mit den verloren<br />
gegangenen Grabsteinen nicht mehr möglich ist, kann keine Aussage zur Verläßlichkeit<br />
mehr getroffen werden. Wie viele Übertragungsfehler aufgetreten sein könnten (nicht<br />
müssen), kann man sich leicht vorstellen, wenn man sich den Entstehungsprozess des Werkes<br />
vor Augen führt. Einige Beispiele, die sich sicherlich vermehren lassen:<br />
Die Autoren (oder insbesondere im Falle <strong>von</strong> Fabricius vielleicht unbekannte Helfer, z.B. <strong>von</strong><br />
ihm eingeschaltete Schüler des Gymnasiums?) haben die Hamburger Kirchen aufgesucht, sich<br />
vor die Grabdenkmäler gesetzt und deren Texte (auf den Knien?) in eine Kladde geschrieben.<br />
65 Weitere „Fallstricke“ lassen sich jedem beliebigen Lehrbuch zur „Wahrheitsfindung vor Gericht“ entnehmen,<br />
Pflichtlektüre jedes Gerichtsreferendars. Auch Abhandlungen zur Kommunikationstheorie können hier so<br />
manches „Aha-Erlebnis“ vermitteln.<br />
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