21.09.2013 Aufrufe

IV. Die gesetzlichen Regelungen der §§ 111 – 112 BetrVG und sich ...

IV. Die gesetzlichen Regelungen der §§ 111 – 112 BetrVG und sich ...

IV. Die gesetzlichen Regelungen der §§ 111 – 112 BetrVG und sich ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>IV</strong>. <strong>Die</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Regelungen</strong> <strong>der</strong> <strong>§§</strong> <strong>111</strong> <strong>–</strong> <strong>112</strong> <strong>BetrVG</strong> <strong>und</strong> <strong>sich</strong><br />

hieraus ergebende Gestaltungsmöglichkeiten<br />

Neutral für liquide Mittel sind z.B.<br />

• nachvollziehbare Investitionen in Vergangenheit (auch wenn<br />

fehlgeschlagen)<br />

Vor Unterrichtung von Betriebsrat genaue Analyse <strong>der</strong> wirtschaftlichen<br />

Leistungsfähigkeit, ggf. Planungen aufnehmen<br />

Geld haben schadet nicht, wenn es belastbar verplant ist.<br />

Seite 23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!