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Neubearbeitung - Familienforschung von Bernhard Pabst

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Index aller in den Inscriptiones erwähnten Personen<br />

Soweit in den Inscriptiones genannt enthält jeder Eintrag folgende Angaben:<br />

Familienname, Vorname(n). Akademische Titel. Stand oder Beruf. Geburts- und Sterbejahr.<br />

Frauen erscheinen unter ihren Geburtsnamen soweit diese genannt werden, andernfalls unter<br />

ihren Heiratsnamen. Dementsprechend ist „Moller, Gertrud verh.“ zu lesen „Gertrud<br />

verheiratete Moller“, d.h. der Mädchenname der späteren Gertrud Moller ist nicht bekannt.<br />

Ebenso bedeutet „Grote, Gertrud. Verh. Paul Grote“, dass Gertrud N.N. den Paul<br />

Grote geheiratet hat, der Mädchenname aber nicht genannt wird.<br />

Latinisierte Namen sind weitgehend durch die deutschen Formen ersetzt, beispielsweise<br />

„Winckelii“ durch „Winckel“, „Hevsseriæ“ durch „Heusser“. Ergeben sich starke Abweichungen<br />

wird verwiesen, z.B. „Scroteringia, Cecilia. S. Schrötering“. Ist die deutsche Form<br />

nicht evident (z.B. bei Placcius, Tonsorus [d.h. „Bruchschneider“, „Steinschneider“, also ein<br />

Heilkundiger]) verbleibt es bei der lateinischen.<br />

Aufgrund der Umwandlung der konjugierten Namen in den Nominativ wird bspw. „Gesæ<br />

Nigele“ oder „Joachimi Nigellen“ (beides Genitivbildungen) zu „Gesa“ bzw. „Joachim<br />

Nigel“. „Der Frauen Mariæ Gebohrne Deckerin“ wird unter Abtrennung des Suffix -in<br />

entsprechend dem heutigen Gebrauch zu „Maria Decker“.<br />

Zu diesen Abweichungen auf Grund der heute nur noch bei Genitivformen üblichen<br />

Konjugation <strong>von</strong> Namen, den ohnehin starken Schwankungen in der noch nicht normierten<br />

Ortographie des 16. und 17. Jh. (z.B. Tzeven/Zeven, Becman/Beckmann) kommt die Vielfalt,<br />

die sich aus der niederdeutschen bzw. oberdeutschen Namensform ergeben, z.B. Bekendorp,<br />

Beckdorf („Dorf am Bach“), à Bergen (lateinisch), van Bergen (niederdeutsch), <strong>von</strong> Bergen<br />

(oberdeutsch), usw. Dementsprechend ist unter allen denkbaren Formen zu suchen, wobei<br />

man sich bevorzugt <strong>von</strong> der (vermuteten) lautlichen Form statt der Schreibweise leiten lassen<br />

sollte: Crantz/Kran(t)z, Vechte/Fechte usw.<br />

Standesbezeichnungen wie „Bürgermeister“, „Ratsherr“, „Pastor“ usw. ohne Zusatz bedeuten<br />

immer „in Hamburg“.<br />

Werden keine Lebensdaten genannt, wurde soweit möglich „erw[ähnt]“ hinzugesetzt, z.B. das<br />

Geburtsjahr des Geehrten bei seinen Eltern. Ging auch das nicht (z.B. bei den Großeltern des<br />

Geehrten) wurde geschätzt, z.B. „16. Jh.“<br />

Kann aus den Angaben in den Inscriptiones nicht sicher geschlossen werden, ob verschiedene<br />

Einträge eine Person oder zwei nur namensidentische betreffen, ist im Zweifelsfall immer ein<br />

zweiter Eintrag angelegt worden, s. z.B. „Fechte, Gertrud <strong>von</strong>“.<br />

Verwendete Abkürzungen:<br />

[..] Bemerkungen oder Ergänzungen des Bearbeiters<br />

d.Ä. der Ältere<br />

d.J. der Jüngere<br />

d.M. der Mittlere<br />

Dr. med. Doktor der Medizin<br />

Dr. theol. Doktor der Theologie<br />

erw. erwähnt<br />

JCt. Juris Consultus, Rechtsberater<br />

Jh. Jahrhundert<br />

J.U.D. Juris Utriusque Doctor. Doktor beider Rechte<br />

J.U.L. Juris Utriusque Licentiatus. Lizentiat beider Rechte<br />

s. siehe<br />

s.a. siehe auch<br />

verh. verheiratet(e), verheiratet mit<br />

verw. verwitwete<br />

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