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IV. Die gesetzlichen Regelungen der §§ 111 – 112 BetrVG und sich ...

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<strong>IV</strong>. <strong>Die</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Regelungen</strong> <strong>der</strong> <strong>§§</strong> <strong>111</strong> <strong>–</strong> <strong>112</strong> <strong>BetrVG</strong> <strong>und</strong> <strong>sich</strong><br />

hieraus ergebende Gestaltungsmöglichkeiten<br />

Beratung mit dem Betriebsrat (zeitliche Hoheit)<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Beratung ist, ob <strong>und</strong> wie die Betriebsän<strong>der</strong>ung durchgeführt wird<br />

(Interessenausgleich) <strong>und</strong> ob <strong>und</strong> in welchem Umfang Nachteile ausgeglichen o<strong>der</strong><br />

gemil<strong>der</strong>t werden (Sozialplan).<br />

Formulierung:<br />

Unternehmen soll Vorschläge für Verhandlungstermine mit<br />

Ersatzterminen in den nächsten 4 <strong>–</strong> 6 Wochen unterbreiten<br />

<strong>und</strong> Ansprechpartner für Rückfragen benennen<br />

(Beschleunigung des innerbetrieblichen Verfahrens).<br />

Als Termine für die Verhandlungen schlagen wir den _____, den _____ sowie den<br />

_____ vor. Mündliche <strong>und</strong> schriftliche Nachfragen/einen Fragenkatalog richten Sie<br />

bitte bis zum _____ an Herrn/Frau _____ (Tel. _____/E-Mail _____).<br />

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