31.08.2013 Aufrufe

Gegenüberstellung Wahl- und Abstimmungsreglement (WAR ...

Gegenüberstellung Wahl- und Abstimmungsreglement (WAR ...

Gegenüberstellung Wahl- und Abstimmungsreglement (WAR ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Marginalien<br />

neues OgR<br />

Ergänzung der Kommission<br />

Inhalt neues <strong>WAR</strong>, artikelweise<br />

Art. 3<br />

1<br />

Die <strong>Wahl</strong>- <strong>und</strong> Abstimmungskommission kann Freiwillige zur Mitarbeit<br />

bei <strong>Wahl</strong>en <strong>und</strong> Abstimmungen beiziehen.<br />

2<br />

Für <strong>Wahl</strong>en <strong>und</strong> Abstimmungen können Stimmberechtigte zur Mitarbeit<br />

verpflichtet werden.<br />

3<br />

Das Aufgebot der Freiwilligen <strong>und</strong> der Verpflichteten erfolgt durch<br />

die Gemeindeverwaltung.<br />

3. Allgemeine Bestimmungen für <strong>Wahl</strong>en <strong>und</strong> Abstimmungen<br />

Gr<strong>und</strong>satz Art. 4<br />

Die <strong>Wahl</strong>en <strong>und</strong> Abstimmungen sind so zu organisieren, dass möglichst<br />

viele Stimmberechtigte daran teilnehmen können <strong>und</strong> dass eine<br />

Zuständigkeit<br />

Stimmberechtigte<br />

freie <strong>und</strong> unverfälschte Willensk<strong>und</strong>gebung möglich ist.<br />

Art. 5<br />

Die Zuständigkeit der Stimmberechtigten zum Entscheid über <strong>Wahl</strong>en<br />

<strong>und</strong> Sachgeschäfte sowie die Stimmberechtigung richten sich<br />

nach dem Organisationsreglement.<br />

Verweise, Artikel alte Gr<strong>und</strong>lage<br />

2<br />

SEITE 2<br />

Die Mitglieder des Ausschusses versammeln sich rechtzeitig vor<br />

Öffnung der Stimmlokale bzw. vor Beginn der Ausmittlungsarbeiten<br />

in dem ihnen zugeteilten Raum.<br />

3<br />

Der Präsident oder der Sekretär orientiert die Mitglieder über ihre<br />

Aufgaben.<br />

4<br />

Der Ausschuss öffnet <strong>und</strong> schliesst die Stimmlokale zu den publizierten<br />

Zeiten.<br />

5<br />

Der Ausschuss sorgt dafür, dass die Stimmberechtigten ihre<br />

Stimme frei <strong>und</strong> geheim abgeben können. Der Ausschuss hat Personen<br />

wegzuweisen, die im oder vor dem Stimmlokal die Stimmenden<br />

belästigen oder die Verhandlungen stören.<br />

6<br />

Während der Stimmabgabe müssen im Hauptstimmlokal mindestens<br />

drei Ausschussmitglieder anwesend sein. Für Nebenlokale<br />

genügt die Anwesenheit von wenigstens zwei Mitgliedern.<br />

7<br />

Die Ausschussmitglieder können vor <strong>Wahl</strong>en zu einer Instruktion<br />

einberufen werden.<br />

Weitere Bestimmungen zum Stimm- <strong>und</strong> <strong>Wahl</strong>ausschuss:<br />

Anhang OgR<br />

Neu<br />

Neu<br />

Neu

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!