Gegenüberstellung Wahl- und Abstimmungsreglement (WAR ...
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Marginalien<br />
neues OgR<br />
Nachrücken / Ersatzwahlen<br />
Inhalt neues <strong>WAR</strong>, artikelweise<br />
IV. Übergangs- <strong>und</strong> Schlussbestimmungen<br />
Ausführungsbestimmungen<br />
Erneuerungswahlen<br />
2012<br />
Art. 31<br />
1 Scheidet ein Gemeinderatsmitglied während einer Amtsperiode<br />
aus, kommt das Verfahren nach Artikel 27 ff. zur Anwendung.<br />
2 Scheidet die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident<br />
mehr als sechs Monate vor ordentlichen Gesamterneuerungswahlen<br />
aus, finden Neuwahlen nach Artikel 19 <strong>und</strong> 20 statt.<br />
3 Im Falle von Ersatzwahlen nach Absatz 2 hievor werden die Sitze<br />
im Gemeinderat entsprechend des anlässlich der letzten ordentlichen<br />
Erneuerungswahlen ermittelten Proporzes verteilt. Für die Besetzung<br />
des Gemeinderates <strong>und</strong> das Ausscheiden überzähliger Mitglieder<br />
kommt Artikel 30 zur Anwendung.<br />
Art. 32<br />
1 Der Gemeinderat erlässt mittels Verordnung die Ausführungsbestimmungen<br />
zu diesem Reglement, wie insbesondere<br />
a) die Organisation <strong>und</strong> Durchführung der <strong>Wahl</strong>en <strong>und</strong> Abstimmungen,<br />
b) das Vorgehen zur Ausmittlung <strong>und</strong> Erwahrung der <strong>Wahl</strong>- <strong>und</strong><br />
Abstimmungsergebnisse.<br />
Art. 33<br />
1<br />
Die Legislatur 2008 – 2011 wird um ein Jahr bis Ende 2012 verlängert.<br />
2<br />
Die Gesamterneuerungswahlen für die Legislatur 2013 – 2016 fin-<br />
den in der zweiten Jahreshälfte 2012 statt.<br />
Inkrafttreten Art. 34<br />
Das vorliegende <strong>Wahl</strong>- <strong>und</strong> <strong>Abstimmungsreglement</strong> tritt nach seiner<br />
Genehmigung durch das Amt für Gemeinden <strong>und</strong> Raumordnung am<br />
1. Januar 2011 in Kraft.<br />
Aufhebung altes <strong>WAR</strong> Art. 35<br />
Das <strong>Wahl</strong>- <strong>und</strong> <strong>Abstimmungsreglement</strong> vom 22. Oktober 1992 <strong>und</strong><br />
alle widersprechenden kommunalen Vorschriften gelten mit dem<br />
Inkrafttreten des vorliegenden <strong>Wahl</strong>- <strong>und</strong> <strong>Abstimmungsreglement</strong>s<br />
per 1. Januar 2011 als aufgehoben.<br />
Verweise, Artikel alte Gr<strong>und</strong>lage<br />
SEITE 11<br />
Art. 75c <strong>WAR</strong><br />
1 Scheidet ein Gemeinderatsmitglied während einer Amtsperiode<br />
aus dem Amt, kommt Artikel 74 zur Anwendung.<br />
2 Scheidet der Gemeindepräsident während einer Amtsperiode aus<br />
dem Amt, kommt das Verfahren nach Artikel 78 zur Anwendung.<br />
3 Im Falle von Ersatzwahlen nach Artikel 78 werden die Sitze im<br />
Gemeinderat entsprechend des anlässlich der letzten ordentlichen<br />
Erneuerungswahlen ermittelten Proporz verteilt. Für die Besetzung<br />
des Gemeinderates <strong>und</strong> das Ausscheiden überzähliger Mitglieder<br />
kommt Artikel 75b zur Anwendung.<br />
Neu<br />
Neu<br />
Art. 86 <strong>WAR</strong><br />
Der Gemeinderat setzt den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Reglementes<br />
nach erfolgter Genehmigung durch die Direktion der Ge-<br />
meinden des Kantons Bern fest.<br />
Art. 85 <strong>WAR</strong><br />
Mit dem Inkrafttreten dieses Reglementes sind alle ihm widersprechenden<br />
Vorschriften aufgehoben, insbesondere das <strong>Wahl</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Abstimmungsreglement</strong> vom 29. Mai 1973.<br />
Bisher im <strong>WAR</strong> enthaltene organisatorische <strong>und</strong> technische Ausführungsbestimmungen werden neu in einer Verordnung des Gemeinderats geregelt.<br />
12. April 2010 dr