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IV. Die gesetzlichen Regelungen der §§ 111 – 112 BetrVG und sich ...

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<strong>IV</strong>. <strong>Die</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Regelungen</strong> <strong>der</strong> <strong>§§</strong> <strong>111</strong> <strong>–</strong> <strong>112</strong> <strong>BetrVG</strong> <strong>und</strong> <strong>sich</strong><br />

hieraus ergebende Gestaltungsmöglichkeiten<br />

Nachfolgend:<br />

Steuerung von Interessenausgleichsverfahren<br />

Betriebsän<strong>der</strong>ungen außerhalb des § <strong>111</strong> <strong>BetrVG</strong><br />

Arten von Sozialplänen<br />

Bestimmung Sozialplanvolumen<br />

Seite 6

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