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Gegenüberstellung Wahl- und Abstimmungsreglement (WAR ...

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Marginalien<br />

neues OgR<br />

Nachrücken / Ersatzwahlen<br />

Inhalt neues <strong>WAR</strong>, artikelweise<br />

IV. Übergangs- <strong>und</strong> Schlussbestimmungen<br />

Ausführungsbestimmungen<br />

Erneuerungswahlen<br />

2012<br />

Art. 31<br />

1 Scheidet ein Gemeinderatsmitglied während einer Amtsperiode<br />

aus, kommt das Verfahren nach Artikel 27 ff. zur Anwendung.<br />

2 Scheidet die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident<br />

mehr als sechs Monate vor ordentlichen Gesamterneuerungswahlen<br />

aus, finden Neuwahlen nach Artikel 19 <strong>und</strong> 20 statt.<br />

3 Im Falle von Ersatzwahlen nach Absatz 2 hievor werden die Sitze<br />

im Gemeinderat entsprechend des anlässlich der letzten ordentlichen<br />

Erneuerungswahlen ermittelten Proporzes verteilt. Für die Besetzung<br />

des Gemeinderates <strong>und</strong> das Ausscheiden überzähliger Mitglieder<br />

kommt Artikel 30 zur Anwendung.<br />

Art. 32<br />

1 Der Gemeinderat erlässt mittels Verordnung die Ausführungsbestimmungen<br />

zu diesem Reglement, wie insbesondere<br />

a) die Organisation <strong>und</strong> Durchführung der <strong>Wahl</strong>en <strong>und</strong> Abstimmungen,<br />

b) das Vorgehen zur Ausmittlung <strong>und</strong> Erwahrung der <strong>Wahl</strong>- <strong>und</strong><br />

Abstimmungsergebnisse.<br />

Art. 33<br />

1<br />

Die Legislatur 2008 – 2011 wird um ein Jahr bis Ende 2012 verlängert.<br />

2<br />

Die Gesamterneuerungswahlen für die Legislatur 2013 – 2016 fin-<br />

den in der zweiten Jahreshälfte 2012 statt.<br />

Inkrafttreten Art. 34<br />

Das vorliegende <strong>Wahl</strong>- <strong>und</strong> <strong>Abstimmungsreglement</strong> tritt nach seiner<br />

Genehmigung durch das Amt für Gemeinden <strong>und</strong> Raumordnung am<br />

1. Januar 2011 in Kraft.<br />

Aufhebung altes <strong>WAR</strong> Art. 35<br />

Das <strong>Wahl</strong>- <strong>und</strong> <strong>Abstimmungsreglement</strong> vom 22. Oktober 1992 <strong>und</strong><br />

alle widersprechenden kommunalen Vorschriften gelten mit dem<br />

Inkrafttreten des vorliegenden <strong>Wahl</strong>- <strong>und</strong> <strong>Abstimmungsreglement</strong>s<br />

per 1. Januar 2011 als aufgehoben.<br />

Verweise, Artikel alte Gr<strong>und</strong>lage<br />

SEITE 11<br />

Art. 75c <strong>WAR</strong><br />

1 Scheidet ein Gemeinderatsmitglied während einer Amtsperiode<br />

aus dem Amt, kommt Artikel 74 zur Anwendung.<br />

2 Scheidet der Gemeindepräsident während einer Amtsperiode aus<br />

dem Amt, kommt das Verfahren nach Artikel 78 zur Anwendung.<br />

3 Im Falle von Ersatzwahlen nach Artikel 78 werden die Sitze im<br />

Gemeinderat entsprechend des anlässlich der letzten ordentlichen<br />

Erneuerungswahlen ermittelten Proporz verteilt. Für die Besetzung<br />

des Gemeinderates <strong>und</strong> das Ausscheiden überzähliger Mitglieder<br />

kommt Artikel 75b zur Anwendung.<br />

Neu<br />

Neu<br />

Art. 86 <strong>WAR</strong><br />

Der Gemeinderat setzt den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Reglementes<br />

nach erfolgter Genehmigung durch die Direktion der Ge-<br />

meinden des Kantons Bern fest.<br />

Art. 85 <strong>WAR</strong><br />

Mit dem Inkrafttreten dieses Reglementes sind alle ihm widersprechenden<br />

Vorschriften aufgehoben, insbesondere das <strong>Wahl</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Abstimmungsreglement</strong> vom 29. Mai 1973.<br />

Bisher im <strong>WAR</strong> enthaltene organisatorische <strong>und</strong> technische Ausführungsbestimmungen werden neu in einer Verordnung des Gemeinderats geregelt.<br />

12. April 2010 dr

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