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Mitteilungsblatt - Gemeinde Neftenbach

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Informationen von Behörden und Amtsstellen<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>präsident hat das Wort…<br />

Zustand unseres Friedhofes „Steinmöri“<br />

Gemäss §51 des <strong>Gemeinde</strong>gesetzes des Kantons Zürich<br />

haben alle Stimmberechtigten der <strong>Gemeinde</strong> die Möglichkeit,<br />

über Angelegenheiten von allgemeinem Interesse eine<br />

schriftliche Anfrage an den <strong>Gemeinde</strong>rat zu stellen, die dieser<br />

an der nächsten <strong>Gemeinde</strong>versammlung vorlesen und<br />

mündlich beantworten muss.<br />

An der letzten <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 29. Mai stellten zwei Stimmberechtigte<br />

eine solche Anfrage. Eine davon betraf den - Zitat - „pitoyablen Zustand“<br />

des Friedhofes Steinmöri. Da dieses Thema von öffentlichem Interesse<br />

ist, stelle ich hier die mündliche Antwort des <strong>Gemeinde</strong>rates auch schriftlich<br />

dar:<br />

„Der <strong>Gemeinde</strong>rat möchte vor seiner Antwort auf die Anfrage dem Ausdruck<br />

„pitoyabler Zustand“ des Friedhofes entgegentreten und ihn als inakzeptabel<br />

bezeichnen, denn dieser französische Ausdruck sagt aus, dass der Zustand<br />

unseres Friedhofes beklagenswert oder kümmerlich sei.<br />

Seit vier Jahren liegt der Unterhalt des Friedhofes im Aufgabenbereich eines<br />

<strong>Gemeinde</strong>arbeiters, der diesen Unterhaltspflichten sorgfältig zwei Mal pro Woche<br />

nachkommt und seine Sache sehr gut macht. Die Pflege der Gräber gehört<br />

nicht zum Pflichtenheft, hat noch nie dazu gehört, denn diese wird von der<br />

Friedhofgärtnerei Schawalder oder durch Privatpersonen ausgeführt. Die Kosten<br />

für den Grabunterhalt tragen die Hinterbliebenen. Jedermann kann sich selber<br />

davon überzeugen, dass unser Friedhof sich nicht nur an einer sehr schönen<br />

Lage befindet, sondern auch einen sehr gepflegten Eindruck macht.<br />

Einzig der äussere Zustand der Kapelle ist auch nach Ansicht des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

nicht mehr der allerbeste und bedarf zweifellos einer Sanierung. Dies war<br />

auch der Grund, weshalb der <strong>Gemeinde</strong>rat im ersten Entwurf des Investitionsbudgets<br />

2013 einen Sanierungsbetrag eingestellt hat. In den Budgetbesprechungen<br />

muss der Gesamtgemeinderat sämtliche Investitionsvorhaben nach<br />

Dringlichkeit und absoluter Notwendigkeit untersuchen und gegeneinander<br />

abwägen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat seit längerem an den <strong>Gemeinde</strong>versamm-

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